Zitat von
miskotty
interessante Darstellung ab 6:57:
noch eine kleine persönliche Geschichte. Ich hab mal in Marburg studiert, in der Oberstadt gewohnt.
Und zwei, drei Jahre nach meinem Studium ist da jemand gestorben, weil sich ein Burschenschaftler..dessen Namen will ich gar nicht sagen..war in einer Verbindung organisiert, der hat ein Messer dabei gehabt...hat Stress gehabt mit andern, wurde geschubst, in die Enge getrieben und hat dann eben zu diesem Messer gegriffen..
Und Schrekck[?]Sekunde, push away danger, hat er - versehentlich nach eigenen Aussagen - da Gegenüber gestochen damit.
Dummerweise direkt in den Ventrikel und der ist da gestorben.
Na, Glückwunsch.
Der hat sein Studium nicht beendet.
Der ist selbstverständlich in psychologischer Behandlung.
Möglicherweise musste er sich massiv mit legalen psychologischen Konsequenzen beschäftigen.
Der hat sein Leben verkackt- ich sag nicht, dass er es nicht wieder hingekommen hat und so, ich hab das nicht weiter verfolgt,
aber der hat einen Menschen getötet, den er nicht töten wollte.
Warum?
Möglicherweise hatte er sein Versagen vorbereitet.
Ihr könnt das gerne mal googeln, ich hab da in der Marktgasse gwohnt, da ist das auch passiert, furchtbares, furchtbares Ding..
Ein Geschichte ist "persönlich" weil die dort passiert, wo man zwei, drei Jahr vorher gewohnt hat?
Der Hinweis, dass er den Namen nicht nennen will, soll wohl implizieren, dass er den Namen kennt?
Er kann über persönliche Details, wie die Beendigung des Studiums und die psychologische Behandlung klare Aussagen machen, aber über öffentlich leichter zugängliche Informationen, wie die legalen Konsequenzen nur mögliche?
Der Täter hat "sein Leben verkackt" aber eventuell nur vorübergehend?
Als Quelle wird dieser Focusartikel angeben:
https://www.focus.de/panorama/welt/t...d_4207770.html
Auf verbale Provokationen folgt ein Handgemenge. Ein 26 Jahre alter Pharmaziestudent hat auf einmal ein Messer in der Hand, sticht zu. Einmal. Direkt ins Herz. Das Opfer, der 20-Jährige, stirbt. Der Angreifer und seine Freunde flüchten, das Messer wirft er unterwegs weg.
Der Täter wurde übrigens vom Landgericht freigesprochen, der BGH hat die Revision der Staatsanwaltschaft verworfen.
Der Uteilsbegründung entnehme ich, dass das spätere Opfer unter Alkohol- und Amphetamineinfluss stand, körperlich überlegen und - ob vor oder nach dem tödlichen Stich wurde nicht geklärt - auf den Angeklagten zugegangen ist, während er eine Eisenstange vor der Brust hielt. Vorher hatte er ihn getreten.
Tatwaffe war ein schweizer Taschenmesser, der Täter hatte 2,8 Promille.
Hatte der körperlich überlegene Ho. den stärker alkoholisierten Angeklagten zuerst zurückgedrängt, beleidigt und getreten und war Ho. danach mit der Eisenstange in der Hand auf den Angeklagten zugegangen, ohne dass andere Personen aus seiner Gruppe ihn beruhigen konnten, so war für den Angeklagten keine ausreichende Zeit und Gelegenheit vorhanden, um in zumutbarer Weise ein milderes Mittel zu wählen, das in gleicher Weise geeignet gewesen wäre, den Angriff sicher abzuwehren.