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Thema: Fixierung schwerst erziehbarer Jugendlicher

  1. #16
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    Zitat Zitat von Willi von der Heide Beitrag anzeigen
    Im Justizvollzug ist das ganze eine " besondere Sicherungsmaßnahme " und muß von daher so kurz wie möglich gehalten werden. Die gesamte Situation ist nämlich psychisch sehr belastend und wird darum auch nur in besonderen Fällen erfolgen. Akute Suizidgefahr wäre so ein Grund.
    In meinem Berufsumfeld kommt zu der Suizidsache immer noch der Widerstand oder gar Angriff uaf die PVB dazu.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  2. #17
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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    In meinem Berufsumfeld kommt zu der Suizidsache immer noch der Widerstand oder gar Angriff uaf die PVB dazu.
    http://www.dbbjnrw.de/sites/aktuelle...JVA-Beamte.htm

  3. #18
    KingAndy25 Gast

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    Zitat Zitat von MichaelII Beitrag anzeigen
    Interessante Vorschläge. Meines Wissens darf ich aber niemanden "Fixieren", auch wenn dieser vielleicht in psychiatrischer Behandlung ist oder mir sein Verhalten nicht gefällt. Da gibt es selbst für Psychiatrien sehr hohe Hürden.
    Festhalten von Jugendlichen mit Hebel und oder 95 kg Körpergewicht? In welchem Zusammenhang? Welche Profession hast du? Fällt mir jetzt nicht viel ein, wo das legal sein soll...
    Er sagt ja es geht um Situationen in denen der Klient eine Gefahr für sich und andere wird. Das ist weit weg davon das er einfach etwas tun oder lassen soll was er nicht will. In solchen brenzligen Situationen ist eine Fixierung absolut legal. Sie muss nur richtig angewendet sein.

  4. #19
    KingAndy25 Gast

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    Zitat Zitat von Willi von der Heide Beitrag anzeigen
    Nun ja, der Arbeitgeber sollte sich da schon auskennen, vor allem bei der zu beachtenden Rechtslage ! " Wir " sind dieses Jahr erst wieder explizit drauf hingewiesen worden.
    Naja er sollte schon. Aber wie oft ist dieses sollte im sozialen Bereich denn wirklich erfüllt? Praktikanten sollten auch nicht allein gelassen werden und bei Nachtschichten im Heim sollten auch immer 2 Erzieher / sozial Arbeiter etc. Anwesend sein. Die Realität sieht leider meist anders aus.
    Ich sag ja nicht das man den Chef nicht fragen soll, aber sich selbst Gedanken machen kann nicht schaden.

  5. #20
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    Ich denke der TE hier benutzte einfach den falschen Begriff und meinte gar nicht Fixierung im eigentlichen Sinne, sondern eher Gefahrenabwehr im allgemeinen Sinne. Aber da er sich ja scheinbar gar nicht mehr meldet, werden wir das wohl gar nicht herausbekommen.
    Geändert von angHell (06-11-2019 um 09:30 Uhr)

  6. #21
    MichaelII Gast

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    Hallo,
    sorry, mit meiner Nachfrage nach Beruf oder Profession hatte ich auf den Threatersteller abgezielt. Muss an meiner Formulierung arbeiten :-)

    Aus dem Eingangspost geht für nicht hervor, dass er bei Justiz oder Psychiaterie angestellt ist, auch nicht bei der Polizei.
    Daher meine Skepsis nach der Legalität von Festhalten, Fixierungen, Hebeln usw. Ist z. b. in einer Jugendnotaufnahme, wo die Polizei die ganze Nacht minderjährige Klienten, die sie von der Straße aufliest, abgiebt, ein NO-Go. Auch bei Gewaltausbrüchen.

    @angeHell: Bin deiner Meinung, die Begriffe müssten genauer geklärt sein, dann aber auch wer der Anwender ist und in welcher beruflichen Umgebung.

    Zitat Zitat von KingAndy25 Beitrag anzeigen
    Er sagt ja es geht um Situationen in denen der Klient eine Gefahr für sich und andere wird. Das ist weit weg davon das er einfach etwas tun oder lassen soll was er nicht will. In solchen brenzligen Situationen ist eine Fixierung absolut legal. Sie muss nur richtig angewendet sein.
    Wie gesagt, Begriffsbestimmung. Im Eingangspost wurde von Minderjährigen gesprochen. Und nach meiner Kenntnis ist das nicht "einfach legal". Auch nicht bei fremd oder selbstgefährdung.

    ein Beispiel: Wenn jugendliche, die z. b. als gewalttätig bekannt sind oder Fluchtgefahr besteht ( z. b. bei Verlegung in eine andere Jugendeinrichtung vom amtlichen Vormund der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, beschlossen. Wie gesagt, nicht JVA oder Psychaterie) dann wird für die Autofahrt die Polizei bemüht und der/die Sozialarbeiterin vom Jugendamt fährt mit. Die darf nicht mal ein 10 jähriges Mädchen festhalen, wenn die an der Ampel abhauen will...
    Geändert von MichaelII (06-11-2019 um 10:21 Uhr)

  7. #22
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    Exakt, daher ja auch der Hinweis auf die Kurse von ARBEITGEBER. Der sollte eigentlich seinen Mitarbeitern Infos geben was sie dürfen und was nicht und ihnen dann auch die nötige körperliche Kompetenz vermitteln (zumindest theoretisch) was sie tun können.

  8. #23
    KingAndy25 Gast

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    Zitat Zitat von MichaelII Beitrag anzeigen
    Wie gesagt, Begriffsbestimmung. Im Eingangspost wurde von Minderjährigen gesprochen. Und nach meiner Kenntnis ist das nicht "einfach legal". Auch nicht bei fremd oder selbstgefährdung.

    ein Beispiel: Wenn jugendliche, die z. b. als gewalttätig bekannt sind oder Fluchtgefahr besteht ( z. b. bei Verlegung in eine andere Jugendeinrichtung vom amtlichen Vormund der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, beschlossen. Wie gesagt, nicht JVA oder Psychaterie) dann wird für die Autofahrt die Polizei bemüht und der/die Sozialarbeiterin vom Jugendamt fährt mit. Die darf nicht mal ein 10 jähriges Mädchen festhalen, wenn die an der Ampel abhauen will...
    Warum sollte der Sozialarbeiter das Kind nicht festhalten dürfen? Kommt halt immer auf die Situation an. Wenn die sozial Arbeiterin die Aufsichtspflicht hat, bzw. Das Kind in deren Obhut ist darf der sozial Arbeiter das sehr wohl.

    Zusätzlich nochmals, es geht um gefährdende Situationen. Weglaufe. Ist nicht gefährdend, jedenfalls nicht akut. Eine gefährdende Situation, z. B. Wenn ein jugendlicher mit einer Schere auf einen los geht macht eine Fixierung legitim. Solange wir uns im Bereich einer Nötigung aufhalten. Wenn es zu einer Körperverletzung nach §224 StGB wird ist diese nicht mehr gerechtfertigt.

  9. #24
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    Es sei denn es läuft bspw. auf die Straße...

  10. #25
    KingAndy25 Gast

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    Zitat Zitat von angHell Beitrag anzeigen
    Es sei denn es läuft bspw. auf die Straße...
    Bingo. Und dann ist eine Nötigung als "quasi" Nothilfe ( nennt sich juristisch vermutlich anders) gerechtfertigt.

  11. #26
    MichaelII Gast

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    Zitat Zitat von KingAndy25 Beitrag anzeigen
    Warum sollte der Sozialarbeiter das Kind nicht festhalten dürfen? Kommt halt immer auf die Situation an. Wenn die sozial Arbeiterin die Aufsichtspflicht hat, bzw. Das Kind in deren Obhut ist darf der sozial Arbeiter das sehr wohl.

    Zusätzlich nochmals, es geht um gefährdende Situationen. Weglaufe. Ist nicht gefährdend, jedenfalls nicht akut. Eine gefährdende Situation, z. B. Wenn ein jugendlicher mit einer Schere auf einen los geht macht eine Fixierung legitim. Solange wir uns im Bereich einer Nötigung aufhalten. Wenn es zu einer Körperverletzung nach §224 StGB wird ist diese nicht mehr gerechtfertigt.
    Sorry, bin ich anderer Meinung. Wir sprechen auch nicht über Notwehr, eine Fixierung kann niemals Notwehr sein. Notwerh dazu hat jedermann das Recht.
    Ein Jugendlicher hat verbotene Gegenstände: Abnehmen, Polizei rufen, anzeigen, Hausverbot. Aber nicht fixieren. Dazu hat man nicht das Recht.
    Hier greift auch nicht das Recht jedermannes, jemanden der eine Straftat begeht, solange festzuhalten, bis die Polizei die Personalien aufgenommen hat. Die sind in Jugendeinrichtungen bekannt.

    Kann nur jedem raten außerhalb von Psychiaterien, JVA und Polizeidienst keinen Jugendlichen zu fixieren. Ist mmir noch keine Einrichtung untergekommen, in der das gefordert bzw. praktiziert wird. Aus dem einfachen Grunde weil man angezeigt werden kann, und dann kann man sich selbst vor Gericht wehren, der Arbeitgeber ist dann außen vor, weil er das niemals nachweisbar angeordnet hat.

  12. #27
    Elwin Gast

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    Danke für die Antworten! Hatte Probleme mit dem Passwort. Ich bin u.a. Erziehungswissenschaftler von Beruf. Deeskalation hat bei uns und speziell bei mir oberste Priorität und je fitter ich bin, desto cooler und deeskalativer kann ich m.E. arbeiten, deswegen die Frage nach dementsprechenden Kursen. Hätte gedacht es gibt da noch mehr Angebote, wie z.B. das von Brodala. Der Arbeitgeber bietet schon einiges, aber selbst viele Polizisten bilden sich privat weiter. Fixierung ist tatsächlich ein missverständlicher Begriff, ich konnte die Überschrift leider nicht mehr ändern. Wenn Jugendliche ihren Kopf mit voller Wucht gegen die Wand oder Bettkante schlagen, mit Schraubendreher auf uns losgehen, mit Feuerlöscher oder Ziegelsteinen schmeissen, sich in ihren eigenen Arm oder den Körper anderer festbeissen, abgebrochene Stuhlbeine schwingen, Mitbewohner oder Angestellte erwürgen wollen...dann führt m.E. manchmal kein Weg an festhalten vorbei.

  13. #28
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    Da bist du ja im Bereich Notwehr und Nothilfe.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  14. #29
    KingAndy25 Gast

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    Zitat Zitat von Elwin Beitrag anzeigen
    Danke für die Antworten! Hatte Probleme mit dem Passwort. Ich bin u.a. Erziehungswissenschaftler von Beruf. Deeskalation hat bei uns und speziell bei mir oberste Priorität und je fitter ich bin, desto cooler und deeskalativer kann ich m.E. arbeiten, deswegen die Frage nach dementsprechenden Kursen. Hätte gedacht es gibt da noch mehr Angebote, wie z.B. das von Brodala. Der Arbeitgeber bietet schon einiges, aber selbst viele Polizisten bilden sich privat weiter. Fixierung ist tatsächlich ein missverständlicher Begriff, ich konnte die Überschrift leider nicht mehr ändern. Wenn Jugendliche ihren Kopf mit voller Wucht gegen die Wand oder Bettkante schlagen, mit Schraubendreher auf uns losgehen, mit Feuerlöscher oder Ziegelsteinen schmeissen, sich in ihren eigenen Arm oder den Körper anderer festbeissen, abgebrochene Stuhlbeine schwingen, Mitbewohner oder Angestellte erwürgen wollen...dann führt m.E. manchmal kein Weg an festhalten vorbei.
    Vielen Dank für die Rückmeldung. Das habe ich mir doch gedacht das du in solch einem Bereich arbeitest. Passt nämlich genau zu den Fallbeispielen die ich vor 2 Semestern noch durchgenommen habe. Da ging es genau um diese Fälle, deshalb auch meine Vehemenz.

    Ps: wir haben das Seminar übrigens neben der Strafrechts Professorin (interdisziplinär) auch mit einem sozial Arbeiter und bjjler durchgeführt. Deshalb meine Idee mit den haltetechniken.

    Gruß
    Andi

  15. #30
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    Zitat Zitat von Elwin Beitrag anzeigen
    Jugendliche ihren Kopf mit voller Wucht gegen die Wand oder Bettkante schlagen, mit Schraubendreher auf uns losgehen, mit Feuerlöscher oder Ziegelsteinen schmeissen, sich in ihren eigenen Arm oder den Körper anderer festbeissen, abgebrochene Stuhlbeine schwingen, Mitbewohner oder Angestellte erwürgen wollen...dann führt m.E. manchmal kein Weg an festhalten vorbei.
    Die Polizei rufen ist das erste was man tun sollte
    Wenn man sich zu physischer Gegenwehr gezwungen sieht und es schafft den Angreifer ruhig zu stellen, immer noch danach die Polizei und evt. Arzt rufen.

    Falls Angehörige oder Zuschauer dich einem überzogenen körperlichen Einsatzes bezichtigen......egal wie der Anstaltsleiter zu der Sache steht, Köpfe müssen rollen und mit Glück bleibt es für dich bei einem Deeskalationstraining und einer Versetzung in eine andere Abteilung.

    Deshalb nie jemand anfassen und Notruf bei Polizei.
    Geändert von Paradiso (06-11-2019 um 22:02 Uhr)

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