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Thema: KFZ - "Besonderes" Kennzeichen

  1. #1
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    Standard KFZ - "Besonderes" Kennzeichen

    Hallo zusammen,

    ich hatte vor 4 Wochen einen nicht verschuldeten Autounfall, mit Krankenhausaufenthalt etc. und habe mir anschließend einen Anwalt genommen.
    Heute bekomme ich die Meldung, dass es sich bei dem Kennzeichen XYZ um ein besonderes Kennzeichen handelt und das zentrale Fahrzeugregister hierüber keine Informationen hat und es zu der entsprechenden Behörde weitergeleitet wird.
    Habe meinem Anwalt auch direkt zurückgeschrieben was das denn bitte genau bedeutet.... Noch keine Antwort.
    Es war ein normales "weißes" Kennzeichen. Kein Saisonkennzeichen, keins für Diplomaten etc.

    Kennt sich jemand mit sowas aus?
    Beamter in Zivil oder so? Ich kann mir das irgendwie nicht ganz erklären....

    VG
    Geändert von Dextrous (12-12-2018 um 12:50 Uhr)

  2. #2
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    -
    Geändert von Nagare (12-12-2018 um 12:46 Uhr)
    Man kann Energie investieren, darum zu kämpfen, dass alles so bleibt wie es ist oder um sich Neuem zuzuwenden. Ich jedenfalls werde keine Energie investieren, um dem Pferd von Buddha zu erzählen.

  3. #3
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    Könnte eventuell ein ziviles Fahrzeug der Bundeswehr gewesen sein.
    Diese sind nicht im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes registriert...

  4. #4
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    Zitat Zitat von Dextrous Beitrag anzeigen
    Heute bekomme ich die Meldung, dass es sich bei dem Kennzeichen XYZ um ein besonderes Kennzeichen handelt
    https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_...ik_Deutschland

  5. #5
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    Habe ich schon durchgeschaut. Ist definitiv nicht dabei. Es handelt sich nach außen hin, um ein ganz normales Kennzeichen.

  6. #6
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    Wir hatten bei der Bundeswehr für die Generalsfahrzeuge zivile Wechselkennzeichen. Vielleicht gibt es das auch bei anderen gefährdeten Personen (hochrangige Staatsanwälte, Richter, etc.)

  7. #7
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    Zitat Zitat von Wizard Beitrag anzeigen
    Könnte eventuell ein ziviles Fahrzeug der Bundeswehr gewesen sein.
    Dann hätten aber die Feldjäger zum Unfall kommen müssen.
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
    - Evolution

  8. #8
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    Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen
    Dann hätten aber die Feldjäger zum Unfall kommen müssen.
    da fällt mir auf:
    Hat der Unfallgegner Fahrerflucht begangen, oder wozu braucht der Anwalt eine Auskunft über das KFZ-Kennzeichen?

  9. #9
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    Es gibt viele gesperrte Kennzeichen.
    Aus den unterschiedlichsten Gründen.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  10. #10
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    Geheimdienst - Du solltest die Klage besser fallen lassen, wahrscheinlich wurde schon jemand auf Dich angesetzt alle Spuren zu beseitigen ... lol

  11. #11
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    da fällt mir auf:
    Hat der Unfallgegner Fahrerflucht begangen, oder wozu braucht der Anwalt eine Auskunft über das KFZ-Kennzeichen?
    Um die Versicherung des Gegenübers herauszubekommen. Name etc. ist ja alles vorhanden, aber zur Versicherung hat er der Polizei wohl keinerlei Auskunft gegeben. Fahrerflucht hat er nicht begangen, war selber kurz im KH.

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  12. #12
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    Na, dann muss die Polizei eben bei ihm anklingeln und den Versicherer samt Versicherungsnummer erfragen.
    Was denn sonst?

  13. #13
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    Zitat Zitat von Ripley Beitrag anzeigen
    Na, dann muss die Polizei eben bei ihm anklingeln und den Versicherer samt Versicherungsnummer erfragen.
    Was denn sonst?
    Ja, anscheinend steht er aber wie gewisse Diplomaten bei sowas "über" dem deutschen Gesetz, so wie der Fall des Diplomaten, der bei einem Autounfall jemanden getötet hat, aber das keine rechtliche Strafe nach sich gezogen hat.
    Ich weiß den Fall leider grade nicht auswendig, aber daran kann ich mich definitiv erinnern.

  14. #14
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    Zitat Zitat von Dextrous Beitrag anzeigen
    Ja, anscheinend steht er aber wie gewisse Diplomaten bei sowas "über" dem deutschen Gesetz, so wie der Fall des Diplomaten, der bei einem Autounfall jemanden getötet hat, aber das keine rechtliche Strafe nach sich gezogen hat.
    Nö tut er - zumindest was die Versicherung angeht - nicht. Diplomaten können strafrechtlich für Verkehrsverstöße nicht oder nur bedingt belangt werden, dass ändert nichts daran, dass auch die ihre Fahrzeuge entsprechend versichern lassen müssen wenn sie diese im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.

    Insofern ist die Einholung über die Versicherungsinformationen durch die Polizei hier eigentlich kein Thema. Ansonsten kann ja auch Dein Anwalt den Unfallgegner kontaktieren und ihn auffordern mitzuteilen wo und wie das Fahrzeug versichert ist.
    "It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain

    "Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."

  15. #15
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    Ist nicht auch so, dass man in so einem Fall (unbekannte oder keine Versicherung der Verursachers) die eigene Versicherung den Schaden regulieren lässt/lassen kann, und die holt sich dass dann vom Verursacher (bzw dessen Versicherung) wieder?

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