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Little Green Dragon
Weil? Das Ergebnis mit Deinem laienhaften Rechtsverständnis nicht zusammen passt?
Wenn Du mein Rechtsverständnis als "laienhaft" bezeichnest, soll das eventuell darauf hindeuten, dass Du ein juristischer Profi bist?
Mein laienhaftest Rechtsverständnis sagt mir, dass es bei der Unterscheidung zwischen einem vorsätzlichen Tötungsdelikt (für Dich: Mord und Totschlag) und einem nichtvorsätzlichen (KV mit Todesfolge, fahrlässige Tötung) auf den Vorsatz ankommt und nicht darauf, ob das Opfer noch am Tatort verstirbt oder im Krankenhaus.
Zitat von
Little Green Dragon
Ist vollkommen OT aber das Gericht hat keine Tötungsabsicht in dem Fall gesehen,
ja eben, keine (auch keine bedingte) Tötungsabsicht => kein vorsätzliches Tötungsdelikt.
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Little Green Dragon
Das ist nun Deine Behauptung. Im den von Dir verlinkten Artikel steht allerdings:
Und bis zum Schluss blieb unklar, wer den Tod von Jonny K. auf dem Gewissen hat. Womöglich wäre selbst bei besserer Beweislage ein einzelner Täter gar nicht zu ermitteln in diesem irren Inferno aus Schlägen, dem heftigen Sturz und brutalen Tritten. So erklärt sich der Tatbestand einer „Körperverletzung mit Todesfolge“,
Laut Zeitungsberichten wurde Jonny K. an Ort und Stelle reanimiert. Falls dies stimmt, wäre er bei schlechterer medizinischer Versorgung schon am Tatort verstorben.
Nach Deinem "professionellen" Rechtsverständnis würde es dann einen Unterschied zwischen einem vorsätzlichen und einem nichtvorsätzlichen Tötungsdelinkt machen, wie schnell ein Notarzt da ist?
Der Haupttäter im Fall Brunner wurde übrigens rechtskräftig wegen Mordes verurteilt.