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Thema: Sieben Angreifer; kein Messer dabei: totgeprügelt.

  1. #541
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    04.11.2017
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    4.833

    Standard

    Zitat Zitat von Inryoku Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Wie das aus der Richtern unterstellten Annahme "Wer ein Messer mitführt, setzt es im Zweifel auch ein" folgen soll, ist mir nicht ganz klar.
    Beim Landgericht hat man das ja anscheinend tatsächlich so gesehen, am BGH dann aber wohl nicht.
    Ja, mir scheint, das Landgericht war der Auffassung, es wäre fahrlässig, ein Butterflymesser zu einer Schlägerei mitzunehmen.
    Das BGH meinte dagegen, es wäre ein Widerspruch, wenn man zwar erlaube, sich mit einem Butterflymesser zu verteidigen, aber dann aber die Folgen dieser berechtigten Verteidigung bestrafe, nur weil man sich durch Mitnahme eines Messers fahrlässig in die Lage versetzt habe, eben diese Folgen hervorzurufen.
    Zumindest deute ich so diese Aussage:

    Auch ein Rückgriff auf das verbotene Führen des Butterflymessers zur Zurechnung des Verletzungserfolgs unter dem
    Gesichtspunkt fahrlässigen Handelns ist nicht zulässig. Es wäre ein Widerspruch, wenn die Rechtsordnung zum einen
    die Befugnis erteilte, das Notwehrrecht auszuüben, zum anderen aber gerade für diesen Fall die Bestrafung aufgrund
    eines Delikts androhte, dessen tatbestandliche Voraussetzungen mit der Ausübung dieser Befugnis erfüllt werden


    Zitat Zitat von SalvaMea Beitrag anzeigen
    So ist es - und zwar seit über 30 Jahren. Damals wollten manche Richter über §35 StGB eine Mitschuld des Messerkämpfers konstruieren (danach gilt das Prinzip des entschuldigenden Notstands nicht wenn der Täter die Gefahr selbst verursacht hat). Die Gerichte haben argumentiert, dass bewaffnete Menschen Notwehrsituationen nicht aus dem Weg gehen, sondern es gerne "drauf ankommen lassen". War nach meiner Erinnerung auch ein Politikum, weil man schon damals die Messer von der Straße haben wollte.
    Eventuell entspricht das auch den Befürchtungen von manchen hier: Nicht nur, dass ein Messerträger dieses unberechtigt einsetzen könnte, sondern auch, dass eine eigentlich berechtigte aber eben fatale Notwehrhandlung vermieden werden könnte, weil sich ein Unbewaffneter weniger zutraut, auf seinem Recht zu bestehen.
    Natürlich stellt auch eine durch Notwehr berechtigte Tötung für den Verteidiger nicht immer den optimalen Ausgang dar.
    Siehe den Fall des Berliners, der mittels tödlicher Gewalt seine Wertsachen verteidigte, dann aber, zumindest öffentlich, wünschte, er hätte seine Wertsachen hergegeben.
    Das kann natürlich jeder im Einzelfall für sich so halten, aber man kann sich fragen - Kannix ja in irgendeinem Messerthread auf Kant verwiesen - ob man möchte, dass das Recht dem Unrecht im Zweifelsfall weichen soll, zum allgemeinen Gesetz erhoben werden soll.

    Zitat Zitat von Inryoku Beitrag anzeigen
    Was mich allerdings wundert ist, dass im Urteil nur vom "unerlaubten Führen" des Butterflymessers die Rede ist, obwohl doch alleine schon der Besitz eines solchen Messer verboten ist.
    ich hab im Waffengesetz nachgeschaut:

    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1.
    entgegen § 2 Abs. [...] 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1[...] Nr. 1.4.2 bis 1.4.4 [...] einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,

    Da könnte es sein, dass man auch bei mehreren der mit "oder" verknüpften Handlungen, nur für eine bestraft wird, also für den Umgang, der in §2 als Überbegriff genannt ist?
    Ansonsten hat er es wahrscheinlich erworben, besessen, mitgenommen und geführt also bis zu 12 Jahre?

  2. #542
    SalvaMea Gast

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    Zitat Zitat von Inryoku Beitrag anzeigen
    Was mich allerdings wundert ist, dass im Urteil nur vom "unerlaubten Führen" des Butterflymessers die Rede ist, obwohl doch alleine schon der Besitz eines solchen Messer verboten ist.
    Die Formulierung "nur" vermittelt irgendwie einen falschen Eindruck. Der Besitz eines Butterflys ist strafbar, aber das Führen in der Öffentlichkeit wird meines Wissens schärfer geahndet. Das gesamte Waffenrecht basiert unter anderem auf der Intention, Waffen aus dem Verkehr ziehen zu können - schon bevor sie zum Einsatz kommen.

    Wenn also bei einer Hausdurchsuchung ein verbotenes Messer vorgefunden wird, stellt das einen geringeren Verstoß dar als das Mitführen. Strafbar ist beides.

  3. #543
    Gast Gast

    Thumbs up


  4. #544
    Gast Gast

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    Und? Tolle Rede. Für eine zünftige Brotzeit brauchts halt ein Messer in der Taschen, auch im Bierzelt ist immer eins dabei.

  5. #545
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    zum thema passend ist folgender artikel bei telepolis: Gewaltkriminalität - wie Medien die Wirklichkeit verzerren.

    fand ihn sehr erhellend. auch zu einigen aussagen, die hier im thread gemacht wurden.

  6. #546
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    Weil auch wieder gerne plakativ "Deutsche!" ins Spiel geworfen werden, die dann oft entweder Migrationshintergrund haben oder doppelte Staatsbürgerschaften. Die Wahrscheinlichkeit von einem bayrischen Obstbauern auf dem Markt gewaltsam beraubt zu werden dürfte gegenüber den nordafrikanischen unbegleiteten Minderjährigen doch etwas ins Hintertreffen geraten. Wobei es am Ende aber auch völlig egal ist, denn die beiden Typen die Brunner massakriert haben waren tatsächlich Biodeutsche aus dem Asozialenmilieu. Nur weil jemand blond ist und Schmitz heisst muss er kein gewaltfreier guter Onkel sein. Runterspielen sollte man die häufige Beteiligung von nichtblonden Jugendlichen an Gewalttaten in letzter Zeit aber auch nicht. Gruppenvergewaltigungen durch ostfriesische Fischergangs sind in letzter Zeit irgendwie selten geworden. Die Information ist aber eher für die Polizei und den Justizarm der Politik interessant als für den Einzelnen, weil es egal ist wie häufig Gewalttaten von dieser oder jener Gruppe in der Düsseldorfer Altstadt verübt werden, wenn ich gerade da bin und betroffen. Da hilft es weder wenn das Klischee bestätigt wird, noch wenn es dann doch Hooligans auf der Durchreise sind, im ***** ist man in beiden Fällen wenn man kein Glück hat.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  7. #547
    Macabre Gast

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    Zwei Kumpels von mir sind mal, als sie mich in Berlin besucht haben, dumdidum in ein rein türkisches Vereinscafe gegangen und haben ne Partie Billard gespielt...

    Wurden auch freundlich behandelt...

    Ich hab mich kaputt gelacht, als sie mir das erzählt haben...

  8. #548
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von big X Beitrag anzeigen
    zum thema passend ist folgender artikel bei telepolis: Gewaltkriminalität - wie Medien die Wirklichkeit verzerren.

    fand ihn sehr erhellend. auch zu einigen aussagen, die hier im thread gemacht wurden.
    Fettgedruckte Schlagzeile aus dem Artikel:

    "Deutsche begehen 69% der Gewalttaten"

    Die Aussage ist richtig, allerdings liegt der Ausländeranteil in Deutschland bei 11% und damit sind Ausländer bei Gewaltdelikten massiv überrepräsentiert, begehen sie doch 31% aller Gewalttaten und sind damit fast dreimal so kriminell wie Deutsche.

  9. #549
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Damiano R. Beitrag anzeigen
    Fettgedruckte Schlagzeile aus dem Artikel:

    "Deutsche begehen 69% der Gewalttaten"

    Die Aussage ist richtig, allerdings liegt der Ausländeranteil in Deutschland bei 11% und damit sind Ausländer bei Gewaltdelikten massiv überrepräsentiert, begehen sie doch 31% aller Gewalttaten und sind damit fast dreimal so kriminell wie Deutsche.
    Wie werden Täter mit mehreren Staatsbürgerschaften gezählt?

  10. #550
    Macabre Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Damiano R. Beitrag anzeigen

    sind damit fast dreimal so kriminell wie Deutsche.

  11. #551
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    Wenn sich jeder selektiv sein Zeug raussucht und einer vom anderen abschreibt...
    https://www.youtube.com/watch?v=O7FFOvTWdLY

    Information ist heute eine schwierige Sache. Die Leute lesen zuviel übereinander und reden zu wenig miteinander.
    "Ich habe alle diese Degen selbst geschmiedet und übe täglich acht Stunden mit ihnen, um einen Piraten töten zu können." "Du brauchst dringend ein Mädchen mein Freund!" (Fluch der Karibik)

  12. #552
    Macabre Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Geheimrat Heinrich Beitrag anzeigen
    Wie werden Täter mit mehreren Staatsbürgerschaften gezählt?
    Du meinst den Unterschied zwischen "Biodeutsch" und "mit Migrationshintergrund"..?

    Hmm, ich schätze "Biodeutsch" wins...

  13. #553
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Geheimrat Heinrich Beitrag anzeigen
    Wie werden Täter mit mehreren Staatsbürgerschaften gezählt?
    So wie es für die Statistik oder die Argumentation gerade passt.

  14. #554
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    Zitat Zitat von Geheimrat Heinrich Beitrag anzeigen
    Wie werden Täter mit mehreren Staatsbürgerschaften gezählt?
    Da sich der Artikel diesbezüglich auf die PKS bezieht, kann man es dort nachlesen:

    "Personen, die sowohl die deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, sind Deutsche."

    PKS-Kompakt 2018 Gewaltkriminalität, S. 52, V 1.0
    URL: https://www.bka.de/DE/AktuelleInform...A43D3.live0612
    Man kann Energie investieren, darum zu kämpfen, dass alles so bleibt wie es ist oder um sich Neuem zuzuwenden. Ich jedenfalls werde keine Energie investieren, um dem Pferd von Buddha zu erzählen.

  15. #555
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    Zitat Zitat von Damiano R. Beitrag anzeigen
    jo, das passt...

    ... auch die tolle trachtenjacke vom bayern-stamm
    ich sagte ja: messeraffine kultur dort.

    "I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s

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