@ MCFly:
Ich fand bisher alle Urteile zu Notwehrsituationen, welche ich tatsächlich mal gelesen habe (nicht nur irgendeine Schlagzeile) recht gut begründet und schlüssig. Deutsche Gerichte (Landgericht Essen?) haben ja auch schon gezielte Schüsse mit einer illegalen Waffe als Notwehr anerkannt (der Fall mit dem gewaltbereiten Ex-Partner Ende der 1990er Jahre). Von daher hat mich deine Schilderung bzgl. "immer Messer am Schlüsselbund? Sie müssen es ja drauf anlegen") schwer gewundert. Ich denke, es muss da noch mehr gegeben haben (z. B. massive körperliche Überlegenheit).
Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"