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Thema: Krav Maga Videos in YouTube und Co. und Verantwortlichkeit der Ersteller

  1. #271
    NextGenKravMaga Gast

    Standard

    Zitat Zitat von KlausAugenschmaus Beitrag anzeigen
    Sorry, du leidest an maßloser Selbstüberschätzung.
    Danke für deine Zeit.
    Alles gute dir noch

  2. #272
    NextGenKravMaga Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Syron Beitrag anzeigen
    Jetzt hab ich alle bisherigen Beiträge gelesen, und das einzige was sich konsequent durchzieht ist, das NextGenKravMaga nahezu *keine* richtige Antwort liefert, sondern immer ausweicht, Ausreden sucht (der Ton gefällt mir nicht; ihr greift mich alle persönlich an; etc pp) um nicht antworten zu müssen und wenn mal so etwas ähnliches wie Antwort kommt, ist diese so schwammig, daß der Wert gegen Null geht.
    (Du warst ja nicht einmal in der Lage zu beantworten, ob ihr eine Schule seid, ein Verein, ... Selbst da wurde nur darauf hingewiesen, wie geldgeil alle anderen außer ihr seien, ihr aber dennoch irgendwoe kommerziell seit.)

    Dafür ganz viel: Wir wissen alles (was soll eigentllich das "wir"? Schreiben da mehrere Leute oder nur einer?), wir sind besser, wir sind total objektiv aber nur wenn man uns zustimmt, ...

    Saubere Leistung.
    Ich unterstelle, ich wäre nicht die einzige Person, die einen großen Bogen um deine Schule machen wird.

    Btw - sehe nur ich es als indirekte Werbung an, wenn ich mich mit dem Namen meiner Schule/ Vereins/ etc anmelde? Von wegen, er würde ja nciht für scih werben.


    EDIT: Versuche es doch mal mit "ja" oder "nein" anstatt immer drum herum zu labern.
    Danke für deine Zeit.
    Alles gute noch .

  3. #273
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von NextGenKravMaga Beitrag anzeigen
    Danke für deine Zeit.
    Alles gute noch .
    :-)

  4. #274
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    Zitat Zitat von NextGenKravMaga Beitrag anzeigen
    Ich bitte dich.
    Jetzt so? Jetzt greifst du auch an?
    Dann sei doch so gut, bitte kläre mich auf.
    Ihr bringt ja noch immer bei, schnell weg zu rennen. Ihr bringt noch immer bei das der 360 funktioniert .
    Ihr bringt auch recht bei?
    Noch nie hab ich das bei euch erlebt .
    Nun sagt mir doch bitte und du ganz besonders , wie du das juristisch bewertest .
    Ich mache hier keine fachlich unqualifizierten Aussagen, schon garnicht bewerte ich nichts „juristisch“.
    Übrigens bin ich immer wieder erstaunt wieviel Leute meinen „uns“ zu kennen und vor allem zu wissen was „wir“ machen. Echt witzig. Deshalb halte ich mich mittlerweile auch aus den KKB-Diskussionen raus.

    Um mal Marcus Torgerson zu zitieren: „I wish people would just do their own thing, without being f****** a***h**** about it.“
    Geändert von F-factory (01-12-2018 um 13:59 Uhr)

  5. #275
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    Zitat Zitat von NextGenKravMaga Beitrag anzeigen
    Knie , langes Bein, was eben kommt.
    Wie willst du in der Nulldistanz ein langes Bein effektiv einsetzen?

    Zitat Zitat von NextGenKravMaga Beitrag anzeigen
    Deeskalierent ?
    Also ich frag mal ganz offen , wenn einer nach deinem Leben trachtet, willst du noch Deeskalierent sein?
    Es geht hier doch um eine Befreiung bei einem gegriffenen Handgelenk/Unterarm, oder? Daraus sofort einen Lebensgefahr zu machen halte ich für sehr gewagt. Das dürfte sehr schwer werden vor Gericht einen Notwehrexzess glaubhaft zu machen, nur weil der Arm gegriffen und man ein bißchen rumgezogen wurde.
    Und man kann auch Situationen entschärfen, in dem man halt nicht sofort mit Extremmitteln reagiert. Man muss ja nicht jede Situation in eine Schlägerei ausarten lassen. Besonders nicht wenn man körperlich Unterlegen ist.

    Zitat Zitat von NextGenKravMaga Beitrag anzeigen
    Notwehr ist Notwehr .
    Nein. Und wenn dein militärischer Werdegang stimmt solltest du das auch wissen.

    Zitat Zitat von NextGenKravMaga Beitrag anzeigen
    Und ja behaupte ich wirklich.
    Wenn sich das auf diese Frage bezieht,
    Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen
    Willst du behaupten das deine Technik immer funktioniert? Kann sich mit deinem System jeder, immer, unbewaffnet gegen einen überlegenen Gegner wehren?
    lässt mich gerade an deiner Ernstfallerfahrung zweifeln.

    Zitat Zitat von NextGenKravMaga Beitrag anzeigen
    Wenn sonst nichts anderes greift , wenn keine trutzwehr und keine beruflich bedingten Auflagen sind, gilt NOTWEHR .
    Notwehr ist aber kein Freibrief. Auch wenn bei Notwehr keine Verhältnismäßigkeit abgewogen werden muss.
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
    - Evolution

  6. #276
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen

    Notwehr ist aber kein Freibrief. Auch wenn bei Notwehr keine Verhältnismäßigkeit abgewogen werden muss.
    Ist das so?
    Urteile zu Notwerexess legen aber was anderes nahe.

    Um es mal im Juristendeutsch zu sagen
    "...Wann diese Grenzen der Notwehr überstritten sind, ist umstritten:..."

    Allgemeingültigeassagen wird es dazu nie geben.

  7. #277
    NextGenKravMaga Gast

    Standard

    Zitat Zitat von F-factory Beitrag anzeigen
    Ich mache hier keine fachlich unqualifizierten Aussagen, schon garnicht bewerte ich nichts „juristisch“.
    Übrigens bin ich immer wieder erstaunt wieviel Leute meinen „uns“ zu kennen und vor allem zu wissen was „wir“ machen. Echt witzig. Deshalb halte ich mich mittlerweile auch aus den KKB-Diskussionen raus.

    Um mal Marcus Torgerson zu zitieren: „I wish people would just do their own thing, without being f****** a***h**** about it.“
    Interessant das du keine rechtliche Bereitung abgeben willst, es trotzdem tust.
    Also bekomme ich keine rechtliche Bewertung, obwohl du es warst der eine Aussage in diese Richtung getan hat?

    Ich mach es mal ganz ganz einfach : es ist Notwehr geboten.
    Punkt

  8. #278
    NextGenKravMaga Gast

    Standard

    Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen
    Wie willst du in der Nulldistanz ein langes Bein effektiv einsetzen?

    Es geht hier doch um eine Befreiung bei einem gegriffenen Handgelenk/Unterarm, oder? Daraus sofort einen Lebensgefahr zu machen halte ich für sehr gewagt. Das dürfte sehr schwer werden vor Gericht einen Notwehrexzess glaubhaft zu machen, nur weil der Arm gegriffen und man ein bißchen rumgezogen wurde.
    Und man kann auch Situationen entschärfen, in dem man halt nicht sofort mit Extremmitteln reagiert. Man muss ja nicht jede Situation in eine Schlägerei ausarten lassen. Besonders nicht wenn man körperlich Unterlegen ist.

    Nein. Und wenn dein militärischer Werdegang stimmt solltest du das auch wissen.

    Wenn sich das auf diese Frage bezieht,

    lässt mich gerade an deiner Ernstfallerfahrung zweifeln.


    Notwehr ist aber kein Freibrief. Auch wenn bei Notwehr keine Verhältnismäßigkeit abgewogen werden muss.

    Weil ein Täter sich währt, we will sein Arm wieder also zieht er und da kommt das lange beim.

    Von Affektivität hab ich kein Wort gesagt.
    Und nochmal , wenn die Notwehr Lage das hergibt, dann zieh ich durch ja.

    Mein militärischer Werdegang?
    Ich sagte : wenn ALLE BERUFLICH BEDINGTEN AUFLAGEN ......
    also bitte genau lesen, und dann antworten .

    Ob es dich zweifeln lässt , ist nun wirklich nicht mein Problem .
    Das ist deines. Kannst gerne mal kommen und wir testen gerne jedes mögliche Szenario.
    Und das ist ein ernst gemeintes Angebot .

    Und zu deinem letzten Punkt sag ich mal nichts .

  9. #279
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    Zitat Zitat von KlausAugenschmaus Beitrag anzeigen
    Ist das so?
    Urteile zu Notwerexess legen aber was anderes nahe.

    Um es mal im Juristendeutsch zu sagen
    "...Wann diese Grenzen der Notwehr überstritten sind, ist umstritten:..."

    Allgemeingültigeassagen wird es dazu nie geben.
    Verhältnismäßigkeit ist juristisch klar definiert. Und nein sie muss bei Notwehr nicht angewendet werden.
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
    - Evolution

  10. #280
    NextGenKravMaga Gast

    Standard

    Zitat Zitat von KlausAugenschmaus Beitrag anzeigen
    Ist das so?
    Urteile zu Notwerexess legen aber was anderes nahe.

    Um es mal im Juristendeutsch zu sagen
    "...Wann diese Grenzen der Notwehr überstritten sind, ist umstritten:..."

    Allgemeingültigeassagen wird es dazu nie geben.

    Danke.
    Ich hätte jetzt einfach gesagt:
    Notwehr Gebietet wo immer kein Affekt greift , eine Verhältnismäßigkeit .
    Ich mit 106 kg trette auch net so zu wenn eine junge Dame mit 50 kg greift.
    Weil ein weit geringeres Mittel zur Beendigung der Tat geführt hätte . Trotzdem bleibt der Anfang der selbe .

  11. #281
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    Zitat Zitat von NextGenKravMaga Beitrag anzeigen
    Du nochmal.
    Wir bleiben nicht im centrum stehen. Sondern mit dem rein gehen kommt bereits ein kurzer Schlag (auch im Video erklärt)
    Dann schon das aus dem centrum raus.

    Und bis der realisiert hat das er meint er müsse um mich greifen sitzen die nächsten Tritte .

    Ja also, du sagst es sind die Größen Unterschiede dann funktioniert diese sportliche Lösung nimmer ?
    Warum also eine sportliche Lösung in sv bringen.?
    Versucht doch einfach euers unter den Punkten die ich aufgezeigt habe.
    Und dann das was ich mache.
    Haltet das dagegen.

    Im übrigen , dass ist leider auf „negativ“ Kommerz ausgelegt.
    Warum sonst verkauft man Instruktor Modul 1 j d dann zwei und so weiter ?
    Zitat Zitat von krav maga münster Beitrag anzeigen
    Lieber Ehsan,
    da du meine Posting inhaltlich nicht verstehst oder ganz bewußt nicht verstehen möchtest, nehme ich hier dieses Posting mal als Aufhänger.

    Ich habe mir jetzt auch zwei weitere deiner Clips angesehen, eine Analyse scheint ja hier nicht verstanden zu werden und von daher verlinke ich einfach mal eines meiner Clips.

    Hier geht es um das Reaktionsmuster eines Angreifer und wieso der Mensch nicht immer so reagiert wie wir es gerne hätten.



    Gruß Markus
    Lieber Ehsan,
    da es anscheinend übersehen wurde...

  12. #282
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    Zitat Zitat von NextGenKravMaga Beitrag anzeigen
    Mein militärischer Werdegang?
    Ich sagte : wenn ALLE BERUFLICH BEDINGTEN AUFLAGEN ......
    also bitte genau lesen, und dann antworten .
    Ich sprach nicht davon wie du beruflich handeln musst. Nur davon dass dir eigentlich hätte beigebracht werden sollen, dass ein deeskalierendes Vorgehen auch zum Ziel führen kann. Und dass dir eigentlich auch etwas wie Notwehrüberschreitung hätte beigebracht werden müssen.
    Das müsste eigentlich Teil der einfachen Wachausbildung eines jeden Soldaten sein. Wenn du im Personenschutz tätig warst, also bei den Feldjägern, dann solltest du sowas erst recht gelernt haben.
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
    - Evolution

  13. #283
    NextGenKravMaga Gast

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    Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen
    Verhältnismäßigkeit ist juristisch klar definiert. Und nein sie muss bei Notwehr nicht angewendet werden.
    Natürlich MUSS eine Verhältnismäßigkeitsprüfung stattfinden.
    Na also hör mal.
    Ich 106 kg werde von einer 17 jährigen mit 50 kg gewürgt(todschlagsversuch) da ziehe ich doch net so durch die NOTWEHR wie ich sie bei einem vergleichbarem Täter machen würde.

  14. #284
    NextGenKravMaga Gast

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    Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen
    Ich sprach nicht davon wie du beruflich handeln musst. Nur davon dass dir eigentlich hätte beigebracht werden sollen, dass ein deeskalierendes Vorgehen auch zum Ziel führen kann. Und dass dir eigentlich auch etwas wie Notwehrüberschreitung hätte beigebracht werden müssen.
    Das müsste eigentlich Teil der einfachen Wachausbildung eines jeden Soldaten sein. Wenn du im Personenschutz tätig warst, also bei den Feldjägern, dann solltest du sowas erst recht gelernt haben.
    Ich bitte dich.
    Ich Deeskaliere nicht wenn einer mich am Handgelenk packt und vielleicht ein Messer am Gürtel oder in der Tasche zu sehen ist?!?

    Und diese Form der Deeskalation ist nur weil das UzWaGBW eben das vorschreibt(berufliche Auflagen) aber weil du den Ball ins Rollen gebracht hast:
    Wenn die Zeit , äußere Umstände kein anrufverfahren mehr erlauben, keinen Warnschuss , dann darf direkt geschossen werden. Warum? Gefahr im Verzug . Richtig?
    Das hat mit dem was du argumentierst nichts zu tuen.
    Und selbst dann, ist verhaltnissmässigkeit geboten .

  15. #285
    Registrierungsdatum
    02.09.2013
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    Standard

    Zitat Zitat von NextGenKravMaga Beitrag anzeigen
    Natürlich MUSS eine Verhältnismäßigkeitsprüfung stattfinden.
    Eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit zwischen den jeweiligen Rechtsgütern findet jedoch im Rahmen der Notwehr anders als beim Notstand nicht statt. Somit darf beispielsweise auch die Ehre mit körperlicher Gewalt verteidigt werden.
    https://www.strafrecht-bundesweit.de...oder-nothilfe/

    nders als beim sogenannten rechtfertigenden Notstand im Sinne des § 34 StGB kommt es bei der Notwehr nicht auf das Merkmal der Verhältnismäßigkeit an. Beim rechtfertigenden Notstand hingegen findet eine Abwägung des durch die Notstandslage beeinträchtigten und dem beeinträchtigten bzw. gefährdeten Rechtsgut statt.

    Notwehr und rechtfertigender Notstand sind mithin nicht miteinander zu verwechseln bzw. gleichzusetzen. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Rechtfertigungsgründe, die separat voneinander zu prüfen sind und unterschiedliche Voraussetzungen haben.
    https://www.anwalt.org/notwehr/#Notw...t_erforderlich
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
    - Evolution

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