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Thema: Aktuelle Informationen über die Qualifikation zum/zur Personenschützer/in

  1. #1
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    Standard Aktuelle Informationen über die Qualifikation zum/zur Personenschützer/in

    Hallo zusammen,
    aus persönlich-beruflichen Gründen interessiere ich mich für die im Betreff genannte Ausbildung.
    Ich hab bislang aber keine AKTUELLE Information gefunden.
    Gefunden habe ich:
    - die Seite des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft, da stand viel über die bekannte Ausbildungsprogression, aber nichts über diese spezielle Ausbildung/Fortbildung/ Zusatzqualifikation, aber viel über den Verband als solchen,
    - die secuwiki mit detaillierten Informationen von 2014, Tenor: eine gesetzliche Regelung gibt es nicht, ist aber wünschenswert,
    - die Seiten der interessierten Anbieter, einziges Datum 2015, auch dort nur allgemeines Blabla.

    Meine Frage;
    Wo finde ich genaue, AKTUELLE Informationen über formalen und inhaltlichen Aufbau dieser Ausbildung/Fortbildung/ Zusatzqualifikation?

    Es wäre ja schon mal wichtig zu wissen, wer das überhaupt regelt, und ob es heute, 2019, überhaupt irgendeine gesetzlich geregelte Form der Ausbildung/Fortbildung/ Zusatzqualifikation im Personenschutz gibt.

    Ich hoffe, es gibt hier den einen oder die andere, die mir mit Informationen weiterhelfen mögen. Gern per PN. Danke!
    Wer nicht kotzt, ist nicht am Limit

  2. #2
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    Zitat Zitat von marasmusmeisterin Beitrag anzeigen

    Es wäre ja schon mal wichtig zu wissen, wer das überhaupt regelt, und ob es heute, 2019, überhaupt irgendeine gesetzlich geregelte Form der Ausbildung/Fortbildung/ Zusatzqualifikation im Personenschutz gibt.
    Nö - zumindest nicht für die Privatwirtschaft.

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Personenschutz

    Beim BKA sieht das natürlich anders aus.

    Insofern gibt es nur die oft halbseidenen Angebote der privaten Ausbilder kombiniert mit einem (wertlosen) IHK Zertifikat.

    Und die späteren Aufgaben die man dann ausübt haben relativ wenig mit „Bodyguard“ zu tun. Denn wer ernsthaft Schutz benötigt (und nicht nur irgendwen braucht der neben einem herläuft damit man wichtig wirkt) wird sein Personal nicht aufgrund eines IHK Wisches rekrutieren.
    "It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain

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  3. #3
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    Echte Personenschützer gibt es beim BKA, einigen LKÄs, den Feldjägern und bei anderen Behörden mit solchen Aufgaben, wo es dann auch Zeugenschutz heißen kann.
    Um da rein zu kommen, muss man Beamter in einer dieser Einheiten sein und dann dort die Ausbildung dazu machen.
    Bei privaten Sicherheitsanbietern ist da so gut wie gar nichts geregelt.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  4. #4
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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Echte Personenschützer gibt es beim BKA, einigen LKÄs, den Feldjägern und bei anderen Behörden mit solchen Aufgaben, wo es dann auch Zeugenschutz heißen kann.
    Bei privaten Sicherheitsanbietern ist da so gut wie gar nichts geregelt.
    Auszug aus dem wiki-Link:
    "(...) die vor allem private Bildungsträger wegen fehlender staatlicher Vorgaben und anerkannter Bildungsinhalte in unterschiedlicher Qualität anbieten. "

    Danke, das beantwortet meine Frage ausreichend und abschließend.
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