Seite 20 von 23 ErsteErste ... 101819202122 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 286 bis 300 von 340

Thema: Krav Maga Videos in YouTube und Co. und Verantwortlichkeit der Ersteller

  1. #286
    NextGenKravMaga Gast

    Standard

    Zitat Zitat von krav maga münster Beitrag anzeigen
    Lieber Ehsan,
    da es anscheinend übersehen wurde...
    Nicht übersehen .
    Angeschaut und Meinung gebildet .
    Aber da es hier nicht um das bewerten deiner Videos geht. Oder deiner Techniken kommentiere ich das nicht.

  2. #287
    Hogerus Gast

    Standard

    Zitat Zitat von NextGenKravMaga Beitrag anzeigen
    Natürlich MUSS eine Verhältnismäßigkeitsprüfung stattfinden.
    Na also hör mal.
    Ich 106 kg werde von einer 17 jährigen mit 50 kg gewürgt(todschlagsversuch) da ziehe ich doch net so durch die NOTWEHR wie ich sie bei einem vergleichbarem Täter machen würde.
    Wenn der Würgegriff richtig sitzt, schläfst du schneller ein als du drüber nachdenken kannst nicht alles was du hast einzusetzen. ( Sport / Bjj oder Judo helfen da ungemein um das zu verstehen)

    Und wenn jemand dich töten will darfst du tendenziell alles machen um dieses zu stoppen.

    Aber so etwas sollte doch wirklich bekannt sein wenn ich SV unterrichte.

  3. #288
    NextGenKravMaga Gast

    Standard


    Darf ich ganz ehrlich fragen :liest du das was du schickst ?

    Bitte lies genau.
    Und wenn fragen hast und augenscheinlich hast du sie, stell sie einem Fachanwalt, der Polizei oder mir. Ich kann dir da gern helfen .

  4. #289
    NextGenKravMaga Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Hogerus Beitrag anzeigen
    Wenn der Würgegriff richtig sitzt, schläfst du schneller ein als du drüber nachdenken kannst nicht alles was du hast einzusetzen. ( Sport / Bjj oder Judo helfen da ungemein um das zu verstehen)

    Und wenn jemand dich töten will darfst du tendenziell alles machen um dieses zu stoppen.

    Aber so etwas sollte doch wirklich bekannt sein wenn ich SV unterrichte.
    Ja grundsätz darfst du alles aber es ist NICJT das geringste Mittel.

  5. #290
    Registrierungsdatum
    14.05.2008
    Ort
    Santos(SaoPaulo/Brazil)
    Beiträge
    4.619

    Standard

    Leute, ich weiss nicht, warum ihr hier noch mit dem Typen rum diskutiert?! Direkte Antworten kriegen wir doch eh nicht, von jemanden der meint das Rad neu erfunden zu haben
    Spart es euch lieber, ihr ganzen Nichtskönner

  6. #291
    NextGenKravMaga Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Stixandmore Beitrag anzeigen
    Leute, ich weiss nicht, warum ihr hier noch mit dem Typen rum diskutiert?! Direkte Antworten kriegen wir doch eh nicht, von jemanden der meint das Rad neu erfunden zu haben
    Spart es euch lieber, ihr ganzen Nichtskönner
    Danke für deine Zeit .

  7. #292
    Registrierungsdatum
    02.09.2013
    Ort
    Lübeck
    Beiträge
    4.026

    Standard

    Zitat Zitat von NextGenKravMaga Beitrag anzeigen
    Ich bitte dich.
    Ich Deeskaliere nicht wenn einer mich am Handgelenk packt und vielleicht ein Messer am Gürtel oder in der Tasche zu sehen ist?!?
    Nein. Aber nicht jeder hat ein Messer. Und viel Spaß einen Richter zu finden, der dir sagt du hast alles richtig gemacht, wenn du jemand zum Krüppel schlägst, weil du davon ausgehst das jeder ein Messer haben könnte. Vielleicht bringst du es auch nicht richtig rüber. Aber du argumentierst hier so als wenn es nur den Ernstfall mit einem Angreifer mit Tötungsabsicht gibt. Es gibt aber genügend andere Lagen, in denen man am Arm gegriffen werden kann, ohne das ernsthafte Gefahr für Leib und Leben besteht.

    Zitat Zitat von NextGenKravMaga Beitrag anzeigen
    Und diese Form der Deeskalation ist nur weil das UzWaGBW eben das vorschreibt(berufliche Auflagen) aber weil du den Ball ins Rollen gebracht hast:
    Es ist in diesem Faden vollkommen irrelevant, wie nach UZwBwG gehandelt werden muss. Ich habe nur gesagt, dass du in deiner Ausbildung gelernt haben müsstest, dass es in gewissen Lagen sinnvoller ist zu deeskalieren.
    Außerdem schreibt das UZwBwG keine Deeskalation vor, wenn ich mich richtig erinnere. Das machen vielleicht die RoEs. Allerdings muss man beim UZwBwG im Gegensatz zur Notwehr eine Verhältnismäigkeitsprüfung vornehmen.

    Zitat Zitat von NextGenKravMaga Beitrag anzeigen
    Das hat mit dem was du argumentierst nichts zu tuen.
    Stimmt. Weil du auf Dinge antwortest die ich so nicht geschrieben habe.
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
    - Evolution

  8. #293
    Hogerus Gast

    Standard

    Zitat Zitat von NextGenKravMaga Beitrag anzeigen
    Ja grundsätz darfst du alles aber es ist NICJT das geringste Mittel.
    Dein Szenario: Frau 50 kg will dich töten und würgt. Heißt der Würgegriff sitzt schon oder wird gerade ausgeführt. Was soll denn dann bitte das mildeste Mittel sein?

    Ich mache BJJ und kann dir versichern je nach Würgeart hast du ein sehr kurzes Fenster um zu reagieren. Ich rede bewusst nicht von den SV Szenario Würgeatacken jemand greift mit beiden Händen von vorne zum Hals.

    Abwägen ist richtig allerdings nicht immer und nicht überall von nöten oder möglich.

  9. #294
    Registrierungsdatum
    20.03.2006
    Ort
    München, Bayern
    Alter
    50
    Beiträge
    3.766

    Standard

    Zitat Zitat von NextGenKravMaga Beitrag anzeigen
    Natürlich MUSS eine Verhältnismäßigkeitsprüfung stattfinden.
    Na also hör mal.
    Ich 106 kg werde von einer 17 jährigen mit 50 kg gewürgt(todschlagsversuch) da ziehe ich doch net so durch die NOTWEHR wie ich sie bei einem vergleichbarem Täter machen würde.
    Die Begriffe „Verhältnismäßigkeit“ und „Erforderlichkeit“ werden hier vertauscht.
    OliverT hat recht: in der zivilen Notwehr muss keine „Verhältnissmässigkeit“ beachtet werden (steht ja auch so im verlinkten Text).

  10. #295
    Registrierungsdatum
    02.09.2013
    Ort
    Lübeck
    Beiträge
    4.026

    Standard

    Zitat Zitat von NextGenKravMaga Beitrag anzeigen
    Und wenn fragen hast und augenscheinlich hast du sie, stell sie einem Fachanwalt, der Polizei oder mir. Ich kann dir da gern helfen .
    Dann erklär mir mal bitte, inwiefern die beiden Autoren der Artikel falsch liegen, wenn die Autoren schreiben, dass eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit bei Notwehr nicht stattfinden muss? Ich habe dir die entsprechenden Aussagen sogar in meinem Beitrag zitiert.

    https://www.kampfkunst-board.info/fo...12#post3673212
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
    - Evolution

  11. #296
    NextGenKravMaga Gast

    Standard

    Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen
    Nein. Aber nicht jeder hat ein Messer. Und viel Spaß einen Richter zu finden, der dir sagt du hast alles richtig gemacht, wenn du jemand zum Krüppel schlägst, weil du davon ausgehst das jeder ein Messer haben könnte. Vielleicht bringst du es auch nicht richtig rüber. Aber du argumentierst hier so als wenn es nur den Ernstfall mit einem Angreifer mit Tötungsabsicht gibt. Es gibt aber genügend andere Lagen, in denen man am Arm gegriffen werden kann, ohne das ernsthafte Gefahr für Leib und Leben besteht.

    Es ist in diesem Faden vollkommen irrelevant, wie nach UZwBwG gehandelt werden muss. Ich habe nur gesagt, dass du in deiner Ausbildung gelernt haben müsstest, dass es in gewissen Lagen sinnvoller ist zu deeskalieren.
    Außerdem schreibt das UZwBwG keine Deeskalation vor, wenn ich mich richtig erinnere. Das machen vielleicht die RoEs. Allerdings muss man beim UZwBwG im Gegensatz zur Notwehr eine Verhältnismäigkeitsprüfung vornehmen.

    Stimmt. Weil du auf Dinge antwortest die ich so nicht geschrieben habe.
    Ich sage was ist wenn er ein Messer hat.

    Deesakalation findet sich in der Anwendung von Eskalationsstufen wieder.
    Anrufen,
    Warnschuss
    Schuss.
    Das ist weil man hofft das schon eine deeskalierende Haltung zum Erfolg führt .

  12. #297
    NextGenKravMaga Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Hogerus Beitrag anzeigen
    Dein Szenario: Frau 50 kg will dich töten und würgt. Heißt der Würgegriff sitzt schon oder wird gerade ausgeführt. Was soll denn dann bitte das mildeste Mittel sein?

    Ich mache BJJ und kann dir versichern je nach Würgeart hast du ein sehr kurzes Fenster um zu reagieren. Ich rede bewusst nicht von den SV Szenario Würgeatacken jemand greift mit beiden Händen von vorne zum Hals.

    Abwägen ist richtig allerdings nicht immer und nicht überall von nöten oder möglich.
    Natürlich nicht immer .
    Darum auch das üben des richtigen anwendens.
    Wenn es dann aber in der Realität anders als geübt ausgeht ist es der Affektivität geschuldet

  13. #298
    Hogerus Gast

    Standard

    [QUOTE=Hogerus;3673221]Dein Szenario: Frau 50 kg will dich töten und würgt. Heißt der Würgegriff sitzt schon oder wird gerade ausgeführt. Was soll denn dann bitte das mildeste Mittel sein?

    Wüsste wirklich gerne was dann ein geeignetes mildes Mittel sein soll und auch wie man im Krav Maga dann reagiert wenn jemand würgt.

    Wird das gewürgt werden geübt? Werden Würgegriffe und Hebel im Krav Maga gelehrt?

    Ich stelle jetzt explizit eine Technik oder Prinzipien Frage?

  14. #299
    NextGenKravMaga Gast

    Standard

    Zitat Zitat von F-factory Beitrag anzeigen
    Die Begriffe „Verhältnismäßigkeit“ und „Erforderlichkeit“ werden hier vertauscht.
    OliverT hat recht: in der zivilen Notwehr muss keine „Verhältnissmässigkeit“ beachtet werden (steht ja auch so im verlinkten Text).

    Leute bitte , wenn es zu einer rechtsprüfung kommt wird eben die Frage gestellt :
    War es das geringste Mittel?
    Und wenn dem nicht so war, dann war es nicht Verhältnissmässig.
    Man schießt mit Kanonen nicht auf spatzen

  15. #300
    NextGenKravMaga Gast

    Standard

    Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen
    Dann erklär mir mal bitte, inwiefern die beiden Autoren der Artikel falsch liegen, wenn die Autoren schreiben, dass eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit bei Notwehr nicht stattfinden muss? Ich habe dir die entsprechenden Aussagen sogar in meinem Beitrag zitiert.

    https://www.kampfkunst-board.info/fo...12#post3673212

    Nur als Tipp für die Zukunft .
    Bitte auch verweise lesen .
    Hier die Antwort

    Erforderlichkeit der Notwehrhandlung
    Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung. Eine Verteidigung ist erforderlich, wenn sie das mildeste aus allen möglichen und gleichwertig effektiven Mitteln darstellt, die sich dazu eignen, den Angriff sicher und endgültig zu beenden.

Seite 20 von 23 ErsteErste ... 101819202122 ... LetzteLetzte

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Krav Maga im Internet/Youtube
    Von MMA-Guy im Forum Hybrid und SV-Kampfkünste
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 20-10-2014, 19:45
  2. Dynamik in Krav Maga Videos
    Von Panther im Forum Krav Maga und Derivate
    Antworten: 15
    Letzter Beitrag: 27-08-2013, 00:16
  3. Videos Krav Maga Alliance
    Von Panther im Forum Hybrid SV Kampfkünste Video Forum
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 14-03-2013, 15:07
  4. Reportage Krav Maga (Youtube)
    Von Till81 im Forum Hybrid und SV-Kampfkünste
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 29-02-2008, 16:29
  5. Videos von Krav Maga Gelsenkirchen
    Von Krav-Maga-GE im Forum Hybrid und SV-Kampfkünste
    Antworten: 28
    Letzter Beitrag: 01-07-2007, 13:36

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •