Zitat von
kelte
Das ist falsch.
Für einen Mord beispielsweise würde auch ein bedingter Vorsatz genügen.
Wenn du also weisst, dass dein Gegner schwer angeschlagen ist und du trotzdem weiter auf ihn einprügelst, um sicher zu gewinnen, wäre das Mord - außerhalb des Rings natürlich. Im Ring darfst du Leute totschlagen, solange du dich an die Regeln hälst. Das ist der entscheidende Punkt.
Eine Einwilligung in schwere Verletzungen oder gar den eigenen Tod ist sittenwidrig und damit unwirksam.
Einwilligung in die KV. Mehr nicht. Und das ist nach dem bestehenden Gesetzen erlaubt.
Und bei Mord brauchst du die Voraussetzungen des (2).
Und die sind da sicherliche nicht gegeben.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Oder glaubst du wirklich (was ich bei dir mittlerweile nicht ausschließen würde) der Sportler geht mit dem Ziel des Mordes in den Ring?
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!