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Thema: Waffenrecht: Aufbewahrung von Blankwaffen

  1. #16
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    Zitat Zitat von Esse quam videri Beitrag anzeigen
    und das reicht für einen richterlichen Beschluss aus?
    Es kann genauso eine Dekowaffe o.ä. sein.

    Ansonsten werden halt grosse Küchenmesser und Hackebeile in der Wohnung großzügig verteilt


    gruss
    Beantrage einfach noch einen " gelben Schein " und geh der GEZ auf die Nerven ... Mal schauen was dann passiert ...

  2. #17
    Solaris1980 Gast

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    Zitat Zitat von Esse quam videri Beitrag anzeigen
    wer will das überprüfen? Gibt ein Richter wegen sowas nen Durchsuchungsbeschluss raus?
    Gibt es schon Urteile wegen sowas?
    Ich hänge mir jdflls an die Wand, was ich will.
    gruss
    Also soweit ich das recherchiert hatte ist die "nicht ordnungsgemäße" Aufbewahrung von Blankwaffen nur eine Ordnungswidrigkeit. Glaube nicht, dass es Durchsuchungsbeschlüsse deswegen gibt.

    Aber Inhaber von WBK pflichtigen Waffen können deswegen Probleme mit ihrer WBK bekommen. Für alle anderen wird es vermutlich hauptsächlich nur im Nachhinein ein Problem, wenn Minderjährige an die Waffen gekommen sind und etwas passiert.

  3. #18
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    Zudem ist es erst eine Blankwaffe wenn Sie scharf ist. Und keine deko, show oder trainingswaffe.
    Meiner Meinung nach sollte im Kriegsfall alle Waffengesetze fallen gelassen werden. Um sich vor Versklavung und plünderei schützen zu können. Wie denkt Ihr darüber. Was ist eure Meinung dazu?
    Geändert von Robb (12-05-2019 um 07:31 Uhr)

  4. #19
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    Zitat Zitat von Robb Beitrag anzeigen
    Zudem ist es erst eine Blankwaffe wenn Sie scharf ist. Und keine deko, show oder trainingswaffe.
    Meiner Meinung nach sollte im Kriegsfall alle Waffengesetze fallen gelassen werden. Um sich vor Versklavung und plünderei schützen zu können. Wie denkt Ihr darüber. Was ist eure Meinung dazu?
    Das macht Sinn - gerade im Kriegsfall kann man davon ausgehen, dass die so freigegebenen Waffen nur von den guten Jungs zur persönlichen Verteidigung eingesetzt werden.

    https://m.youtube.com/watch?v=RnxlNxFHHCk

  5. #20
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    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Das macht Sinn - gerade im Kriegsfall kann man davon ausgehen, dass die so freigegebenen Waffen nur von den guten Jungs zur persönlichen Verteidigung eingesetzt werden.

    https://m.youtube.com/watch?v=RnxlNxFHHCk
    Wer nicht Kriegstauglich ist möchte eventuell hab und gut sowie Freiheit ebenfalls verteidigen.
    Und das geht nicht immer friedlich.
    Wer macht eigentlich im Endeffekt die Gesetze. Also 1956 gab es ein alliierten Militärrat. Dieser in den deutschen Sektoren das sagen hatte. Bei mir im Osten waren es die Russen mit dem Warschauer Pakt. Nur wie ist es 1990 geworden als die Grenze geöffnet wurde. Und Wir Ossis zur NATO wurden. Gibt es jetzt immer noch so etwas wie ein alliierten bei Rat. Wer weiß das?
    Dürfen Politiker frei entscheiden mit der Meinung des Volkes sowie Grundgesetz? Im Bezug zum Waffenrecht.
    Geändert von Robb (12-05-2019 um 12:22 Uhr)

  6. #21
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    Zitat Zitat von Robb Beitrag anzeigen
    Zudem ist es erst eine Blankwaffe wenn Sie scharf ist. Und keine deko, show oder trainingswaffe.
    Meiner Meinung nach sollte im Kriegsfall alle Waffengesetze fallen gelassen werden. Um sich vor Versklavung und plünderei schützen zu können. Wie denkt Ihr darüber. Was ist eure Meinung dazu?
    Das ist eine hervorragende Idee, denn bekanntlich wird ja gerade in Kriegsgebieten besonders auf die Einhaltung waffenrechtlicher Bestimmungen geachtet.
    Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"

  7. #22
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    Zitat Zitat von Robb Beitrag anzeigen
    Wer nicht Kriegstauglich ist möchte eventuell hab und gut sowie Freiheit ebenfalls verteidigen.
    Und das geht nicht immer friedlich.
    .
    Schon die Haager Landkriegsordnung (HLKO) gesteht der Bevölkerung eines nicht besetzten Gebietes den Kombattantenstatus zu, wenn sie gegen eine Invasion in der sogenannten Levée en masse zu den Waffen greift, ohne Zeit gehabt zu haben eine ordentliche Organisation einzurichten. Artikel 2 der HLKO verlangt in diesem Fall lediglich offenes Tragen der Waffen und das Beachten der Gesetze und Gebräuche des Krieges.

    In den Genfer Konventionen wurde diese Bestimmung um Guerillakämpfer erweitert. Zivilpersonen, die während bewaffneter Auseinandersetzungen, eines Krieges oder eines nationalen Befreiungskampfes zu den Waffen greifen, gelten als Kombattanten, wenn sie ihre Waffen offen tragen, solange sie für den Gegner sichtbar sind. Sie benötigen auch keine Unterscheidung von der Zivilbevölkerung in Form von Kennzeichnung oder Uniform, um als Kombattant zu gelten. Sie verlieren den Kombattantenstatus nicht zwingend, machen sich aber unter Umständen strafbar. Ihr Status als Kombattanten ist unabhängig davon, ob sie selbstständig kämpfen oder ob sie eine Kriegspartei unterstützen.


    https://de.wikipedia.org/wiki/Kombattant#Levée_en_masse

    Zitat Zitat von Robb Beitrag anzeigen
    Wer macht eigentlich im Endeffekt die Gesetze. Also 1956 gab es ein alliierten Militärrat. Dieser in den deutschen Sektoren das sagen hatte. Bei mir im Osten waren es die Russen mit dem Warschauer Pakt. Nur wie ist es 1990 geworden als die Grenze geöffnet wurde. Und Wir Ossis zur NATO wurden. Gibt es jetzt immer noch so etwas wie ein alliierten bei Rat. Wer weiß das?
    Dürfen Politiker frei entscheiden mit der Meinung des Volkes sowie Grundgesetz? Im Bezug zum Waffenrecht.

    Als die politisch geforderte und rechtlich notwendige Friedensregelung[2] mit Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg markiert der Zwei-plus-Vier-Vertrag das Ende der Nachkriegszeit – Deutschland einschließlich Berlins ist infolgedessen endgültig von besatzungsrechtlichen Beschränkungen befreit
    [....]
    Der Vertrag stellt die volle innere und äußere Souveränität des vereinigten Deutschland her.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag

  8. #23
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    Noch nie den Typen im schwarz-weiss-gestreiften Hemd über das Schlachtfeld laufen sehen, der erstmal alle eingesetzten Waffen auf waffenrechtliche Freigabe und einwandfreie Übereinstimmung mit den Genfer Konventionen prüft ? Erst wenn der die Hand hebt und horizontal senkt darf geschossen werden.


    Was die furchtpare Furchtparkeit des Einsatzes eines Messers zur SV angeht. Ich hatte meinen letzten Autounfall vor 24 Jahren, trotzdem schnalle ich mich jedes Mal gut an und ziehe den Gurt auch fest. Ich trage jetzt seit etwa einem Jahr so gut wie immer ein Messer wenn ich rausgehe. Benutzt habe ich es bisher zum Schneiden von Fleisch, Wurst, Obst und Verpackungen, in der Hand gehabt weil üble Gestalten am Horizont auftauchten habe ich es noch nicht ein mal. Wenn man aber mal hier reinschaut, dann ist Gewalt gegen irgendwelche Leute die nicht dem Milieu angehören allgegenwärtig, die Chance mal derjenige zu sein ist da: https://www.presseportal.de/blaulicht/r/K%F6ln%252FBonn

    Wenn ich es nicht brauche bleibt es in der Tasche, das bleibt hoffentlich so. Wenn nicht, dann habe ich zumindest die Möglichkeit. Auf Krav Muay gegen 10 Abzieher möchte ich mich lieber nicht verlassen, und Bier ausgeben soll auch nicht immer helfen.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

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