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Thema: Angespuckt werden

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Standard Angespuckt werden

    Hallo,

    angenommen pöbelnde Jugendliche spucken am hellerlichten Tag haarscharf über euren Kopf vorbei. Nachdem ihr gesagt habt, dass ihr nicht getroffen werden wollt, passiert genau das ihr werdet von hinten angespuckt.
    Wie würdet ihr vorher/nachher reagieren?

    Beim Anspucken handelt es sich bereits um Körperverletzung und nach Aussage des Polizisten ist unter Umständen Gegenwehr möglich. Ist es aber auch angeraten? Da ja vorwiegend durch den Ekel die Körperverletzung entsteht, ist eine Eskalation gegen eine Gruppe noch verhinderbar?

  2. #2
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  3. #3
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    Standard

    Ehrlich gesagt bin ich am Bahnhof zur Zeit froh nicht gleich ein komplettes Herrengedeck an der Jacke zu haben. Drei Meter Abstand halten man holt sich bei den Typen ja die Seuche. Und was dann noch trifft hat halt sollen sein.
    "Ich habe alle diese Degen selbst geschmiedet und übe täglich acht Stunden mit ihnen, um einen Piraten töten zu können." "Du brauchst dringend ein Mädchen mein Freund!" (Fluch der Karibik)

  4. #4
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von felicidy Beitrag anzeigen
    Wie würdet ihr vorher/nachher reagieren?
    Mit schweren Händen.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Geheimrat Heinrich Beitrag anzeigen
    Mit schweren Händen.
    Meinst du Zuschlagen? Ich bin mir unsicher wie so etwas ausgeht. Also rechtlich aber natürlich auch von der Dynamik. In meiner Vorstellung war mein Training immer eher für ernstere Situationen gedacht. Aber wenn dann sowas passiert, fragt man sich schon, warum man nicht auch auspacken sollte.

  6. #6
    kritikmusssein Gast

    Standard

    Möglichkeiten, keine Empfehlungen:

    A) Renn weg

    B) Entschuldige dich, dass du zur falschen Zeit am falschen Ort warst

    C) Fordere eine Entschuldigung

    D) Brech ihm mit einer schönen Kombination den Kiefer

  7. #7
    Macabre Gast

    Standard

    ...
    Geändert von Macabre (19-12-2018 um 01:34 Uhr)

  8. #8
    PhilExpat Gast

    Standard

    Zitat Zitat von felicidy Beitrag anzeigen
    Meinst du Zuschlagen? Ich bin mir unsicher wie so etwas ausgeht.
    Wenn Du sowieso derart ängstlich in der Welt unterwegs bist, solltest Du generell Bahnhöfe und Menschen meiden.
    Ansonsten hast Du es doch selbst gesagt, die Typen wurden ermahnt es zu lassen - wenn sie meinen sie müssten Grenzen nicht respektieren dann fängt sich der am nächsten stehende eben einen ordentlichen Fausthieb ins Gesicht.

  9. #9
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    Es wäre natürlich besser nichts zu tun. Aber ich glaube im Affekt würde derjenige eine Schelle von mir bekommen


    Zitat Zitat von PhilExpat Beitrag anzeigen
    Wenn Du sowieso derart ängstlich in der Welt unterwegs bist, solltest Du generell Bahnhöfe und Menschen meiden.
    Ansonsten hast Du es doch selbst gesagt, die Typen wurden ermahnt es zu lassen - wenn sie meinen sie müssten Grenzen nicht respektieren dann fängt sich der am nächsten stehende eben einen ordentlichen Fausthieb ins Gesicht.
    Wie kann man nur immer so viel Unsinn erzählen... unglaublich.

  10. #10
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    Ich finde es so oder so schon widerlich, wenn die Leute draußen rumrotzen und mitten auf dem Weg die dicken Spuckeklumpen zu sehen sind.
    Ob ich der Person gleich eine langen würde weiß ich nicht. Ich würde aber nicht einfach weggehen.
    Suche zwar keine Konfrontation, aber anspucken ist echt ekelhaft. Sträuben sich mir jetzt schon die Haare und kriege leichte Aggressionen

  11. #11
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    Zitat Zitat von felicidy Beitrag anzeigen
    Hallo,

    angenommen pöbelnde Jugendliche spucken am hellerlichten Tag haarscharf über euren Kopf vorbei. Nachdem ihr gesagt habt, dass ihr nicht getroffen werden wollt, passiert genau das ihr werdet von hinten angespuckt.
    Wie würdet ihr vorher/nachher reagieren?

    Beim Anspucken handelt es sich bereits um Körperverletzung und nach Aussage des Polizisten ist unter Umständen Gegenwehr möglich. Ist es aber auch angeraten? Da ja vorwiegend durch den Ekel die Körperverletzung entsteht, ist eine Eskalation gegen eine Gruppe noch verhinderbar?
    Nein. Die Körperverletzung entsteht nicht durch den Ekel. Der ist noch keine erhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens. Die Körperverletzung in dem Fall wurde bejaht, weil der Beamte sich aufgrund des Anspuckens übergeben musste.

    Grundsätzlich ist aber Anspucken ein rechtswidriger Angriff auf die Ehre, die für sich schon ein notwehrfähiges Rechtsgut ist.

    Problem wird so oder so die Gegenwärtigkeit sein. Der müsste das schon wieder und wieder tun, damit man auch nach der Spuckattacke davon ausgehen kann, das noch eine kommt. Wenn der dich einmalig anspuckt, hast du danach eben kein Notwehrrecht mehr, da der Angriff nicht mehr gegenwärtig ist.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Raging Bull Beitrag anzeigen
    Nein. Die Körperverletzung entsteht nicht durch den Ekel. Der ist noch keine erhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens. Die Körperverletzung in dem Fall wurde bejaht, weil der Beamte sich aufgrund des Anspuckens übergeben musste.

    Grundsätzlich ist aber Anspucken ein rechtswidriger Angriff auf die Ehre, die für sich schon ein notwehrfähiges Rechtsgut ist.

    Problem wird so oder so die Gegenwärtigkeit sein. Der müsste das schon wieder und wieder tun, damit man auch nach der Spuckattacke davon ausgehen kann, das noch eine kommt. Wenn der dich einmalig anspuckt, hast du danach eben kein Notwehrrecht mehr, da der Angriff nicht mehr gegenwärtig ist.

    Das stimmt so nicht!

    Das Anspucken ins Gesicht (heißt in diesem Falle, wenn Felicidy getroffen worden wäre) stellt nach den Bestimmungen der Körperverletzung eine solche da. Der durch das Anspucken erzeugte Ekel ist ja gerade die Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens. Das ist ein Tatbestandsmerkmal der Körperverletzung. Der Tatbestand wäre damit schon erfüllt.

    Wurde man mit der Spucke getroffen, kann man im Rahmen des Notwehrrechtes sich wehren. Aber im Rahmen der Verhältnismäßigkeit, wie es im Gesetz heißt. Will heißen, daß man nur das nächst stärkere Abwehrmittel benutzen darf, um den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Mit anderen Worten, man darf den Angreifer nicht vom feinsten vermöbeln.

    Die Abwehr kann erfolgen, wenn der Angriff unmittelbar bevorsteht, oder gerade stattfindet oder unmittelbar gerade stattgefunden hat. Also darf man sich sofort wehren. Diese drei Punkte definieren die Gegenwärtigkeit des Angriffes.

  13. #13
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    Zitat Zitat von Shintaro Beitrag anzeigen
    [...] Aber im Rahmen der Verhältnismäßigkeit, wie es im Gesetz heißt. [...]
    Erforderlichkeit. Bitte!
    ja, da kommt der Beamte in mir durch, aber das ist ein Unterschied, der wichtig sein kann

    Verhältnismäßigkeit bedeutet drei Dinge.

    Die Maßnahme muss
    1.) geeignet (dürfte selbsterklärend sein)
    2.) erforderlich (es besteht Gefahr, die nicht mit milderen Mitteln abgewehrt werden kann [das bezeichnen viele irrtümlich als Verhältnismäßigkeit])
    3.) angemessen (Abwägung zwischen dem durch den "Angriff" bedrohten und dem durch die "Abwehr" bedrohten Rechtsgut)
    sein.

    Punkt 3. fällt bei Notwehr (bis auf ganz krasse Ausnahmefälle) weg, deswegen ist eben keine Verhältnismäßigkeit im Rechtssinne zu beachten.


    Grüße

    Münsterländer

    P.S.:
    Gab auch eine sehr schöne Ausarbeitung vom User Luggage dazu, bei Bedarf Suchfunktion.
    I'm going through changes

  14. #14
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    Zitat Zitat von Münsterländer Beitrag anzeigen
    Erforderlichkeit. Bitte!
    ja, da kommt der Beamte in mir durch, aber das ist ein Unterschied, der wichtig sein kann

    Verhältnismäßigkeit bedeutet drei Dinge.

    Die Maßnahme muss
    1.) geeignet (dürfte selbsterklärend sein)
    2.) erforderlich (es besteht Gefahr, die nicht mit milderen Mitteln abgewehrt werden kann [das bezeichnen viele irrtümlich als Verhältnismäßigkeit])
    3.) angemessen (Abwägung zwischen dem durch den "Angriff" bedrohten und dem durch die "Abwehr" bedrohten Rechtsgut)
    sein.

    Punkt 3. fällt bei Notwehr (bis auf ganz krasse Ausnahmefälle) weg, deswegen ist eben keine Verhältnismäßigkeit im Rechtssinne zu beachten.


    Grüße

    Münsterländer

    P.S.:
    Gab auch eine sehr schöne Ausarbeitung vom User Luggage dazu, bei Bedarf Suchfunktion.
    Da hast Du recht! Ich hatte die VHM so nicht näher deklariert, eher einfacher dargestellt. Sind ja nicht alles Beamte, so wie wir!

  15. #15
    Wulle Gast

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    Zitat Zitat von Raging Bull Beitrag anzeigen
    Nein. Die Körperverletzung entsteht nicht durch den Ekel. Der ist noch keine erhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens. Die Körperverletzung in dem Fall wurde bejaht, weil der Beamte sich aufgrund des Anspuckens übergeben musste.

    Grundsätzlich ist aber Anspucken ein rechtswidriger Angriff auf die Ehre, die für sich schon ein notwehrfähiges Rechtsgut ist.

    Problem wird so oder so die Gegenwärtigkeit sein. Der müsste das schon wieder und wieder tun, damit man auch nach der Spuckattacke davon ausgehen kann, das noch eine kommt. Wenn der dich einmalig anspuckt, hast du danach eben kein Notwehrrecht mehr, da der Angriff nicht mehr gegenwärtig ist.
    Ehre ist ein notwehrfähiges Rechtsgut? Also sind all die Schlägereien pöbelnder Assis gerechtfertigt?

    Gesendet von meinem Redmi Note 6 Pro mit Tapatalk

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