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Thema: Keine Notwehr?

  1. #16
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    Was soll man denn sonst gegen eine Schusswaffe am Kopf machen, wenn man nicht Jack Bauer heisst ?

    Wahrscheinlich hat der Typ einfach den Sohn der falschen Eltern getötet, oder nicht genug Asche abgedrückt.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  2. #17
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    Habt ihr alle einen anderen Artikel gelesen als ich?

    Als einer der Angreifer mit der Schwägerin in die Küche kam um sie da auszurauben, ergriff Enrique Bernal die Chance um ihn zu entwaffnen. Der Räuber konnte fliehen, wurde jedoch später von der Polizei tot aufgefunden.
    Die Notwehrsituation war ganz offensichtlich schon vorbei, als der Angreifer nachträglich getötet wurde. Das ist selbstverständlich keine Notwehr.

    Edit: Ok, nach nochmaligem Lesen ist die Situation einfach ziemlich unklar dargestellt. Es ist kaum ersichtlich, was genau wann passiert ist. Da würde ich einfach mal annehmen, dass der Staatsanwalt einen besseren Überblick hat als wir nach dem Lesen dieses schlecht geschriebenen Artikels.
    Warum muss ein solcher Fall, dessen Details wir nicht kennen und der in einem Land passiert ist, dessen Rechtslage wir nicht genau kennen in einem deutschen Kampfkunstforum diskutiert werden?
    Geändert von Kreuzkuemmel (01-07-2019 um 22:19 Uhr)

  3. #18
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    sorry doppelpost bitte löschen. Danke.
    Geändert von Superho (07-07-2019 um 08:04 Uhr)

  4. #19
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    Hi,

    sagen wir es mal so. Der 19 Jähriger hat es eindeutig übertrieben hat, nicht der Pizzeria Besitzer. Er scheint auch ein Wiederholungstäter zu sein. Wenn der getötet wird,
    ist er selber Schuld sorry. Der Vorteil ist halt, das dieser getötete 19 Jähriger niemanden mehr schaden kann bzw. drohen kann. Zweifellos er ist Kriminiell und Gewalttätig.

    Hieß es nicht in der Bibel Aug um Aug und Zahn um Zahn? Und dieser Pizzeria Besitzer muss schließlich seine Familie beschützen. Besser 1 Tote als 2 oder mehr tote.

    Obwohl der Angreifer eine Schusswaffe an den Kopf der Schwägerin hielt, hätte nach jetziger Ansicht der Staatsanwaltschaft der Eigentümer nicht mit einer Stichwaffe angreifen dürfen.
    Quatsch, würde man einen Räuber nicht umbringen wollen? Ich kann mir gut vorstellen das der Pizzeria Besitzer und seine Schwägerin in dem Moment große Angst haben, besonders wenn sie keine KK gelernt haben. Und wer weißt was der 19 Jährige noch imstande ist? Ich persönlich würde das Risiko nicht auf mir nehmen eins meiner Familien Mitglieder zu verlieren.
    Geändert von Superho (07-07-2019 um 08:05 Uhr)

  5. #20
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    Zitat Zitat von Kreuzkuemmel Beitrag anzeigen
    Die Notwehrsituation war ganz offensichtlich schon vorbei, als der Angreifer nachträglich getötet wurde. Das ist selbstverständlich keine Notwehr.
    vielleicht ist er nicht nachträglich getötet worden, sondern nur nachträglich gestorben?

    Zitat Zitat von Kreuzkuemmel Beitrag anzeigen
    Warum muss ein solcher Fall, dessen Details wir nicht kennen und der in einem Land passiert ist, dessen Rechtslage wir nicht genau kennen in einem deutschen Kampfkunstforum diskutiert werden?
    Von einer Diskussionspflicht ist mir nix bekannt.

  6. #21
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    Zitat Zitat von Superho Beitrag anzeigen
    (viel krudes Zeuchs)
    Dass es einen Unterschied gibt zwischen Notwehrhandlung hier und Selbstjustiz dort, ist dir aber prinzipiell schon bewusst?
    Weia!

  7. #22
    MRWongFU Gast

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    Zitat Zitat von TREiBERtheDRiVER Beitrag anzeigen
    Was aber fehlt ist alles Weitere. Zum Beispiel wie und ob die Verhältnismäßigkeit dort geregelt ist? Was ist mit einem Notwehrexzess, Notwehrprovokation oder Nothilfe? Blabla.

    Es kann durchaus normal sein, das du erstmal "angeklagt" wirst.
    Angeklagt wirst Du nicht so leicht - Ermittlungen finden in solchen Fällen selbstverständlich statt; doch erst wenn hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass die es für die begangene Tat auch zu einer Verurteilung kommen wird und das Gericht ähnlicher Ansicht ist, kommt es zu einer Anklage (Kurzform). Dabei dürfte es egal sein, ob das in Deutschland oder in Paraguay passiert.

    Ausgehend von dem Artikel, der oben verlinkt ist, muss man natürlich zu dem Ergebnis kommen, dass eine Notwehr- oder Notstandslage vorgelegen hat.
    Berücksichtigt man jedoch den Faktor "Anklage erhoben", spricht einiges dafür, dass die Gefahrensituation bereits aufgelöst war, als der (jetzt) Angeklagte, das Messer zum Einsatz brachte; der entwaffnete (und auf der Flucht befindliche) Räuber mit dem Messer angegriffen und verletzt wurde als er erkennbar keine Gefährdung mehr darstellte - da hilft dann auch das allgemeine Festnahmerecht nicht mehr und dann wäre die Anklage natürlich begründet.

    aber alles nur Mutmaßungen
    Geändert von MRWongFU (08-07-2019 um 12:46 Uhr) Grund: grammar

  8. #23
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    Für mich liest sich "der Artikel" als wäre er von einem Textgenerator geschrieben und dann schlecht Korrektur gelesen worden. Da steht irgendwie nicht viel relevantes drin.
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