Wie wurde denn bei der Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahren entschieden?
Das er jetzt noch dabei ist ist meiner Meinung nach richtig, sofern nicht gegen ihn ermittelt wird oder er verurteilt wurde. Auch wenn es hart für das Opfer ist, sofern an den Vorwürfen was dran ist, gilt immer noch unschuldig bis die Schuld bewiesen ist.
Wie mit der Beauftragten umgegangen wurde und dass die Suspendierung trotz noch laufendem Verfahren wieder aufgehoben wurde, ist aber ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Verbands.
“Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
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