Könnt Ihr lieben mir mal aufzählen was für euch persönlich so als Waffe gilt?
Bin da immer verwirrt. Ich sehe zum Beispiel ein einfaches zweihändig bedienbares unter 8,5 cm langes Klappmesser nicht als Waffe.
Könnt Ihr lieben mir mal aufzählen was für euch persönlich so als Waffe gilt?
Bin da immer verwirrt. Ich sehe zum Beispiel ein einfaches zweihändig bedienbares unter 8,5 cm langes Klappmesser nicht als Waffe.
Kleiner Tipp:
Lies im WaffG
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!
Aber ich fragte doch nach "für euch persönlich".
Schnüffler du bist ein schwieriger Mensch.
*seufz*
Nur weil etwas klein ist, ist es nicht ungefährlich, das Gegenteil ist der Fall, weil es verdeckt zum Einsatz kommen kann.
Ich hatte schon Kontakt mit Sachen die im Video so bei 7:30 vorgestellt werden:
https://www.youtube.com/watch?v=nmpqQopdMoo
Und ja, wenn einem das ans Gesicht gehalten wird, geht der Hintern auf Grundeis. Sei froh, wenn wenigstens die Absicht von staatlicher Seite besteht etwas den Deckel draufzuhalten, so hilflos und verquer wie es auch anmutet.
"Ich habe alle diese Degen selbst geschmiedet und übe täglich acht Stunden mit ihnen, um einen Piraten töten zu können." "Du brauchst dringend ein Mädchen mein Freund!" (Fluch der Karibik)
Schinken Schinken Schinken. Ich meine doch persönlich.
Wobei ich die Frage nicht schlecht finde, in einem anderen Thread schrieb Klaus das Messer (unter 12cm etc...) zwar Waffen sind, aber geführt werden dürfen. Meines Halbwissen nach gelten Messer aber nicht pauschal als Waffen. Daher muss man ja z.B. ein "Kampfmesser" verschlossen aufbewahren, seine Küchenmesser aber nicht (auch hier wieder mein Wissenstands als Laie).
Ich muss jetzt erstmal Holz machen, danach folge ich aber mal dem Rat vom Schnüffler.
Abgesehen von Gesetzlicher Definition ?
dann wohl alles was ich an Objekten (inklusive Körper ) benutze, um mich zu verteidigen , zu kämpfen oder einfach einen Menschen (Tier) zu verletzen . Steine , Stühle , Seile Werkzeuge ..... etwas was ich in die Hand nehmen kann , werfen kann oder etwas gegen das ich Jemanden werfen , stoßen kann usw.
dann wird wohl erst der Gebrauch von Etwas , dieses Etwas zur Waffe machen.
Das schliesst dann wohl auch , Methoden , Gedanken , Strategien , Worte , Verhalten usw. mit ein
Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)
Hier fehlt noch der satz: Deine Mutter ihr Gesicht
@Cam67: Nein, nach gesetzlicher Definition.
Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)
Also mich interessiert es nach gesetzlicher Definition und ich denke für die meisten dürfte dies auch interessanter sein. Ob es dem TE darum ginge ist aber schwer zu sagen.
Was ich kenne (und eben nochmal nachgesehen habe):
Dazu kommen dann diverse Artikel die ich gelesen habe, in denen es um die konkrete Auslegung geht.Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
(2) Waffen sind
1.
Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2.
tragbare Gegenstände,
a)
die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b)
die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/w...397010002.html
Beispiel: Im Wald hatte ich gerade meinen Spalthammer und meine Motorsäge dabei, die falle meines (Halb-)Wissens (!) nach nicht unter diesen Paragraphen da sie nicht unter a und b fallen. Daher das mitführen im Auto (erst recht auf dem Weg in den Wald) kein Problem.
Sobald man sie allerdings als Waffe einsetzt, sieht die Sache natürlich wieder anders aus.
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