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Thema: Wahrscheinliche Gesetzesänderung bei Messern

  1. #61
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
    Würden festende Messer mit 6cm Klingenlänge für die meisten oben genannten Punkte ausreichen:
    Ja, aber:
    - Weg freimachen ist schon mit 12cm Klinge kein Spaß mehr
    - Die Beschränkung auf 6cm wird auch wieder nichts bringen und ist nur ein weiterer Schritt hin zum totalen Führungsverbot
    - Bei der Beschränkung auf 12cm musste ich mir schon ein neues Outdoormesser mit kurzer Klinge kaufen (dieses habe ich auch nur bei den oben genannten Anlässen dabei, nicht bei Städtereisen, Veranstaltungen oder im sonstigen Alltag). Jetzt soll ich dieses auch noch einmotten und ein kürzeres kaufen? Vor allem vor dem Hintergrund, dass ich es dann vermutlich auch nur ein paar Jahre benutzen kann. Klar, gerne. Ich habs ja.
    §42a, Waffengesetz:

    (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
    Also hast du vielleicht in vorauseilendem Gehorsam gehandelt?

  2. #62
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    Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
    Was ich persönlich in diesem Kontext erschreckend finde ist:
    Du hast es jetzt nicht besser gemacht. Nehmen wir mal an ich wäre ein Befürworter für ein solches Gesetz. Wenn ich der Meinung wäre, durch das Gesetz würde es weniger Tötungen mit Messern geben, wie stark würden Deine Outdoorerlebnisse wie Pilze schneiden und nicht in der Brombeerhecke hängen bleiben ins Gewicht fallen?
    Du hast eigentlich nur demonstriert, dass es für Messerbesitz keine echten Argumente zu geben scheint.
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  3. #63
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    @ThomasL

    Du musst dir überhaupt keine Gedanken machen:

    Zu Nummer 2
    Daneben soll auch das in § 42a WaffG geregelte Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen erweitert werden, um auch außerhalb von Waffenverbotszonen nach § 42 WaffG das Mitführen von Messern weiter einzudämmen, ohne den Waffenbegriff und die damit verbundenen Rechtsfolgen unverhältnismäßig auszuweiten. In § 42a Absatz 1 Nummer 3 Zweite Alternative WaffG werden bislang nur feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm erfasst; hierunter sollen künftig feststehende Messer schon ab einer Klingenlänge von über 6 cm fallen.
    Die meisten verkehrsüblichen Taschenmesser haben keine einhändig feststellbare oder feststehende Klinge, sodass sie nicht unter den Anwendungsbereich des § 42a Absatz 1 Nummer 3 WaffG fallen. Damit sind all diejenigen Personen nicht von der Verschärfung betroffen, die das Messer lediglich als Alltagswerkzeug bei sich führen. Die Gefahr dieser Messer ist als gering einzustufen, weil die Klinge beim Einsatz als Hieb- und Stoßwerkzeug in der Regel einklappen wird.
    Wie auch bisher gilt dieses Führensverbot nicht, wenn nach § 42a Absatz 2 Nummer 3 WaffG ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dieses besteht insbesondere, wenn das Führen im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
    Im Wald wirst du überhaupt keine Probleme bekommen, da dort ein längeres Messer sehr wohl ein „anerkannter Zweck“ sein dürfte.
    Lediglich im „umbauten“ Gebiet wird auf Taschenmessergröße reduziert und niemand braucht da etwas anderes als ein gutes altes Victorinox.
    Auch heute darf man ja auf der Jagd mit Dolchen und „langen Messern“ rumrennen...

    Hier übrigens mal der gesamte Gesetzantrag:

    https://www.bundesrat.de/SharedDocs/...cationFile&v=1

  4. #64
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    Man sollte die Threads zusammenführen.

    Hier meine Antwort dazu (aus dem anderen Thread):
    Thomas L: Hallo R. aus M.,

    leider ist es nicht ganz so einfach. Auch heute schon ist es ein Risiko, dass der "anerkannte Zweck" oftmals verneint wird und man ggf. ein langes, kostspieliges Verfahren benötigt um sich rechtlich dagegen zu wehren.
    Wobei z.b. Sportschützen ein sehr hohes Risiko eingehen, da ihnen bei einem Verstoß die WBK entzogen werden kann. Die Praxis zeigt leider, dass die Auslegung des Gesetzes hier sehr restriktiv erfolgt (ich kennen einen Handwerker, der wegen einem Einhandmesser in seinem Werkzeugkoffer - im Auto - verurteilt wurde: "berechtigtes Interesse : Berufsausübung"). Die geäußerte, sinnvolle Absicht innerhalb der Gesetzgebung, entspricht leider nicht der gelebten Praxis.
    Dazu kommt die Problematik, dass man erstmal in den Wald kommen muss. Wenn man wie ich gerne mit dem Zug reisst, bedeutet dies in Zukunft schon, dass man auf ein feststehendes Messer verzichten muss. Sie hierzu auch meine Erläuterung im anderen Thread (wozu ich es "draußen" benötige).


    Viele Grüße
    Thomas

    Also hast du vielleicht in vorauseilendem Gehorsam gehandelt?
    Leider, nein.

    Ripley: Tja. Du wirst verhungern und verdursten. Führt kein Weg dran vorbei.
    Bist Du ein erwachsener Mensch? Falls ja, dann argumentiere doch bitte auch wie einer (siehe Kannix, Kanken, etc...)

    Kannix: Wenn ich der Meinung wäre, durch das Gesetz würde es weniger Tötungen mit Messern geben, wie stark würden Deine Outdoorerlebnisse wie Pilze schneiden und nicht in der Brombeerhecke hängen bleiben ins Gewicht fallen?
    Du hast eigentlich nur demonstriert, dass es für Messerbesitz keine echten Argumente zu geben scheint.
    Eine erschreckend eindimensionale Sichtweise.
    Nach dieser Logik dürften wir alles verbieten, was irgendwie Menschenleben gefährdet: Autofahrten aus Spaß (Urlaub, Ausflüge) zum Beispiel.

    Und um es nochmal zu verdeutlichen. Es ist nicht zu erwarten, dass es etwas bringt! Daher machen Abwägungen, wie im Beitrag von Kannix auch keinen Sinn.
    Geändert von ThomasL (13-05-2019 um 12:26 Uhr)

  5. #65
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    Zitat Zitat von kanken Beitrag anzeigen
    Lediglich im „umbauten“ Gebiet wird auf Taschenmessergröße reduziert und niemand braucht da etwas anderes als ein gutes altes Victorinox.
    Ich hatte ja weitern vorn schon mal die Thematik "Rettungsmesser" mit ins Spiel gebracht - das ist aktuell immer schon ein Ritt auf des Messers Schneide (*höhö*)

    https://www.drschmitz.de/taetigkeits...r-und-verbote/

    und würde mit einer entsprechenden Verschärfung sicherlich nicht besser / einfacher werden. Ich hatte da schon Diskussionen mit den Ordnungshütern, nachdem sie wg. der Klingenlänge nicht weiter kamen wurde ernsthaft darüber diskutiert ob es nicht theoretisch möglich wäre das eigentlich zweihändig zu öffnende Messer nicht auch einhändig zu öffnen wäre...
    Und einen allgemein anerkannten Zweck wollten die da auch nicht wirklich sehen.

    Mir ist durchaus bewusst, dass es sich hier um einen marginalen Teilbereich innerhalb der gesamten Messerproblematik handelt. Etwaige "Kollateralschäden" werden da im Sinne der Allgemeinheit in Kauf genommen. So weit so schlecht - nur wenn so ein Verbot doch primär in den Bereich "blinder Aktionismus" fällt und die vermeintliche bzw. gewünschte Wirkung in der Praxis doch stark bezweifelt werden darf stellt sich mir schon die Frage ob man denn nun jeden gesetzgeberischen Blödsinn einfach so hinnehmen muss oder sollte.
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  6. #66
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    In deinem Link ist ja die Definition von „Rettungsmesser“ durch das BKA gegeben. So ein Messer IM AUTO und alles ist gut.
    BTW bei den Hunderten von Verkehrsunfällen, bei denen ich war, kann ich mich an keinen Erinnern bei dem ein Ersthelfer ein Rettungsmesser gebraucht hätte...

  7. #67
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    Wann bekommen wir denn dann endlich ein Tempolimit auf Autobahnen? Es sterben täglich Menschen in durch Raser verursachten Autounfällen; da heißt es dann "Freie Fahrt für freie Bürger."
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  8. #68
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    Eher wird man erleben, dass das "Waffenverbot" auch auf Schraubenzieher, Regenschirme und spitze Gabeln erweitert wird.
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  9. #69
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    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    Eher wird man erleben, dass das "Waffenverbot" auch auf Schraubenzieher, Regenschirme und spitze Gabeln erweitert wird.
    Jawoll! Plastikgeschirr für alle!

  10. #70
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    Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
    Eine erschreckend eindimensionale Sichtweise.
    Nach dieser Logik dürften wir alles verbieten, was irgendwie Menschenleben gefährdet: Autofahrten aus Spaß (Urlaub, Ausflüge) zum Beispiel.

    Und um es nochmal zu verdeutlichen. Es ist nicht zu erwarten, dass es etwas bringt! Daher machen Abwägungen, wie im Beitrag von Kannix auch keinen Sinn.
    Um es nochmal zu sagen: ich bin auch der Meinung, dass es überhaupt nichts bringt. Das macht nur bürokratischen Aufwand, kostet Zeit und Geld.
    Aber das ist für mich auch das einzige vernünftige Argument.
    Ich mag Messer und will mir nicht alles vorschreiben lassen.
    Aber da mit Apfel schälen und Pilze schneiden zu kommen ist mir eben zu albern.
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  11. #71
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    Zitat Zitat von kanken Beitrag anzeigen
    BTW bei den Hunderten von Verkehrsunfällen, bei denen ich war, kann ich mich an keinen Erinnern bei dem ein Ersthelfer ein Rettungsmesser gebraucht hätte...
    Und weil Du das so erlebt hast hat es deswegen Allgemeingültigkeit?


    Ich habe mein Messer tatsächlich schon ein einziges Mal dazu verwendet eine Jeans aufzuschneiden um an eine blutende Wunde am Bein zu kommen bzw. erst einmal zu sehen was da los ist. (Der Typ hielt es für eine gute Idee durch eine Glasscheibe zu treten und hat sich beim zurück ziehen des Beins dann selbst aufgeschlitzt.)

    Hätte ich das auch mit einem Taschenmesser erledigen können - wahrscheinlich wenn auch nicht so einfach. Hätte ich (in dem Fall wäre es möglich gewesen) statt dessen auch mir irgendwoher ein Küchenmesser oder ein anderes Utensil besorgen können? Wahrscheinlich. War es in dem Moment praktisch einfach so ein Messer zur Hand zur haben? Ebenfalls Ja...
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  12. #72
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    Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen


    Bist Du ein erwachsener Mensch? Falls ja, dann argumentiere doch bitte auch wie einer (siehe Kannix, Kanken, etc...)
    Na, *du* hast doch angefangen mit albern-absurden Pseudoargumenten à la "ohne Messer kriegt man den Fertigfraß nicht auf"!

    Hier übrigens meine "Bewaffnung". Auch mit neuen Bestimmungen erlaubt. Nur nicht im Flieger.

    Reicht im Alltag völlig aus. Ist halt nix für die "Meiner ist größer als deiner"-Fraktion, sondern einfach nur handlich und praktisch. Sogar mit Pinzette, um Spreißel zu ziehen (wer dafür eine 12cm-Klinge braucht, der bleibe mir bitte, bitte dringend und dauerhaft vom Pelz!)


  13. #73
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    Zitat Zitat von Little Green Dragon Beitrag anzeigen

    Ich habe mein Messer tatsächlich schon ein einziges Mal dazu verwendet eine Jeans aufzuschneiden um an eine blutende Wunde am Bein zu kommen bzw. erst einmal zu sehen was da los ist. (Der Typ hielt es für eine gute Idee durch eine Glasscheibe zu treten und hat sich beim zurück ziehen des Beins dann selbst aufgeschlitzt.)

    Hätte ich das auch mit einem Taschenmesser erledigen können - wahrscheinlich wenn auch nicht so einfach. Hätte ich (in dem Fall wäre es möglich gewesen) statt dessen auch mir irgendwoher ein Küchenmesser oder ein anderes Utensil besorgen können? Wahrscheinlich. War es in dem Moment praktisch einfach so ein Messer zur Hand zur haben? Ebenfalls Ja...
    Äh ... wie war das im Mittelteil? Glascheibe? Danach Glasscherben?

    Jetzt denk doch bitte nochmal nach, woher du nun ein Schneidwerkzeug hättest kriegen sollen!
    Ja, hast du es?

    Mann! Wenn schon streiten, dann aber doch bitte nicht mit dermaßen unsäglich ... denkschwacher Argumentation!

  14. #74
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    Zum glück wird einem Jäger ja (zumindest nach bisheriger Handhabung) der Bedarf an Messern aller Art blind zugestanden, solange er damit im Revier unterwegs ist.
    Vermutlich verblasst die Messer-Problematik neben der Schusswaffe

    Ansonsten würde ich mich auch so langsam über diese Vorschläge wirklich aufregen.
    M.E. ist ein Messer im Wald unverzichtbar. Am besten m.E. zum Arbeiten 9 cm Drop-Point-Klinge.

    Für.... spezielle Gelegenheiten auch gerne was größeres.

    Aber 95 % mach ich mit o.g. Messer. Klein und handlich darfs ja gerne sein. Aber 6 cm ist wirklich n bisschen wenig, wenn man mal viel schneiden muss.
    UND richtig (bzw. falsch, also mit böswilliger Absicht) eingesetzt ist es trotzdem immer noch genau so gefährlich wie 9 cm. Was soll das also bringen.

    Grüße

    Münsterländer
    I'm going through changes

  15. #75
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    Zitat Zitat von Ripley Beitrag anzeigen
    Äh ... wie war das im Mittelteil? Glascheibe? Danach Glasscherben?

    Jetzt denk doch bitte nochmal nach, woher du nun ein Schneidwerkzeug hättest kriegen sollen!
    Ja, hast du es?

    Mann! Wenn schon streiten, dann aber doch bitte nicht mit dermaßen unsäglich ... denkschwacher Argumentation!
    Ich hoffe, der Beitrag ist Ironie.
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
    - Evolution

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