Zitat von
kelte
Wenn ein Schüler kein Interesse an bestimmten Übungen hat, zum Beispiel, weil ihm diese zu gefährlich erscheinen, ist das natürlich sein gutes Recht, diese abzulehnen. Alles andere würde gegen das Selbstbestimmungsrecht verstoßen.
Und ebenso ist es das gute Recht des Trainers diese Person dann entweder allein zum z.B. Schattenboxen in die Ecke zu stellen oder ihm zu zeigen wo der Maurer das Loch in der Wand gelassen hat.
Schließlich hat die Person vor dem Vertragsschluss ja Probetrainings gemacht und weiß daher wie „gefährlich“ das Training ist.
Einen wie auch gearteten Anspruch darauf, dass der Trainer sein Angebot nach den Wünschen des Schülers anzupassen besteht auf jeden Fall nicht.
"It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain
"Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."