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Thema: Raufen, Prügeln, Gewalt - Kinder

  1. #61
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    Zitat Zitat von Gürteltier Beitrag anzeigen
    Äh, nein. Da ja die schwachen Männer die harten Zeiten zeugen und die harten Zeiten … .
    Da hast du recht. Gerade ältere Männer neigen häufig dazu, die eigene Kindheit zu glorifizieren.

    Natürlich waren damals noch echte Kerle unterwegs, man prügelte sich -ohne dabei selbstverständlich jemanden zu verletzen oder gar gegen dessen Willen-, man "raufte" - natürlich ebenfalls nur mit Zustimmung der Beteiligten, alle hatten dabei immer einen riesen Spaß - weil es ja noch echte Kerle waren … usw.
    Dann darf der Verweis nicht fehlen, dass durch diese Prügelei man selbst noch viel Männlicher geworden ist, als man eh schon war - ohne das "Training" von damals wäre man heute vermutlich ein Waschlappen, der sich nicht wehren kann.
    Die üblichen Klischees eben.

    Es mag von Schule zu Schule, von Bundesland zu Bundesland Unterschiede gegeben haben, in meiner Kindheit waren Prügeleien und "Raufereien" verboten. Ich denke hier sollte man auch die Beschäftigungen abgrenzen, wo man als Kid mit und an seinen Kumpels irgendwelche Schwitzkästen etc. ausprobiert hat. Einer Prügelei bzw. Rauferei ging typischerweise ein Streit voraus, und diese wurden immer beendet/verboten. Was auch vollkommen richtig war.

    Natürlich ist es totaler Nonsens zu behaupten, dass durch diese beschriebenen "einvernehmlichen" Raufereien irgendwelche sinnvollen Fähigkeiten erworben wurden. Das wird zwar behauptet, um den Unfug einen Sinn zu geben, es bleibt aber
    natürlich Senf. Das ist genauso unsinnig wie Selbstverteidigungskurse bei 5 oder 10-jährigen Kids.

    Ich bin grundsätzlich dagegen, Kinder "aufzurüsten" - egal in welcher Form. Gegenüber bösartigen Erwachsenen sind die Chancen, einen Kampf zu bestehen, näherungsweise eh null, und bei "Raufereien" unter Gleichaltrigen ist das Missbrauchs- Risiko erlernter Fähigkeiten viel zu groß. Kinder sollte man für Gefahren/Situationen sensibilisieren, mehr kann man aber nicht tun.
    Ich halte persönlich "Selbstverteidigungskurse für Kids" schon fast für kriminell - man kann ihm Rahmen solcher Kurse den Kindern nicht vermitteln, dass ein echter, bösartiger Erwachsener mit einem Krafteinsatz agiert, den die Kids bei ihren Trainingspartnern oder erwachsenen Trainern niemals erleben werden. Die Gefahr, die eigenen Möglichkeiten daher völlig zu überschätzen, ist da sicher real. Und gegenüber Gleichaltrigen sollten Kids keine besonderen Fähigkeiten beigebracht werden.

    Genauso verhält es sich mit "raufen" - da lernt man nichts fürs Leben. Zumindest nichts positives. Es wäre sehr schlecht, wenn ein Kind in seinem Kopf abspeichert, dass man immer noch mit Gewalt und Schlägen seinen Willen durchsetzen kann und darf. Hier gibt es eigentlich keine Alternative, als einzugreifen und die "Rauferei" zu beenden. Letztendlich ist "Rauferei" einfach nur ein Euphemismus.
    Geändert von kelte (31-01-2019 um 10:13 Uhr)

  2. #62
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    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
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  3. #63
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    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    ...
    Anscheinend bist du ja gegen jegliche Art kämpferischen Kontakts... ich frage mich wirklich, was du in diesem Forum willst?

  4. #64
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    Zitat Zitat von Antikörper Beitrag anzeigen
    Anscheinend bist du ja gegen jegliche Art kämpferischen Kontakts... ich frage mich wirklich, was du in diesem Forum willst?
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  5. #65
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Super Ratschläge. Jugendamt ist lange eingeschaltet, die "verwalten".

    Und was soll die Schule, bzw das Schulamt, machen?
    Zuerst ein mal checken, ob das nicht nur ein Schulinternes Vorgehen ist und von Seiten der Schulleitung so gefordert wird.

    2. könnte das Schulamt Hilfe in Form von Workshops oder ähnliches anbieten.

    Aber ob das was bringt liegt auch immer am politischen Willen.

    Hier in Niedersachsen wird es anders geregelt. Wobei es Schulleitungen gibt die eher mit dem Delinquenten Gespräche führen als ihn komplett raus zuwerfen. Nicht vergessen darf man die Schulpflicht, ein Schulverweis bzw. das weiterleiten zu einer anderen Schule gilt vielfach als das letzte Mittel.

  6. #66
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    Zitat Zitat von Hogerus Beitrag anzeigen

    Hier in Niedersachsen wird es anders geregelt. Wobei es Schulleitungen gibt die eher mit dem Delinquenten Gespräche führen als ihn komplett raus zuwerfen. Nicht vergessen darf man die Schulpflicht, ein Schulverweis bzw. das weiterleiten zu einer anderen Schule gilt vielfach als das letzte Mittel.

    Wenn sich keine andere Schule findet, die den aufnimmt, dann gibt es so etwas schon lange nicht mehr.
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  7. #67
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    Zitat Zitat von Hogerus Beitrag anzeigen
    Zuerst ein mal checken, ob das nicht nur ein Schulinternes Vorgehen ist und von Seiten der Schulleitung so gefordert wird.
    Ein sehr guter Punkt, ich bin mir - als juristischer Laie wohlgemerkt - gar nicht sicher, ob die Schule das überhaupt entscheiden und verbieten darf. Ich bin mir fast sicher, dass der Lehrer bei Gefahr im Verzug sogar eingreifen muss; zur Not halt auch körperlich. Es geht ja nicht darum, dass er die Schüler (wie oben von jemandem beschrieben) mit den Köpfen aneinanderschlägt. Er soll sie ja nur voreinander schützen. Immerhin hat er ja eine Aufsichtspflicht.
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  8. #68
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    Zitat Zitat von Eskrima-Düsseldorf Beitrag anzeigen
    Ein sehr guter Punkt, ich bin mir - als juristischer Laie wohlgemerkt - gar nicht sicher, ob die Schule das überhaupt entscheiden und verbieten darf. Ich bin mir fast sicher, dass der Lehrer bei Gefahr im Verzug sogar eingreifen muss; zur Not halt auch körperlich. Es geht ja nicht darum, dass er die Schüler (wie oben von jemandem beschrieben) mit den Köpfen aneinanderschlägt. Er soll sie ja nur voreinander schützen. Immerhin hat er ja eine Aufsichtspflicht.
    Als ehemaliger Gesamtelternvertreter kann ich dir sagen, dass es zumindest in diesem Bezirk in allen Grundschulen so ist.
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  9. #69
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Als ehemaliger Gesamtelternvertreter kann ich dir sagen, dass es zumindest in diesem Bezirk in allen Grundschulen so ist.
    Ich glaube dir das. Ist halt total daneben und führt in die falsche Richtung.


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  10. #70
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    Das Führen einer Waffe in so einem Kontext ist eine Straftat, oder eine Ordnungswidrigkeit ? Ich frage mich wie das Polizei und Staatsanwaltschaft sieht, wenn ein Schüler permanent vorsätzlich gegen das Waffengesetz verstösst und eine Waffe mit in den Unterricht bringt. Müsste man nicht gegen die Eltern vorgehen können, insbesondere indem man denen ans Geld geht ?

    Ich würde es erst im Guten versuchen, und mit dem Jungen unter 4 Augen reden. Was er sich dabei denkt, was er sich davon verspricht, ob er Angst hat, als "Mann" gelten will, und so weiter. Ich habe schon erstaunliche Wandlungen gesehen wenn man es mal so versucht. Wenn das in Richtung Bedrohung abkippt, muss man es massiver versuchen. Das ist dann eine Eskalation wo ich mich nicht sonderlich gut mit fühle. Ich neige in solchen Fällen zu Überreaktionen.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  11. #71
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    Kinder unter 14 sind nicht schuldfähig (strafmündig) und es existiert keine Sippenhaft. Das passierte auch nicht permanent, sondern ab und an. Dabei kommt der Junge aus einem prekären Elternhaus, da spielen Sucht, Methadon etc eine Rolle. "Schuldfähige" verantwortliche Eltern sehe ich da nicht.
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  12. #72
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    Zitat Zitat von Eskrima-Düsseldorf Beitrag anzeigen
    Ein sehr guter Punkt, ich bin mir - als juristischer Laie wohlgemerkt - gar nicht sicher, ob die Schule das überhaupt entscheiden und verbieten darf. Ich bin mir fast sicher, dass der Lehrer bei Gefahr im Verzug sogar eingreifen muss; zur Not halt auch körperlich. Es geht ja nicht darum, dass er die Schüler (wie oben von jemandem beschrieben) mit den Köpfen aneinanderschlägt. Er soll sie ja nur voreinander schützen. Immerhin hat er ja eine Aufsichtspflicht.
    Die Schulleitung hat weitgehende Befugnisse nebst dem Hausrecht. Wohlgemerkt kann ich nur für Berufsschulen sprechen und da kann ich sagen, dass eine Schulleitung verhindert hat einen Schüler, der seine Lehrkraft angegriffen hat von der Schule zu werfen. Nun andere Schulleitung, betreffender Schüler wurde nicht wieder aufgenommen und hat Hausverbot. Jede Lehrkraft die ihn auf dem Schulgelände sieht hat die Polizei zu rufen.

    Nur ein Beispiel und ja bei Schlägereien wenn eine Ansprache nicht hilft müssen und sollen wir auch körperlich trennen. Gerade weibliche Kolleginnen holen sich dann gerne Verstärkung. Bei Massenkeile werden alle verfügbaren männliche Lehrkräfte gerufen und zwar nicht um eine Ansprache zu halten.

  13. #73
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Erstaunlich: in Berlin müssen (Grund?) Schullehrer Strafe zahlen, wenn sie Kinder "anfassen", selbst wenn sie sie nur auseinander ziehen bei einer Rauferei. Stattdessen sollen sie verbal auf die Kids einwirken, damit diese aufhören. Das mag tatsächlich bei dem einen oder anderen funktionieren, die meisten Raufereien in den 6 Jahren Grundschulzeit sehen aber nicht so aus, als ob sie sich dadurch aufhalten lassen. Sorry, aber diese Form der Pädagogik ist für mich an der Realität gescheitert.

    Diese Entscheidung muss relativ neu sein. Und in meinen Augen ist diese Regelung rational nicht erklärbar, sie widerspricht einer ganzen Reihe von gesetzlichen Auflagen.
    Gerade wenn ein Kind von anderen Schülern verprügelt wird und eine Aufsichtsperson nicht derart eingreift, dass dieser Angriff wirksam abgebrochen wird (oder zumindest geeignet ist, diesen abzubrechen) macht diese sich doch mindestens der unterlassenen Hilfeleistung schuldig.

    Zumindest Berliner Gerichte waren da in der Vergangenheit deutlich flexibler:
    Eine Lehrerin, welche einen widerspenstigen Schüler mit Gewalt aus der Klasse bugsierte und diesem dabei einen blauen Fleck zufügte, wurde von dem Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen.
    Geändert von kelte (31-01-2019 um 15:15 Uhr)

  14. #74
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    Relativ neu ist relativ
    Mindestens halt seit 4 Jahren....
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  15. #75
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Kinder unter 14 sind nicht schuldfähig (strafmündig) und es existiert keine Sippenhaft. Das passierte auch nicht permanent, sondern ab und an. Dabei kommt der Junge aus einem prekären Elternhaus, da spielen Sucht, Methadon etc eine Rolle. "Schuldfähige" verantwortliche Eltern sehe ich da nicht.
    Bei uns gibt's für solche Fälle so'ne Art "Schwererziehbaren" Schulen, kenne jetzt die genaue Amtsbezeichnung nicht. Da kommen die notorischen Verweigerer, Schwänzer oder eben auch junge Straftäter usw. hin. Für die gibt's dann Klassen mit 7 Schülern, die von 2-3 Lehrkräften bzw. Sozialarbeitern etc. "betreut" werden.

    Ansonsten ist zu sagen, dass der Lehrer allen Kindern gegenüber eine Art Garantenstellung hat, und diese vor Übergriffen der Mitschüler wirksam schützen muss. Wenn bei uns einer handgreiflich wird, mit Stühlen schmeisst oder sonstwie die Gesundheit von Lehrern oder Mitschülern gefährdet, gehe ich dazwischen und beende das. So oder so. Die von dir beschriebene Verordnung (Gesetz, Erlass?) oder was immer das sein soll halte ich für Verfassungswidrig. Ging das von den Eltern aus? Ansonsten würde ich als Lehrer über die Elternvertretung dsbzgl. eine Petition anstrengen um das zu ändern.
    Geändert von Kensei (31-01-2019 um 15:31 Uhr)

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