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Thema: Rip Maxim Dadaschew

  1. #316
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    "In der deutschen Bildung nimmt den ersten Platz die Bescheidwissenschaft ein." hat Karl Kraus schon vor mehr als hundert Jahren in "Sprüche und Widersprüche" geschrieben. Daneben findet sich auch der schöne Satz: "Die Moral ist ein Einbruchswerkzeug, welches den Vorteil hat, daß es nie am Tatort zurückgelassen wird."
    Denn der schlaue Einbrecher nimmt sein Werkzeug wieder mit, denn er kann es nochmal an anderer Stelle einsetzen.
    Ich kann dir erklären Kelte warum es funktioniert, weil es niemand so macht. Das ist nur in deiner Phantasie so. Das ist nicht Boxen in Deutschland. Das ist wie du es dir vorstellst. Was für andere ein Unfall ist, ist für dich gewolltes töten. Was für andere ein Sport ist, ist für dich unmoralische Barbarei. Und jetzt wollen alle nicht deine Sichtweise übernehmen. Der Boxsport und seine Freunde sind echt gemein zu dir. Und auch der Gesetzgeber und die Gerichte möchten deiner Argumentation nicht folgen. Die Athleten schon lange nicht, sie kennen die Gefahren ihres Arbeitsplatzes.
    Oder um meinen Lieblingsautoren Bert Brecht zu bemühen: "Selbstverständlich ist Sport, nämlich wirklicher passionierter Sport, riskanter Sport, nicht gesund. Da, wo er wirklich etwas mit Kampf, Rekord und Risiko zu tun hat, bedarf er sogar außerordentlicher Anstrengungen des ihn Ausübenden, seine Gesundheit einigermaßen auf der Höhe zu halten. Ich glaube nicht, dass Lindbergh sein Leben durch seinen Ozeanflug um zehn Jahre verlängert hat. Boxen zu dem Zweck, den Stuhlgang zu heben, ist kein Sport. Der Zweck des Sportes ist natürlich nicht körperliche Ertüchtigung, sondern der Zweck körperlicher Ertüchtigung kann Sport sein."
    Ein verantwortungsvoller Trainer weist junge Menschen auf dieses Thema hin, bevor sie einen Teil ihres Lebens dem Leistungssport widmen. Das ist moralische Integrität, weswegen ich gegen das Heranführen von Kindern an den Leistungssport bin. Nicht nur was den Kampfsport betrifft.
    Grapple&Strike
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  2. #317
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    Zitat Zitat von sivispacemparabellum Beitrag anzeigen
    Ich kann dir erklären Kelte warum es funktioniert, weil es niemand so macht. Das ist nur in deiner Phantasie so. Das ist nicht Boxen in Deutschland. Das ist wie du es dir vorstellst. Was für andere ein Unfall ist, ist für dich gewolltes töten.
    Ich habe mich beim Lesen gefragt, warum du in einem Posting von Karl Kraus über Bertolt Brecht beim Ozeanflug von Charles Lindbergh gelandet bist. Spätestens bei den obigen Zeilen wurde mir das klar:
    Auch du kannst es nicht erklären. Obwohl ich mich klar auf die beiden hier diskutierten Todesfälle bezogen habe (außerhalb von Deutschland), obwohl ich in meinem Vergleich explizit einen Unfall verwendet habe - behauptest du das Gegenteil, um diese verdrehte Position dann angreifen zu können.

    Zitat Zitat von sivispacemparabellum Beitrag anzeigen
    Ein verantwortungsvoller Trainer weist junge Menschen auf dieses Thema hin...
    Das hat niemand bestritten - die Frage war, sind diese verantwortungsvollen Trainer typisch für die (auch internationale) Boxszene. Du beschreibst hier idealisierte Zustände, mehr nicht.

  3. #318
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    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Da sind wir einer Meinung - wobei ich einen Tod nach mehr als 260 Faustschlägen nicht mehr als Unfall bezeichnen würde.
    Hallo Kelte,

    zwei Gedanken dazu:
    1. Ist es nicht für den Gegner eher ein Zeichen, es mit einem abgehärteten Kämpfer zu tun zu haben, wenn man so viele Schläge benötigt, bis er durch K.O. nach vielen Runden verliert.

    2. Dann muss ich sagen, wir sind uns einig, wenn du dann den Gedanken aufnimmst: Nach außen kann ein Verhalten normal wirken, aber dennoch können bereits schwere Schäden vorliegen. Man kann, wenn man vorgibt vernünftig zu sein, bei KEINEM Schlag gegen den Kopf, auch nicht bei Leichtkontakt, nicht davon ausgehen, es sei nichts passiert. Daher bin ich auch für eine strengere Regelung:
    - Sofortiges MRT nach einem Vollkontaktkampf, wo Kopftreffer gelandet wurden; schon ab dem ersten!
    - Sperre verbandsübergreifend standadisiert organisieren
    - Standadisiertes Erstversorgungskonzept mit Kühlung, Verbandsmaterial, Infusionen/Medikamenten, Liegen uVwm.
    - Bei jeder Veranstaltung MUSS wenigstens ein Arzt anwesend sein; keine Ausflüchte über bloßes "Rettungspersonal" (verbesserte Ersteinschätzung und sofortiges desinfizieren und schließen von Wunden; Infektionen in Kopfnähe sind auch ein erhöhtes Risiko für cerebrale Folgeschäden)
    - Drakonische Strafen gegen die Veranstalter, die sich an diese Vorgaben nicht halten.

    Beste Grüße

  4. #319
    Gast Gast

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    Die Gewichtung stimmt in dieser Diskussion einfach nicht.

    Auch wenn der Pflegefall Eduard Gutknecht und die Todesfälle Maxim Dadaschew und Hugo Santillan in letzter Zeit schockierten: Es passiert sehr wenig im Profiboxen und im Hobbybereich noch sehr viel weniger.

    Einfach mal bitte den Ball etwas flacher halten. Gleitschirmfliegen, Motorradfahren, Rennradfahren, Reiten oder Alpin-Skifahren, sind nachweislich gefährlicher.

    Menschen machen Fehler und manchmal sind die eben tödlich. Bei aller Tragik: Es sind bedauerliche Einzelfälle.

  5. #320
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    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Im Gegensatz zu der Meinung der Leute hier reicht die Einwilligung nicht aus, um Todesfälle oder schwere Verletzungen im Boxen abzudecken, einfach deshalb, weil diese Einwilligung sittenwidrig ist.
    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Es geht nicht um die Sittenwidrigkeit der Einwilligung, sondern um die Sittenwidrigkeit der Tat, in die eingewilligt wird.
    Sobald die KV nicht sittenwidrig ist, bewirkt die Einwilligung, das die KV nicht rechtswidrig ist.
    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Ich verstehe ja dein Bestreben, dass Pferd von hinten aufzuzäumen, aber hier muss ich dich leider enttäuschen:
    Der BGH schreibt eindeutig von der Sittenwidrigkeit der Einwilligung und nicht von der Sittenwidrigkeit der Tat, so wie du es gerne hättest und für deine Argumentation brauchst.
    Hervorhebungen von mir

    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Unwirksamkeit der Einwilligung in die Körperverletzung wegen Sittenwidrigkeit
    BGH, 22.01.2015 - 3 StR 233/14

    schaun wir mal:


    cc) Selbst wenn in solchen Regelübertretungen lediglich Exzesse der Einzelnen zu sehen wären, was einer grundsätzlichen Wirksamkeit der Einwilligung des jeweils anderen Teils insoweit nicht entgegen stünde, erweisen sich die festgestellten Körperverletzungshandlungen bei den verabredeten Schlägereien in der durchgeführten Art und Weise durch Mitglieder der Vereinigung als rechtswidrig, weil es sich dabei trotz der Einwilligung um sittenwidrige Taten im Sinne von § 228 StGB handelte. Hierzu gilt:
    36
    (1) Wann eine Tat gegen die guten Sitten verstößt, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht immer einheitlich beurteilt worden.
    [...]
    besteht Einigkeit, dass wegen des Erfordernisses der Sittenwidrigkeit der Tat und nicht der Einwilligung das Rechtsgut der §§ 223 ff. StGB maßgeblicher Anknüpfungspunkt (Hirsch aaO, S. 193) und dass wegen des Grundsatzes der Vorhersehbarkeit staatlichen Strafens der Sittenverstoß eindeutig sein müsse
    [...]
    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung insoweit, als die Bejahung der Sittenwidrigkeit der Tat in den Fällen,
    [...]
    Diese Grundsätze wirken sich beim tateinheitlichen Zusammentreffen von Körperverletzungstaten - wie hier etwa nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB - einerseits und Beteiligung an einer Schlägerei andererseits dahingehend aus, dass die - rechtswidrige und schuldhafte - Verwirklichung des Tatbestands des § 231 Abs. 1 StGB zur Annahme der Sittenwidrigkeit der Körperverletzungstat im Sinne von § 228 StGB führt
    [...]
    48
    Die Sittenwidrigkeit der Tat aufgrund der Erfüllung des Tatbestands des § 231 Abs. 1 StGB ist zudem nicht nur in den Fällen gegeben,
    [....]
    Der Annahme der Sittenwidrigkeit der Tat kann nicht entgegengehalten werden,
    [...]
    ob die durch die Erfüllung des Tatbestands des § 231 Abs. 1 StGB bedingte Sittenwidrigkeit der Körperverletzungshandlungen
    [...]
    führt der genannte Verstoß gegen die gesetzliche Wertung des § 231 StGB zur Annahme der Sittenwidrigkeit der Tat im Sinne von § 228 StGB.
    [...]
    Der aufgezeigten Lösung - dem Abstellen auf die gesetzliche Wertung des § 231 StGB zur Begründung der Sittenwidrigkeit der Tat im Sinne von § 228 StGB
    [...]
    dass es für die Frage der Sittenwidrigkeit der Tat ohne Bedeutung sei,
    [...]
    Nach den oben dargelegten Maßstäben ist die Sittenwidrigkeit der Tat belegt, so dass die von der Strafkammer festgestellte Einwilligung der Teilnehmer keine rechtfertigende Wirkung entfalten konnte.

    https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/14/3-233-14.php

    Mir scheint, auch der BGH spricht, entgegen Deiner Wahrnehmung, eindeutig von der Sittenwidrigkeit der Tat und nicht der Sittenwidrigkeit der Einwilliung.
    Gesetzgeber, Bundesrichter und Rechtswissenschaftler (die Autorin der Dissertation) scheinen sich da einig.
    In dem Urteil wird auch auf die Abgrenzung zu Kampfsport eingegangen:

    Für das Abstellen auf gesetzliche Wertungen, die auch die Art und Weise der Körperverletzungshandlung betreffen, spricht weiter, dass so die insbesondere von der Revisionsbegründung des Angeklagten R. aufgezeigten Wertungswidersprüche nicht auftreten, die entstehen könnten, wenn allein mit Blick auf die Schwere des potentiellen Körperverletzungserfolgs die körperlichen Auseinandersetzungen von Hooligans oder anderen rivalisierenden Gruppierungen wegen der Sittenwidrigkeit der Tat als strafbare Körperverletzungen verfolgt würden, andererseits aber die in Box-, Kickboxo- der gar sogenannten Freefight-Kämpfen wechselseitig zugefügten, teilweise erheblichen Körperverletzungshandlungen in aller Regel straflos blieben: Unabhängig von der Frage, ob die Verletzungsgefahren in diesen Fällen wegen des Vorhandenseins überprüf- und durchsetzbarer Regeln sowie der Anwesenheit von Schiedsrichtern und Ringärzten tatsächlich deutlich geringer sind, und davon, ob tatsächlich ein rechtlich anzuerkennendes gesellschaftliches Interesse an der Ausübung solcher Wettkämpfe besteht, das gegebenenfalls die Hinnahme des Risikos erheblicher Gesundheits- oder gar Lebensgefahren durch die Rechtsordnung begründen könnte (so Dölling, ZStW 1984, 36, 64; im Ergebnis auch Jäger, JA 2013, 634, 637), ist die unterschiedliche Behandlung dieser Fallgestaltungen bereits dadurch gerechtfertigt, dass es für die Fälle der Beteiligung an einer Schlägerei oder einem Angriff durch mehrere eine gesetzliche Regelung gibt, die dies als strafwürdiges Unrecht normiert, eine solche für tätliche Auseinandersetzungen von Einzelpersonen hingegen fehlt.

    Also:
    Wenn bezüglich der (Un)Wirksamkeit der Einwilligung allein auf die mögliche Schwere der Verletzungen abgehoben würde, sähe auch der BGH einen Widerspruch in der Zulässigkeit von Boxwettkämpfen.
    Daher wird auf weitere Unterschiede hingewiesen:
    Auf die Existenz des Paragraphen § 231 StGB:

    Beteiligung an einer Schlägerei
    (1) Wer sich an einer Schlägerei oder an einem von mehreren verübten Angriff beteiligt, wird schon wegen dieser Beteiligung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn durch die Schlägerei oder den Angriff der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung (§ 226) verursacht worden ist.

    Daneben wird auf die erhöhten Sicherheitsmaßnahmen und ein eventuell vorhandenes öffentliches Interesse bezüglich Kampfsportveranstaltungen hingewiesen.

    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Mir ist nicht ganz klar, wo du zwischen einem selbstverschuldeten Todesfall und einem beobachteten Unfall Parallelen siehst.
    Unterlassene Hilfeleistung ist durchaus geeignet, einem Menschen zu schaden und dessen Tod zu verursachen, was - nach Deiner Aussage - Deiner Erziehung widerspricht.
    Du machst ja hier auch einen Vorwurf an den Trainer, der durch eine Unterlassung (den Kampf früher abzubrechen) den Tod seines Sportlers mit verursacht habe.

    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Vielleicht kann ich meine Gedanken etwas besser erklären, wenn ich die hier diskutierten Todesfälle etwas verallgemeinere:

    Wenn ich bei meiner Arbeit -völlig unbeabsichtigt- einen Menschen töten und seinem Kind den Vater nehmen würde, hätte das mit Sicherheit absolut verheerende Auswirkungen auf mein weiteres Leben, mein Selbstverständnis, mein Selbstwertgefühl. Ich bin mir sicher, dass ich den Job auf absehbare Zeit nicht mehr machen könnte.
    das wundert mich nun ein wenig, schriebst Du doch im anderen Thread, dass Du aus eigener Erfahrung (als VK-Sportler) weißt, dass durch VK-Sport die Empathiefähigkeit aberzogen wird und Dein Bedauern gegenüber von Dir verletzten Sportlern nur gespielt gewesen wäre...
    Ich kann nicht einschätzen, ob ich meinen Job weitermachen könnte, wenn ich den Tod eines Menschen verursachen würde, mir scheint, hinge aber auch stark von den Umständen ab (grob fahrlässig, fahrlässig, unvermeidbar...?)
    Wenn ein Lokführer im Schnitt zwei Menschen tötet, wird wohl kaum jeder nach dem ersten Vorfall hinschmeißen.
    Polizisten, die Leute erschießen, quittieren ja auch nicht alle den Dienst.
    Autofahrer, die tödliche Unfälle verursachen, geben den Führerschein wohl nicht alle ab.
    Bürgermeister, die für schlecht gesicherte Großveranstaltungen mit totgetrampelten Menschen mitverantwortlich sind, kleben an ihrem Sessel.
    Obama ist auch nicht zurückgetreten, wegen den tausenden Drohenopfern, die er mit zu verantworten hat, genauso wenig, wie Joschka Fischer seinen gutdotierten Ministerjob hingeworfen hat, weil durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Serbien, dem er als Mitglied der Bundesregierung zugestimmt hatte, "Kollateralschäden" in der Zivilbevölkerung auftraten.
    Gut, da kann man von "höherem Rechtsgut" schwafeln...
    Ich hab selbst schon erlebt, wie sich Ärzte winden, die Verantwortung für Fehlleistungen in ihrem Bereich zu übernehmen, bei denen Menschen schwer geschädigt werden.
    Das einzige Rechtsgut, dass da bedroht war, war das Vermögen bzw. Einkommen des Arztes...
    Mir scheint, es gibt jede Menge, auch hoch angesehene, Menschen, die die Probleme, von denen Du annimmst, dass Du die "mit Sicherheit" hättest, nicht hätten.

    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass mir Menschen Nachrichten schreiben würden, die sinngemäß auf ein "Lass dich nicht unterkriegen, du hast alles richtig gemacht, mach weiter!" hinauslaufen.
    Ich kann mir schon vorstellen, dass ein Lokführer, der einen Selbstmörder überfahren hat, solche Nachrichten bekäme.

    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich am nächsten Tag zu meiner Sekretärin gehe und sage:
    "Frau Müller, setzen Sie mal nen Nachruf für den Meier in die Zeitung ... Sie wissen schon, der Kleine, der immer so schwer zu sehen war und der vom Gabelstapler überfahren wurde. Schreiben Se mal, das wir alle untröstlich sind und den Meier als netten Kollegen in Erinnerung behalten werden. Und schauen Se mal zu, dass Sie ne Feier oder so organisiert kriegen, wo die Kollegen und andere Leute aus dem Gewerbegebiet ein bissl Geld spenden. Die Meiers hatten es nicht so dicke, die brauchen Geld.
    Wie stehe ich denn sonst da.
    das erscheint mir eher normal
    Ich gehe sogar davon aus, dass die Mehrzahl der öffentlichen Betroffenheitsbekundungen von Funktionsträgern dem Ansehen des Funktionsträgers dienen und nicht Ausdruck einer wirklich empfundenen Betroffenheit sind.
    Kann natürlich Projektion sein.

    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Und sagen Se der Tussi von der Presse, der Meier hatte freiwillig hier gearbeitet, den hatte niemand gezwungen. Der hatte sogar darum gebettelt eingestellt zu werden, weil seine Frau schwanger war."
    Das Arbeitnehmer in Deutschland meist freiwillig arbeiten, ist wohl genauso Allgemeinwissen, wie, dass Profiboxer freiwillig boxen und braucht nicht extra erwähnt werden.

    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Erkläre mir mal bitte, warum funktioniert das beim Boxen, ohne dass das jemand merkwürdig findet?
    Du findest das doch merkwürdig. Ich finde eben, dass das auch außerhalb vom Boxen "funktioniert".
    Boxen ist auch in diesem Sinne keine Anomalie.

  6. #321
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Hervorhebungen von mir

    Obama ist auch nicht zurückgetreten, wegen den tausenden Drohenopfern, die er mit zu verantworten hat, genauso wenig, wie Joschka Fischer seinen gutdotierten Ministerjob hingeworfen hat, weil durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Serbien, dem er als Mitglied der Bundesregierung zugestimmt hatte, "Kollateralschäden" in der Zivilbevölkerung auftraten.
    Gut, da kann man von "höherem Rechtsgut" schwafeln...
    Ich hab selbst schon erlebt, wie sich Ärzte winden, die Verantwortung für Fehlleistungen in ihrem Bereich zu übernehmen, bei denen Menschen schwer geschädigt werden.
    Das einzige Rechtsgut, dass da bedroht war, war das Vermögen bzw. Einkommen des Arztes...
    Mir scheint, es gibt jede Menge, auch hoch angesehene, Menschen, die die Probleme, von denen Du annimmst, dass Du die "mit Sicherheit" hättest, nicht hätten.
    Du gibst dir so viel Mühe.

    Man kann also feststellen: User "Kelte"arbeitet nicht nur mit fragwürdigen Argumenten, sondern auch mit falschen Angaben.

    Bei Joschka sollte wohl stehen, dass er "nicht hingeworfen" hat.

  7. #322
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    Zitat Zitat von LahotPeng Beitrag anzeigen
    Hallo Kelte,

    zwei Gedanken dazu:
    1. Ist es nicht für den Gegner eher ein Zeichen, es mit einem abgehärteten Kämpfer zu tun zu haben, wenn man so viele Schläge benötigt, bis er durch K.O. nach vielen Runden verliert.

    2. Dann muss ich sagen, wir sind uns einig, wenn du dann den Gedanken aufnimmst: Nach außen kann ein Verhalten normal wirken, aber dennoch können bereits schwere Schäden vorliegen. Man kann, wenn man vorgibt vernünftig zu sein, bei KEINEM Schlag gegen den Kopf, auch nicht bei Leichtkontakt, nicht davon ausgehen, es sei nichts passiert. Daher bin ich auch für eine strengere Regelung:
    - Sofortiges MRT nach einem Vollkontaktkampf, wo Kopftreffer gelandet wurden; schon ab dem ersten!
    - Sperre verbandsübergreifend standadisiert organisieren
    - Standadisiertes Erstversorgungskonzept mit Kühlung, Verbandsmaterial, Infusionen/Medikamenten, Liegen uVwm.
    - Bei jeder Veranstaltung MUSS wenigstens ein Arzt anwesend sein; keine Ausflüchte über bloßes "Rettungspersonal" (verbesserte Ersteinschätzung und sofortiges desinfizieren und schließen von Wunden; Infektionen in Kopfnähe sind auch ein erhöhtes Risiko für cerebrale Folgeschäden)
    - Drakonische Strafen gegen die Veranstalter, die sich an diese Vorgaben nicht halten.

    Beste Grüße
    Gerade bei Profi Kämpfern kann man davon ausgehen, dass diese typischerweise jahrelange Erfahrung im Boxen haben. Die wissen genau, wie sich ein starker oder schwer angeschlagener Gegner "anfühlt".

    Wenn man hier die Argumente einiger Boxfans liest könnte man fast vermuten, dass Boxer mit verbundenen Augen durch den Ring stolpern und beim wild in der Luft rumboxen ab und zu den Gegner treffen - und mit etwas Pech töten.

    Sicher gibt es tragische Todesfälle, wo ein Gegner aufgrund einer Vorerkrankung nach Treffern tot umfällt, die "normalerweise" ein Boxer problemlos wegsteckt. Das ist aber eher die Ausnahme, typischer ist -wie auch in den beiden hier vorliegenden Fällen-, dass die Kämpfe bei Todesfällen vorher eine dramatische Entwicklung genommen haben. Es ist ja nicht so, dass die Leute grundlos sterben.

    Der zentrale Knackpunkt ist, dass Todesfälle -außerhalb von PR und medialen Selbstdarstellungen- niemanden in der Boxszene zu kratzen scheinen. Dank Twitter, Tumblr, FB und Instagram kann man sehen, dass die "devastated" Phase von sehr kurzer Dauer ist und sehr schnell wieder strahlende, lachende Gesichter und Sieger gepostet werden.

    Im Fall von Dadashev hat es wohl nichtmal 24 Stunden gedauert, bis die ersten strahlenden Macho-Bilder gepostet wurden (da lag Dadashev noch im Koma und kämpfte um sein Leben), kurz nach seinem Tod wurde das "Triumph Bild" nochmals gepostet, von den beteiligten Trainern, Betreuern, Sponsoren etc. übernommen und mit advertising-Hashtags versehen.

    Und wenn das den Leuten am nächsten Tag schon am Allerwertesten vorbei geht, brauche ich nicht darüber philosophieren, ob es dem Gegner unter Adrenalin etwas ausmacht, seinen Gegner totzuprügeln.

    Wenn du diese Todesfälle verhindern willst, musst du genau an dieser Stelle den Hebel ansetzen. Der Mann im Ring stirbt nicht durch einen Meteoriteneinschlag oder den lieben Gott, sondern durch die Fäuste seines Gegners.
    Also musst du dafür sorgen, dass es ihm nicht gleichgültig ist, ob der Gegner überlebt oder nicht - und das geht typischerweise sehr effektiv mit Strafen.

    Wie schon gesagt:
    Wenn ein Speerwerfer jemanden trifft, ist das ein Unfall.
    Wenn ein Radfahrer stürzt, ist das ein Unfall.
    Stirbt ein Football-Player nach einem tackle, ist das ein Unfall.

    Der Tod nach 260 Faustschlägen ist kein Unfall.
    Geändert von kelte (31-07-2019 um 07:40 Uhr)

  8. #323
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    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Gerade bei Profi Kämpfern kann man davon ausgehen, dass diese typischerweise jahrelange Erfahrung im Boxen haben. Die wissen genau, wie sich ein starker oder schwer angeschlagener Gegner "anfühlt".
    Ja klar... ein Boxer soll jetzt auch noch eine ärztliche Einschätzung zum Gesundheitszustand des Gegners während des Kampfes abgeben.

    Es ist der Sinn des Boxens, den angeschlagenen Gegner umzuhauen - nicht sich um dessen Wohlergehen zu kümmern. Hunderttausende angeknockte Boxer werden jedes Jahr auf die Bretter geschickt, ohne das dies schwerwiegende Folgen hätte. Wegen einer Handvoll tragischer Fälle, soll jetzt der Boxer zum verantwortungslosen Totschläger stilisiert werden... Geht's eigentlich noch?!

    Wer das minimale Restrisiko beim Boxen nicht mittragen will, soll halt Tai Chi oder Yoga machen.

  9. #324
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    Zitat Zitat von Damiano R. Beitrag anzeigen
    Die Gewichtung stimmt in dieser Diskussion einfach nicht.

    Auch wenn der Pflegefall Eduard Gutknecht und die Todesfälle Maxim Dadaschew und Hugo Santillan in letzter Zeit schockierten: Es passiert sehr wenig im Profiboxen und im Hobbybereich noch sehr viel weniger.
    Diese Aussage ist in ihrer Pauschalität mit Sicherheit falsch. Gerade Deutschland ist ein sehr schlechtes Beispiel, da es hier nur eine sehr übersichtliche Profi-Szene gibt - das selbst unter dieser "Handvoll" deutscher Profis so schwere Schäden wie Gutknecht auftreten, belegt wohl eher das Gegenteil.

    In Ländern, wo Profi-Boxen eine deutlich höhere Verbreitung hat, sind Todesfälle weitaus häufiger. Der Sieger über Joshua, Andy Ruiz, erwähnte in einem Interview, dass allein aus seinem Freundes/Trainingskreis 4 Leute durch das Boxen getötet wurden.

    Dale Events (das ist der Boxer, der Mike Towell totgeprügelt hat) erwähnte, dass 2 Boxer aus seinem Bekannten/Freundeskreis schwere Gehirnschäden erlitten haben.

    Unbestritten ist, dass die moderne Medizin heute (in entsprechend entwickelten Staaten) eine Vor und Nachsorge bereitstellen kann, die ermöglicht, dass Boxer zumindest nicht so schwer geschädigt werden, dass diese im Ring sterben - aber die Fortschritte der Medizin kann man ja wohl kaum dem Boxen positiv anrechnen.

    Dann musst du bedenken, dass Boxverletzungen häufig sehr heimtückisch sind und schleichend einsetzen.
    Einem Amateurboxer, der ein paar Tage nach einem Kampf zu Hause an einem Schlaganfall oder Herzinfarkt stirbt, wirst du in keiner Boxstatistik wiederfinden - genausowenig wie den Amateurkämpfer, bei dem sich Jahre später schwere neurologische Schäden bemerkbar machen.
    Geändert von kelte (31-07-2019 um 10:02 Uhr)

  10. #325
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    Zitat Zitat von Damiano R. Beitrag anzeigen
    Es ist der Sinn des Boxens, den angeschlagenen Gegner umzuhauen - nicht sich um dessen Wohlergehen zu kümmern.
    Richtig, es ist denen völlig wurscht, ob ein Gegner von denen totgeprügelt wird oder nicht.

    Es mag ja sein, dass du das als Normal empfindest - ich nicht.

  11. #326
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Hervorhebungen von mir
    Ich gehe sogar davon aus, dass die Mehrzahl der öffentlichen Betroffenheitsbekundungen von Funktionsträgern dem Ansehen des Funktionsträgers dienen und nicht Ausdruck einer wirklich empfundenen Betroffenheit sind.
    Kann natürlich Projektion sein.
    Dieser Einwand ist typisch für deine Art der Diskussion:
    Du setzt die Betroffenheitsbekundung eines Funktionsträgers mit derjenigen gleich, die von der Person kommt, deren Fäuste das Gehirn des Gegners zermatscht haben.

    Das die Anteilnahme eines Verbands-Vertreters routiniert abgespult wird -> mag sein.
    Das ein Boxer kurz nach dem Tod seines Gegners stolze und lachende Siegerbilder im Kontext des Kampfes postet oder lachend mit Fans Selfies veröffentlicht, ist in meinen Augen nicht normal - und belegt nicht nur die absolute Missachtung des Gegners und dessen Familie, sondern auch des Lebens.

  12. #327
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Richtig, es ist denen völlig wurscht, ob ein Gegner von denen totgeprügelt wird oder nicht.

    Es mag ja sein, dass du das als Normal empfindest - ich nicht.
    Knock Out bedeutet zu 99% nicht Tod oder bleibender Schaden.

    Unsägliche Unterstellung deinerseits.

    Weil irgendein Boxer nicht genug um einen Verstorbenen trauert, sind jetzt gleich Millionen Boxer potentielle Totschläger ohne Gewissen?

  13. #328
    Salva Mea Gast

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    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Gerade bei Profi Kämpfern kann man davon ausgehen, dass diese typischerweise jahrelange Erfahrung im Boxen haben. Die wissen genau, wie sich ein starker oder schwer angeschlagener Gegner "anfühlt".
    Der Tod nach 260 Faustschlägen ist kein Unfall.
    Jetzt kombiniere beiden Aussagen und Du kommst zur einfachen Schlussfolgerung: Der Boxer kann regelmäßig darauf vertrauen, dass seine Schläge zwar verletzen, aber keine tödliche Wirkung haben. Denn auch nach 200 Treffern war der andere noch in der Lage, den Kampf fortzusetzen. Deshalb zählt der Tod als Unfall.

  14. #329
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    Zitat Zitat von Salva Mea Beitrag anzeigen
    Jetzt kombiniere beiden Aussagen und Du kommst zur einfachen Schlussfolgerung: Der Boxer kann regelmäßig darauf vertrauen, dass seine Schläge zwar verletzen, aber keine tödliche Wirkung haben. Denn auch nach 200 Treffern war der andere noch in der Lage, den Kampf fortzusetzen. Deshalb zählt der Tod als Unfall.
    Nein! Er hat den anderen mit Absicht totgedroschen!

    ( - falls das außer "Kelte" noch andere nicht verstehen.)

  15. #330
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    Zitat Zitat von Damiano R. Beitrag anzeigen
    Knock Out bedeutet zu 99% nicht Tod oder bleibender Schaden.
    Knock Out bedeutet in 99% so schwere Verletzungen, dass die Leute gesperrt werden müssen.
    Und wer heute noch die bleibenden Schäden/Langzeitschäden von KO's ignoriert, dem ist schlicht nicht mehr zu helfen.

    Vor ein paar Monaten ist in Thailand ein 13 oder 14 jähriger Junge im Ring totgeprügelt worden.
    In dem Zusammenhang kam eine Neurologin zu Wort, welche mehr als 200 Kids in dieser Altersgruppe dort untersucht und MRTs angefertigt hatte. Bei der übergroßen Mehrheit der Kids hatte sie Gehirnschäden registriert, die sie in dieser Ausprägung typischerweise von schweren Verkehrsunfällen kannte.

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    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 12-07-2009, 11:20
  3. Maxim vs tayfun *2* auf der Fibo ??
    Von bobysun im Forum Kickboxen, Savate, K-1.
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 03-07-2009, 13:42
  4. Maxim Fedorkov vs. Valdet Gashi
    Von Thomas-Marc im Forum Muay Thai, Muay Boran, Krabi Krabong
    Antworten: 120
    Letzter Beitrag: 17-06-2009, 22:06
  5. Tayfun Karci VS MAXIM
    Von bobysun im Forum Kickboxen, Savate, K-1.
    Antworten: 129
    Letzter Beitrag: 09-01-2009, 12:48

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