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Thema: Keine Notwehr?

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  1. #1
    Wulle Gast

    Standard Keine Notwehr?

    https://wochenblatt.cc/argument-der-...t-nicht-stand/

    Was würdet ihr sagen? Hättet ihr anders gehandelt?

    LG
    Wulle


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  2. #2
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    Standard

    Hä? Zweimal auf den Lokalbesitzer geschossen und dann der Schwägerin die Waffe an den Kopf gehalten, und dann zählt zustechen nichtmehr als Notwehr?!? Fehlen da irgendwelche Infos? Lag zwischen den einzelnen Handlungen jeweils 'ne Stunde oder wie kann man sich das erklären?

    Ich würde ohne wenn und aber in Berufung gehen bei dem Urteil.

  3. #3
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    Ein bekannter hatte mal ne Knarre am Kopf. Wir waren zwar in Überzahl aber der Schreck war groß.
    Ich hatte den mit ne Waffe gesagt wenn Abdrückst dann bist fällig. Zum Glück ist nichts passiert.

    Wie hatte ihr gehandelt? Ist nicht einfach zu beantworten. Angeschossen und dann noch hinterher laufen? Ist bestimmt nicht einfach. Genauso ein Lokal zu verteidigen und Wirtschaftlich standhaft zu sein.
    Wer jagt schon mit 36 Jahren ein 19 jahrigen.?
    Geändert von Robb (03-05-2019 um 15:28 Uhr)

  4. #4
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    Zitat Zitat von Wulle Beitrag anzeigen
    https://wochenblatt.cc/argument-der-...t-nicht-stand/

    Was würdet ihr sagen? Hättet ihr anders gehandelt?

    LG
    Wulle


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    Nur weil er angeklagt wurde, heißt das erst mal noch gar nichts. Erst wenn ein Urteil vorhanden ist, wird es interessant. ZUudem scheint es so, dass das nicht in Deutschland geschehen ist?
    Shinkyokushin. Mehr braucht man nicht.
    https://www.youtube.com/watch?v=MaVNpWZPpY8

    OSU

  5. #5
    Wulle Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Dastin Beitrag anzeigen
    Nur weil er angeklagt wurde, heißt das erst mal noch gar nichts. Erst wenn ein Urteil vorhanden ist, wird es interessant. ZUudem scheint es so, dass das nicht in Deutschland geschehen ist?
    Es geht mir primär um die aussage der staatsanwältin.....

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  6. #6
    * Silverback Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Wulle Beitrag anzeigen
    Es geht mir primär um die aussage der staatsanwältin.....
    Die aber ganz ganz sicher davon abhängig ist, in welchem Land sich das Ganze abgespielt hat.

  7. #7
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    Zitat Zitat von * Silverback Beitrag anzeigen
    Die aber ganz ganz sicher davon abhängig ist, in welchem Land sich das Ganze abgespielt hat.
    Paraguay ... und da kenne ich die Rechtslage nicht.

  8. #8
    * Silverback Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Willi von der Heide Beitrag anzeigen
    Paraguay
    Danke!


    ... und da kenne ich die Rechtslage nicht.
    Falls es da sowas überhaupt gibt.

  9. #9
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    Goigle Übersetzer spuckt was aus, das dann doch sehr an unseren deutschen Notwehr-Paragrafen erinnert:

    "Machen Sie sich nicht rechtswidrig, wer ein in der rechtlichen Form einer strafbaren Handlung beschriebenes Verhalten ausführt, wenn es notwendig und vernünftig war, eine anwesende und rechtswidrige Aggression auf ein eigenes oder fremdes gesetzliches Recht abzulehnen oder abzulenken."

  10. #10
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    Ein Toter, das erfordert schon eine Verhandlung und dass die Staatsanwaltschaft erst mal nicht von Notwehr ausgeht sondern das erst schlüssig dargelegt haben möchte auch nachvollziehbar.
    "Ich habe alle diese Degen selbst geschmiedet und übe täglich acht Stunden mit ihnen, um einen Piraten töten zu können." "Du brauchst dringend ein Mädchen mein Freund!" (Fluch der Karibik)

  11. #11
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    Standard

    Zitat Zitat von Ripley Beitrag anzeigen
    Goigle Übersetzer spuckt was aus, das dann doch sehr an unseren deutschen Notwehr-Paragrafen erinnert:

    "Machen Sie sich nicht rechtswidrig, wer ein in der rechtlichen Form einer strafbaren Handlung beschriebenes Verhalten ausführt, wenn es notwendig und vernünftig war, eine anwesende und rechtswidrige Aggression auf ein eigenes oder fremdes gesetzliches Recht abzulehnen oder abzulenken."
    Was aber fehlt ist alles Weitere. Zum Beispiel wie und ob die Verhältnismäßigkeit dort geregelt ist? Was ist mit einem Notwehrexzess, Notwehrprovokation oder Nothilfe? Blabla.

    Es kann durchaus normal sein, das du erstmal "angeklagt" wirst. Beispiel: Du auf dem Segelschiff, deine 65 jährige Mutter geht zusammen mit deiner 8 jährigen Tochter bei einem Sturm über Board. Du hast nur Zeit einen zu retten. Für wen entscheidest du dich? Egal wen du rettest, kannst du später durch den Staatsanwalt wegen Tötung durch Unterlassen angeklagt werden. Denn das hast du willentlich und wissentlich bei einer Person getan. Im Verfahren was dann angestoßen wird, muss sich heraus stellen, ob du wirklich nur einen retten konntest. Grundsätzlich bringt der Staatsanwalt das allerdings nur vor Gericht, wenn eine Verurteilung wahrscheinlich ist.

    In dem Fall mit dem Pizzeria Betreiber fehlt dem Lesenden dazu die Hintergrundinfo. Und Selbstverteidigung scheint es eben nicht gewesen zu sein, wenn der Staatsanwalt eine Verurteilung wegen Tötung für wahrscheinlich hält. Auch wenn vorher geschossen wurde, ist der Angriff ja längst gelaufen, liegt also in der Vergangenheit. Aus dem deutschen Recht: "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.". Der Angriff auf die Schwägerin (Pistole an den Kopf halten) lief ja aber noch. Jedoch war das "Niederstechen" mit einer Todesfolge durch die Verletzung wohl zuviel des Guten. Musst ja nicht jemanden das Messer beispielsweise ins Auge rammen, um ihn zu entwaffnen.

    Die Frage nach dem "Wie hättet ihr gehandelt?" erübrigt sich damit dann für mich.
    Geändert von TREiBERtheDRiVER (01-07-2019 um 20:13 Uhr)

  12. #12
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    Standard

    Was soll man denn sonst gegen eine Schusswaffe am Kopf machen, wenn man nicht Jack Bauer heisst ?

    Wahrscheinlich hat der Typ einfach den Sohn der falschen Eltern getötet, oder nicht genug Asche abgedrückt.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  13. #13
    Kreuzkuemmel Gast

    Standard

    Habt ihr alle einen anderen Artikel gelesen als ich?

    Als einer der Angreifer mit der Schwägerin in die Küche kam um sie da auszurauben, ergriff Enrique Bernal die Chance um ihn zu entwaffnen. Der Räuber konnte fliehen, wurde jedoch später von der Polizei tot aufgefunden.
    Die Notwehrsituation war ganz offensichtlich schon vorbei, als der Angreifer nachträglich getötet wurde. Das ist selbstverständlich keine Notwehr.

    Edit: Ok, nach nochmaligem Lesen ist die Situation einfach ziemlich unklar dargestellt. Es ist kaum ersichtlich, was genau wann passiert ist. Da würde ich einfach mal annehmen, dass der Staatsanwalt einen besseren Überblick hat als wir nach dem Lesen dieses schlecht geschriebenen Artikels.
    Warum muss ein solcher Fall, dessen Details wir nicht kennen und der in einem Land passiert ist, dessen Rechtslage wir nicht genau kennen in einem deutschen Kampfkunstforum diskutiert werden?
    Geändert von Kreuzkuemmel (01-07-2019 um 21:19 Uhr)

  14. #14
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    Standard

    sorry doppelpost bitte löschen. Danke.
    Geändert von Superho (07-07-2019 um 07:04 Uhr)

  15. #15
    MRWongFU Gast

    Standard

    Zitat Zitat von TREiBERtheDRiVER Beitrag anzeigen
    Was aber fehlt ist alles Weitere. Zum Beispiel wie und ob die Verhältnismäßigkeit dort geregelt ist? Was ist mit einem Notwehrexzess, Notwehrprovokation oder Nothilfe? Blabla.

    Es kann durchaus normal sein, das du erstmal "angeklagt" wirst.
    Angeklagt wirst Du nicht so leicht - Ermittlungen finden in solchen Fällen selbstverständlich statt; doch erst wenn hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass die es für die begangene Tat auch zu einer Verurteilung kommen wird und das Gericht ähnlicher Ansicht ist, kommt es zu einer Anklage (Kurzform). Dabei dürfte es egal sein, ob das in Deutschland oder in Paraguay passiert.

    Ausgehend von dem Artikel, der oben verlinkt ist, muss man natürlich zu dem Ergebnis kommen, dass eine Notwehr- oder Notstandslage vorgelegen hat.
    Berücksichtigt man jedoch den Faktor "Anklage erhoben", spricht einiges dafür, dass die Gefahrensituation bereits aufgelöst war, als der (jetzt) Angeklagte, das Messer zum Einsatz brachte; der entwaffnete (und auf der Flucht befindliche) Räuber mit dem Messer angegriffen und verletzt wurde als er erkennbar keine Gefährdung mehr darstellte - da hilft dann auch das allgemeine Festnahmerecht nicht mehr und dann wäre die Anklage natürlich begründet.

    aber alles nur Mutmaßungen
    Geändert von MRWongFU (08-07-2019 um 11:46 Uhr) Grund: grammar

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