Seite 3 von 3 ErsteErste 123
Zeige Ergebnis 31 bis 39 von 39

Thema: Gerichtsurteil gegen Kickboxer

  1. #31
    Registrierungsdatum
    04.11.2017
    Beiträge
    4.833

    Standard

    Zitat Zitat von Little Green Dragon Beitrag anzeigen
    Ist gar nicht so schwierig:

    Nimm die Anzahl der Personen die in eine Schlägerei verwickelt wurden und nicht gestorben sind und vergleiche diese mit der Anzahl von Fußgängern die mit 160 von einem Auto überfahren wurden und dabei nicht gestorben sind.
    Zu einem Vergleich der objektiven Gefährlichkeit der beiden Handlungen müsste man IMO eher die Wahrscheinlichkeit berechnen, zu versterben, wenn am Boden von einem Kickboxer geschlagen wird und die Wahrscheinlichkeit, dass ein Unbeteiligter bei einem illegalen Autorennen um's Leben kommt.
    Das Überfahren eines Fußgängers mit 160 km/h ist höchstwahrscheinlich tödlich, aber es gibt ja auch eine Wahrscheinlichkeit, dass bei einem illegalen Autorennen niemand überfahren wird, bzw. dass kein Unfall passiert.
    Im Berliner Fall wurde übrigens auch kein Fußgänger überfahren, sondern ein 225PS Audi ist mit hoher Geschwindigkeit in einen Jeep gerast, der grün hatte.
    Nur um kelte, der wahrscheinlich eher Autofahrer ist, als Kickboxer, mal die Gewalt so eines Aufpralls zu verdeutlichen:


    Über 70 Meter weit wurde Michael Warshitsky in seinem Jeep durch die Luft geschleudert.
    "Es blieb kaum ein Knochen seines Körpers ganz",


    (Die Utilitaristen würden jetzt vielleicht sagen: Das Opfer war ja schon 69 und hatte sein Leben größtenteils gelebt, warum soll man da zwei jungen Menschen die offenbar wertvolle Mitglieder der Gesellschaft sind (schließlich können die sich teure Autos leisten) die Zukunft verbauen und 15 Jahre auf Staatskosten wegsperren?)

    Und selbst wenn man das berechnen kann, hat man erst die objektive Gefährlichkeit und noch nicht die subjektive Einschätzung der Täter.

    Eventuell ist das letzte Wort der "deutschen Justiz" bezüglich dieses Falles eventuell noch nicht gesprochen:

    Die Anwälte von Hamdi H. und Marvin N. haben bereits Revision angekündigt.
    Der BGH wird sich also ein weiteres Mal mit dem Fall befassen.
    Geändert von Pansapiens (08-05-2019 um 06:48 Uhr)

  2. #32
    Registrierungsdatum
    05.03.2012
    Alter
    45
    Beiträge
    2.138

    Standard

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Selbst wenn die meisten Leute der Ansicht wären, dass die vom Täter ausgeführten Schläge (die wir nicht genau kennen) lebensgefährlich sind, muss der Richter die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass der Täter nicht zu den meisten Leuten gehört und das verkannt hat.
    Eben weil nach der Hemmschwellentheorie davon ausgegangen wird, dass es unwahrscheinlich ist, dass jemand einen anderen willentlich tot schlägt oder das Ableben des anderen in Kauf nimmt, wegen einer eigentlich nichtigen Rempelei im Straßenverkehr.
    Es gibt keinen rationalen Grund anzunehmen, dass der Täter -und noch dazu als Boxer und erwachsener Mann- nicht wissen konnte, dass Menschen grundsätzlich totgeschlagen werden können. Die Diskussion darüber ist in meinen Augen ein sehr schlechter Scherz.

    Stellt sich letztendlich die Frage, ob der Täter zum Tatzeitpunkt schwere oder tödliche Verletzungen beim Opfer in Kauf genommen hat.

    Sicher gibt es Szenarien bei Schlägereien, wo man rational betrachtet davon ausgehen muss, dass der Täter den Tod des Opfers nicht in Kauf nehmen wollte. Ich erinnere mich da an einen Fall, wo ein Mann einen potenziellen Autodieb einen Faustschlag versetzte, dieser dabei unglücklich fiel und sich den Kopf an der Bordsteinkante aufschlug und starb.

    Im konkreten Fall wurde der Täter von mehreren Zeugen als "Blind vor Wut" und "nicht mehr zugänglich" beschrieben.
    Der Täter hat so brutal und hemmungslos auf sein Opfer eingeschlagen, dass er dieses mit 3-4 Faustschlägen getötet hat.

    Der Mann musste bereits auf dem Fußweg reanimiert werden, die Feuerwehr hat mit nem C-Schlauch die Blutlachen vom Fußweg entfernt.

    Wenn nicht in dieser Situation - wann dann muss man davon ausgehen, dass der Täter bei der Tatausführung schwere oder gar tödliche Verletzungen billigend in Kauf genommen hat?

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Deine Einstellung zu Schlägen am Boden ist ja hinlänglich bekannt....
    Wie sieht es mit Deiner persönlichen Einstellung zu den Rasern aus? Die haben ja eventuell einen Führerschein und sollten demzufolge über Bremswege und die Tatsache, dass es noch andere Verkehrsteilnehmer gibt, die darauf vertrauen, dass sich die meisten an die Regeln halten und daher bei Grün nicht nochmal schauen, ob da vielleicht jemand mit 160 angerast kommt, Bescheid wissen:
    Nehmen die -Deiner Meinung nach- den Tod von Unbeteiligten in Kauf?
    Absolut. Deshalb sollten diese auch wegen Totschlag verurteilt werden.
    Ich habe aber ein Problem, mir Mord ohne Tötungsabsicht vorzustellen.
    Geändert von kelte (08-05-2019 um 08:46 Uhr)

  3. #33
    Registrierungsdatum
    05.03.2012
    Alter
    45
    Beiträge
    2.138

    Standard

    Der Richter hat ja festgelegt, dass der Täter vor seiner Entziehungskur (Maßregelvollzug) noch 3 Monate im Gefängnis sitzen muss.
    Rechnet man die U-Haft mit ein, wird der Täter als Strafe 9 Monate im Gefängnis sitzen - Maßregelvollzug ist nicht als Strafe zu verstehen, sondern
    eher als gerichtlich angeordnete Therapie. Die Behandlung des Täters steht dort im Vordergrund.

    Der Richter hat damit letztendlich die Weichen gestellt, dass der Täter nach 9 Monaten Haft und 2 Jahren Therapie wieder ein freier Mann sein kann.

    Der Täter hat in einem Wutanfall aus nichtigem Grund einen anderen Menschen totgeschlagen - und das ist die Antwort der Justiz darauf.

    Wenn man sich dann noch überlegt, dass dem Täter mildernde Umstände aufgrund seines Drogenkonsum zugestanden wurden (Im Blut hatte man zum Tatzeitpunkt Canabis gefunden), kann man nur noch mit dem Kopf schütteln. Gerade Canabiskonsum ist ja dafür bekannt, Menschen aggressiv zu machen.

    Hier kann man nur hoffen, dass die Revision greift.

  4. #34
    Registrierungsdatum
    05.03.2017
    Beiträge
    3.869

    Standard

    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Gerade Canabiskonsum ist ja dafür bekannt, Menschen aggressiv zu machen.
    das ist jetzt Ironie, gell?
    unorthodox

  5. #35
    Registrierungsdatum
    08.01.2010
    Ort
    nrw
    Beiträge
    2.358

    Standard

    Nein, kelte ist einfach ein Troll.
    Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"

  6. #36
    Registrierungsdatum
    05.03.2012
    Alter
    45
    Beiträge
    2.138

    Standard

    Zitat Zitat von discipula Beitrag anzeigen
    das ist jetzt Ironie, gell?
    Ups, hatte ich jetzt nicht explizit dazu geschrieben.
    Aber fein, dass du es trotzdem erkannt hast

  7. #37
    Registrierungsdatum
    15.08.2018
    Beiträge
    3.951

    Standard

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    .
    kelte, der wahrscheinlich eher Autofahrer ist, als Kickboxer

  8. #38
    Registrierungsdatum
    15.08.2018
    Beiträge
    3.951

    Standard

    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    die Feuerwehr hat mit nem C-Schlauch die Blutlachen vom Fußweg entfernt.
    .. welchen Grinser nehm ich hier?

  9. #39
    Registrierungsdatum
    05.03.2012
    Alter
    45
    Beiträge
    2.138

    Standard

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Bei Tötungsdelikten geht die höchstrichterliche Rechtsprechung davon aus, dass dieser Schluss von der Gefährlichkeit der Handlung auf das „sich damit abfinden“ nicht ohne weiteres möglich sei. Das Leben eines Menschen sei ein derart wertvolles Rechtsgut, dass ein Täter eine höhere, innere Hemmschwelle überwinden müsse, um ein Leben zu vernichten.
    Damit kann man allerdings im Umkehrschluss auch davon ausgehen, dass sich jemand bei einem derart wertvollem Rechtsgut 2x überlegt, was er tut.

    Wenn dennoch jemand hemmungslos auf einen anderen einprügelt und diesen so mit 3-4 Schlägen tötet, ist das eigentlich ein äußerst schweres Indiz dafür, dass er dem wertvollen Rechtsgut keine besondere Schutzwürdigkeit zugesteht.

    Ich finde es furchtbar, dass derart skrupellose Leute mit juristischen Winkelzügen nahezu ungeschoren davon kommen. Genau durch solche Urteile wird das "wertvolle Rechtsgut" Leben entwertet.
    Das Gericht hat festgestellt, dass es nicht zum Allgemeinwissen gehört, dass Menschen totschlagen werden können - darüber hinaus kann ein Täter selbst bei härtesten Schlägen auf ein Opfer davon ausgehen, dass nichts schlimmes passiert.
    Für mich als Angehörigen wäre so ein Urteil nicht zu ertragen.

    Der ganze Prozess klingt aus der Distanz wie eine Farce:

    Cannabis-Konsum - klar, machte den Täter aggressiv.
    Dafür ist Cannabis schließlich bekannt.

    Kind des Täters krank, machte ihn ebenfalls aggressiv.
    Das eigene Kind liegt krank in der Klinik und du möchtest erstmal jemanden auf der Straße die Visage einschlagen - klar, wer kennt das nicht.

    Du willst Drogen kaufen und hast die EC Karte vergessen?
    Logisch, das bringt jeden auf die Palme. Wer dir in so einer Situation noch ins Fahrrad läuft, hat sein Leben eigentlich zu recht verwirkt.

    Menschen können totgeschlagen werden? Hat der Täter noch nie davon gehört. Viel schlimmer, eventuell wurde in seinem Gym versäumt,
    eine entsprechende Belehrung zu geben. Da kann er nix für. Wurde nicht richtig aufgeklärt.

    Unterm Strich bleibt der Vorwurf gegenüber dem Opfer übrig, dass dieses einfach so weggestorben ist.
    Schließlich ist selbst das Gericht zu der Überzeugung gekommen, dass ein aggressiver Gewalttäter darauf bauen kann, dass dessen Opfer nicht einfach so stirbt und Scherereien macht.
    Geändert von kelte (08-05-2019 um 14:14 Uhr)

Seite 3 von 3 ErsteErste 123

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 84
    Letzter Beitrag: 13-02-2012, 19:19
  2. Kickboxer gegen Aikidoka
    Von KingRody im Forum Kickboxen, Savate, K-1.
    Antworten: 55
    Letzter Beitrag: 10-01-2012, 11:25
  3. Wrestler gegen Kickboxer?
    Von Kannix im Forum Kampfkunst in den Medien, Büchern & Videos, Werbung
    Antworten: 22
    Letzter Beitrag: 18-02-2010, 21:33
  4. Karate gegen Thai oder Kickboxer
    Von Madrich im Forum Karate, Kobudō
    Antworten: 304
    Letzter Beitrag: 09-01-2005, 22:15

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •