https://wochenblatt.cc/argument-der-...t-nicht-stand/
Was würdet ihr sagen? Hättet ihr anders gehandelt?
LG
Wulle
Gesendet von meinem Redmi Note 6 Pro mit Tapatalk
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Was würdet ihr sagen? Hättet ihr anders gehandelt?
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Hä? Zweimal auf den Lokalbesitzer geschossen und dann der Schwägerin die Waffe an den Kopf gehalten, und dann zählt zustechen nichtmehr als Notwehr?!? Fehlen da irgendwelche Infos? Lag zwischen den einzelnen Handlungen jeweils 'ne Stunde oder wie kann man sich das erklären?
Ich würde ohne wenn und aber in Berufung gehen bei dem Urteil.
Ein bekannter hatte mal ne Knarre am Kopf. Wir waren zwar in Überzahl aber der Schreck war groß.
Ich hatte den mit ne Waffe gesagt wenn Abdrückst dann bist fällig. Zum Glück ist nichts passiert.
Wie hatte ihr gehandelt? Ist nicht einfach zu beantworten. Angeschossen und dann noch hinterher laufen? Ist bestimmt nicht einfach. Genauso ein Lokal zu verteidigen und Wirtschaftlich standhaft zu sein.
Wer jagt schon mit 36 Jahren ein 19 jahrigen.?
Geändert von Robb (03-05-2019 um 15:28 Uhr)
Artículo 19.- Legítima defensa
No obra antijurídicamente quien realizara una conducta descrita en el tipo legal de un
hecho punible, cuando ella fuera necesaria y racional para rechazar o desviar una
agresión, presente y antijurídica, a un bien jurídico propio o ajeno.
Ah ja, ... na dann ist ja alles klar, danke .
Goigle Übersetzer spuckt was aus, das dann doch sehr an unseren deutschen Notwehr-Paragrafen erinnert:
"Machen Sie sich nicht rechtswidrig, wer ein in der rechtlichen Form einer strafbaren Handlung beschriebenes Verhalten ausführt, wenn es notwendig und vernünftig war, eine anwesende und rechtswidrige Aggression auf ein eigenes oder fremdes gesetzliches Recht abzulehnen oder abzulenken."
Ein Toter, das erfordert schon eine Verhandlung und dass die Staatsanwaltschaft erst mal nicht von Notwehr ausgeht sondern das erst schlüssig dargelegt haben möchte auch nachvollziehbar.
"Ich habe alle diese Degen selbst geschmiedet und übe täglich acht Stunden mit ihnen, um einen Piraten töten zu können." "Du brauchst dringend ein Mädchen mein Freund!" (Fluch der Karibik)
Hätte das selbe gemacht
Was aber fehlt ist alles Weitere. Zum Beispiel wie und ob die Verhältnismäßigkeit dort geregelt ist? Was ist mit einem Notwehrexzess, Notwehrprovokation oder Nothilfe? Blabla.
Es kann durchaus normal sein, das du erstmal "angeklagt" wirst. Beispiel: Du auf dem Segelschiff, deine 65 jährige Mutter geht zusammen mit deiner 8 jährigen Tochter bei einem Sturm über Board. Du hast nur Zeit einen zu retten. Für wen entscheidest du dich? Egal wen du rettest, kannst du später durch den Staatsanwalt wegen Tötung durch Unterlassen angeklagt werden. Denn das hast du willentlich und wissentlich bei einer Person getan. Im Verfahren was dann angestoßen wird, muss sich heraus stellen, ob du wirklich nur einen retten konntest. Grundsätzlich bringt der Staatsanwalt das allerdings nur vor Gericht, wenn eine Verurteilung wahrscheinlich ist.
In dem Fall mit dem Pizzeria Betreiber fehlt dem Lesenden dazu die Hintergrundinfo. Und Selbstverteidigung scheint es eben nicht gewesen zu sein, wenn der Staatsanwalt eine Verurteilung wegen Tötung für wahrscheinlich hält. Auch wenn vorher geschossen wurde, ist der Angriff ja längst gelaufen, liegt also in der Vergangenheit. Aus dem deutschen Recht: "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.". Der Angriff auf die Schwägerin (Pistole an den Kopf halten) lief ja aber noch. Jedoch war das "Niederstechen" mit einer Todesfolge durch die Verletzung wohl zuviel des Guten. Musst ja nicht jemanden das Messer beispielsweise ins Auge rammen, um ihn zu entwaffnen.
Die Frage nach dem "Wie hättet ihr gehandelt?" erübrigt sich damit dann für mich.
Geändert von TREiBERtheDRiVER (01-07-2019 um 20:13 Uhr)
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