Zitat von
miskotty
Ich verstehe das mit den springmessern nicht, die fallen doch längst unter das führverbot. Und jetzt stehen die noch mal extra in der Verschärfung drin?
in dem Bericht steht " Der Umgang mit Springmessern soll außerdem komplett verboten werden."
Umgang bedeutet laut der Begriffsbestimmung im Waffengesetz:
(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt,
damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
Also sollen die komplett verboten werden.
Bislang sind einige Springmesser vom Verbot ausgenommen:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
[...]
1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge -
höchstens 8,5 cm lang ist und
-
nicht zweiseitig geschliffen ist;
http://www.gesetze-im-internet.de/wa.../anlage_2.html