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Thema: Conor McGregor schlägt Bargast

  1. #121
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    Zitat Zitat von Schattengewächs Beitrag anzeigen
    Und du meinst , wenn irgend n Honk(welcher untrainiert ist) aufgrund des selben Verhalten wie das von "Connor" , jemanden "dumm" zu Tode boxt ... sollte das Strafmaß , anders ausfallen als wie das , von Connor , wenn er jemanden "dumm" zu Tode geboxt hätte ?
    Das Strafmaß fällt i.d.R. dann anders, höher aus, weil es dann eine echte Folge gibt--> eben Todesfolge. Das ist ein anderer Pragraf. Und ich bin mir ganz sicher, dass der Richter/die Richterin dann nicht darüber hinwegsehen würde, dass ein international bekannter Profi-Kämpfer vor Gericht steht und nicht der erwähnte "Hans Wurst".
    Insofern hast du aber auch recht, als ein 120 Kg Typ , voll mit Muckis sich auch extra vorhalten lassen müsste eine z.B. 70 Kg-Mann heftig eine gegeben zu haben. (Noch dazu auf dem Hocker (das Opfer) sitzend?, noch dazu gegen den Kopf?, noch dazu "wie aus dem Nichts"?).
    Letztlich stützt diese Feststellung, aber was Wolfs Den schreibt, und entkräftet es nicht.



    Und das Connor , bewusst jemanden , das Licht ausknipsen will , wenn er "austeilt" , halte ich für "übetrieben" ....
    Hat bisher auch niemand geschrieben, dass er das beabsichtigte. Und es wäre - wie ich schon darauf hinwies - für den Tatbestand gefährliche Körperverletzung nicht massgeblich (Es muss hierfür gar keine Verletzung eintreten). Wenigstens darauf sollte man sich einigen können.

  2. #122
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    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen




    Hat bisher auch niemand geschrieben, dass er das beabsichtigte. Und es wäre - wie ich schon darauf hinwies - für den Tatbestand gefährliche Körperverletzung nicht massgeblich (Es muss hierfür gar keine Verletzung eintreten). Wenigstens darauf sollte man sich einigen können.
    Eben doch. Der Verletzungsvorsatz muss gegeben sein. d.h. die Lebensgefährlichkeit aus den Umständen muss für den Täter erkennbar sein.

    2. Tritte oder heftige Schläge gegen den Kopf des Opfers können eine das Leben gefährdende Behandlung darstellen. Dies gilt aber nur dann, wenn sie nach der Art der Ausführung der Verletzungshandlungen im Einzelfall zu lebensgefährlichen Verletzungen führen können. Ob dies der Fall war, muss aus den Urteilsfeststellungen abschließend deutlich werden. Erforderlich ist zudem ein Vorsatz des Täters zur Herbeiführung einer derartigen potenziellen Lebensgefahr (vgl. BGHSt 19, 352 f.).
    https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/12/2-60-12.php

    Auch trifft der Tatbestand gefährliche Körperverletzung nicht zu, wenn der Kopf des Opfers unglücklicherweise auf den Boden schlägt.
    Wenn ich seinen Kopf absichtlich auf die Theke oder auf den Boden donner ja.
    Würde ich wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt werden, wenn ich jemand ein Bein stelle und er mit dem Kopf gegen die Wand knallt? Nein.
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  3. #123
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    Zitat Zitat von Kannix Beitrag anzeigen
    Eben doch. Der Verletzungsvorsatz muss gegeben sein. d.h. die Lebensgefährlichkeit aus den Umständen muss für den Täter erkennbar sein.
    In dem was du von mir zitiert hast ging es aber vor allem um die Frage, ob eine Verletzung überhaupt eingetreten sein muss. Und das ist grade nicht der Fall bei
    § 224.
    Und der Vorsatz muss auch nur bedingt sein (Eventualvorsatz). Der Täter muss die potentielle Lebensgefahr zumindest für möglich halten. Typische Beispiel: "Lustige Gesellen" schießen an Sylvester Raketen Richtung Menschenmengen oder schmeißen Böller in die Richtung. Es wird niemand verletzt und sie haben es auch nicht beabsichtigt. Trotzdem, hier ist der Eventualvorsatz gegeben, das ist mehr als fahrlässig. : Ergo: § 224 Nr. 5 kann greifen.

    https://www.juraforum.de/lexikon/bedingter-vorsatz


    Auch trifft der Tatbestand gefährliche Körperverletzung nicht zu, wenn der Kopf des Opfers unglücklicherweise auf den Boden schlägt.
    Das mag dann die § 224 1- 4 nicht erfüllen, für Nr 5. muss das aber noch kein Ausschluss sein. Ein potentiell "generelle Lebensgefährlichkeit" reicht aus.
    Zu deinem Bsp. : Hat derjenige ordentlich Speed drauf, wenn du ihm ein Bein stellst oder ist eine Treppe in der Nähe.

    Was wäre denn, wenn du jd. die Treppe runterschubst ohne die Absicht zu verletzen?

  4. #124
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    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    In dem was du von mir zitiert hast ging es aber vor allem um die Frage, ob eine Verletzung überhaupt eingetreten sein muss. Und das ist grade nicht der Fall bei
    § 224.
    Wenn es vor allem um diese Frage gehen sollte, warum erwähnst Du es in Klammern? In dem Beitrag auf den Du geantwortet hattest ging es darum, dass durch unglückliche Umstände jemand sterben könnte. Das genau das andere Extrem zu "gar keine Verletzung".
    Und der Vorsatz muss auch nur bedingt sein (Eventualvorsatz). Der Täter muss die potentielle Lebensgefahr zumindest für möglich halten.
    Genau, jetzt hast Du das was ich gesagt habe nochmal wiederholt.

    Man muss also annehmen, dass wenn McGregor jemandem eine langt, dieser Schlag lebensgefährlich sein könnte? Abgesehen davon, dass ich den Schlag so interpretiere, dass er nicht gedacht war um den Mann auszuknocken, frage ich mich warum manche immer noch glauben, dass ein Kampfsportler anders beurteilt werden sollte. Boxer, Ringer, WTler, Tkdler, Aikidokas, bei denen ist es dann immer gefährliche Körperverletzung. Ute und Long müssen sich warm einpacken.




    Was wäre denn, wenn du jd. die Treppe runterschubst ohne die Absicht zu verletzen?
    Genau bei solchen Fällen greift Dein bedingter Vorsatz. Im Unterschied zu Faustschlägen.

    Vielleicht sollte man sich mal an der Praxis orientieren. Wie oft kommt es vor, dass jemand nur wegen einem Faustschlag zu gefährlicher Körperverletzung verknackt wird? Wenn es dazu kommt, wird es meistens revidiert.
    Auf die Schnelle:
    Stiefvater schlägt 16Jährige bewußtlos, keine gefährliche Körperverletzung.
    https://www.strafrecht-bundesweit.de...perverletzung/

    Ob der Schlag eines Boxers im Sinne von § 224 Absatz 1 Nr. 5 zu werten ist, ist sicherlich umstritten. Vielleicht findet ja jemand einen Urteil, dass das bestätigt, dann mache ich mich auf die Suche nach einem wo das nicht der Fall ist.
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  5. #125
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    https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/gefaehrliche-koerperverletzung-mittels-koerperteil/#

    Das wäre ein Ansatzpunkt, den ich gerade gefunden habe. Wie Kannix schreibt, gibt es umstrittene Auffassungen. Es wäre dennoch nach meinem Rechtsverständnis irritierend, pauschal bestimmte Personengruppen anderen Bewertungskriterien auszusetzen. Die Gesetze sind dafür gedacht, objektive Kriterien zu schaffen, für mich ist also eine Abwägung, ob ein einzelner Schlag lebensgefährlich ausfällt, eine "konkrete Einzelfallentscheidung". Das Kriterium "Kampfsportler" kann da ins Gewicht fallen, wie auch viele andere Umstände.

    Der Angriff von McGregor ist da meines Erachtens weit von weg. Kann man alles dramatisieren, aber so sehe ich das eben.

    Zitat Zitat von Kusagras
    Was wäre denn, wenn du jd. die Treppe runterschubst ohne die Absicht zu verletzen?
    Als erwachsener Mensch und ohne, dass es ein Versehen (z.B. Unfall) war?
    Es ist ja alles denkbar hierzulande, aber ich glaube, den Fall, wie Du ihn schilderst, findet man nur im Märchenbuch. "Ich wollte den schon die Treppe runterschmeißen, aber der sollte sich doch nicht verletzen...". Is klar...
    Geändert von MCFly (25-08-2019 um 19:11 Uhr)
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    Dabei würdest Du sogar beim Schattenboxen verlieren. Kannix

  6. #126
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    Ich finde es eher ziemlich aberwitzig, wie Gerichte immer wieder herabreden wie gefährlich ein KO-Schlag aus dem Nichts für ungeübte, körperlich unterlegene Opfer ist, nur weil nichts passiert ist. Nach dem Motto, gefährliche Körperverletzung ist, wenn das Opfer tatsächlich auf der Intensiven oder im Leichenschauhaus landet, wie Jonny K. oder Tugce Albayrak. Hat der Täter Glück oder ist nur zu unfähig, ist es halt nur einfache. Manchmal wird es auch nicht erkannt wenn der Tod verzögert eintritt, und das nicht mehr mit dem Angriff in Verbindung gebracht wird.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  7. #127
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    Weiss nicht wieso hier groß darüber diskutiert wird. Aufgrund verbaler Provokationen jemandem die Faust ins Gesicht zu schlagen ist ein no-go, da kann man noch so viel drum herum philosophieren wie man will. Und wenn das dann auch noch von einem Profi Sportler ausgeht, dann ist für mich der Ofen aus. Ich kann diese gesamte Ego Scheisse, die McG und Co.abziehen nicht mehr sehen und es ist einfach grundlegend falsch, da solche Leute als "Vorbilder" der nächsten Generationen dargestellt werden. Ich schaue sehr gerne MMA, aber die Kultur dort ist mittlerweile übler als die der Fussball-Hooligan Schiene. Unterstes Niveau.

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  8. #128
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    Zitat Zitat von Kannix Beitrag anzeigen
    Wenn es vor allem um diese Frage gehen sollte, warum erwähnst Du es in Klammern?
    Spielt doch keine Rolle, es war nur eine Verdeutlichung. Es geht hier auch nicht lediglich um "unglückliche Umstände".

    In dem Beitrag auf den Du geantwortet hattest ging es darum, dass durch unglückliche Umstände jemand sterben könnte.

    Nein, in dem Beitrag ging es darum ob und welcher Umstand bzw. welcher Abschnitt des § 224 greifen kann.
    Für Nr 1 wurde das augeschlossen und für Nr 5 eben nicht! Auch Schläge gegen den Kopf (also mit der Faust z.B)
    können unter § 224 Nr. 5 fallen das wird ausdrücklich gesagt. Sicher spielen da die Umstände eine Rolle.
    Z.B ob du grade auf einer Weichbodenmatte stehst, wenn dir einer, noch dazu ohne Vorwarnung
    überraschend eine zimmert oder auf Beton. Ob du eine gegen die Schulter bekommst oder in die Schläfen- oder Kehlkopfgegend
    Btw, wenn ich de Wahl hätte wärs mir recht, dass der Zuschlagende 70 Kg Hans Wurst ist und kein Profi-Kämpfer, Dir nicht?


    Genau, jetzt hast Du das was ich gesagt habe nochmal wiederholt.
    Wenn du unter Vorsatz das verstehst/verstanden hast, was hier in Frage kommt, dann hätte ich mich wiederholt, ja.
    Auch kein Drama.


    Man muss also annehmen, dass wenn McGregor jemandem eine langt, dieser Schlag lebensgefährlich sein könnte?
    Man muss meiner Meinung nach in Betracht ziehen, das ein Schlag gegen den Kopf grundsätzlich lebensgefährlich sein kann.
    Das steht ja auch in dem von dir zitierten Text.
    Zumindest muss man sich bewusst sein, dass Juristen das nicht einheitlich bewerten, mehrheitlich aber bejahen.

    ... Boxer, Ringer, WTler, Tkdler, Aikidokas, bei denen ist es dann immer gefährliche Körperverletzung. ...
    Das ist so nicht gemeint. Das sollte klar sein. Btw.: Ich glaub auch nicht, dass du dir von Ute auf den Kehlkopf hauen lassen wolltest.
    Auch nicht per KFS.


    Genau bei solchen Fällen greift Dein bedingter Vorsatz. Im Unterschied zu Faustschlägen.
    Da sehe ich nicht per se den Unterschied.

    Vielleicht sollte man sich mal an der Praxis orientieren. Wie oft kommt es vor, dass jemand nur wegen einem Faustschlag zu gefährlicher Körperverletzung verknackt wird?
    Ums verknacken geht es nicht, gefährliche Körperverletzung muss nicht per se hoch bestraft werden. Wenn man Bewährung als nicht hoch betrachtet.

    Vielleicht findet ja jemand einen Urteil, dass das bestätigt, dann mache ich mich auf die Suche nach einem wo das nicht der Fall ist.
    Um was genau zu beweisen?

  9. #129
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    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    Nach dem Motto, gefährliche Körperverletzung ist, wenn das Opfer tatsächlich auf der Intensiven oder im Leichenschauhaus landet, wie Jonny K. oder Tugce Albayrak. Hat der Täter Glück oder ist nur zu unfähig, ist es halt nur einfache..
    Also der Täter im Fall Tuce A. wurde nicht wegen einfacher Körperverletzung sondern Körperverletzung mit Todefolge (§ 227) verurteilt.
    Das Mindestrafmass ist höher.
    Ansonsten geb ich dir recht. Das Strafmass wird oft nicht ausgeschöpft, der Täter eher geschont.

  10. #130
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    Bei Albayrak meinte ich nicht das Strafmaß, sondern dass die durch die Folgen eines einzelnen Schlags gestorben ist. Ich kenne ähnliche Fälle die ich aus gewissen Gründen nicht erklären möchte. Es ist also möglich, nicht nur wenn man am Boden noch gegen den Kopf tritt.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  11. #131
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    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    Spielt doch keine Rolle, es war nur eine Verdeutlichung. Es geht hier auch nicht lediglich um "unglückliche Umstände".
    Das Problem ist, dass Du nicht bestimmst um was es hier geht. Und Du auch nicht klar formulierst um was es Dir geht




    Z.B ob du grade auf einer Weichbodenmatte stehst, wenn dir einer, noch dazu ohne Vorwarnung
    überraschend eine zimmert oder auf Beton. Ob du eine gegen die Schulter bekommst oder in die Schläfen- oder Kehlkopfgegend
    Btw, wenn ich de Wahl hätte wärs mir recht, dass der Zuschlagende 70 Kg Hans Wurst ist und kein Profi-Kämpfer, Dir nicht?
    Das die Umstände berücksichtigt werden müssen ist richtig, aber von einem Täter zu erwarten alle Gegebenheiten abzuwägen können sicher nicht.






    Man muss meiner Meinung nach in Betracht ziehen, das ein Schlag gegen den Kopf grundsätzlich lebensgefährlich sein kann.
    Das steht ja auch in dem von dir zitierten Text.
    Zumindest muss man sich bewusst sein, dass Juristen das nicht einheitlich bewerten, mehrheitlich aber bejahen.
    Nein, dem ist nicht so. Ein einzelner Faustschlag zum Kopf führt selten zu einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung.






    Da sehe ich nicht per se den Unterschied.
    Du siehst keinen Unterschied ob ich jemandem eine knalle oder ihn eine Treppe runterschubse in Punkto was eher lebensgefährlich ist?




    Um was genau zu beweisen?
    Das es umstritten ist?
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  12. #132
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    Zitat Zitat von Kannix Beitrag anzeigen
    Das Problem ist, dass Du nicht bestimmst um was es hier geht. Und Du auch nicht klar formulierst um was es Dir geht.
    Das geb ich gern zurück. z.B. hier:

    Auch trifft der Tatbestand gefährliche Körperverletzung nicht zu, wenn der Kopf des Opfers unglücklicherweise auf den Boden schlägt
    Was heißt denn hier "unglücklicherweise". In Bezug auf welchen Fall?

    Das die Umstände berücksichtigt werden müssen ist richtig, aber von einem Täter zu erwarten alle Gegebenheiten abzuwägen können sicher nicht.
    Hat auch niemand gefordert. Wenn ich aber jemand die Treppe runterstoße und der sich "nur" Knochenbrüche zuzieht, gibts aller Wahrscheinlichkeit
    trotzdem eine Anklage nach § 224 (wegen § 224 Nr.5). Und wenn ich HIV-infiziert bin und rumpoppe (ohne das die anderen von meiner Infektion wissen), glücklicherweise niemanden infiziere, gibts trotzdem sehr sicher eine Anklage, auch nach § 224.

    Nein, dem ist nicht so. Ein einzelner Faustschlag zum Kopf führt selten zu einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung.
    Du hast das was ich schrieb offenbar nicht richtig gelesen oder nicht richtig verstanden. Dafür bin ich nicht verantwortlich.

    Ich wiederhole mich: [quote]Man muss meiner Meinung nach in Betracht ziehen, das ein Schlag gegen den Kopf grundsätzlich lebensgefährlich sein kann.
    Das steht ja auch in dem von dir zitierten Text.[/quote ](Hervorh. von mir)

    Mit dem "zitierten Text" meine ich das von dir angegeben BGH-Urteil. Ich schrieb ja nicht, das ein Kopfschlag regelmäßig in den Knast führt.

    Du siehst keinen Unterschied ob ich jemandem eine knalle oder ihn eine Treppe runterschubse in Punkto was eher lebensgefährlich ist?
    Sitzt derjenige auf nem Barhocker und guckt grade entspannt woanders hin und du als Kampfsportler knallst ihm eine gegen den Kopf in den Schläfenbereich, sodass der Kopf nach hinten fliegt.... (Um mal wieder auf den Ausgangspunkt zu kommen). In der Tat, sehe ich in beiden Fällen Argumente dafür das man nach
    § 224 Nr- 5 anklagen könnte. Und ich beschrieb ja den Fall, wo einer vom Hocker gehauen wurde. Schwere Kopfverletzungen, mit Langzeitschäden (Sprachzentrum).
    Leider kenn ich das Urteil nicht. Nur die Folgen sagen mir, das sie nicht harmlos sind und es hätte tödlich ausgehen können. So wie in de Fall Tugdce oder in vielen anderen Fällen. Ein Schlag, Bumm, bedeutende Konsequenzen.
    Und es wurden schon Leute , die harmlosere Verletzungen verursacht hatten nach " 224 Nr. 5 verurteilt. z.B.: der U-Bahnschubser, der in Berlin eine Frau die Treppe runterstieß, sie hatte Brüche, nicht jedoch am Kopf. Der Täter er hat knapp unter 3 Jahre gekriegt und der galt als geistig unterbelichtet.

    Das Umstände, ob eine lebensgefährliche Behandlung (das Ergebnis muss also nicht eintreten) vorliegt spielen natürlich eine
    Rolle, das hatten wir schon geklärt. Geklärt ist aber auch, dass Faustschläge grundsätzlich "eine das Leben gefährdenden Handlung"
    sein können. MC Gregor hat dem auf dem Barhocker sitzenden Mann völlig überrsachend eine gegen den Kopf gegeben und das war für mich kein Tätscheln.
    Wenn du da keine das Leben gefährdende Behandlung siehst, nun gut. Ich seh das anders.

    Das es umstritten ist?
    Dann ist es also nicht ausgeschlossen. Das auszudrücken, darauf kam bzw. kommt es mir an.
    Geändert von Kusagras (26-08-2019 um 08:24 Uhr) Grund: Ergänzung, Ortog.

  13. #133
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    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    ... Es ist also möglich, nicht nur wenn man am Boden noch gegen den Kopf tritt.
    Absolut. Das sieht der Gesetzgeber bzw. sehen Gerichte ja auch so.

  14. #134
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    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen



    Was heißt denn hier "unglücklicherweise". In Bezug auf welchen Fall?
    Du schlägst jemanden, er fällt mit dem Kopf auf den Boden. Keine gefährliche Körperverletzung.


    Hat auch niemand gefordert. Wenn ich aber jemand die Treppe runterstoße und der sich "nur" Knochenbrüche zuzieht, gibts aller Wahrscheinlichkeit
    trotzdem eine Anklage nach § 224 (wegen § 224 Nr.5). Und wenn ich HIV-infiziert bin und rumpoppe (ohne das die anderen von meiner Infektion wissen), glücklicherweise niemanden infiziere, gibts trotzdem sehr sicher eine Anklage, auch nach § 224.
    Hier geht es aber um einen Faustschlag


    Du hast das was ich schrieb offenbar nicht richtig gelesen oder nicht richtig verstanden. Dafür bin ich nicht verantwortlich.

    Ich wiederhole mich:
    Man muss meiner Meinung nach in Betracht ziehen, das ein Schlag gegen den Kopf grundsätzlich lebensgefährlich sein kann.
    Das steht ja auch in dem von dir zitierten Text.
    (Hervorh. von mir)
    Mit dem "zitierten Text" meine ich das von dir angegeben BGH-Urteil. Ich schrieb ja nicht, das ein Kopfschlag regelmäßig in den Knast führt
    Mittlerweile glaube ich Du machst das mit Absicht: zu Behaupten es würde etwas anderes da stehen als es da tut.
    .
    Das ist das komplette Zitat von Dir
    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen

    Man muss meiner Meinung nach in Betracht ziehen, das ein Schlag gegen den Kopf grundsätzlich lebensgefährlich sein kann.
    Das steht ja auch in dem von dir zitierten Text.
    Zumindest muss man sich bewusst sein, dass Juristen das nicht einheitlich bewerten, mehrheitlich aber bejahen.
    darauf antworte ich
    Nein, dem ist nicht so. Ein einzelner Faustschlag zum Kopf führt selten zu einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung.
    Fälle bei denen jemand wegen gefährlicher Körperverletzung nach einem Faustschlag verurteilt wurde?
    Es müsste davon wimmeln, wenn wie Du behauptest, die Juristen dass mehrheitlich bejahen, dass ein Schlag gegen den Kopf grundsätzlich lebensgefährlich sein kann.
    Es gäbe kaum mehr Schlägereien ohne gefährliche Körperverletzung

    MC Gregor hat dem auf dem Barhocker sitzenden Mann völlig überrsachend eine gegen den Kopf gegeben und das war für mich kein Tätscheln.
    Wenn du da keine das Leben gefährdende Behandlung siehst, nun gut. Ich seh das anders.
    Absolut nicht. Der Opa wackelt ja noch nicht mal. Dir fehlt glaube ich die Lebenserfahrung.
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  15. #135
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    Abgesehen davon bin ich natürlich der Meinung, dass McGregor da nicht so einfach davon kommen sollte. Man müsste ihm einen ordentlichen Denkzettel verpassen und die Möglichkeiten des Strafrechts ausschöpfen.
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