Zitat von
kelte
[...]
Das abartige ist das Boxen selbst, wo ich mit voller Wucht auf den Schädel meines Gegners einprügle, um den im Idealfall bewusstlos zu dreschen - aber dieser Schwachsinn ist in Deutschland nun mal legal und anerkannt, und damit darf ein Boxer auch im Extremfall -völlig legal- totgeschlagen werden.
Eine strafrechtliche Relevanz kann sich nur durch einer Verletzung der Boxregeln ergeben - diese verbieten aber das Totprügeln des Gegners nicht.
Halbrichtig ist leider auch falsch.
Das (bewusste) Töten des Gegners ist natürlich sehr wohl strafrechtlich verboten.
Was sicherlich stimmt: Im Rahmen der nachträglichen Bewertung wird man bei einem regelkonformen Boxkampf in aller Regel zu dem Schluss kommen, dass es sich um einen Unfall handelte, und nicht um eine bewusste Tötung.
Diese Logik kann man durchaus hinterfragen!
Aber angesichts der überwältigenden Vielzahl an Fällen, wo ein regelkonformer Boxkampf eben nicht zum Tod eines Kontrahenten führt, kann man m.E. durchaus vertreten, dass der Tod zwar ein prinzipiell bei Verkettung unglücklicher Umstände mögliches Ergebnis darstellt, aber aufgrund der höchst geringen Wahrscheinlichkeit keinesfalls mit hinreichender Sicherheit erwartbar oder gar geplant ist.
Ergo Unfall.
Jetzt kann man dafür plädieren, dass die Regeln diese Unfallwahrscheinlichkeit noch weiter reduzieren sollten (Verringerung der Rundenzahlen etc.). das sind durchaus diskutable Ansätze.
Aber dieses fanatische rumreiten auf einer angeblichen Straffreiheit für bewusste Tötungshandlungen ist wirklich.... anstrengend.
Grüße
Münsterländer
I'm going through changes