Wenn der Würgegriff richtig sitzt, schläfst du schneller ein als du drüber nachdenken kannst nicht alles was du hast einzusetzen. ( Sport / Bjj oder Judo helfen da ungemein um das zu verstehen)
Und wenn jemand dich töten will darfst du tendenziell alles machen um dieses zu stoppen.
Aber so etwas sollte doch wirklich bekannt sein wenn ich SV unterrichte.
Leute, ich weiss nicht, warum ihr hier noch mit dem Typen rum diskutiert?! Direkte Antworten kriegen wir doch eh nicht, von jemanden der meint das Rad neu erfunden zu haben
Spart es euch lieber, ihr ganzen Nichtskönner
Nein. Aber nicht jeder hat ein Messer. Und viel Spaß einen Richter zu finden, der dir sagt du hast alles richtig gemacht, wenn du jemand zum Krüppel schlägst, weil du davon ausgehst das jeder ein Messer haben könnte. Vielleicht bringst du es auch nicht richtig rüber. Aber du argumentierst hier so als wenn es nur den Ernstfall mit einem Angreifer mit Tötungsabsicht gibt. Es gibt aber genügend andere Lagen, in denen man am Arm gegriffen werden kann, ohne das ernsthafte Gefahr für Leib und Leben besteht.
Es ist in diesem Faden vollkommen irrelevant, wie nach UZwBwG gehandelt werden muss. Ich habe nur gesagt, dass du in deiner Ausbildung gelernt haben müsstest, dass es in gewissen Lagen sinnvoller ist zu deeskalieren.
Außerdem schreibt das UZwBwG keine Deeskalation vor, wenn ich mich richtig erinnere. Das machen vielleicht die RoEs. Allerdings muss man beim UZwBwG im Gegensatz zur Notwehr eine Verhältnismäigkeitsprüfung vornehmen.
Stimmt. Weil du auf Dinge antwortest die ich so nicht geschrieben habe.
“Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
- Evolution
Dein Szenario: Frau 50 kg will dich töten und würgt. Heißt der Würgegriff sitzt schon oder wird gerade ausgeführt. Was soll denn dann bitte das mildeste Mittel sein?
Ich mache BJJ und kann dir versichern je nach Würgeart hast du ein sehr kurzes Fenster um zu reagieren. Ich rede bewusst nicht von den SV Szenario Würgeatacken jemand greift mit beiden Händen von vorne zum Hals.
Abwägen ist richtig allerdings nicht immer und nicht überall von nöten oder möglich.
Dann erklär mir mal bitte, inwiefern die beiden Autoren der Artikel falsch liegen, wenn die Autoren schreiben, dass eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit bei Notwehr nicht stattfinden muss? Ich habe dir die entsprechenden Aussagen sogar in meinem Beitrag zitiert.
https://www.kampfkunst-board.info/fo...12#post3673212
“Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
- Evolution
[QUOTE=Hogerus;3673221]Dein Szenario: Frau 50 kg will dich töten und würgt. Heißt der Würgegriff sitzt schon oder wird gerade ausgeführt. Was soll denn dann bitte das mildeste Mittel sein?
Wüsste wirklich gerne was dann ein geeignetes mildes Mittel sein soll und auch wie man im Krav Maga dann reagiert wenn jemand würgt.
Wird das gewürgt werden geübt? Werden Würgegriffe und Hebel im Krav Maga gelehrt?
Ich stelle jetzt explizit eine Technik oder Prinzipien Frage?
Nur als Tipp für die Zukunft .
Bitte auch verweise lesen .
Hier die Antwort
Erforderlichkeit der Notwehrhandlung
Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung. Eine Verteidigung ist erforderlich, wenn sie das mildeste aus allen möglichen und gleichwertig effektiven Mitteln darstellt, die sich dazu eignen, den Angriff sicher und endgültig zu beenden.
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