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Thema: Krav Maga Videos in YouTube und Co. und Verantwortlichkeit der Ersteller

  1. #316
    NextGenKravMaga Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Syron Beitrag anzeigen
    Hilf mir doch mal: Wo steht da nun was von Verhältnismäßigkeit?

    Ich helf auch dir sehr gerne

    Voraussetzungen einer Maßnahme zur Erfüllung der Verhältnismäßigkeit

    Um festzustellen, ob die geplante Maßnahme die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit erfüllt, müssen folgende Punkte geprüft werden:

    Legitimer Zweck: Ist der Zweck, der die Maßnahme erforderlich macht, überhaupt legitim?
    Geeignetheit: Bewirkt (oder fördert) die Maßnahme das Erreichen des Zwecks?
    Erforderlichkeit: Steht kein anderes beziehungsweise milderes Mittel zum Erreichen des Zwecks zur Verfügung?
    Angemessenheit: Wie stehen die Vorteile der Maßnahme im Zusammenhang mit deren Nachteilen?

  2. #317
    Syron Gast

    Standard

    Zitat Zitat von NextGenKravMaga Beitrag anzeigen
    Ich helf auch dir sehr gerne
    Ahja.

    Das es bei der Notwehr keine Abwägung der Verhältnismäßigkeit gibt sollte dir dennoch bewusst sein.

  3. #318
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    Standard

    Zitat Zitat von NextGenKravMaga Beitrag anzeigen
    Ich helf auch dir sehr gerne

    Voraussetzungen einer Maßnahme zur Erfüllung der Verhältnismäßigkeit

    Um festzustellen, ob die geplante Maßnahme die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit erfüllt, müssen folgende Punkte geprüft werden:

    Legitimer Zweck: Ist der Zweck, der die Maßnahme erforderlich macht, überhaupt legitim?
    Geeignetheit: Bewirkt (oder fördert) die Maßnahme das Erreichen des Zwecks?
    Erforderlichkeit: Steht kein anderes beziehungsweise milderes Mittel zum Erreichen des Zwecks zur Verfügung?
    Angemessenheit: Wie stehen die Vorteile der Maßnahme im Zusammenhang mit deren Nachteilen?
    Sorry, aber wenn schon Teiltexte zitiert werden dann bitte mit Quellenangabe:
    https://www.juraforum.de/lexikon/verhaeltnismaessigkeit

    Und siehe da, es hat nichts mit der Notwehr im zivilen Kontext zu tun.
    Zitat:
    „Eines der Merkmale des deutschen Rechtsstaates ist der „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“, der auch als „Verhältnismäßigkeitsprinzip“ bezeichnet wird. Dieses Prinzip dient dem Zweck, die Bürger vor übermäßigen Übergriffen des Staates in die allgemeinen Grundrechte zu schützen und wird deswegen auch als „Übermaßverbot“ bezeichnet. Ganz besonders dient es dem Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG.“

    Deshalb sollte man mit Begrifflichkeiten in juristischen Angelegenheiten sehr vorsichtig sein.
    Geändert von F-factory (01-12-2018 um 16:50 Uhr) Grund: Zitat fehlte

  4. #319
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    Standard

    Zitat Zitat von NextGenKravMaga Beitrag anzeigen
    Das hier ist nicht mein Lebensmittelpunkt.
    Ich antworte so schnell es geht.
    Und du bist net der einzige der auch fragen stellt
    Ich bekomme langsam den Eindruck, dass dein Geschreibsel hier nicht Folge bösen Willens ist, sondern mangelnder Substanz.

  5. #320
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    Zitat Zitat von NextGenKravMaga Beitrag anzeigen
    Nur so viel als Antwort den mehr ist nicht nötig und wie bereits gesagt kommt da auch nimmer mehr .

    Einfache Mathematik :
    Ein Mensch hat zwei arme , einen habe ich geklammert , mit dem anderen schützt der seine Weichteile , macht :
    0 freie arme um Messer zu ziehen .

    Und nun mal das ausgeklammert, geht also jeder Täter wenn er ein Menschen packt oder angreift gleich schon von einem Tritt in die Weichteile aus?
    Also sitzen bei sauberer Geschwindigkeit mindestens zwei Tritte oder ?
    Und denkst das wars? NIEN .
    Den den Anschluss haben wir hier nicht gezeigt, nicht bewertet .
    Warum auch wenn der Anfang nicht klappt .!
    Ich versuche es mal sachlich zu beantworten. Ich ziehe dich mit meiner linken Hand an deinem rechten Handgelenk. Dann wirst du im Normalfall rechts den Schritt vormachen. Wenn ich mich aber an dein Video erinnere (hier kann ich jetzt keine Videos sehen), gehst du links vor und drehst dich mit der freien Seite in den Gegner rein und unter seinem Arm durch.
    Richtig?
    Allein das passt schon nicht. Außerdem schütze ich meine Weichteile durch die seitliche Beinstellung, auch als Angreifer.
    Du stehst mit deiner linken Schulter jetzt an meiner linken Schulter, weil du aus dem Zentrum raus willst.
    Ich persönlich würde nur mit dem linken Arm greifen und etwas sperren und mit rechts schlagen oder das Messer ziehen.
    Rein aus der Position, in die du dich bewegst.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  6. #321
    NextGenKravMaga Gast

    Standard

    Zitat Zitat von F-factory Beitrag anzeigen
    Sorry, aber wenn schon Teiltexte zitiert werden dann bitte mit Quellenangabe:
    https://www.juraforum.de/lexikon/verhaeltnismaessigkeit

    Und siehe da, es hat nichts mit der Notwehr im zivilen Kontext zu tun.
    Zitat:
    „Eines der Merkmale des deutschen Rechtsstaates ist der „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“, der auch als „Verhältnismäßigkeitsprinzip“ bezeichnet wird. Dieses Prinzip dient dem Zweck, die Bürger vor übermäßigen Übergriffen des Staates in die allgemeinen Grundrechte zu schützen und wird deswegen auch als „Übermaßverbot“ bezeichnet. Ganz besonders dient es dem Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG.“

    Deshalb sollte man mit der Begrifflichkeit in juristischen Angelegenheiten sehr vorsichtig sein.
    Ok dann mach ich es noch einfacher :

    Im Zitat aus dem Notwehr Paragraph :
    „...die ERFORDERLICH ist...“


    Und wenn selbst das nicht mehr reicht.
    Bitte ich euch einen Fachanwalt zu konsultieren

  7. #322
    NextGenKravMaga Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Bücherwurm Beitrag anzeigen
    Ich bekomme langsam den Eindruck, dass dein Geschreibsel hier nicht Folge bösen Willens ist, sondern mangelnder Substanz.
    Also ich finde beim bestenwillen keine Frage von dir.
    Und wenn du meinst mir blöd kommen zu müssen , so wünsche ich auch dir einen schönen Tag.

  8. #323
    NextGenKravMaga Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Ich versuche es mal sachlich zu beantworten. Ich ziehe dich mit meiner linken Hand an deinem rechten Handgelenk. Dann wirst du im Normalfall rechts den Schritt vormachen. Wenn ich mich aber an dein Video erinnere (hier kann ich jetzt keine Videos sehen), gehst du links vor und drehst dich mit der freien Seite in den Gegner rein und unter seinem Arm durch.
    Richtig?
    Allein das passt schon nicht. Außerdem schütze ich meine Weichteile durch die seitliche Beinstellung, auch als Angreifer.
    Du stehst mit deiner linken Schulter jetzt an meiner linken Schulter, weil du aus dem Zentrum raus willst.
    Ich persönlich würde nur mit dem linken Arm greifen und etwas sperren und mit rechts schlagen oder das Messer ziehen.
    Rein aus der Position, in die du dich bewegst.

    Das ist doch ein diagonaler griff .
    Und für dich drehen wir ein diagonalen Griff ok?

  9. #324
    NextGenKravMaga Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Ich versuche es mal sachlich zu beantworten. Ich ziehe dich mit meiner linken Hand an deinem rechten Handgelenk. Dann wirst du im Normalfall rechts den Schritt vormachen. Wenn ich mich aber an dein Video erinnere (hier kann ich jetzt keine Videos sehen), gehst du links vor und drehst dich mit der freien Seite in den Gegner rein und unter seinem Arm durch.
    Richtig?
    Allein das passt schon nicht. Außerdem schütze ich meine Weichteile durch die seitliche Beinstellung, auch als Angreifer.
    Du stehst mit deiner linken Schulter jetzt an meiner linken Schulter, weil du aus dem Zentrum raus willst.
    Ich persönlich würde nur mit dem linken Arm greifen und etwas sperren und mit rechts schlagen oder das Messer ziehen.
    Rein aus der Position, in die du dich bewegst.
    Aber um dir mal einen kleinen Ansatz schon zu geben :
    Da gehen wir nicht nach innen sondern außen .
    Weil das schon durch die Dynamik gegeben ist.
    Das kommt im genauen in einem Video .

  10. #325
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    3.951

    Standard

    Zitat Zitat von NextGenKravMaga Beitrag anzeigen
    Also ich finde beim bestenwillen keine Frage von dir.
    Das kommt daher, weil ich gar keine gestellt habe.

  11. #326
    NextGenKravMaga Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Bücherwurm Beitrag anzeigen
    Das kommt daher, weil ich gar keine gestellt habe.
    Häää?
    Du machst mich hier an, weil du auf ne Antwort wartest und dann kommt sowas?

  12. #327
    Gast Gast

    Standard

    bei manchen wäre es sinnvoll keinen Fachanwalt zu konsultieren, sondern im Duden den Unterschied zwischen erforderlich und Verhältnismäßigkeit zu erlesen.
    Geändert von Gast (01-12-2018 um 17:10 Uhr)

  13. #328
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    Zitat Zitat von NextGenKravMaga Beitrag anzeigen
    Und wenn fragen hast und augenscheinlich hast du sie, stell sie einem Fachanwalt, der Polizei oder mir. Ich kann dir da gern helfen .
    Beste Posting ever...


    Meine Damen und Herren,
    danke für eure Zeit.


    Mensch John, mach den Sack hier zu, bevor noch einer anfängt dem zu glauben. Soviel unqualifizierter Müll rund um die Notwehr hab ich schon lang nicht mehr gelesen.

    Gruß Markus

  14. #329
    Syron Gast

    Standard

    Zitat Zitat von NextGenKravMaga Beitrag anzeigen
    Ok dann mach ich es noch einfacher :

    Im Zitat aus dem Notwehr Paragraph :
    „...die ERFORDERLICH ist...“
    Erforderlichkeit ist aber keine Verhältnismäßigkeit.
    Vielleicht solltest da lieber mal mit einem Anwalt sprechen.



    Zitat Zitat von NextGenKravMaga Beitrag anzeigen
    Häää?
    Du machst mich hier an, weil du auf ne Antwort wartest und dann kommt sowas?
    Ich mag Bücherwurm auch nicht, aber mit einem Punkt hat er Recht: Man kann auch auf Antworten warten, wenn man selber keine Fragen gestellt hat.
    Die wurden hier so viele Fragen gestellt, nur zum Antworten bist du dir leider zu fein.

  15. #330
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    Standard

    Zitat Zitat von Syron Beitrag anzeigen
    Ich mag Bücherwurm auch nicht
    Aha! ..

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