Hi,
worum gehts erstmal:
ich muss für ein Kinderfilmfestival nen Workshop ausarbeiten. Inhaltlich soll es um Kampfchoreographie gehen - selbstverständlich mit der pädagogischen Dreingabe, dass Kloppe in Fim oft sehr verharmlosend dargestellt wird. Der lustige Teil des Workshops ist es, dann auch mal so eine kleine Kampfchoreo zu erarbeiten - vielleicht sogar aufzunehmen. Danach können die Kids einige Techniken mal gerne an der Pratze mit voller Wucht ausprobieren und abschätzen, ob sie danach auch so "unverbraucht" wieder aufstehen würden, wie das im Film teilw. gezeigt wird.
Ich hätte die Idee, einige Ausschnitte von Filmen zu zeigen und eventuell gleich danach eine Aufnahme von einem Wettkampf, wo so eine bzw. ähnliche Technik kommt und danach Feierabend ist.
Wie alt die Teilnehmer sind kann ich noch nicht sagen, muss also noch nach FSK-Zeugs fahnden.
Ein Beispiel:
Mr. Überfighter Y.Boyka kloppt dort mit Backkick seine Gegner zusammen, die dann aber nach kurzem Kopfschütteln und Stöhnen wieder voll Kampfbereit auf der Matte stehen um sich weiter verprügeln zu lassen. Gleich danach ein Ausschnitt von ... z.B. nem Smolik-Kampf ... selbe Technik - kein Kopfschütteln usw.
JETZT DIE FRAGE
(im juraforum gehts die ganze zeit nur über youtube-musikstücke, da hab ich schon geguckt)
Darf ich solche Filmschnipsel/Kampfausschnitte öffentlich zeigen? Muss sich mein Veranstalter darum kümmern? Ich habe wirklich keine Ahnung!
Danke