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Thema: Dashcams

  1. #1
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    Standard Dashcams

    Hat jemand Erfahrungen damit? Kann eine empfehlen?
    Frank Burczynski

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  2. #2
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    Was genau hast Du damit vor?

    Die konstante „Überwachung“ ist in DE nicht erlaubt, generell der Einsatz rechtlich umstritten.

    Und die Kameras die mit Loop- bzw. Notfallfunktion (über G-Kraft Sensor) arbeiten sind nicht unbedingt praktisch und bedingt zuverlässig.
    "It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain

    "Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."

  3. #3
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    Naja, es gibt ein BGH Urteil dazu, umstritten sind sie seitdem nicht mehr. Es muss eine Loop Funktion sein, die nicht erst beim Speicherplatzende überschreibt, sondern löscht wenn es keine Notwendigkeit sieht.

    Technisch scheinen nach den Tests die ich im Internet dazu finde, alle mit dem Problem des Loops und dem G-Sensor zurecht zu kommen.
    Frank Burczynski

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  4. #4
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    Hinsichtlich des BGH Urteils vom Mai haben die da nicht über die grds. Zulässigkeit von Dashcams entschieden (die Aufnahme in dem Fall war unzulässig), sondern über die Verwertbarkeit eines unzulässig erworbenen Beweises im Zivilprozess:

    "Die Unzulässigkeit oder Rechtwidrigkeit einer Beweiserhebung führt im Zivilprozess nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot. Über die Frage der Verwertbarkeit ist vielmehr aufgrund einer Interessen- und Güterabwägung nach den im Einzelfall gegebenen Umständen zu entscheiden."

    und weiter

    "denn es ist technisch möglich, eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung unmittelbar des Unfallgeschehens zu gestalten, beispielsweise durch ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges.

    woraus sich eben dann Loop und Co. ableiten - wie lange so ein Loop ggf. sein darf etc. pp. dazu hat der BGH nichts gesagt, insofern kann man sich hier da immer noch vortrefflich drüber streiten.


    Die Loops sind technisch weniger das Problem - hier ist mehr die Frage wie gut man an den Knopf kommt um die Aufnahme zu sichern bzw. wo man die Kamera im Fahrzeug anbringen kann, so dass man gut dran kommt aber trotzdem keine "Sichtbehinderung" im Bereich des Fahrers auf der Frontscheibe hat - §23 StVO.

    Bei den G-Sensoren solltest Du drauf achten, dass dieser einstellbar ist - gerade in Berlin kann ich mir vorstellen, dass man häufiger mal etwas schärfer bremsen muss ohne das es immer gleich einen Unfall bedeutet.
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  5. #5
    PhilExpat Gast

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    Achte beim Kauf darauf, dass sie bei Dunkelheit gute Bilder liefert.
    Und 1080er Auflösung mit nur 30fps bringt nichs weil diese Bilder bei höheren Geschwinigkeiten unscharf sind! Brauchbar sind nur Kameras die 1080 mit 60fps aufnehmen können.

    Schau einfach auf den vielen Seiten die Dashcams testen.
    Ich überleg mir inzwischen sogar mir eine mit Infrarot Aufnahme zuzulegen, um nachts bessere Aufnahmen zu bekommen falls was sein sollte.

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