Hallo Leute,

bisher bin ich davon ausgegangen, dass Blankwaffen / Hieb- und Stichwaffen wie Schwerter oder als Waffe definierte Messer, lediglich vor dem Zugriff Minderjähriger geschützt werden müssen. Also dass diese in einer Wohnung ohne Minderjährige nicht in veschlossenen Behältnissen gelagert werden müssen.

Mit einiger Bestürzung habe ich auf gutefrage.net jetzt gelesen, dass einige der Auffassung sind, mit folgendem seien bei Punkt 2 nicht nur Schusswaffen, sondern auch Hieb- und Stichwaffen gemeint:

Davon hatte ich bisher noch nie gehört und halte das für Auslegungssache. Oder sind damit explitzit auch Hieb- und Stichwaffen gemeint?


Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
§ 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
(1) Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig sind, verbotene Waffen und verbotene Munition sind ungeladen und in einem Behältnis aufzubewahren, das

1. mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010 oder Juli 2012)2 mit dem in Absatz 2 geregelten Widerstandsgrad und Gewicht entspricht und
2. zum Nachweis dessen über eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle gemäß Absatz 10 verfügt.

Der in Satz 1 Nummer 1 genannten Norm gleichgestellt sind Normen eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die das gleiche Schutzniveau aufweisen. Die zuständige Behörde kann eine andere gleichwertige Aufbewahrung der Waffen und Munition zulassen. Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen. Alternative Sicherungseinrichtungen, die keine Behältnisse oder Räume sind, sind zulässig, sofern sie

1. ein den jeweiligen Anforderungen mindestens gleichwertiges Schutzniveau aufweisen und
2. zum Nachweis dessen über eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle gemäß Absatz 10 verfügen.

(2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:

1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;
https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html