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Thema: RNC als intelligente Selbstverteidigung

  1. #91
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    In beiden Fällen wurden sie von mehreren angegriffen, das würde den Einsatz einer potentiell tödlichen Waffe zur SV in Notwehr absolut rechtfertigen.

    Noch einmal, was hat das mit einem RNC mit „Lichter aus“ zur SV in einer 1:1 Situation zu tun?

  2. #92
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    Wir reden hier wieder in Extremen. Der RNC ist nicht bei der Notwehr verboten. Ich halte ihn nur nicht für ein generell tolles, sanftes Mittel. Greift mich der 120kg Kokshellsangel mit tötungsabsicht an oder wie bei Schnüffler, ein Typ bei dem bereits andere Mittel versagt haben, dann ist es absolut im Rahmen. Schubbst mich ein besoffener Idiot, dann schick ich ihn nicht schlafen, auch wenn es mild wäre aus meiner subjektiven Sicht. Auch in Bezug auf Zeugen."der eine Typ hat geschubst, dann hat ihn der andere bewusstlos gewürgt"- ist kein guter Ausgangspunkt. Da kann man dann vor Gericht gerne anfangen, dass man ja trainiert in Kampfsport ist, dann fängt die Diskussion an, ob man nicht als trainierter Kampfsportler mildere Mittel hätte einsetzen können. In manchen Situationen bin ich auch gezwungen potentiell tödliche Waffen einzusetzen, aber das muss die Situation halt hergeben und da ist ein würgegriff für mich ähnlich einzuordnen

  3. #93
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    das problem ist relativ simpel, es besteht hier eine gravierende diskrepanz in der wahrnehmung:

    im kk-bereich, insbesondere der grappling-community wird der rnc als weiches mittel wahrgenommen, weil eben im normalfall relativ wenig passiert. man ist dann halt ggf mal ein bißchen "weg", kommt wieder zu sich und gut ist. gab ja zeiten, da galt es als hip, sich nach dem grapplingseminar vom seminarleiter auswürgen zu lassen. von gene lebell bekam man dann sogar einen patch "i was choked out by gene lebell". souzusagen der blutwürger als partyspaß...

    die rechtsprechung hingegen sieht würgen u.u. als ziemlich ernste sache (und nicht als risikoloses mittel), welche(s) eine körperverletzung zur gefährlichen körperverletzung qualifizieren kann, an, - dazu habe ich andernorts schon mal was zu gepostet, siehe https://www.kampfkunst-board.info/fo...46#post2480746 und https://www.kampfkunst-board.info/fo...01#post2481801
    "If one of you can punch a hole through a shoji with just your ejaculation, then you'll be a real martial artist!" Morihei Ueshiba

  4. #94
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    in Deutschland ist der Umgang mit illegalen Waffen strafbar. Dennoch darf man die zur Notwehr einsetzen, wenn man die schon mal zur Hand hat.
    Das ist einfach nur Stuss.
    Wenn du eine illegale Waffe (beispielsweise eine illegale Schusswaffe) besitzt, darfst du die unter keinen Umständen einsetzen, auch nicht zur Notwehr.

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Ach, jetzt ist es nicht mehr das BGH, sondern der Gesetzgeber?
    Dann muss es ja in einem Gesetz stehen.
    Der BGH besitzt die Autorität, die vorhandenen Gesetze zu interpretieren und auszulegen. Die vom BGH festgelegte Zeitspanne, ab wann bei einer Würge im Regelfall von einer Tötungsabsicht auszugehen ist, findet sich also in keinem Gesetz, sondern dem Urteil des BGH (4 StR 474/15).

    Du hast allerdings recht, ich benutze den Begriff "Gesetzgeber" zu weit ausgelegt, typischerweise als Inbegriff für die Legislative und Judikative.

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Ich glaube Leuten, die sauber argumentieren und ihre Aussagen belegen können.
    Dann überlege dir mal, wie viele Behauptungen du hier täglich ohne Quellenangabe/Beweis aufstellst.

  5. #95
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    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Das ist einfach nur Stuss.
    Wenn du eine illegale Waffe (beispielsweise eine illegale Schusswaffe) besitzt, darfst du die unter keinen Umständen einsetzen, auch nicht zur Notwehr.
    Korrekt - Du redest wie üblich nur Stuss:


    https://www.strafverteidiger.hamburg...illegale_waffe
    "It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain

    "Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."

  6. #96
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    Zitat Zitat von Mr.Fister Beitrag anzeigen
    das problem ist relativ simpel, es besteht hier eine gravierende diskrepanz in der wahrnehmung:
    Genau das ist das Problem.
    Wer VK KS betreibt verliert durch das tägliche Erleben und Austeilen von Gewalt den Bezug zur Realität.
    Denen erscheint es dann beispielsweise völlig normal, fremde Leute bewusstlos zu würgen.

    Wobei das wahrscheinlich nicht weit genug gedacht ist:
    Bei den hier verlinkten Beispielen ist aus meiner Sicht gut zu erkennen, dass die RNC's in erster Linie zur eigenen Profilierung eingesetzt wurden.
    Nervige Besoffene oder Pöbler vor Publikum bewusstlos zu würgen und somit die eigene Stärke demonstrieren zu können ist auch meiner Sicht die Hauptmotivation
    für die Auswahl des RNC.

    Das ist eher eine typische Technik für selbstverliebte Kampfsportler.
    Wenn ein Kampfsportler nachts ohne Zuschauer von einem Besoffenen angepöbelt wird, liegt die Wahrscheinlichkeit bei 99,9%, dass der dem einfach eine langt, um seine Ruhe zu haben. Vor Publikum kommt ein RNC natürlich besser.

  7. #97
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    Zitat Zitat von Little Green Dragon Beitrag anzeigen
    Korrekt - Du redest wie üblich nur Stuss:
    "Üblich" ist Unsinn, im konkreten Fall hast du aber recht. Das hatte ich falsch in Erinnerung.

  8. #98
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    Zitat Zitat von Little Green Dragon Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von kelte
    Das ist einfach nur Stuss.
    Wenn du eine illegale Waffe (beispielsweise eine illegale Schusswaffe) besitzt, darfst du die unter keinen Umständen einsetzen, auch nicht zur Notwehr.
    Korrekt - Du redest wie üblich nur Stuss:


    https://www.strafverteidiger.hamburg...illegale_waffe
    hier haste noch den urteilsklassiker dazu, bevor einer nach einer solchen quelle fragt:

    https://www.burhoff.de/rspr/texte/q_00061.htm
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  9. #99
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    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Bei den hier verlinkten Beispielen ist aus meiner Sicht gut zu erkennen, dass die RNC's in erster Linie zur eigenen Profilierung eingesetzt wurden.
    Nervige Besoffene oder Pöbler vor Publikum bewusstlos zu würgen und somit die eigene Stärke demonstrieren zu können ist auch meiner Sicht die Hauptmotivation
    für die Auswahl des RNC.

    Das ist eher eine typische Technik für selbstverliebte Kampfsportler.
    Wenn ein Kampfsportler nachts ohne Zuschauer von einem Besoffenen angepöbelt wird, liegt die Wahrscheinlichkeit bei 99,9%, dass der dem einfach eine langt, um seine Ruhe zu haben. Vor Publikum kommt ein RNC natürlich besser.
    dem würde ich widersprechen. es dürfte oftmals eher eine fehlvorstellung des ausübenden dahingehend sein, dass er meint, dadurch ein besonders mildes mittel einzusetzen, insbesondere, weil man den anderen dabei nicht mit der faust ins gesicht bzw sogar blutig schlägt. aber es gibt ggf. fürs auswürgen von leuten halt gerade keine bonuspunkte für milde...
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  10. #100
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    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Das ist einfach nur Stuss.
    Wenn du eine illegale Waffe (beispielsweise eine illegale Schusswaffe) besitzt, darfst du die unter keinen Umständen einsetzen, auch nicht zur Notwehr.
    zur Notwehr darf ich alles einsetzen, was erforderlich ist, um einen Angriff abzuwehren.
    Wenn Waffe vor dem Eintritt der Notwehrlage schon besitze mache ich mich natürlich des illegalen Waffenbesitzes schuldig.
    Das ist aber unabhängig von der Notwehrhandlung, durch diese kommt das nur eventuell an's Licht.

    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Der BGH besitzt die Autorität, die vorhandenen Gesetze zu interpretieren und auszulegen. Die vom BGH festgelegte Zeitspanne, ab wann bei einer Würge im Regelfall von einer Tötungsabsicht auszugehen ist, findet sich also in keinem Gesetz, sondern dem Urteil des BGH (4 StR 474/15).
    Wo steht da was von einer Würgezeit?
    in dem Verlinkten BGH 27.10.2011 - 3 StR 351/11 finde ich:

    Zwar ist das Würgen eines Menschen über mehrere Minuten eine äußerst gefährliche Gewalthandlung, deren Lebensbedrohlichkeit für gewöhnlich ohne weiteres erkennbar ist und die deshalb grundsätzlich darauf schließen lässt, der Täter habe den Tod des Opfers beabsichtigt oder jedenfalls billigend in Kauf genommen.

    also nicht 15s sondern mehrere Minuten?

    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Dann überlege dir mal, wie viele Behauptungen du hier täglich ohne Quellenangabe/Beweis aufstellst.
    Die muss mir keiner glauben, wenn dich die auf Nachfrage nicht belegen kann.
    Üblicherweise formuliere ich, wenn ich mir nicht sicher bin, auch vorsichtig.
    Autoritätsargumente vermeide ich.
    Geändert von Pansapiens (08-06-2019 um 08:51 Uhr)

  11. #101
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    Zitat Zitat von Mr.Fister Beitrag anzeigen
    hier haste noch den urteilsklassiker dazu, bevor einer nach einer solchen quelle fragt:

    https://www.burhoff.de/rspr/texte/q_00061.htm
    o.k. das ist noch stärker: der durfte die Waffe nicht nur in Notwehr einsetzen, sondern sie sich schon aufgrund einer Bedrohungslage im Vorfeld besorgen...

  12. #102
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    Ignoriert doch bitte den Kelten einfach. Er trägt hier nichts sinnvolles bei - wie üblich.

  13. #103
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    Ich finde den RNC als Mittel bei einer Schlägerei für zu extrem, aber bei einer Notwehr-Situation ist das Mittel akzeptabel!
    Trotzdem ist das Video daneben, weil bei einer Schlägerei 1vs1 wird kein Richter den RNC als Notwehrmittel akzeptieren, weil
    man nicht weiß wie hoch der körperliche Schaden sein kann.

  14. #104
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    Wenn dich jemand der einigermassen körperlich gut drauf ist niederschlägt und dir am Boden gegen den Kopf tritt, ist die Wahrscheinlichkeit dass du das entweder gar nicht, oder nur mit schweren Hirnverletzungen überlebst, extrem hoch. Und das weiss man vorher nicht, und wurde in den letzten Jahren immer häufiger. Bei so einer Schlägerei muss auch eine ernsthafte Antwort akzeptiert werden. Die mannhaft-ritterliche Schlägerei ist schon so oft schief gegangen weil der eine sie für nen Spass gehalten hat und der andere nicht, das kann man gar nicht mehr zählen. Einfach mal nur die BGH-Urteile durchsuchen was man da alles an Mist liest wie krank Menschen im Kopf sind.

    Bei einer Rangelei würde ich nicht auf die Idee kommen mit Chokes oder schwerer Artillerie zu antworten, sondern gehe weg und wehre halbherzige Schläge ab oder weiche aus. Wenn jemand volles Rohr auf mich draufgeht, oder auf jemand Drittes der sich nicht wehren kann, liegt alles auf dem Tisch. Das ist aber immer eine Frage des Kontexts. Als jemand der mit Gewalt öfters konfrontiert wird merkt man ob etwas ernst ist oder nicht so. Mich haben auch schon Leute in der Firmenkantine angegriffen, die habe ich nicht zu Brei geschlagen sondern mit konsterniertem Gesichtsausdruck weggeschoben, und bin gegangen. Die überwiegende Anzahl "Schlägereien" die ich erlebt habe waren eher ein Witz, da habe ich die ersten Schlagversuche abgewehrt, die Leute angesehen, und dann haben die aufgehört. Aber manchmal ist es ernst, selbst unter "dummen Jugendlichen".
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  15. #105
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    Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
    Ignoriert doch bitte den Kelten einfach. Er trägt hier nichts sinnvolles bei - wie üblich.
    Bist Du hier der Mobbingbeauftragte?
    Er trägt hier Standpunkte bei, mit denen man, so man so etwas denn will, auseinandersetzen kann und darüber etwas lernen.
    Und er hat Eier in der Hose, zuzugeben, wenn er sich geirrt hat.

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