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Thema: Angespuckt werden

  1. #211
    ~Wolf´s Den~ Gast

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    Dem Täter sofort und ohne Diskussion das Nasenbein richten. Anschließend Rückzug. Falls es ein Ermittlungsverfahren gibt, handelt es sich Deinerseits zunächst um Notwehr. Schließlich wollte der Täter nach dem Spuckangriff zum Schlägerangriff ansetzen. Falls diese Tatsache nicht haltbar sein sollte, könnte Deinerseits ein Notwehrexzess vorliegen. Diesen schwächst Du damit ab, dass Du als Kind in der Kita, später im Kindergarten, dann in der Schule, schließlich in der Berufsschule oder im Studium und zuletzt auch im Arbeitsprozess immer wieder Ziel von Spuckangriffen wurdest. Also bist Du stark traumatisiert. Die Spuckattacke führte bei Dir zu einer massiven Retraumatisierung und somit zu einer affektierten Gewaltreaktion, die Du nicht kontrollieren konntest. Selbstverständlich tut Dir alles sehr Leid.

    Edit
    Geändert von jkdberlin (18-03-2019 um 08:54 Uhr)

  2. #212
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    (Ich geh mich dann mal übergeben.)

  3. #213
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    Hi, ich habe nicht alles so mitgelesen. Also Notwehr ist wenn man angegriffen wird und währed dieser Zeit den Angriff abwehrt Korrekt? Oder besser gesagt einen Konter macht, während der Angreifer noch
    mit der Faust oder dem Fuß unterwegs ist richtig? Dann muss man den Angriff genau Timen und üben. Sei gesagt sein, das es wirklich schwierig ist. Man muss ständig auf der Hut sein, das man nicht einen fängt. Habe es selber erlebt. Da ist der Präventischlag einfacher, aber rechtlich bedenklicher. Habe selbst mal einen Überraschaung Präventivschubser auf der Straße ausprobiert, weil der Typ mich ständig angegriffen hat auf der Ausbildungsstätte mit Überraschungsangriffen und ich bin erstaunt wie wirkungsvoll es ist.

    Und zum Thema des TE. So leid es mir tut, aber Präventivschläge ist die effektivere/effizientere Wahl aber auch sehr bedenklich. Was für Optionen bleiben noch übrig?

    1. Aufmerksamkeit auf der Straße üben.

    2. Ausweichen der Spucke trainieren.

    3. Gefahrsituationen vermeiden und den Sicherheitsabstand bewahren.
    Geändert von Superho (04-04-2019 um 06:27 Uhr)

  4. #214
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    Zitat Zitat von ~Wolf´s Den~ Beitrag anzeigen
    Falls es ein Ermittlungsverfahren gibt, handelt es sich Deinerseits zunächst um Notwehr.
    Es ist zunächst einmal Körperverletzung die evtl. durch Notwehr gerechtfertigt war - es bleibt aber Körperverletzung.
    Personal Training in Düsseldorf
    Neue Trainingszeiten: Mitwochs 20:15, Sonntags 17:00 Uhr, Sportzentrum im Medienhafen - bei Interesse PN

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