Naja, du triffst ja aber eine sehr kategorische Aussage, und da ist es doch interessant, wie du zu dieser Aussage kommst, bzw. sie begründest?
Ich denke, man kann doch ganz unspitzfindig sagen daß der aikikai keinerlei Rechte and dem Begriff "aikidô" hat:Man könnte noch spitzfindig-historisch diskutieren, ob Morihei Ueshiba sein System überhaupt Aikido nennen wollte und ob der Aikikai daher die Namensrechte an "Aikido" hat.
Juristisch nicht: Der Begriff "aikidô" ist nicht geschützt.
Historisch nicht: Weder geht der Name auf Ueshiba zurück, noch war er, als er geschaffen wurde, als Bezeichnung des budô von Ueshiba gemeint.
Inhaltlich nicht: Im japanischen Kontext wird die Bezeichnung "aikidô" als ein Oberbegriff benutzt und kann das budô Ueshibas meinen, kann das budô von Hirai Minoru meinen, kann Schulen der daitô ryû meinen. Oder eben die vielen Schulen, die aus dem budô von Ueshiba herausgewachsen sind.
Zudem gibt es ja Richtungen, wie zum Beispiel das aikidô des Yoshinkan, oder das Shinshin toitsu aikidô, denen Ueshiba nicht als Begründer gilt. Auch Tohei hatte ja zugesagt, den Begriff "aikidô" für sein budô nicht zu benutzen. Und Shioda war umgekehrt der Meinung, das, was im aikikai geübt wird, wäre kein aikidô mehr ...
Und dann gibt es ja mit Hirai Minoru jemanden, der - ohne ein Schüler Ueshibas gewesen zu sein, also unabhängig von Ueshiba, ein eigenes budô begründet hat und es aikidô genannt hat. - Und von dem ja dann die Bezeichnung für Ueshibas budô hergekommen ist.
Das budô der Familie Ueshiba ist doch also nur nur ein Ausschnitt dessen, was unter aikidô verstanden wird?
Und der aikikai ganz offenbar nicht die Instanz, die bestimmen, könnte, was aikidô sei, und was nicht?
PS: Mit dem DAB und dem BDAL gibt es in Deutschland zwei große Strömungen, die ausdrücklich nicht mit dem aikikai verbunden sind. Und dennoch nennen sie das, was sie üben, ganz ausrücklich aikidô.