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Thema: KFZ - "Besonderes" Kennzeichen

  1. #16
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    Mir wurde von meinem Anwalt nur gesagt, dass er in diesem speziellen Fall keine Informationen direkt von dem Fahrer einholen kann, sondern das direkt mit der zuständigen Behörde geregelt werden muss. Ob das für die Polizei gilt weiß ich nicht, aber die hat mich halt darum gebeten einen Anwalt einzuschalten.

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  2. #17
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    Kurze Info: Die Person ist Beamter. Welche Bezeichnung weiß ich nicht, aber auf jeden Fall in einem Ministerium tätig.
    Mehr Infos gehören hier denke ich auch nicht rein.

    VG und vielen Dank für die Tipps.

  3. #18
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    Solange sich das entsprechende Ministerium zu dem Schaden bekennt, die Rechnungen bezahlt und ggf. auch noch Krankenhauskosten inklusive Folgekosten, ist es ja auch egal welches das Kennzeichen war. Das dürfen die einschliesslich des Namens des Fahrers gerne für sich behalten, wenn das nicht als Aufhänger dient um die Haftung für die Unfallfolgen in Abrede zu stellen und niederschmettern zu wollen.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  4. #19
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    Ne, bezahlen tun die wohl.
    Es hat sich nur etwas hinausgezögert, weil niemand wusste wo die zugehörige Stelle ist, an die sich mein Anwalt wenden muss...
    Auf Reaktion wird aber noch gewartet. Anspruch wurde aber nun wenigstens gestellt mit bestimmter Frist.

  5. #20
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    Dank trotzdem fürs aufklären, war ja spannend.

  6. #21
    Macabre Gast

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    "Bei Staatsanwälten, die in der Szene ermitteln, gehen die Behörden auf Nummer sicher: Die Namen werden nicht beim Einwohnermeldeamt geführt, ihre Kfz-Kennzeichen können nicht abgefragt werden, alle persönlichen Kontaktpersonen stehen in einem Fragebogen."

    https://www.bz-berlin.de/berlin/das-...-knast-brachte

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