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Thema: Waffenverbotszonen und Historische Fechtkunst

  1. #31
    step-by Gast

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    Hallo Lino,

    na, dann lege doch einfach los.

    Das Thema: Waffenverbotszonen und Historische Waffen, ... betrifft auch Vereine in denen mit diesen Waffen geübt wird.
    Aber der Grund für die Waffenverbotszonen, ist doch ein anderer?



    https://www.dsb.de/infothek/recht/wa...cht/aktuelles/

    Dies sollten die neuen Vorschriften sein.

    Sprichst Du beim Waffenrecht von eigenen Erfahrungen?

  2. #32
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    Vereine betrifft das nur insofern, als dass man die Trainingswaffen halt nicht hin und her transportieren kann. Man muss seine Waffen in der Halle vor Ort einschliessen, damit trainieren darf man ganz sicher auch wenn die Trainingshalle neben einem Bahnhof liegt.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  3. #33
    step-by Gast

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    Hallo

    wer wirklich wissen will, um was es in dieser Diskussion geht. Der muß Google bemühen.

    Das Waffenverbotsgebiet, davon berichtet das Hamburger Abendblatt vom 23.05.2018.
    Der Senat der Hanse-Stadt möchte Klarheit und braucht Daten die mit einer Sondererhebung geniert werden.
    Daher die Waffenverbotsgebiete damit die Polizei eine Handhabe hat, Kontrollen durchzuführen.

    keinen Link!

    daher waren die Vereine- die Historische Waffen - benutzen nie als Ziel ausgedacht.

    Sondern ..
    Geändert von step-by (07-01-2019 um 18:47 Uhr) Grund: Link entfernt, selber suchen, wer will

  4. #34
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    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    Vereine betrifft das nur insofern, als dass man die Trainingswaffen halt nicht hin und her transportieren kann.
    wenn der Verein in einer Waffenverbotszone liegt, oder das Mitglied in einer solchen wohnt, geht das doch durchaus, nur muss der Transportbehälter eben ausreichend verschlossen sein.

  5. #35
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    Kommt darauf an wie der entsprechende Erlass formuliert ist. Hat ein bischen gedauert, zumindest laut Erläuterung ist bei der Allgemeinverfügung der Transport in einem verschlossenen, gesicherten Behältnis erlaubt, und auch der anderweitige Transport für Handwerker mit Auftrag. Pfefferspray war auch ausgenommen, und Gastronomen im Bahnhof ebenfalls. Es ging auch nur um den Bahnhofsraum, da die Bundespolizei nicht für das umliegende Gelände zuständig ist.
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  6. #36
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    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    Kommt darauf an wie der entsprechende Erlass formuliert ist. Hat ein bischen gedauert, zumindest laut Erläuterung ist bei der Allgemeinverfügung der Transport in einem verschlossenen, gesicherten Behältnis erlaubt, und auch der anderweitige Transport für Handwerker mit Auftrag. Pfefferspray war auch ausgenommen, und Gastronomen im Bahnhof ebenfalls. Es ging auch nur um den Bahnhofsraum, da die Bundespolizei nicht für das umliegende Gelände zuständig ist.
    Wovon redest Du?
    Hier ging es zunächst um Waffenverbotszonen in Wiesbaden, Hamburg, Bremen und Leipzig und da sind öffentliche Straßen und Plätze betroffen und zumindest in Hamburg und Leipzig ist Pfefferspray verboten.
    Laut Artikel in der Frankfurter Rundschau sind in der Fußgängerzone von Wiesbaden zwischen 21.00 und 5:00 Uhr nun sogar Schraubendreher verboten.

  7. #37
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    Ich habe nur den Erlass für NRW gefunden. Beim Rest wurde nur immer zitiert dass es jetzt eine Verbotszone in XYZ gäbe, aber was da genau erlassen wurde stand da nie. Aber wie ich sagte können die den Erlass beinahe formulieren wie sie wollen, und man müsste dagegen klagen wenn man das für ungesetzlich hält. Zu extreme Verbote dürften einer höchstrichterlichen Überprüfung auch nicht standhalten, sowas wie zeitlich unbegrenzte große Zonen mit gravierendsten Einschränkungen.
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  8. #38
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    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    Ich habe nur den Erlass für NRW gefunden. Beim Rest wurde nur immer zitiert dass es jetzt eine Verbotszone in XYZ gäbe, aber was da genau erlassen wurde stand da nie. .
    Im Eingangsbeitrag ist ein Artikel verlinkt mit der wiederum Links enthält auf die entsprechenden Seiten der Polizei von Hamburg, Bremen und Leipzig:

    https://www.polizei.hamburg/service/...rbotsgebiet-a/

    https://www.polizei.bremen.de/dienst...botszone-28077

    https://www.polizei.sachsen.de/de/60428.htm

    die Verbotszone in Wiesbaden ist erst dieses Jahr in Kraft getreten, da hinkt die Seite der dortigen Polizei wohl hinterher:

    https://www.wiesbadener-kurier.de/lo...nacht_19880071

  9. #39
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    Wie gesagt, in NRW wurde ausdrücklich erwähnt dass verschlossene Transportbehältnisse und Pfefferspray ausgenommen sind, sowie berufliche Nutzer mit klarem gegenwärtigem Arbeitsbezug (Handwerker auf dem Weg zum Kunden, Köche im Restaurant bei der Arbeit). Daher interessiert mich der Wortlaut, den man den Artikeln nicht exakt entnehmen kann. Ich glaube zum Beispiel nicht, dass eine Dönerbude in dieser Einkaufszone in Wiesbaden nach 21:00 keine Messer mehr verwenden darf.

    Im Hamburger Beispiel steht das ja auch exakt so drin, unten bei den Ausnahmen (Behälter, Gastronomie, Handwerker).
    Geändert von Klaus (08-01-2019 um 15:56 Uhr)
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  10. #40
    step-by Gast

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    Hallo Pansapiens,

    habe mir erlaubt aus Deinem Text diese Hinweise hervorzuheben.



    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Im Eingangsbeitrag ist ein Artikel verlinkt mit der wiederum Links enthält auf die entsprechenden Seiten der Polizei von Hamburg, Bremen und Leipzig:



    https://www.polizei.sachsen.de/de/60428.htm



    https://www.wiesbadener-kurier.de/lo...nacht_19880071
    Ich war immer der Ansicht, wurde auch von der Politik immer so verkauft, ich lebe in einem sicheren Land.
    Warum diese " seltsamen Verbotsschilder " - entweder die Gefahrenlage hat sich grundlegend verschlechtert ..
    dann von politischer Seite einfach zu geben. Oder glaubt wirklich jemand hier im Board,
    mit so einem netten Schildchen läßt sich etwas vermeiden?


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