Ich weiß was du meinst und gebe dir Recht, war nur zu verlockend.
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Darauf wollte ich ebenfalls Hinweisen. Ich finde es einfach überzogen dem Jungen unvermittelt die Faust ins Gesicht zu schieben und ihm die Nase zu brechen. Ich würde die Reaktion auch so niemandem empfehlen... Eine saftige Ohrfeige hätte genauso ihre Wirkung entfaltet. Wenn ich hier lese man hätte ihm auch noch das Jochbein brechen sollen usw. hat schon etwas von Lynchjustiz.
Normalerweise funktioniert umdrehen und massiv ausschimpfen und bloßstellen viel effektiver, und ist auch angebrachter. Was anderes ist, wenn derjenige richtig zudringlich wird, mit schubsen, gegen ne Wand drängen. Da soll man ruhig reinkloppen, aber damit rechnen dass der Typ mitschlägt.
"Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)
Genau das ist eigentlich der Sinn solcher Threads. Die Frage, was von Notwehr gedeckt ist und wofür ich eventuell noch bestraft werde. Ob ein Faustschlag ins Gesicht als angemessene Reaktion betrachtet wird, gilt immer nur für den Einzelfall. Wer also sagt: "Ich habe im KKB gelesen, dass ich dem anderen voll ins Gesicht boxen darf, wenn er mir an den Hintern fasst" - für den könnte das teuer werden.
Man weiß nicht, wie genau das Gericht zu seiner Entscheidung gekommen ist. Ich gehe davon aus, dass das Gericht die "reflexartige Reaktion" mildernd berücksichtigt hat. Hätte sich die Frau umgedreht, den Kerl angeschaut und ihm dann bewusst die Faust ins Gesicht gehauen, wäre es sicher anders ausgegangen.
Geändert von Salva Mea (16-04-2019 um 11:13 Uhr)
Dann hätte es sich ja auch nicht um die Abwehr eines "gegenwärtigen" Angriffs gehandelt. Genau genommen auch gar nicht mehr um eine "Abwehr", ein "Abwenden" sondern ... um Rache. Selbstjustiz. Oder schlicht Gewalttätigkeit.
Zumindest das deutsche StGB ist da recht pingelig.
Mag jemand nach dem analogen Ösi-Paragrafen gucken?Strafgesetzbuch (StGB)
§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Als Mann (und in den meisten fällen hier KS'ler) geht man doch mit solchen Situationen viel lockerer um, man hat viel mehr Ruhe um auch in stressigen oder unerwarteten Situationen den "Initialstress" abzukönnen und die Situation zu analysieren.
Ich finde es aber viel beachtlicher das dich eine ca.160 kleine Frau auf ihr Level ziehen kann ohne den geringsten Widerstand. Hast du keine Nackenmuskeln? Ich meine wenn man gepackt wird spannt man fast automatisch an, dann nimmt man die Hände dazu um ggfs Abstand aufzubauen etcpp. Aber eine ganze Sekunde mitzumachen (die können ganz schön lang sein.).... Nanana, vielleicht war die Freundin da mal zurecht sauer.
Und was man hier auch noch nicht bedacht hat, vielleicht hat die Frau um die es im Thread geht ja schon "Vorerfahrungen" mit sexuellen Übergriffen? In welcher Form auch immer. Ich kann mir vorstellen das da die Zündschnur besonders kurz ist.
"Ruhig bleiben und dann, wenn der Typ nochmal aufsteht, dann trittst Du ihn voll ausm Bild!" - Bruce Lee
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Besteht der Angriff nur aus dem Grabschen? Ist der Angriff beendet, wenn der Typ dich begrabscht hat und immer noch direkt hinter dir steht? Nach deiner Aussage dürfte ich ihn nur wegboxen, solange seine Hand noch am Hintern ist ...
https://www.20min.ch/schweiz/news/st...eilt--31638981
Die Aussage "Faustschlag ins Gesicht bei Grabschern ist Notwehr" sollte man sich also besser nicht einprägen"Genau das Gleiche hat 20-Minuten-Leserin N.K.* erlebt. Im Ausgang sei sie vor einiger Zeit von einem jungen Mann angegrabscht worden. «Ich habe ihn zweimal gewarnt, er solle sofort aufhören» sagt sie. Als der Mann ein drittes Mal zulangte, reichte es ihr: «Ich habe mich umgedreht und ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Für ihn endete die Grabscherei im Spital – ich hatte ihm die Nase gebrochen.»
«Wir wurden beide zu einer Geldstrafe sowie zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt. Meine Strafe, auch die 2 Jahre auf Bewährung, konnte ich eigentlich nicht verstehen, so hatte ich mich doch nur gewehrt.» Der Richter aber habe argumentiert, dass es sich bei ihrer Selbstverteidigung nicht um eine einfache Ohrfeige, sondern um Körperverletzung gehandelt habe.
(Edit wegen Fehlerkorrektur)
Geändert von Salva Mea (16-04-2019 um 12:40 Uhr)
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