Zitat Zitat von Asgar Beitrag anzeigen
Wenn Polizisten vor jeder Datenabfrage ne richterliche Erlaubnis oder die einer sonstigen übergeordneten Stelle einholen müssten könnte man das gesamte Tagesgeschäft der Polizei komplett vergessen.
Die Daten sind ziemlich gut abgesichert und wer auch immer da zugegriffen hat wird gefunden werden..
Muss ja nicht unbedingt ein Richter sein. Vier-Augen-Prinzip reicht ja. Also Zugriff immer nur zu zweit, das hebt die Hemmschwelle für Missbrauch schon mal ein bisschen. Ich arbeite in einer Behörde und hier werden bestimmte Zugriffe automatisch protokolliert und einige Aktionen in der Software landen automatisch auch auf dem Rechner des Vorgesetzten, der dann schaut, ob der Zugriff nötig war.