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Thema: Satzung und Dan-Kodex: Ist das noch seriös?

  1. #1
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    Lightbulb Satzung und Dan-Kodex: Ist das noch seriös?

    Hallo an alle Trainierenden,

    Ich habe hier eine eV.-Satzung liegen, in der jedem volljährigen Dan-Träger pro Dangrad eine Stimme zusätzlich bei Vereinsversammlungen zugesprochen wird.

    Und weiterhin verwundert mich: Als "Ausschlussgrund" wird ein Verstoß gegen den "Dan-Kodex" mit einem Verstoß gegen die Grundwerte der entsprechenden KK gleichgesetzt.

    Frage:
    1. Ist das mit den Zusatzstimmen nicht ein eklatanter Verstoß gegen die demokratischen Grundwerte, da jede Stimme denselben Wert haben muss und Vereine ja letztlich an die demokratischen Grundwerte gebunden sind, so habe ich das jedenfalls verstanden damals?

    2. Von einem Dan-Kodex wusste kein einziger Trainierender bescheid. Ich habe auch keinen Anhang dazu gefunden. Da dieser Begriff sehr allgemein gehalten ist, dachte ich, dass es einen "übergreifenden" Dan-Kodex gibt, der für alle "Budo-KKe" gilt? Oder gibt es dazu ganz viele unterschiedliche Kodizes pro Schule?

    Ich dachte ich frage mal in ein größeres Forum hinein, wo gleich mehrere Vertreter unterschiedlicher KKe angesprochen sind. Vielleicht ergibt sich so ein verständlicheres Bild für mich.

    Beste Grüße
    Bei aller Aufregung, sollten wir aber nicht vergessen,dass Al Bundy 1966 4 Touchdowns in einem Spiel gemacht hat und den Polk High School Panthers damit zur Stadtmeisterschaft verholfen hat!

  2. #2
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    Bist du Mitglied in dem Verein? Falls nicht,warum juckt dich dann die Satzung? Falls ja, lesen vor dem Vereinseintritt hätte geholfen.

  3. #3
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    Nee, bin noch kein Mitglied. Aber man hat mich zum Vorstand vorgeschlagen.

    Bist du etwa Käptn.Späteeinsicht?
    Bei aller Aufregung, sollten wir aber nicht vergessen,dass Al Bundy 1966 4 Touchdowns in einem Spiel gemacht hat und den Polk High School Panthers damit zur Stadtmeisterschaft verholfen hat!

  4. #4
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    In einer Satzung müssen diverse Begrifflichkeiten und Bestimmungen deklariert sein, also müssen die Leute wissen, was das für ein Ehrenkodex sein soll und wie sich der darstellt. Mir scheint das eher eine Mauschelgesellschaft zu sein, um bestimmte Leute vermeintlich leichter ausschliessen zu können. Wenn Du da wirklich im Vorstand arbeiten willst, sieh Dich vor. Ein Kodex kann sich höchstens in Loyalität gegenüber des Vereines ausdrücken und gewisse Verhaltensregeln ansonsten ist fas ein wachsweicher Begriff, den man nur im Rahmen seiner Kampfkunst beachtet, wenn man noch in der Welt von Budoromantik lebt.

  5. #5
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    Zitat Zitat von LahotPeng Beitrag anzeigen
    Hallo an alle Trainierenden,

    Ich habe hier eine eV.-Satzung liegen, in der jedem volljährigen Dan-Träger pro Dangrad eine Stimme zusätzlich bei Vereinsversammlungen zugesprochen wird.

    Und weiterhin verwundert mich: Als "Ausschlussgrund" wird ein Verstoß gegen den "Dan-Kodex" mit einem Verstoß gegen die Grundwerte der entsprechenden KK gleichgesetzt.

    Frage:
    1. Ist das mit den Zusatzstimmen nicht ein eklatanter Verstoß gegen die demokratischen Grundwerte, da jede Stimme denselben Wert haben muss und Vereine ja letztlich an die demokratischen Grundwerte gebunden sind, so habe ich das jedenfalls verstanden damals?

    2. Von einem Dan-Kodex wusste kein einziger Trainierender bescheid. Ich habe auch keinen Anhang dazu gefunden. Da dieser Begriff sehr allgemein gehalten ist, dachte ich, dass es einen "übergreifenden" Dan-Kodex gibt, der für alle "Budo-KKe" gilt? Oder gibt es dazu ganz viele unterschiedliche Kodizes pro Schule?
    Welcher Verein soll das denn sein?

  6. #6
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Welcher Verein soll das denn sein?
    Das möchte ich aus guten Gründen gerne geschützt wissen.

    Man hatte mir schon gesagt, dass und wie wir die Satzung ändern könnten. Also ist von Seiten der "Gründer" durch aus ein Umdenken gewollt.

    ---

    Danke Shintaro!

    Also ganz im Ernst, egal wen ich frage, niemand kennt einen "Dan-Kodex". Ob der vielleicht in einem Buch von Kano, Funakoshi oder General Choi o.A. erwähnt wird? Dazu müsste ich mir die Bücher dann mal besorgen. Vielleich kann ja auch für mich mal jemand in seiner Lektüre nachschauen und mit Seiten Angabe zitieren. Wäre wirklich sehr nett. Wenn da nämlich nationalistischer oder konservativer Müll steht, dann hat sich das für mich erledigt, es sei denn, dass wir die Satzung tatsächlich ändern, dann wäre ich bereit mein Amt anzutreten.

    Beste Grüße
    Bei aller Aufregung, sollten wir aber nicht vergessen,dass Al Bundy 1966 4 Touchdowns in einem Spiel gemacht hat und den Polk High School Panthers damit zur Stadtmeisterschaft verholfen hat!

  7. #7
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    Warum nicht erstmal im Verein fragen, wo das her kommt und was es bedeutet. Wenn du als Außenstehender als Vorstand angefragt wirst, solltest du alles zu lesen bekommen.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  8. #8
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    Auch wenn eine Stimmrechtshäufung nach Dangrad undemokratisch ist, so ist ein derartiger Satzungsartikel rechtskräftig. Zumindest behauptet das eine 60-Sekunden Google-Suche ($40 BGB)

  9. #9
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    Zitat Zitat von LahotPeng Beitrag anzeigen
    ... Als "Ausschlussgrund" wird ein Verstoß gegen den "Dan-Kodex" mit einem Verstoß gegen die Grundwerte der entsprechenden KK gleichgesetzt. ...
    Die 'entsprechende KK' hat also 'Grundwerte' , und diese 'Grundwerte' sind eng mit einem 'Dan-Kodex' verbunden,
    ja wenn das so ist, dann solltest Du entweder schnellstens aus diesem Verein flüchten oder die Regeln voll und ganz annehmen,
    einen Mittelweg gibt es da vermutlich nicht.
    Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. (Descartes)
    Life is complex. It has real and imaginary components. (Rich Rosen)

  10. #10
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    Zitat Zitat von LahotPeng Beitrag anzeigen
    Das möchte ich aus guten Gründen gerne geschützt wissen.

    Man hatte mir schon gesagt, dass und wie wir die Satzung ändern könnten. Also ist von Seiten der "Gründer" durch aus ein Umdenken gewollt.

    ---

    Danke Shintaro!

    Also ganz im Ernst, egal wen ich frage, niemand kennt einen "Dan-Kodex". Ob der vielleicht in einem Buch von Kano, Funakoshi oder General Choi o.A. erwähnt wird? Dazu müsste ich mir die Bücher dann mal besorgen. Vielleich kann ja auch für mich mal jemand in seiner Lektüre nachschauen und mit Seiten Angabe zitieren. Wäre wirklich sehr nett. Wenn da nämlich nationalistischer oder konservativer Müll steht, dann hat sich das für mich erledigt, es sei denn, dass wir die Satzung tatsächlich ändern, dann wäre ich bereit mein Amt anzutreten.

    Beste Grüße
    Hallo LahotPeng,

    Ich würde einfach konkret fragen, was sie damit meinen und was der Dankodex genau bedeutet. Wenn sie Dich als Vorstand haben wollen, wäre das auf jeden Fall Dein gutes Recht, darüber mehr zu eefahren. Als Vorstand sollte man ja hinter dem Verein stehen!
    Deshalb um so wichtiger genaue Kenntsnis zu haben, was für Ideen und Anschauungen dahinter stehen.

  11. #11
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    Zitat Zitat von Inumeg Beitrag anzeigen
    Auch wenn eine Stimmrechtshäufung nach Dangrad undemokratisch ist, so ist ein derartiger Satzungsartikel rechtskräftig. Zumindest behauptet das eine 60-Sekunden Google-Suche ($40 BGB)
    In welchem der Paragraphen, von denen durch §40 BGB durch die Satzung abgewichen werden kann, befindet sich denn eine Angabe, ob die Regel "eine Person eine Stimme" gilt, oder nicht?

    Zitat Zitat von LahotPeng Beitrag anzeigen
    Also ganz im Ernst, egal wen ich frage, niemand kennt einen "Dan-Kodex". Ob der vielleicht in einem Buch von Kano, Funakoshi oder General Choi o.A. erwähnt wird? Dazu müsste ich mir die Bücher dann mal besorgen. Vielleich kann ja auch für mich mal jemand in seiner Lektüre nachschauen und mit Seiten Angabe zitieren. Wäre wirklich sehr nett. Wenn da nämlich nationalistischer oder konservativer Müll steht, dann hat sich das für mich erledigt, es sei denn, dass wir die Satzung tatsächlich ändern, dann wäre ich bereit mein Amt anzutreten.
    Du wirst hier Punkte ein, die man durch Mitlesen in diesem Forum aufschnappen kann und von denen klar ist, dass die Konfliktpotential in sich tragen.
    Solltest Du wirklich Vorstand dieses Vereins werden wollen, müsstest Du ja wenigstens wissen, welche Sportarten dort ausgeübt werden.
    Und natürlich wäre es einfacher, diejenigen, die Dir diesen Posten anbieten, zu fragen, was denn mit dem "Dan-Kodex" in diesem Zusammenhang gemeint ist, als irgendwelche Literatur durchzuwühlen, um vielleicht auf einen "Dan-Kodex" zu stoßen, der aber ein ganz anderer ist, als der, auf den die angebliche Satzung Bezug nimmt.

  12. #12
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    Zitat Zitat von LahotPeng Beitrag anzeigen
    Nee, bin noch kein Mitglied. Aber man hat mich zum Vorstand vorgeschlagen.
    Ich stand auch gerade vor der Frage, ob jemand Vorstandsmitglied sein kann, der nicht ordentliches Mitglied des Vereins ist. M.E. geht das nicht.

    Zudem: Wie soll man einen "Kodex" einhalten, den man nicht kennt? Das ist hochgradig suspekt.

    Drittens: Selbst wenn der Kodex bekannt wäre: Wer würde denn entscheiden, ob eine Handlung gegen den Kodex verstoßen hat oder nicht?

    Viertens: Ein Danträger mit 5. Dan hat offenbar sechs Stimmen, jeder ein Kyu-Grad eine. Auch wenn Vereinssatzungen so einiges zulassen, würden bei mir auch die Antennen hochgehen, wenn ich so etwas lesen würde.

  13. #13
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    Zu deinem Viertens:
    Ist gängige Praxis auch in Verbänden. Jeder Verein hat eine Stimme und dazu kommt jeweils eine weitere Stimme für jede weiteren 100 Mitglieder.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  14. #14
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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Zu deinem Viertens:
    Ist gängige Praxis auch in Verbänden. Jeder Verein hat eine Stimme und dazu kommt jeweils eine weitere Stimme für jede weiteren 100 Mitglieder.
    Abhängig von den Dan-Graden der Mitglieder?

  15. #15
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    In welchem der Paragraphen, von denen durch §40 BGB durch die Satzung abgewichen werden kann, befindet sich denn eine Angabe, ob die Regel "eine Person eine Stimme" gilt, oder nicht?
    Bin kein Anwalt und habe wie gesagt meine Aussage anhand der ersten drei Google-Treffer zu dem Thema gemacht. Nach Querlesen des BGB würde ich in meiner laienhaften Meinung behaupten, dass $32 (Beschlussfassung) Abs 1, Satz 3 als "Ein Mensch, eine Stimme" interpretiert werden kann. Auch wenn das nicht so interpretationsfähig ist, kann §32 durch §40 und damit durch die Satzung nach Belieben geändert werden und damit dann auch der Modus des Beschlussfähigkeit. Ansonsten haben wir da noch §35, der Mitgliedern Sonderrechte zugesteht.
    Aber das klingt fast schon wie ne Hausaufgabe ausm Jura-Studium. Mögen die Juristen das gerne beantworten.
    Geändert von Inumeg (23-12-2018 um 19:59 Uhr)

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