Zitat von
kelte
Mir ist ehrlich gesagt völlig unklar, wie mit öffentlichen Mitteln (klassisches) Boxen überhaupt gefördert werden kann.
Das Grundgesetz, und da im ersten Abschnitt der erste Paragraph, legt die Menschenwürde als unveräußerliches Rechtsgut fest. Dieser Paragraph -so abstrakt er auch erstmal klingen mag- überstrahlt unser gesamtes Grundgesetz und hat einen so hohen Stellenwert, dass dieser Paragraph durch die sogenannte Ewigkeitsklausel geschützt ist - es gibt keine Möglichkeit, diesen zu verändern oder abzuschaffen.
Bei der Definition der Menschenwürde hat das Recht auf körperliche und geistige Gesundheit einen so hohen Stellenwert, das dieses Recht eine der Hauptsäulen ist. Dadurch sind beispielsweise Körperstrafen, Folter etc. in Deutschland dauerhaft verboten.
Artikel 2 des GG garantiert mir meine freie, persönliche Entfaltung und Entwicklung - solange ich dabei die Rechte anderer nicht verletze. Ich darf daher grundsätzlich auch entscheiden, welche Risiken ich für meine persönliche Entwicklung bereit bin, einzugehen.
Das bedeutet nach meinem Verständnis, dass ich beispielsweise beim Sport und damit auch Kampfsport persönliche Risiken eingehen darf, solange ich bestimmte Grundsätze einhalte, nicht gegen die sogenannten guten Sitten verstoße und nicht die Rechte anderer verletze.
Nach meinem (zugegeben laienhaften) Verständnis ist allerdings das Streben im Boxen, einen anderen Menschen zu verletzen, mit Artikel 1 GG unvereinbar. Das betrifft grundsätzlich alle Sportarten, wo mit Hilfe eines gewaltsam herbeigeführtem Schädel-Hirn Traumas der Sieg errungen werden soll. Nicht der Kampfsport als solcher, sondern das gezielte, angestrebte Herbeiführten einer schweren Verletzung ist in meinen Augen ein Unding.
Um das mal abzugrenzen: Wenn ich bei einer Kampfsportart einen Hebel einsetze und dabei jemanden den Arm breche, ist das in meinen Augen GG konform, da es sich dabei um einen Unfall handelt. Ziel des Hebels war ja nicht die Verletzung, sondern die Aufgabe des Gegners.
Ein KO ist ein Schädel-Hirm Trauma, eine durchaus ernste und schwere Verletzung. Und diese selbst ist das Ziel beim Boxen - nicht um den Gegner zu einer Aufgabe zu zwingen, sondern diesen aufgrund dieser Verletzung kampfunfähig zu machen.
Nach meinem Denken dürften derartige Sportarten von keiner staatlichen Stelle/Behörde etc. gefördert werden.
Da sowohl die Pflichten als auch die Rechte aus dem GG unveräußerlich sind, kann auch niemand aufgrund seiner eigenen Entscheidung auf diese verzichten.