Zu einem Vergleich der objektiven Gefährlichkeit der beiden Handlungen müsste man IMO eher die Wahrscheinlichkeit berechnen, zu versterben, wenn am Boden von einem Kickboxer geschlagen wird und die Wahrscheinlichkeit, dass ein Unbeteiligter bei einem illegalen Autorennen um's Leben kommt.
Das Überfahren eines Fußgängers mit 160 km/h ist höchstwahrscheinlich tödlich, aber es gibt ja auch eine Wahrscheinlichkeit, dass bei einem illegalen Autorennen niemand überfahren wird, bzw. dass kein Unfall passiert.
Im Berliner Fall wurde übrigens auch kein Fußgänger überfahren, sondern ein 225PS Audi ist mit hoher Geschwindigkeit in einen Jeep gerast, der grün hatte.
Nur um kelte, der wahrscheinlich eher Autofahrer ist, als Kickboxer, mal die Gewalt so eines Aufpralls zu verdeutlichen:
Über 70 Meter weit wurde Michael Warshitsky in seinem Jeep durch die Luft geschleudert.
"Es blieb kaum ein Knochen seines Körpers ganz",
(Die Utilitaristen würden jetzt vielleicht sagen: Das Opfer war ja schon 69 und hatte sein Leben größtenteils gelebt, warum soll man da zwei jungen Menschen die offenbar wertvolle Mitglieder der Gesellschaft sind (schließlich können die sich teure Autos leisten) die Zukunft verbauen und 15 Jahre auf Staatskosten wegsperren?)
Und selbst wenn man das berechnen kann, hat man erst die objektive Gefährlichkeit und noch nicht die subjektive Einschätzung der Täter.
Eventuell ist das letzte Wort der "deutschen Justiz" bezüglich dieses Falles eventuell noch nicht gesprochen:
Die Anwälte von Hamdi H. und Marvin N. haben bereits Revision angekündigt.
Der BGH wird sich also ein weiteres Mal mit dem Fall befassen.