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Thema: Trainerfrage: Verändert sich das Klientel / Kunden / Schüler?

  1. #181
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    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Wenn ein Schüler kein Interesse an bestimmten Übungen hat, zum Beispiel, weil ihm diese zu gefährlich erscheinen, ist das natürlich sein gutes Recht, diese abzulehnen. Alles andere würde gegen das Selbstbestimmungsrecht verstoßen.
    Und ebenso ist es das gute Recht des Trainers diese Person dann entweder allein zum z.B. Schattenboxen in die Ecke zu stellen oder ihm zu zeigen wo der Maurer das Loch in der Wand gelassen hat.

    Schließlich hat die Person vor dem Vertragsschluss ja Probetrainings gemacht und weiß daher wie „gefährlich“ das Training ist.

    Einen wie auch gearteten Anspruch darauf, dass der Trainer sein Angebot nach den Wünschen des Schülers anzupassen besteht auf jeden Fall nicht.
    "It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain

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  2. #182
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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Wenn bei mir ein Schüler sagt, das will ich nicht, das mache ich nicht, etc. ist das sein gutes Recht. Aber dann kann er oder sie sich auch umziehen gehen und wird vom Training ausgeschlossen.
    Dann icst das Thema durch.
    Wenn er dich dafür bezahlt ganz gewiss nicht.
    Wenn du jemandem vom Training ausschließt, weil er bestimmte Übungen nicht mitmachen will, begehst du Vertragsbruch und machst dich somit gegebenenfalls schadensersatzpflichtig.

    Genau wie du erwarten kannst, dass er dich bezahlt, musst du deine Dienstleistung erbringen.

    Unter welchen Bedingungen du jemanden vom Training ausschließen kannst, legt deine Hausordnung und das BGB fest.
    Keinesfalls aber kannst du jemanden vom Training ausschließen, nur weil er bestimmte Übungen nicht mitmacht oder sich nicht als Sparringspartner zur Verfügung stellt etc.

  3. #183
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    Als Dienstleister würd ich mich für genau 7 Leute aus meinem Verein ansehen oder bezeichnen lassen.
    6 davon sind Schüler, die sich meinem Weg angeschlossen haben und ihn auch mit mir bestreiten wollen. Die nicht alle s 1:1 nachmachen (Prinzipien verstehe ja, gleiche Technik nein) sondern mich dann fragen, ey Markus, wie kann ich das Prinzip auf mich ummünzen, wo dann meine Dienstleistung gefragt ist, wie schaffe ich das.
    Der 7 ist ein anderer Haupttrainer, der aus einer ganz anderen Lehrlinie stammt wie ich und sich jetzt auf seinen 3. Dan vorbereitet und mich gebeten hat, mit ihm ein Programm zu estellen, was den Prüfern aus beiden Lehrlinien gefallen wird.
    In diesen Positionen sehe ich mich als Dienstleister, aber nicht, weil ich ein Trostgeld dafür bekomme, sondern weil ich es aus Freude mache und mich das Ergebnis stolz macht.

    Wenn andere meinen, dass ich mein Training auf ihre Wünsche umstellen muss, sind sie bei mir falsch.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  4. #184
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    Zitat Zitat von Little Green Dragon Beitrag anzeigen
    Schließlich hat die Person vor dem Vertragsschluss ja Probetrainings gemacht und weiß daher wie „gefährlich“ das Training ist..
    Das ist völlig belanglos, wenn er sich während des Trainings spontan entscheidet, eine bestimmte Übung nicht zu machen, dann ist diese Entscheidung für den Trainer bindend - und nicht umgekehrt.

  5. #185
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    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Wenn er dich dafür bezahlt ganz gewiss nicht.
    Wenn du jemandem vom Training ausschließt, weil er bestimmte Übungen nicht mitmachen will, begehst du Vertragsbruch und machst dich somit gegebenenfalls schadensersatzpflichtig.

    Genau wie du erwarten kannst, dass er dich bezahlt, musst du deine Dienstleistung erbringen.

    Unter welchen Bedingungen du jemanden vom Training ausschließen kannst, legt deine Hausordnung und das BGB fest.
    Keinesfalls aber kannst du jemanden vom Training ausschließen, nur weil er bestimmte Übungen nicht mitmacht oder sich nicht als Sparringspartner zur Verfügung stellt etc.
    Ach wie gut, dass du den Vertrag des Vereins kennst.
    Wenn der Trainer sagt, dass diese Person nicht ins Training passt, kann er nach Rücksprache mit dem Restvorstand jemanden wegen Trainingsverweigerung ausschließen.

    Die Person hat Probetraining mitgemacht, weiß auf was man sich einlässt und wenn man sich dann weigert was zu machen, ist man selbst schuld.

    Und ich weiß nicht wie du es kennst, ich bin in einem e.V. und bekomme eine Aufwandsentschädigung, mich bezahlt keiner. Ich mache das aus freien Stücken und weil es mir Spaß macht.
    Wem das nicht passt, der kann sich was anderes suchen.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  6. #186
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    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Das ist völlig belanglos, wenn er sich während des Trainings spontan entscheidet, eine bestimmte Übung nicht zu machen, dann ist diese Entscheidung für den Trainer bindend - und nicht umgekehrt.
    Falsch. Der Schüler kann auch nicht sagen: Nö, ich hab jetzt keinen Bock mich warmzulaufen.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  7. #187
    Gast Gast

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    Keinesfalls aber kannst du jemanden vom Training ausschließen, nur weil er bestimmte Übungen nicht mitmacht oder sich nicht als Sparringspartner zur Verfügung stellt etc.
    doch.
    kann ich.

    hab ich schon etliche male gemacht, und nie (!) kam irgend etwas hinterher.
    im falle eines falles war es nämlich dann so, dass derjenige sich nicht an die anweisungen gehalten und damit sich und andere gefährdet hat.
    im zweifel kann das eine ganze trainingsgruppe bezeugen ...
    war aber bisher nie nötig.

    keine ahnung, ob du selbst unterrichtest (wohl eher nicht), aber in meinem training bestimme ich, was passiert.
    und wenn das jemandem nicht passt, kann er gehen.
    so einfach ist das.

    wobei du ja per se zu unterstellen scheinst, dass der böse trainer dem armen trainingsteilnehmer ungeheuerliche dinge abverlangt ...
    so ist es aber nicht.

    Genau wie du erwarten kannst, dass er dich bezahlt, musst du deine Dienstleistung erbringen.
    nöö.

    der monatsbeitrag gibt demjenigen das recht, am training teilzunehmen.
    hält derjenige sich dabei nicht an die anweisungen, stört er den ablauf, stört die anderen und ist also eine gefahr für sich und andere.
    und so jemand fliegt raus.
    punkt.

    weißt du ... ich bin nicht verpflichtet, JEDEN zu unterrichten.
    und niemand ist verpflichtet, bei mir zu trainieren.
    deshalb gibt es sowas wie dreimaliges probetraining. danach sollte man sich auf einer tragfähigen grundlage entscheiden können, ob man in der entsprechenden gruppe trainieren möchte oder nicht.
    trainingsteilnehmer haben übrigens nicht nur rechte, sondern auch pflichten, auch wenn davon heute kaum noch jemand etwas wissen will.

    Das ist völlig belanglos, wenn er sich während des Trainings spontan entscheidet, eine bestimmte Übung nicht zu machen, dann ist diese Entscheidung für den Trainer bindend - und nicht umgekehrt.
    unsinn.

    niemand MUSS die übungen ausführen, die ich festlege ... ABER derjenige, der es nicht macht (wobei ich gesundheitliche einschränkungen mal als grund ausklammere) MUSS sich auf jeden fall eine andere trainingsgruppe und einen anderen lehrer suchen.
    eine trainingsgruppe, in der kampfsport / kk trainiert wird, funktioniert NUR durch eine von allen einzuhaltende und eingehaltene disziplin.
    wer sich dieser disziplin nicht unterordnen kann und will, weil er meint, seine eigenen laienhaften bis albernen vorstellungen durchsetzen zu müssen, der fliegt raus.
    punkt.
    Geändert von Gast (18-08-2019 um 22:20 Uhr)

  8. #188
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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Als Dienstleister würd ich mich für genau 7 Leute aus meinem Verein ansehen oder bezeichnen lassen.
    Von wem du wie bezeichnet wirst ist dem BGB ziemlich egal.
    Wenn du Geld von einem Schüler annimmst, um diesen zu trainieren, ist das ein klassischer Dienstleistungsvertrag und du damit Dienstleister. Und genauso, wie dieser Vertrag den Schüler verpflichtet, dich zu bezahlen, verpflichtet der Vertrag dich, den Schüler zu unterrichten. Wobei du selbstredend kein geltendes Recht aushebeln kannst, zum Beispiel das Recht auf Selbstbestimmung.

    Schickst du einen Schüler heim, weil er beispielsweise eine bestimmte Übung nicht mitmachen will, begehst du vorsätzlich Vertragsbruch und machst dich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig.

    Das könnte zum Beispiel so aussehen, dass der Schüler für sein Training eine anders Gym besucht und du eventuelle Mehrkosten tragen musst, bis die reguläre Vertragslaufzeit in deinem Gym beendet ist.

  9. #189
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Von wem du wie bezeichnet wirst ist dem BGB ziemlich egal.
    Wenn du Geld von einem Schüler annimmst, um diesen zu trainieren, ist das ein klassischer Dienstleistungsvertrag und du damit Dienstleister. Und genauso, wie dieser Vertrag den Schüler verpflichtet, dich zu bezahlen, verpflichtet der Vertrag dich, den Schüler zu unterrichten. Wobei du selbstredend kein geltendes Recht aushebeln kannst, zum Beispiel das Recht auf Selbstbestimmung.

    Schickst du einen Schüler heim, weil er beispielsweise eine bestimmte Übung nicht mitmachen will, begehst du vorsätzlich Vertragsbruch und machst dich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig.

    Das könnte zum Beispiel so aussehen, dass der Schüler für sein Training eine anders Gym besucht und du eventuelle Mehrkosten tragen musst, bis die reguläre Vertragslaufzeit in deinem Gym beendet ist.
    grau, mein freund, ist alle theorie ...

  10. #190
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  11. #191
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    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Von wem du wie bezeichnet wirst ist dem BGB ziemlich egal.
    Wenn du Geld von einem Schüler annimmst, um diesen zu trainieren, ist das ein klassischer Dienstleistungsvertrag und du damit Dienstleister. Und genauso, wie dieser Vertrag den Schüler verpflichtet, dich zu bezahlen, verpflichtet der Vertrag dich, den Schüler zu unterrichten. Wobei du selbstredend kein geltendes Recht aushebeln kannst, zum Beispiel das Recht auf Selbstbestimmung.

    Schickst du einen Schüler heim, weil er beispielsweise eine bestimmte Übung nicht mitmachen will, begehst du vorsätzlich Vertragsbruch und machst dich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig.

    Das könnte zum Beispiel so aussehen, dass der Schüler für sein Training eine anders Gym besucht und du eventuelle Mehrkosten tragen musst, bis die reguläre Vertragslaufzeit in deinem Gym beendet ist.
    Du kennst du Unterschied zwischen einem Privatvertrag und einer Mirdgliedschaft in einem e.V.?
    Anscheinend nicht, denn sonst würdest du nicht solch einen Unsinn verzapfen.
    Ich bin durch den e.V. nicht vertraglich ans Privatrecht des BGBs gebunden.
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  12. #192
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    Nach der „Logik“ könnte ich mich z.B. im Schwimmbad auch vollkommen daneben benehmen und das Bad dann verklagen, wenn ich rausgeschmissen werde.

    Immer wieder lustig wenn sich kelte zu juristischen Fragen auslässt.
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  13. #193
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    Zitat Zitat von rambat Beitrag anzeigen
    hab ich schon etliche male gemacht, und nie (!) kam irgend etwas hinterher.
    Da hast du Glück gehabt, dass du da noch nie an den falschen geraten bist.

    Zitat Zitat von rambat Beitrag anzeigen
    im falle eines falles war es nämlich dann so, dass derjenige sich nicht an die anweisungen gehalten und damit sich und andere gefährdet hat.
    Das ist selbstredend Unfug, weil ein Schüler erstmal niemanden gefährdet, wenn er für sich selbst entscheidet, eine bestimmte Übung nicht zu machen.

    Zitat Zitat von rambat Beitrag anzeigen
    er monatsbeitrag gibt demjenigen das recht, am training teilzunehmen.
    hält derjenige sich dabei nicht an die anweisungen, stört er den ablauf, stört die anderen und ist also eine gefahr für sich und andere.
    und so jemand fliegt raus.
    Der Monatsbeitrag gibt ihm nicht nur das Recht, sondern dir auch die Pflicht, ihn zu unterrichten.
    Eine konkrete Gefährdung musst du begründen können. Das sollte ausgeschlossen sein, wenn sich jemand beispielsweise weigert, Sparring zu machen.

    Zitat Zitat von rambat Beitrag anzeigen
    weißt du ... ich bin nicht verpflichtet, JEDEN zu unterrichten.
    Du bist grundsätzlich verpflichtet jeden zu unterrichten, von dem du Geld annimmst und der mit dir einen Vertrag hat.

    Zitat Zitat von rambat Beitrag anzeigen
    trainingsteilnehmer haben übrigens nicht nur rechte, sondern auch pflichten, auch wenn davon heute kaum noch jemand etwas wissen will.
    Die müssen die Hausordnung einhalten etc. Keinesfalls sind diese verpflichtet, Übungen mitzumachen, die sie nicht wollen.
    Jede entsprechende Formulierung im Vertag wäre sittenwidrig und unwirksam.

    Zitat Zitat von rambat Beitrag anzeigen
    niemand MUSS die übungen ausführen, die festlege ... ABER derjenige, der es nicht macht (wobei ich gesundheitliche einschränkungen mal als grund ausklammere) MUSS sich auf jeden fall eine andere trainingsgruppe und einen anderen lehrer suchen.
    Wenn du ihn nicht unterrichtest und damit den Vertrag brichst, machst du dich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig.
    Bedeutet, der Schüler kann sich auf deine Kosten eine andere Schule suchen-zumindest so lange, wie die Mindestvertragslaufzeit bei dir gewesen wäre.

  14. #194
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    Zitat Zitat von Little Green Dragon Beitrag anzeigen
    Nach der „Logik“ könnte ich mich z.B. im Schwimmbad auch vollkommen daneben benehmen und das Bad dann verklagen, wenn ich rausgeschmissen werde.

    Immer wieder lustig wenn sich kelte zu juristischen Fragen auslässt.
    Lustig sind deine unsinnigen Vergleiche.
    Wenn ich im Schwimmbad bin kann mich niemand rausschmeissen, nur weil ich auf der Wiese liege und nicht zwischendurch schwimmen gehe.

  15. #195
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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Ich bin durch den e.V. nicht vertraglich ans Privatrecht des BGBs gebunden.
    So ein Schmarren. Das BGB steht über allen.
    Im konkreten Fall ist die allgemeine Handlungsfreiheit deines Schülers sogar durch das Grundgesetz geschützt.

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