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Thema: §242

  1. #1
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    Standard §242

    Hi Leute,
    Wie ist es mit Recht und Ordnung wenn: eine Person ungehindert etwas wegnimmt also ohne mechanische Sicherung und ohne Gegenwehr vom Besitzer.
    Ist es dann so etwas wie ein Diebstahl? Ist dann das Notwehr recht gegeben? Für Verteidigung von Hab und gut eines dritten.

  2. #2
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    Standard

    Bin kein Jurist, aber: Ja. §242 StGB spricht nirgends von Hinderung oder Gegenwehr. Somit ist Notwehr (zumindest aber Notstand nach §34 StGB) anwendbar.
    Ansonsten ziehen bei Hinderung wohl §243 (schwerer Diebstahl) und/oder bei Gegenwehr §249 (Raub) bzw §250 (schwerer Raub).
    Geändert von Inumeg (20-10-2019 um 16:13 Uhr)

  3. #3
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    ich Frage weil etwas von alten zu neuen Gewahrsam genannt ist. Im bezug auf § 242.
    Die genaue Seite dauert etwas. Einen Moment! also auf www.bing.com dann Diebstahl § 242 stgb - Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung/Ermittlungsverfahren NRW & Bundesgebiet (das wurde am 12.07.2011 erstellt)

    Also ohne Hinderung währe es Diebstahl und unter 50 € wert keine Verurteilung?
    Geändert von Robb (20-10-2019 um 17:45 Uhr)

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