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Thema: Wahrscheinliche Gesetzesänderung bei Messern

  1. #151
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    Zitat Zitat von Eskrima-Düsseldorf Beitrag anzeigen
    Hier oder in dem anderen Thread wird darüber gesprochen, dass das neue Gesetz DEN UMGANG regeln soll, dann würde es nicht um das FÜHREN sonder auch um den BESITZ gehen.

    Das habe ich in diesem Thread jetzt schon dreimal geschrieben. Falls ich mich vertan habe und es nur um das Führen gehen sollte, entschuldige ich mich schon einmal im Voraus.
    Hmmm...

    https://www.spiegel.de/politik/deuts...a-1266964.html

    Saarbrücker Zeitung (Erstveröffentlicher?) und WAZ sagen sinngemäß dasselbe.

  2. #152
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    Zitat Zitat von Lugasch Beitrag anzeigen
    Noch hat der Staat das nicht, wir sollten erst die Entwicklung abwarten
    Halloooo? Wir sind im Internet und dann auch noch in einem Forum, da muss man übertreiben
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  3. #153
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    Zitat Zitat von Eskrima-Düsseldorf Beitrag anzeigen
    Hier oder in dem anderen Thread wird darüber gesprochen, dass das neue Gesetz DEN UMGANG regeln soll, dann würde es nicht um das FÜHREN sonder auch um den BESITZ gehen.

    Das habe ich in diesem Thread jetzt schon dreimal geschrieben. Falls ich mich vertan habe und es nur um das Führen gehen sollte, entschuldige ich mich schon einmal im Voraus.
    Also Umgang betrifft mWn. nur die Springmesser. Der Rest bezieht sich auf das Führen und ein etwas einfacheres Verfahren für die Städte zum Ausrufen von generellen Verbotszonen (habs aber nur überflogen).

  4. #154
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    Zitat Zitat von Lugasch Beitrag anzeigen
    Also Umgang betrifft mWn. nur die Springmesser.
    Ok, dann habe ich das wahrscheinlich zu schnell gelesen oder etwas falsch verstanden aber auch da wäre doch ein Führungsverbot ausreichend.
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  5. #155
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    Zitat Zitat von Eskrima-Düsseldorf Beitrag anzeigen
    Ok, dann habe ich das wahrscheinlich zu schnell gelesen oder etwas falsch verstanden aber auch da wäre doch ein Führungsverbot ausreichend.
    Deswegen ist es ja auch eins.

    Quelle s.o.

  6. #156
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    Zitat Zitat von Ripley Beitrag anzeigen
    Deswegen ist es ja auch eins.

    Quelle s.o.
    Beim Springmesser ja anscheinend nicht aber ist auch egal
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  7. #157
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    In der Anlage 2 Abschnitt 1 zum WaffG sind diejenigen Waffen aufgeführt, mit denen jeglicher Umgang verboten ist (§ 2 Absatz 3 WaffG). Nach Nummer 1.4.1 umfasst dieses Verbot Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 2.1.1 und 2.1.2.
    Von diesem Verbot sind jedoch nach Satz 2 Springmesser ausgenommen, deren Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und bei denen der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang und nicht zweiseitig geschliffen ist.
    Diese Verbotsausnahme soll gestrichen werden, da auch von diesen Springmessern eine erhebliche Gefahr ausgehen kann. Künftig ist damit der Umgang mit allen Springmessern nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 2.1.1 verboten.
    Jegliche Springmesser würden damit illegal werden, für die anderen Messer gilt lediglich ein Führverbot.

  8. #158
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    Danke für die Aufklärung
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  9. #159
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    Zitat Zitat von Ripley Beitrag anzeigen
    Das entnimmst du welcher Quelle, bitte?

    Ich lese in den von mir bislang kobsultierten Medien nur was von "Führen" und "Orte, an denen sich besonders viele Menschen aufhalten" und nix von meiner Küche, meiner Werkstatt (beides durchaus reich an potenziell gefährlichen Werkzeugen) oder dem Wald.
    Ein Balisong z.B. darfst du auch heute schon nicht in deiner Werkstatt liegen haben, da gibt es bis zu drei Jahre Gefängnis.
    Aber was an den Dingern so gefährlich sein soll frage ich mich bis heute, außer das man sich beim rumfuchteln selbst verletzt.

  10. #160
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    Zitat Zitat von Inryoku Beitrag anzeigen
    Aber was an den Dingern so gefährlich sein soll frage ich mich bis heute, außer das man sich beim rumfuchteln selbst verletzt.
    Es soll früher halbstarke Jugendlichen gegeben haben die damit ältere Erwachsene belästigt/erschreckt haben und die waren die interessantere Wählerschaft

  11. #161
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    Zitat Zitat von kanken Beitrag anzeigen
    Es soll früher halbstarke Jugendlichen gegeben haben die damit ältere Erwachsene belästigt/erschreckt haben und die waren die interessantere Wählerschaft


    Wenn ich mich recht erinnere war das eine Kurzschlußreaktion der Politik auf den Amoklauf in Erfurt (nein, er hat kein Balisong benutzt)
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  12. #162
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    Bezieht sich das Führungsverbot auch auf feststellbare Klappmesser über 6cm?

    Generell sind die einzigen Leidtragenden einer solchen Gesetzgebung diejenigen, die Messer tatsächlich als Werkzeug im Alltag tragen. Und mir soll da niemand was von "anerkanntem Zweck" erzählen, ich hab mehrere Handwerker im Bekanntenkreis, die sich Ärger eingehandelt hatten, weil sie auf dem Weg zur Arbeit mit Einhandmessern "erwischt" wurden. Und nein, ein Schweizer Messer ist eben kein adäquater Ersatz für ein Werkzeug, das man ggf. mit einer Hand aufbekommt und das am besten stabil einrastet.

    Auch "taktischer" (SV-)Sicht ist es letztlich Trainingssache, was man als "Equalizer" verwenden will bzw. kann.

    "Gelegenheitstäter", die sich von einem Führungsverbot beeindrucken lassen, werden eben nicht zum mitgeführten Messer greifen, sondern zum abgebrochenen Bierglas etc.

    Und das erwähnte Klientel, dem ohnehin alles egal ist, wird sich nicht von Gesetzen abschrecken lassen.

    Unterm Strich also ein völliger Witz. Es besteht aber schon eine gewisse Ironie darin, dass viele, die sich nun im privaten Aufrüsten eingeschränkt fühlen, letztlich durch ihren paranoiden Diskurs die ideologische Grundlage für solche Gesetzesverschärfungen mitgeliefert haben.
    Geändert von Doomster (14-05-2019 um 16:14 Uhr)

  13. #163
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    Zitat Zitat von Inryoku Beitrag anzeigen
    Ein Balisong z.B. darfst du auch heute schon nicht in deiner Werkstatt liegen haben, da gibt es bis zu drei Jahre Gefängnis.
    Aber was an den Dingern so gefährlich sein soll frage ich mich bis heute, außer das man sich beim rumfuchteln selbst verletzt.
    Ich wüsste auch wirklich nicht, was ich damit anfangen sollte.

    Halt, warte! Für die Notamputation im Falle, dass dem Sohn in unserem Garten eine Falcon Heavy auf den Fuß fallen sollte ...

  14. #164
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    Zitat Zitat von Ripley Beitrag anzeigen
    Ich wüsste auch wirklich nicht, was ich damit anfangen sollte.

    Halt, warte! Für die Notamputation im Falle, dass dem Sohn in unserem Garten eine Falcon Heavy auf den Fuß fallen sollte ...
    Heimtückische Waffen waren fast immer verboten. Hoffentlich wissen das auch die relativen neuen der EU. Damit meine ich Rumänen und Kroaten.
    Geändert von Robb (14-05-2019 um 16:34 Uhr)

  15. #165
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    Zitat Zitat von Ripley Beitrag anzeigen
    Halt, warte! Für die Notamputation im Falle, dass dem Sohn in unserem Garten eine Falcon Heavy auf den Fuß fallen sollte ...
    Und gerade keine Glasscherbe zur Hand sein sollte!

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