Gefährlich wird es, wenn gewisse Gestalten in ehemals befreundeten Ländern sowas einsetzen um missliebige Personen illegal überwachen zu lassen. Solange da ein Richtergremium zwischensitzt das nicht parteiisch ist, wird das halt ausschliesslich zur Strafverfolgung und Aufklärung bei Kapitalverbrechen verwendet. Die Zugänge müssen natürlich auf der Höhe der Zeit kontrolliert werden, was tatsächlich eher momentan nicht der Fall ist. Da können ja auch Streifenpolizisten mal eben die Privatadressen von Journalistinnen einsehen. Videos sind aber in der Regel gar nicht online, sondern in geschlossenen Systemen mit beschränktem Zugang.
"Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)