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Thema: Was sind Waffen?

  1. #16
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    Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
    Also mich interessiert es nach gesetzlicher Definition und ich denke für die meisten dürfte dies auch interessanter sein. Ob es dem TE darum ginge ist aber schwer zu sagen.

    Was ich kenne (und eben nochmal nachgesehen habe):

    Dazu kommen dann diverse Artikel die ich gelesen habe, in denen es um die konkrete Auslegung geht.
    Beispiel: Im Wald hatte ich gerade meinen Spalthammer und meine Motorsäge dabei, die falle meines (Halb-)Wissens (!) nach nicht unter diesen Paragraphen da sie nicht unter a und b fallen. Daher das mitführen im Auto (erst recht auf dem Weg in den Wald) kein Problem.
    Sobald man sie allerdings als Waffe einsetzt, sieht die Sache natürlich wieder anders aus.
    ah ok , danke.

    da bewege ich mich ja , mit meiner persönlichen Sicht , gar nicht soo weit weg , vom gesetzlichen Gedanken. ^^ der Gebrauch macht es zur Waffe.
    aber , um zu wissen was man mit sich führen darf , ist vorherige Erkundigung nicht schlecht .
    hab nie Waffen in diesem Sinn dabei , aber immer Werkzeuge . und ein kleiner Schraubendreher oder ein fettes Fahrradschloss , erfüllt den gleichen Zweck . xd
    Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)

  2. #17
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    da bewege ich mich ja , mit meiner persönlichen Sicht , gar nicht soo weit weg , vom gesetzlichen Gedanken. ^^ der Gebrauch macht es zur Waffe.
    Hmm, von den explizit angeführten Gegenständen abgesehen, ist es beim führen / besitzen doch erstmal relevant ob sie "ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen". Daher ist ein Kampfmesser (auch kleiner 12cm Klingenlänge) erstmal eine Waffe die du nicht führen darfst und verschlossen aufbewahren musst. Das 16cm Küchenmesser meiner Frau ist aber vom Wesen nach dazu bestimmt, Fleisch und Gemüse zu schneiden. Daher muss es nicht weggeschlossen werden und gäbe es nicht das zusätzliche (!) Führungsverbot für Messer > 12cm Klingenlänge (unabhängig von ihrer Einstufung als Waffe) könnte man es sogar mitführen.
    Wäre dein Schraubzieher zur Verwendung als Waffe von Dir angespitzt, würde er vermutlich auch als Waffe gelten.

    Beim Gebrauch eines "gefährlichen Gegenstands" sieht die Sache dann wohl anders aus, damit habe ich mich aber (zum Glück) bisher nicht befassen müssen.

    Anmerkung. Ich bin in Rechtsfragen ein Laie, daher sind Irrtümer hier nicht ausgeschlossen.

  3. #18
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    Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
    Hmm, von den explizit angeführten Gegenständen abgesehen, ist es beim führen / besitzen doch erstmal relevant ob sie "ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen". Daher ist ein Kampfmesser (auch kleiner 12cm Klingenlänge) erstmal eine Waffe die du nicht führen darfst und verschlossen aufbewahren musst. Das 16cm Küchenmesser meiner Frau ist aber vom Wesen nach dazu bestimmt, Fleisch und Gemüse zu schneiden. Daher muss es nicht weggeschlossen werden und gäbe es nicht das zusätzliche (!) Führungsverbot für Messer > 12cm Klingenlänge (unabhängig von ihrer Einstufung als Waffe) könnte man es sogar mitführen.
    Wäre dein Schraubzieher zur Verwendung als Waffe von Dir angespitzt, würde er vermutlich auch als Waffe gelten.

    Beim Gebrauch eines "gefährlichen Gegenstands" sieht die Sache dann wohl anders aus, damit habe ich mich aber (zum Glück) bisher nicht befassen müssen.

    Anmerkung. Ich bin in Rechtsfragen ein Laie, daher sind Irrtümer hier nicht ausgeschlossen.
    Der angespitzte Schraubenzieher wäre meines Wissens sogar eine verbotene Waffe, ähnlich dem Baseballschläger in den Nägel geschlagen werden um nachträglich eine waffeneigenschaft zu erstellen

  4. #19
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    Zitat Zitat von miskotty Beitrag anzeigen
    Der angespitzte Schraubenzieher wäre meines Wissens sogar eine verbotene Waffe, ähnlich dem Baseballschläger in den Nägel geschlagen werden um nachträglich eine waffeneigenschaft zu erstellen
    auch mal interessant.
    was wäre mit einem Dorn ? einer Ahle ? mit zusätzlicher Anspitzung ? ..... die Funktion als Werkzeug wäre ja immer noch gegeben .
    Einem kleinen Kreuzschlitz ? mit leicht geschliffenen Kanten ? .... die Funktion als Werkzeug wäre hier auch noch gegeben .

    wäre das Führen dann schon verboten ?
    würde der SV-Gebrauch ev. nicht anerkannt werden , weil Vorsatz unterstellt wird ?
    Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)

  5. #20
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    Zitat Zitat von Cam67 Beitrag anzeigen
    auch mal interessant.
    was wäre mit einem Dorn ? einer Ahle ? mit zusätzlicher Anspitzung ? ..... die Funktion als Werkzeug wäre ja immer noch gegeben .
    Einem kleinen Kreuzschlitz ? mit leicht geschliffenen Kanten ? .... die Funktion als Werkzeug wäre hier auch noch gegeben .

    wäre das Führen dann schon verboten ?
    würde der SV-Gebrauch ev. nicht anerkannt werden , weil Vorsatz unterstellt wird ?
    Soweit meine Kenntniss: sobald man einen Gegenstand nachträglich so verändert, dass er eine waffeneigenschaft hat, fällt er unter verbotene Waffe. Wenn der Schraubenzieher geschliffen wird, weil eine bestimmte Schraube dann passt, kein Problem. Spitz ich ihn an und hab ihn zu sv Zwecken in der Tasche-am *****

  6. #21
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    Eben. Sowas sind dann Einzelfallentscheidungen vor Gericht. Wenn du glaubhaft machen kannst, dass es maßgeblich für die Spielfähigkeit war, in deinen Basy zwei Nägel reinzuschlagen, Glückwunsch. Das klären im Zweifel dann Schöffen und Richter...

  7. #22
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    ok danke.
    es steht und fällt also in dieser Grauzone mit meiner Fähigkeit , es glaubhaft darzustellen . ^^
    Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)

  8. #23
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    Zitat Zitat von miskotty Beitrag anzeigen
    Soweit meine Kenntniss: sobald man einen Gegenstand nachträglich so verändert, dass er eine waffeneigenschaft hat, fällt er unter verbotene Waffe. Wenn der Schraubenzieher geschliffen wird, weil eine bestimmte Schraube dann passt, kein Problem. Spitz ich ihn an und hab ihn zu sv Zwecken in der Tasche-am *****
    woraus leitet sich das ab?
    Aus dem Verbot von Anscheinswaffen?

    Edit: Falscher Begriff, ich meine "Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind"
    Also Anscheinsschraubendreher oder Anscheinsbaseballschläger....
    Geändert von Pansapiens (29-12-2018 um 11:17 Uhr)

  9. #24
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    Was soll das mit Anscheinswaffen zu tun haben? Hast du den Begriff mal nachgeschaut? Dabei geht es um Gegenstände, die realen Waffen zum Verwechseln ähneln, bspw. Spielzeugpistolen, Gasknarren usw., die also den "Anschein" einer realen Bedrohung erwecken, obwohl diese objektiv nicht gegeben ist.

    Das leitet sich meines Wissens nach aus dem Zweck eines Gegenstandes ab bzw. aus den mit der Veränderung entstandenen Eigenschaften die auf einen bestimmten Zweck hin ausgerichtet sind. Wenn dir ein Gericht später vorhält, dass der einzige Zweck deines angeschärften Schraubenziehers darin liegt, andere Menschen in ihrer körperlichen Unversehrtheit zu schädigen und ansonsten kein vernünftiger handwerklicher Grund erkennbar ist den Schraubenzieher zu beschleifen, dann hast du eine Waffe geschaffen. Dann würde wohl noch geklärt werden, ob diese Art von Waffe in der Öffentlichkeit von dir hätte geführt wären dürfen, und entsprechend dann das Strafmaß bemessen.
    Geändert von Kensei (29-12-2018 um 09:43 Uhr)

  10. #25
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Was soll das mit Anscheinswaffen zu tun haben? Hast du den Begriff mal nachgeschaut? Dabei geht es um Gegenstände, die realen Waffen zum Verwechseln ähneln, bspw. Spielzeugpistolen, Gasknarren usw., die also den "Anschein" einer realen Bedrohung erwecken, obwohl diese objektiv nicht gegeben ist.
    Du hast Recht, ich hab den falschen Begriff verwendet:
    Ich meinte das Umgekehrte, also Waffen, die den Eindruck erwecken, keine zu sein:
    Aus Anlage 2 des Waffengesetzes:

    Abschnitt 1:
    Verbotene Waffen
    Der Umgang mit folgenden Waffen [...] ist verboten:
    1.3.1
    Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;

    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Das leitet sich meines Wissens nach aus dem Zweck eines Gegenstandes ab bzw. aus den mit der Veränderung entstandenen Eigenschaften die auf einen bestimmten Zweck hin ausgerichtet sind. Wenn dir ein Gericht später vorhält, dass der einzige Zweck deines angeschärften Schraubenziehers darin liegt, andere Menschen in ihrer körperlichen Unversehrtheit zu schädigen und ansonsten kein vernünftiger handwerklicher Grund erkennbar ist den Schraubenzieher zu beschleifen, dann hast du eine Waffe geschaffen. Dann würde wohl noch geklärt werden, ob diese Art von Waffe in der Öffentlichkeit von dir hätte geführt wären dürfen, und entsprechend dann das Strafmaß bemessen.
    Miscotty sprach von verbotenen Waffen, das geht über das Verbot des Führens in der Öffentlichkeit, dass sich aus dem Führungsverbot einer Hieb oder Stoßwaffe ergibt, hinaus und verbietet IMO auch jeglichen Umgang, also auch Besitz.
    Ich darf ja durchaus Waffen zu Hause haben, für die ein Führungsverbot besteht, und die auch - in geschlossenen Behältnissen transportieren- aber eine verbotene Waffe darf ich nicht mal besitzen (?)
    Also kein vollautomatisches Gewehr, keinen Wurfstern, kein Nun-Chaku, kein Fall-, Spring-, Butterfly- oder Faustmesser.
    Ein Dolch ist wohl nicht verboten, ich darf ihn nur nicht führen.
    Geändert von Pansapiens (29-12-2018 um 11:43 Uhr)

  11. #26
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    Meines Wissens sowohl als auch. Es gibt ein Führungsverbot in der Öffentlichkeit, es gibt aber auch ein Verbot bspw. für Kriegswaffen, die ich als Zivilist generell nicht haben darf. Auch nicht zuhause privat. Sprengmittel, Chemische/Biologische Kampfstoffe, vollautomatische Sturmgewehre usw. usf.
    Das gilt aber nicht für den angeschliffenen Schraubenzieher oder die Nagelbewährte Holzlatte, falls du das meinst
    Ich denke Miscotty hat sich auf das Führen in der Öffentlichkeit bezogen...

  12. #27
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Ich denke Miscotty hat sich auf das Führen in der Öffentlichkeit bezogen...
    o.k. das kann sein, da er auf die Frage von Cam67 "wäre das Führen dann schon verboten ?" antwortete...

    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Es gibt ein Führungsverbot in der Öffentlichkeit, es gibt aber auch ein Verbot bspw. für Kriegswaffen, die ich als Zivilist generell nicht haben darf. Auch nicht zuhause privat. Sprengmittel, Chemische/Biologische Kampfstoffe, vollautomatische Sturmgewehre usw. usf.
    Das gilt aber nicht für den angeschliffenen Schraubenzieher oder die Nagelbewährte Holzlatte, falls du das meinst
    Letzteres meinte ich (also eher den thematisierten nagelbewehrten Baseballschläger, als eine Latte).
    Heutzutage sind ja auch Gegenstände verboten (Umgangsverbot), die jetzt nicht wirklich zu Kriegswaffen gehören (Wurfsterne, Nun-Chaku, Fallmesser...).
    Geändert von Pansapiens (29-12-2018 um 12:26 Uhr)

  13. #28
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    Ja, da hast du natürlich recht. Vor allem das Nun-Chaku Verbot ist mMn wohl der größte waffenrechtliche Blödsinn, der daraus resultiert, dass das Nun-Chak mit einer mittelalterlichen "Garotte", also einer Würgeschlinge mit Handgriffen gleichgesetzt wurde.
    Soviel zur "Expertise" exotischer Nahkampfwaffen in einigen Kreisen des BKA...

  14. #29
    Chrisdz Gast

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    Also gut, wenn es denn "persönlich" sein soll: ALLES !!!
    Und das meine ich so!

    Mit ca. 14, 15 hab ich aufm Bau gearbeitet und zwischendrin Kohle verdient. In der Mittagspause haben sich zwei Gesellen zuerst "gekabbelt", dann hat sich das aufgeheizt, dann wurde eine wilde Rauferei draus und dann hat der eine den anderen in einen Schwitzkasten vom Feinsten genommen.
    Der andere bekam Panik, konnte da nicht raus, hat verzweifelt nach irgendwas zum Verteidigen gesucht und in seiner Hosentasche (hat dann später die Polizei mitgenommen) mehr oder weniger aus Zufall ein klitzekleines "Souvenirmesserchen" vom letzten Besuch beim Jugo gefunden. Ihr wisst schon, so'n absolut billiges Klappdingsbums, aus zwei zusammengenieteten Holzplättchen mit einer stumpfen Blechklinge dazwischen, keine 3, 4 cm lang, man kann damit im Normalfall nicht mal ein Briefkuvert aufmachen. War früher mal gang und gäbe, dass sie einem so was beim Jugo deines Vertrauens auf den Balkanteller gesteckt haben, um den gegrillten Speck oder das halbe Würstchen damit aufzuspiessen.
    Also mit dem Teil in der Hand, das er irgendwie aufkriegt und nach hinten stösst, erwischt er seinen Kontrahenten, bekommt etwas Abstand und zieht durch! Der andere presst sich seine Hände instinktiv vor den Bauch und geht langsam zu Boden. Der andere hatte ihm damit die Bauchdecke geöffnet und seine Eingeweide fielen ihm beinahe raus. Es ist zum Glück nichts Tragisches passiert, der Notarzt war gleich da, das Schwabinger Krankenhaus um die Ecke, nach 14 Tagen lief das Opfer wieder rum...

    Dieses "Messer" ist alles, aber keine "Waffe" im Sinne des Waffengesetzes, man könnte es sogar ev. als Spielzeug bezeichnen.

    In meinen SV-Kursen kommt zwangsläufig immer die Frage nach Waffen, also bitte, setz dich in die U- oder S-Bahn mit einer Tageszeitung und einem Kugelschreiber (Wegwerfmodell, 20 Cent). Alle gängigen Tageszeitungen mit Ausnahme der BLÖD (zu dünn, zu viele Bilder und nur flüssiger Text in Form von Sch...) werden zusammengerollt zu tödlichen Waffen, der Kuli in der Hand sowieso.

    Alte Oma mit Einkaufstüte (vorzugsweise Stoffbeutel) und drei Tomaten drin - absolute Ninja-Frau mit tödlicher Technik, wenn sie das Teil schwingt und dir über den Schädel zieht.

    Noch Fragen, Hauser?
    Nein, Kienzle!

  15. #30
    Registrierungsdatum
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    Zitat Zitat von Chrisdz Beitrag anzeigen
    Alte Oma mit Einkaufstüte (vorzugsweise Stoffbeutel) und drei Tomaten drin - absolute Ninja-Frau mit tödlicher Technik, wenn sie das Teil schwingt und dir über den Schädel zieht.
    Dosentomaten?

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