Es gibt noch PTCBJJ in Köln kann dazu aber nicht viel sagen. Würde bei Vorkasse für 6 Monate 45 Euro im Monat kosten.
https://bjjcologne.wordpress.com/preise/
Es gibt noch PTCBJJ in Köln kann dazu aber nicht viel sagen. Würde bei Vorkasse für 6 Monate 45 Euro im Monat kosten.
https://bjjcologne.wordpress.com/preise/
Vielen Dank fürs raussuchen, ich glaube ich habe so gut wie alle Vereine die online zu finden waren durchgeguckt und dieser hat halt auch nur Abends Training.
Manche Vereine sind aber nicht direkt über Google "kampfsport Köln" oder "bodenkampf Köln" zu finden, weswegen ich überhaupt diesen Thread eröffnet habe.
Was du vielleicht noch machen könnest wäre Sambo, wenn dir danach ist. Habe da auf die Schnelle nur Kombat Sambo gefunden, das wäre dann mehr so SV mäßig schätze ich aber mit Grapplinginhalten?
http://www.kombat-sambo.de/training/
Wenn mein Google maps nicht lügt liegt das bei Stuttgart, aber grundsätzlich wäre Sambo ne Option, die ich mir in nem Probetraining angucken würde.
http://www.sportakademie-prang.de/
Gutes Training, nette Leute, sehr zentral. Da geht was.
Grapple&Strike
BJJ//MuayThai//MMA//Boxen//Ringen
Sportakademie Prang ist mir tatsächlich neu. Die Zeiten sehen gut aus. Vorab schon mal vielen Dank, werde ich mir angucken.
Leider auch 60 Euro Monatsbeitrag. Damit erstmal erledigt.
Du machst eine schriftliche Kündigung zum 31.08.19 mit Verweis auf Paragraph 313 und dem Wegfall des MMA Kurses, sowie einem Verweis das die anderen Kurse weder zeitlich noch inhaltlich passen. Gleichzeitig noch eine ggf. erteilte Einzugsermächtigung widerrufen und um schriftliche Kündigungsbestätigung bitten.
Datum / Unterschrift fertig.
Sollte darüberhinaus noch Geld abgebucht werden dieses zurück holen (lassen). Und dann abwarten...
"It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain
"Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."
Sorry Frank, dass ist so nicht ganz korrekt.
Der § 313 ist gerade für Fälle in denen eine Leistung eben explizit nicht formeller Vertragsbestandteil geworden ist:
"Die Geschäftsgrundlage eines Vertrags wird gebildet durch die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, aber bei Vertragsschluss zutage getretenen gemeinschaftlichen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, auf denen sich der Geschäftswille der Parteien aufbaut (BGHZ 25, 390; 74, 370; BGH NJW 1992, 2690; 1996, 990; Staudinger/Schmitt, BGB 13. Bearb., § 242 Rn. 946; Soergel/Teichmann BGB 12. Aufl., § 242 Rn. 208).
https://www.judicialis.de/Oberlandes...7.03.2003.html
Hier geht es also nicht um die Auslegung dessen was im Vertrag tatsächlich drin steht, sondern darum "Was wollten die Parteien eigentlich bzw. was haben sie erwartet...".
Wenn im Vertrag drin steht: "Wie bieten MMA (zu den und den Zeiten) an..." und das ist jetzt nicht mehr der Fall kommt man aus dem Vertrag sowieso raus - nicht über § 313, sondern man könnte bspw. über den § 323 - Rücktritt vom Vertrag wg. nicht erbrachter Leistung an die Sache rangehen.
EDIT:
Ggf. auch § 324 Rücktritt wg. Pflichtverletzung und damit verbundene "Unzumutbarkeit" am Vertrag festzuhalten.
Sofern es also tatsächlich so sein sollte, dass ein kompletter Kurs einfach kommentarlos und ohne Alternative zu vergleichbaren Zeiten gestrichen wird sehe ich hier durchaus sehr gute Chancen aus dem Vertrag rauszukommen. Es ist zwar immer etwas müßig über derartige Dinge zu philosophieren ohne die tatsächlichen Umstände und die Vertragsdetails zu kennen, aber wenn wir jetzt mal davon ausgehen dass die Schilderung des TE zutreffend ist glaube ich persönlich auch nicht, dass das Gym das Risiko eingehen würde etwaige Außenstände dann im Wege des Klageverfahrens einzutreiben, da hier das Risiko vor Gericht einen auf die Mütze zu bekommen doch viel zu hoch ist.
Geändert von Little Green Dragon (16-08-2019 um 08:08 Uhr)
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ich sehe das (aus Erfahrung) anders: wenn es ein Verein ist, in der Satzung z.B. als Angebot "Kampfsporttraining" steht und du einen Mitgliedsvertrag abschliesst, dann kommst du da halt nicht raus, denn a) ist die Mitgliedschaft unabhängig von dem Training und b) ist das explizite Angebot von "MMA-Training" vielleicht nicht die"gemeinschaftliche Vorstellungen" sondern nur die Vorstellung einer Seite!
Gerade MMA besteht ja aus mehreren Trainings, wenn also eins weg fällt (hier: Boden), dafür aber noch Standup oder Ringen angeboten wird ist der Vertrag durchaus erfüllt und eine Kündigung wird meiner Meinung nach nicht wirksam. Ein Mitgliedsvertrag in einem Verein ist halt kein Garant für Training!
Nicht? Demnach kann ich also (extrem überspitzt dargestellt) die Leute erst einmal Verträge abschließen lassen und dann gar kein Training oder halt eine Einheit jeweils am 29ten Februar um 04:30 Uhr anbieten?
Nicht jeder Änderung des Angebots oder (temporärer) Ausfall berechtigt zur Kündigung, da bin ich voll bei Dir, aber wie gesagt - ist halt ohne Details alles etwas müßig, bei Fitnessstudios als Vergleich und dem Entfall von Kursen gibt es da ja schon auch einschlägige Entscheidungen.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/au...es_074343.html
"6. Wegfall Kursangebot oder Geräte
Der Wegfall eines bestimmten Kurses berechtigt nur dann zur außerordentlichen Kündigung, wenn dieser Kurs für den Verbraucher derart entscheidend war, dass er ohne das Kursangebot den Vertrag erst gar nicht abgeschlossen hätte.
Ist sicherlich kein Selbstläufer und muss entsprechend nachgewiesen werden, aber wenn wir hier vom TE geschildert die angebotenen Alternativen eben nicht nur thematisch sondern auch zeitlich nicht passen, da sie sich mit dem Schichtdienst überschneiden (also bspw. der MMA Kurs von 18:00 bis 19:30 Uhr ging und jetzt nur noch Kurse im Angebot sind die eben länger als die für den TE möglichen 20:30 Uhr gehen) würde ich persönlich in seiner Situation es durchaus versuchen bzw. einfach drauf ankommen lassen.
Denn hier glaubhaft darzulegen, dass man den Vertrag eben wg. der Arbeit aufgrund der konkreten Trainingszeiten abgeschlossen hat und logischerweise keinen Vertrag eingegangen wäre bei dem man die Kurse zeitlich eh nicht besuchen kann sollte im Bereich des möglichen sein.
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Ja, wenn der Vereinszweck z.B. gar nicht das Training, sondern die "Förderung der Kampfkunst zum Beispiel durch Training, Seminare und andere Dinge" ist. Bei einem Verein kommt es auf den in der Satzung eingetragenen Vereinszweck und nicht auf die einzelnen Kurse an. Und wie gesagt, im MMA ist der Bodenkurs nur ein Aspekt. Wenn es da Alternativen gibt, dann ist der Wegfall kein Kündigungsgrund. Schon gar nicht für eine außerordentliche Kündigung, da zählt nicht mal mehr der Umzug drunter.
Wenn ein Verein auf seiner Website z.B. damit "wirbt":
- 8 Kampfkünste
- 90 qm Mattenfläche
- 6 Tage die Woche
- 50€ Monatlich
und dann von heute auf morgen mit Verweis auf die Satzung in der sinngemäß der von Dir genannte Passus drin steht alle regulären Kurse einstampft und ggf. noch 2 x im Monat am Samstag ein Seminar im Park anbietet sehe ich - auch wenn die Mitglieder die Satzung des e.V. als Teil des Vertrags mit akzeptiert haben - durchaus gute Chancen für eine Kündigung außerhalb der regulären Laufzeiten, Satzung hin oder her.
Aber grau ist alle Theorie und vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich eh in Gottes Hand...
Normalerweise bin ich ja auch eher auf der Seite der Anbieter, wenn man sieht mit was für fadenscheinigen Argumenten die Leute versuchen die von ihnen selbst abgeschlossenen Verträge irgendwie aushebeln zu können, weil sie keinen Bock mehr haben oder sonstiges. Im konkreten Fall (und unter der Annahme das es sich auch tatsächlich so abgespielt hat) würde ich wie gesagt anstelle des TE das aber nicht einfach so hinnehmen und brav für die Laufzeit einfach weiter bezahlen.
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