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Thema: Das Lehrkonzept : Karate-Lehrer/in der Deutschen Dan Akademie

  1. #1
    step-by Gast

    Standard Das Lehrkonzept : Karate-Lehrer/in der Deutschen Dan Akademie

    Im Internet bin ich auf einen kurzen Text gestoßen: Kurzbeschreibung der Ausbildung zum/zur Karatelehrer/in

    Die Lehrkonzeption " Karatelehrer/in" der Deutschen Dan Akademie setzt die Inhalte der C- Trainer oder F- Übungsleitereausbildung des DKV
    voraus und wenden sich an geistig und motorsich aufgeschlossene Karate-ka, mit der Mindestgraduierung 1. Dan, die über eine gewissen Lehr- und Lebenserfahrung verfügen ( ab ca. 25 Jahre)

    In jeweils ca. 15 Unterrichtseinheiten ( a 45 Minuten ) pro Wochenende werden Hintergrundwissen, Philosophie, themenspezifische Karatepraxis,
    Katabunkai. Gesundheitsförderung...
    usw. von kompetenten Referenten/innen vorgestellt und durch die Teilnehmer/innen theoretisch/praktisch erarbeitet.
    Der Preis je Wochenende 150 €.

    In meinem Verband gibt es eine Trainerausbildung. ( Nur zum Vergleich )


    Was soll ich unter einer Karatelehrer/in Ausbildung I verstehen, da die DDA sofort auf die Ausbildung Karate-Lehrer II verweist.
    Dann darauf , daß dann die Ausbildung mit einer A-Trainerlizenz abgeschlossen werden kann.



    Die Trainerausbildung ist für mich sinnvoll.
    Warum aber eine Karate-Lehrer/in Ausbildung Stufe I und Stufe II


    Gibt es die nur im DKV oder auch im DJKB?

    Danke für eine erläuternden Worte.

  2. #2
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    Standard

    Zitat Zitat von step-by Beitrag anzeigen

    Gibt es die nur im DKV oder auch im DJKB?

    Danke für eine erläuternden Worte.

    https://www.kampfkunst-board.info/fo...r-DAN-Akademie

  3. #3
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    97

    Standard

    Zitat Zitat von step-by Beitrag anzeigen
    Im Internet bin ich auf einen kurzen Text gestoßen: Kurzbeschreibung der Ausbildung zum/zur Karatelehrer/in

    Die Lehrkonzeption " Karatelehrer/in" der Deutschen Dan Akademie setzt die Inhalte der C- Trainer oder F- Übungsleitereausbildung des DKV
    voraus und wenden sich an geistig und motorsich aufgeschlossene Karate-ka, mit der Mindestgraduierung 1. Dan, die über eine gewissen Lehr- und Lebenserfahrung verfügen ( ab ca. 25 Jahre)

    In jeweils ca. 15 Unterrichtseinheiten ( a 45 Minuten ) pro Wochenende werden Hintergrundwissen, Philosophie, themenspezifische Karatepraxis,
    Katabunkai. Gesundheitsförderung...
    usw. von kompetenten Referenten/innen vorgestellt und durch die Teilnehmer/innen theoretisch/praktisch erarbeitet.
    Der Preis je Wochenende 150 €.

    In meinem Verband gibt es eine Trainerausbildung. ( Nur zum Vergleich )


    Was soll ich unter einer Karatelehrer/in Ausbildung I verstehen, da die DDA sofort auf die Ausbildung Karate-Lehrer II verweist.
    Dann darauf , daß dann die Ausbildung mit einer A-Trainerlizenz abgeschlossen werden kann.



    Die Trainerausbildung ist für mich sinnvoll.
    Warum aber eine Karate-Lehrer/in Ausbildung Stufe I und Stufe II


    Gibt es die nur im DKV oder auch im DJKB?

    Danke für eine erläuternden Worte.

    Zur Info:
    Die DDA wurde durch Beschluss der Bundesversammlung am 19.11.2016 als eigenständiger Verband von der DDA-Versammlung aufgelöst und in den DKV überführt.


    Was dir vielleicht weiterhilft ist dann die Seite:
    https://www.karate.de/ressorts/karatelehrer


    Den Karatelehrer bitte nicht mit dem Karatetrainer verwechseln.
    Für die Trainerlizenz gibt es höhere Vorgaben.
    Lachst Du im Training, weinst Du auf der Straße!
    Weinst Du im Training, lachst Du auf der Straße!

  4. #4
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    Standard

    Zitat Zitat von kampf-ratte Beitrag anzeigen
    Für die Trainerlizenz gibt es höhere Vorgaben.
    Die da wären? Welche Lizenz meinst Du?

  5. #5
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von kaffeegeniesser Beitrag anzeigen
    Die da wären? Welche Lizenz meinst Du?
    C Lizenz scheint die Basis zu sein, B Lizenz kann am Ende der Karatelehrer I - Ausbildung ausgestellt werden, A Lizenz am Ende der Karatelehrer II Ausbildung.

    Jedenfalls steht auf der DDA Seite: "Inhaltlich wird sich in der DDA nichts ändern und die Ausbildungsgänge der DDA werden im DKV weitergeführt."
    Also scheint es weiter dieses Modulsystem zu geben, obwohl auf der DKV Seite nichts mehr von I und II zu sehen ist, das widerspricht sich irgendwie.

    Trainerlizenzen (C, B, A,) sind Breiten- und Leistungssport-Lizenzen und sind sportartenübergreifend, wer also eine solche Lizenz hat, muss nicht notwendigerweise Ahnung von Karate haben, oder ein guter Karatelehrer sein. Von daher verstehe ich auch nicht was da mit "Vorgaben" gemeint ist.
    Ein "Trainer" hat meiner Ansicht nach nicht die gleiche Qualifikation wie ein Lehrer, der für eine spezielle Sparte ausgebildet wurde.
    In diesem Fall soll sich das vielleicht ergänzen, allgemeines Wissen über Trainingsmethodik und Aufbau, und fachspezifisches Wissen über Karate.

  6. #6
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    Das dient dazu, damit der Verband Geld verdienen kann.

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    Don't dream it, be it!

  7. #7
    step-by Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Inryoku Beitrag anzeigen
    C Lizenz scheint die Basis zu sein, B Lizenz kann am Ende der Karatelehrer I - Ausbildung ausgestellt werden, A Lizenz am Ende der Karatelehrer II Ausbildung.

    Jedenfalls steht auf der DDA Seite: "Inhaltlich wird sich in der DDA nichts ändern und die Ausbildungsgänge der DDA werden im DKV weitergeführt."
    Also scheint es weiter dieses Modulsystem zu geben, obwohl auf der DKV Seite nichts mehr von I und II zu sehen ist, das widerspricht sich irgendwie.

    Trainerlizenzen (C, B, A,) sind Breiten- und Leistungssport-Lizenzen und sind sportartenübergreifend, wer also eine solche Lizenz hat, muss nicht notwendigerweise Ahnung von Karate haben, oder ein guter Karatelehrer sein. Von daher verstehe ich auch nicht was da mit "Vorgaben" gemeint ist.
    Ein "Trainer" hat meiner Ansicht nach nicht die gleiche Qualifikation wie ein Lehrer, der für eine spezielle Sparte ausgebildet wurde.
    In diesem Fall soll sich das vielleicht ergänzen, allgemeines Wissen über Trainingsmethodik und Aufbau, und fachspezifisches Wissen über Karate.
    Hallo finde Deine Antwort sehr ausführlich.
    Habe mich mehr mit dem Thema beschäftigt.

    Anhang 44639


    Wie wird es bei Euch im Verein oder in der Sportschule durchgeführt?
    In dem Verein in dem ich übe, haben wir einen Übungsleiter mit Trainingsschein.
    Die Trainerausbildung wird vom Verband durchgeführt und ist vom Sportbund anerkannt.

    Habe aber noch keinen Hinweis gefunden, muß bei einer Trainingsstunde in einem Verein auf jeden Fall ein Übungsleiter dabei sein oder genügt auch
    ein vom Vereinsvorstand anerkannter " Ausbilder ohne Trainingsschein ".

    Wie ist es bei Euch?

  8. #8
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    Bei uns ist immer einer Trainer, der den Trainerschein A, B oder C, sowie mindestens den Übungsleiter C Breitensport hat.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  9. #9
    step-by Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Bei uns ist immer einer Trainer, der den Trainerschein A, B oder C, sowie mindestens den Übungsleiter C Breitensport hat.
    Könntest Du etwas mehr in die Materie einsteigen?
    Sind das Trainerschein vom Verband?
    Oder Übungsleiter die vom Deutschen Sport Bund ausgebildet wurden?

    Ist es nach dem Vereinsrecht erforderlich, daß immer ein Übungsleiter beim Training dabei ist?
    Oder kann die Vereinsführung für Notfälle. einen Trainer ohne Trainerschein, für die Sportausbildung einsetzen.

    Danke.

  10. #10
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    Der Trainerschein ist Verbandsintern und jeder Trainer, der eine Gruppe leitet, sei es auch nur ausnahmsweise mal, braucht den Trainerschein.
    Der Übungsleiter ist der des DOSB. Der ist bei uns Vereinsinter für den Gesamtverein vorgeschrieben.
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  11. #11
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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Der Trainerschein ist Verbandsintern und jeder Trainer, der eine Gruppe leitet, sei es auch nur ausnahmsweise mal, braucht den Trainerschein.
    Du sprichst aber hier von vereinsinternen Vorgaben, allgemeingültig ist das nicht.

  12. #12
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    Zitat Zitat von kaffeegeniesser Beitrag anzeigen
    Du sprichst aber hier von vereinsinternen Vorgaben, allgemeingültig ist das nicht.
    Genau. Dafür werden die Scheine auch vom Verein aus bezahlt.
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  13. #13
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    Der DKV ist dem DOSB untergeordnet.
    Das heißt der DOSB gibt das Rahmengerüst für die Lizenzen vor, daher sind die auch recht ähnlich egal ob ich
    einen C Trainer Tunen Breitensport habe oder einen C Trainer Karate Breitensport......
    Lizenzen die im DKV oder einem dazugehörigen Landesverband gemacht wurden sind Karate spezifisch.
    Weiterhin unterscheiden sich die Lizenzen im DKV nach Breitensport, Leistungssport, "Seniorengerechtes Training", Kinder,
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  14. #14
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    Zitat Zitat von kaffeegeniesser Beitrag anzeigen
    Du sprichst aber hier von vereinsinternen Vorgaben, allgemeingültig ist das nicht.
    Ob jemand mit Trainerlizenz anwesend ist oder nicht, kann dann relevant werden, wenn etwas passiert, insbesondere bei Minderjährigen Es soll durchaus schon vorgekommen sein, dass eine Versicherung versucht hat, sich vor einer Leistungserbringung zu drücken. Und wenn sich jetzt beispielsweise ein Kind im Training so verletzt, dass eine medizinische Behandlung notwendig ist oder gar langfristige Kosten entstehen, dann kann es sein, dass eine Versicherung fragt, ob eine qualifizierte Aufsicht anwesend war. Die Qualifikation wird in der Regel durch eine Trainerlizenz nachgewiesen.


    Bzgl. der Kosten ist hier meine persönliche Erfahrung (Bayerischer Karatebund/DKV):
    - Grundlehrgang (auch Gruppenhelfer genannt): € 100,- für drei Wochenenden
    - C-Trainer Breitensport: € 150,- für drei Wochenenden
    - SV-Lehrer/B-Trainer SV und Gewaltprävention: € 700,- für sieben Tage am Stück inkl. Übernachtung und Verpflegung in der Sportschule (diese sieben Tage gibt es heute nicht mehr so)
    - Lizenzverlängerung: € 30,- nach jeweils vier Jahren

    Wenn ich das Preis-Leistungsverhältnis betrachte, ist das meiner Meinung nach völlig in Ordnung. Das liegt aber auch daran, dass ich bei allen diesen Ausbildungen wirklich etwas mitgenommen habe. Die 700,- für den SV-Trainerschein mögen auf den ersten Blick hoch erscheinen, aber da wir dort u.a. Topausbilder von der Polizei dabei hatten (ex-SEK und Nahkampfausbilder), war auch das mehr als gerechtfertigt.

  15. #15
    step-by Gast

    Standard

    Hallo kampf-ratte,

    guter Hinweis auf den DOSB. und das Rahmengerüst für die Lizenzen.

    Habe mir die Mühe gemacht und weiter im Internet gesucht.
    Deutscher Bundestag - Drucksache 19/9150 -

    2 Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen
    2.1 Verfassungsrechtlicher Schutz sportlicher Betätigung

    Alle sportlichen Betätigungen finden ihren verfassungsrechtlichen Schutz im Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit ( Artikel 2 Absatz 1, Grundgesetz - GG)

    2.2 Verfassungsrechtliche Kompetenzreglung
    Nach Artikel 30 GG ist die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben Sache der Länder, soweit das Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zuläßt.
    Alles zu lesen, war mir doch etwas zu anstrengend.
    In Deutschland ist einfach vieles geregelt.

    einiges findet sich auch hier:
    https://www.dosb.de/sonderseiten/new...news/ausschrei..

    Die WAKO Trainerausbildung ( C/B/A) ab sofort vom DOSB linzenziert.
    Schreiben vom 24. Januar 2018 des DOSB Bildungsreferarts liegt vor.

    Die Taekwondo- Union Deutschland hat an ihre Mitglieder ebenfalls informiert, was sich bei der C, B, A Lizenz ändert.

    Warum sind diese Lizenzen erforderlich?
    Bekommt der Verein, wenn seine Mitglieder diese anerkannten Lizenzen vorweisen können, Zuschüsse vom Land?
    Oder sind diese Lizenzen vorgeschrieben, damit der Sport in einem Verein durchgeführt werden darf?

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