Muss ja nicht unbedingt ein Richter sein. Vier-Augen-Prinzip reicht ja. Also Zugriff immer nur zu zweit, das hebt die Hemmschwelle für Missbrauch schon mal ein bisschen. Ich arbeite in einer Behörde und hier werden bestimmte Zugriffe automatisch protokolliert und einige Aktionen in der Software landen automatisch auch auf dem Rechner des Vorgesetzten, der dann schaut, ob der Zugriff nötig war.