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Thema: Angespuckt werden

  1. #16
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    Was heißt einfach, du wirst angespuckt, weil sie sich überlegen wähnen und das wird in den meisten Fällen auch so sein. Du weißt ja nicht im vorhinein wer da alles wirklich dazugehört und ob nicht doch noch Waffen ins Spiel kommen. Es heißt auch nicht dass es kein nächstes Mal geben kann und du dann aufgemischt wirst. Wenn du jemandem eine langst dann hau auch ab. Vor Gericht steht deren Aussage gegen deine Einzige, auch schlechte Karten.
    Eben weil du nicht abgebrüht bist,wird es nicht gut für dich ausgehen. Du denkst für solche Aktionen zu bürgerlich. Die testen ihre Grenzen in der Hinsicht aus eben weil sie das Gesetz noch nicht so trifft. Die haben Erfahrung mit so etwas, weil sie es an Opfern ausprobieren. in der Hinsicht können sie intelligent sein. Das müßtest du abschätzen können, aber das kannst du nicht, weil du nicht in diesen Kreisen aufgewachsen bist.
    "Ich habe alle diese Degen selbst geschmiedet und übe täglich acht Stunden mit ihnen, um einen Piraten töten zu können." "Du brauchst dringend ein Mädchen mein Freund!" (Fluch der Karibik)

  2. #17
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    Zitat Zitat von Billy die Kampfkugel Beitrag anzeigen
    Man sollte nicht zuviel vorplanen...
    https://www.youtube.com/watch?v=hj69lQfV7YQ
    Hey, das ist doch WT? Sieht man mal wie effektiv das ist.
    Aller höherer Humor fängt damit an, dass man die eigene Person nicht mehr ernst nimmt -WT-Herb
    http://www.thaiboxen-bingen.de Facebook

  3. #18
    Mardl Gast

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    Zitat Zitat von Kannix Beitrag anzeigen
    Hey, das ist doch WT? Sieht man mal wie effektiv das ist.

    Das ist der viktorianische Kernspecht :-P

  4. #19
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    Zitat Zitat von Kannix Beitrag anzeigen
    Hey, das ist doch WT? Sieht man mal wie effektiv das ist.
    Und, hast Du Deinen Sohn schon im WT angemeldet?
    Kämpfe nicht gegen jemanden oder etwas -
    kämpfe für jemanden oder etwas.

  5. #20
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    Zitat Zitat von Glückskind Beitrag anzeigen
    Und, hast Du Deinen Sohn schon im WT angemeldet?
    Ich denke vorher hackt der sich die Hände ab.
    "Ruhig bleiben und dann, wenn der Typ nochmal aufsteht, dann trittst Du ihn voll ausm Bild!" - Bruce Lee

  6. #21
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    Zitat Zitat von Kohleklopfer Beitrag anzeigen
    Ich denke vorher hackt der sich die Hände ab.
    dann muss er zum phbvt
    if you want the people to listen you don`t tap them on the shoulder
    you hit them with a sledgehammer right in the face!

  7. #22
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    Zitat Zitat von fightforfun Beitrag anzeigen
    dann muss er zum phbvt

    Den fand ich gut.

  8. #23
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    Zitat Zitat von felicidy Beitrag anzeigen
    Hallo,

    angenommen pöbelnde Jugendliche spucken am hellerlichten Tag haarscharf über euren Kopf vorbei. Nachdem ihr gesagt habt, dass ihr nicht getroffen werden wollt, passiert genau das ihr werdet von hinten angespuckt.
    Wie würdet ihr vorher/nachher reagieren?

    Beim Anspucken handelt es sich bereits um Körperverletzung und nach Aussage des Polizisten ist unter Umständen Gegenwehr möglich. Ist es aber auch angeraten? Da ja vorwiegend durch den Ekel die Körperverletzung entsteht, ist eine Eskalation gegen eine Gruppe noch verhinderbar?
    Nein. Die Körperverletzung entsteht nicht durch den Ekel. Der ist noch keine erhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens. Die Körperverletzung in dem Fall wurde bejaht, weil der Beamte sich aufgrund des Anspuckens übergeben musste.

    Grundsätzlich ist aber Anspucken ein rechtswidriger Angriff auf die Ehre, die für sich schon ein notwehrfähiges Rechtsgut ist.

    Problem wird so oder so die Gegenwärtigkeit sein. Der müsste das schon wieder und wieder tun, damit man auch nach der Spuckattacke davon ausgehen kann, das noch eine kommt. Wenn der dich einmalig anspuckt, hast du danach eben kein Notwehrrecht mehr, da der Angriff nicht mehr gegenwärtig ist.

  9. #24
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    Zitat Zitat von Raging Bull Beitrag anzeigen
    Nein. Die Körperverletzung entsteht nicht durch den Ekel. Der ist noch keine erhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens. Die Körperverletzung in dem Fall wurde bejaht, weil der Beamte sich aufgrund des Anspuckens übergeben musste.

    Grundsätzlich ist aber Anspucken ein rechtswidriger Angriff auf die Ehre, die für sich schon ein notwehrfähiges Rechtsgut ist.

    Problem wird so oder so die Gegenwärtigkeit sein. Der müsste das schon wieder und wieder tun, damit man auch nach der Spuckattacke davon ausgehen kann, das noch eine kommt. Wenn der dich einmalig anspuckt, hast du danach eben kein Notwehrrecht mehr, da der Angriff nicht mehr gegenwärtig ist.

    Das stimmt so nicht!

    Das Anspucken ins Gesicht (heißt in diesem Falle, wenn Felicidy getroffen worden wäre) stellt nach den Bestimmungen der Körperverletzung eine solche da. Der durch das Anspucken erzeugte Ekel ist ja gerade die Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens. Das ist ein Tatbestandsmerkmal der Körperverletzung. Der Tatbestand wäre damit schon erfüllt.

    Wurde man mit der Spucke getroffen, kann man im Rahmen des Notwehrrechtes sich wehren. Aber im Rahmen der Verhältnismäßigkeit, wie es im Gesetz heißt. Will heißen, daß man nur das nächst stärkere Abwehrmittel benutzen darf, um den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Mit anderen Worten, man darf den Angreifer nicht vom feinsten vermöbeln.

    Die Abwehr kann erfolgen, wenn der Angriff unmittelbar bevorsteht, oder gerade stattfindet oder unmittelbar gerade stattgefunden hat. Also darf man sich sofort wehren. Diese drei Punkte definieren die Gegenwärtigkeit des Angriffes.

  10. #25
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    Zitat Zitat von Shintaro Beitrag anzeigen
    [...] Aber im Rahmen der Verhältnismäßigkeit, wie es im Gesetz heißt. [...]
    Erforderlichkeit. Bitte!
    ja, da kommt der Beamte in mir durch, aber das ist ein Unterschied, der wichtig sein kann

    Verhältnismäßigkeit bedeutet drei Dinge.

    Die Maßnahme muss
    1.) geeignet (dürfte selbsterklärend sein)
    2.) erforderlich (es besteht Gefahr, die nicht mit milderen Mitteln abgewehrt werden kann [das bezeichnen viele irrtümlich als Verhältnismäßigkeit])
    3.) angemessen (Abwägung zwischen dem durch den "Angriff" bedrohten und dem durch die "Abwehr" bedrohten Rechtsgut)
    sein.

    Punkt 3. fällt bei Notwehr (bis auf ganz krasse Ausnahmefälle) weg, deswegen ist eben keine Verhältnismäßigkeit im Rechtssinne zu beachten.


    Grüße

    Münsterländer

    P.S.:
    Gab auch eine sehr schöne Ausarbeitung vom User Luggage dazu, bei Bedarf Suchfunktion.
    I'm going through changes

  11. #26
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    Wer mich anspuckt bekommt die Fresse poliert. Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen!
    Das ist Signaturwürdig! [keine Ahnung]

  12. #27
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    Zitat Zitat von Shintaro Beitrag anzeigen
    Die Abwehr kann erfolgen, wenn der Angriff unmittelbar bevorsteht, oder gerade stattfindet oder unmittelbar gerade stattgefunden hat. Also darf man sich sofort wehren. Diese drei Punkte definieren die Gegenwärtigkeit des Angriffes.
    Woher hast Du denn diese Definition?

    Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn die Rechtsgutverletzung unmittelbar bevorsteht, gerade begonnen hat oder noch fortdauert.
    Wenn er vorbei ist, ist er vorbei.
    Danach ist es Rache oder Selbstjustiz. Im günstigsten Falle noch Notwehrüberschreitung aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken.

    Zitat Zitat von Münsterländer Beitrag anzeigen
    Erforderlichkeit. Bitte!
    ja, da kommt der Beamte in mir durch, aber das ist ein Unterschied, der wichtig sein kann

    Verhältnismäßigkeit bedeutet drei Dinge.

    Die Maßnahme muss
    1.) geeignet (dürfte selbsterklärend sein)
    2.) erforderlich (es besteht Gefahr, die nicht mit milderen Mitteln abgewehrt werden kann [das bezeichnen viele irrtümlich als Verhältnismäßigkeit])
    3.) angemessen (Abwägung zwischen dem durch den "Angriff" bedrohten und dem durch die "Abwehr" bedrohten Rechtsgut)
    sein.

    Punkt 3. fällt bei Notwehr (bis auf ganz krasse Ausnahmefälle) weg, deswegen ist eben keine Verhältnismäßigkeit im Rechtssinne zu beachten.
    d.h. wenn ich unter einem mir nicht zugänglichen Fenster stehe und von dort spuckt mir jemand fortwährend auf den Kopf, kann ich den gegenwärtigen Angriff auf meine Ehre und eventuell Gesundheit (in Sabber können ja jede Menge Krankheitserreger sein, gerade in Asi-Speichel) durch einen gezielten Schuss (nach vorheriger Androhung und eventuell Warnschuss) aus einer zufällig mitgeführten Waffe beenden, wenn mir kein milderes geeignetes Mittel zur Verfügung steht und der Richter nicht meint, meine Ehre, meine Gesundheit und meine Frisur stünden in krassem Missverhältnis zu der körperlichen Unversehrtheit / dem Leben des Asis...

    Zitat Zitat von senior_hombre Beitrag anzeigen
    Wer mich anspuckt bekommt die Fresse poliert. Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen!
    Da könnte Fußball helfen, die soziale Kompetenz bezüglich Nachtreten/Nachschlagen zu fördern..

    Geändert von Pansapiens (21-12-2018 um 10:33 Uhr)

  13. #28
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    [...]
    d.h. wenn ich unter einem mir nicht zugänglichen Fenster stehe und von dort spuckt mir jemand fortwährend auf den Kopf, kann ich den gegenwärtigen Angriff auf meine Ehre und eventuell Gesundheit (in Sabber können ja jede Menge Krankheitserreger sein, gerade in Asi-Speichel) durch einen gezielten Schuss aus einer zufällig mitgeführten Waffe beenden, wenn mir kein milderes geeignetes Mittel zur Verfügung steht und der Richter nicht meint, meine Ehre, meine Gesundheit und meine Frisur stünden in krassem Missverhältnis zu der körperlichen Unversehrtheit / dem Leben des Asis...
    [...]
    theoretisch, aber einen solchen Richter wirst du kaum finden, zumindest nicht höchstinstanzlich. Das ist ein schönes Beispiel für den von mir ja auch erwähnten krassen Ausnahmefall
    http://www.juraexamen.info/gebotenhe...fall-reloaded/
    I'm going through changes

  14. #29
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    Zitat Zitat von Münsterländer Beitrag anzeigen
    Nein, dass ist ein schönes Beispiel für den von mir ja auch erwähnten krassen Ausnahmefall
    Ach, meine Ehre ist nicht mehr Wert, als ein paar Kirschen?
    Ab welchem Betrag darf ich denn auf einen mit meinem Eigentum flüchtenden Dieb schießen?
    Geändert von Pansapiens (21-12-2018 um 10:44 Uhr)

  15. #30
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Ach, meine Ehre ist nicht mehr Wert, als ein paar Kirschen?
    Ab welchem Betrag darf ich denn auf einen mit meinem Eigentum flüchtenden Dieb schießen?
    Wie Homer Simpson mal so schön sagte:
    "Das müssen die Gerichte entscheiden"

    Ansonsten wende dich an den Anwalt deines Vertrauens.

    Im Ernst: Wo da in der Rechtsprechung aktuell genau die "Schmerzgrenze" liegt, kann ich dich ganz offen gestanden nicht sagen.

    Grüße

    Münsterländer
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