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Thema: Die nächste innere Abteilung in der EWTO

  1. #121
    I Lik Quan_Austria Gast

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    Ab sofort wird in Österreich eine I Lik Quan (GM Jimmy Heow) Instructor Ausbildung angeboten. Nähere Infos dazu unter www.ilikquan.at

  2. #122
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    Zitat Zitat von Uruk Beitrag anzeigen
    https://www.youtube.com/results?sear...+GM+Jimmy+Heow
    Sachliche Frage:
    Mit welchen diesen Techniken kann man in einem echten Kampf (SV oder offen auf der Straße oder einem sportlichen Wettkampf) bestehen?
    Was ist davon anwendbar.

    Das hat Kernspecht Sam Chin geschworen, oder war das eher eine professionelle Geschäftsbeziehung?
    Ich war zwar nicht anwesend aber gehe davon aus dass Nahi und KRK exakt die gleiche Zeremonie hatten, wie ich und jeder andere Disciple von Sifu Sam Chin. Im WingTsun Welt Magazin gab es sogar ein Bild von Nahi während sie den Wu Deh schwört. So viel ich weiß gibt es auch von KRK Bilder, die aber nicht veröffentlicht wurden.

    Wer das als gebildeter Europäer mitmacht dem ist nicht zu helfen.
    Ich würde gerne die Bilder sehen, wo KRK auf Knien den Tee einschenkt. Und der Sam sitzt auf dem Stuhl und sieht auf ihn herab.
    Ich kenne es von der EWTO aus, da gab es mehrfach solche Zeremonien für zurückkehrende, ehemals abtrünnige Schüler.
    Besondere Beachtung fand dabei eine Zeremonie in Aachen (bei S.A.) - in den frühen 1990er Jahren - bei dem K.F. aus Nord-Hessen dabei schwer gedemütigt wurde.
    Mein SiFu hat wohl auch noch VHS-Filmaufnahmen davon.
    du meinst klaus filbrandt ... wurde in der wt welt groß rausgebracht ... der reumütige schüler ... hahaha

  3. #123
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    https://twitter.com/LeeKimChowINT
    Neuester Post:
    Dr. Natalie & K. Kernspecht wurden von GM J. Heow (Malaysia) seit Sommer 2018 umgeschult u. ihrer Vorbildung entsprechend hoch eingestuft.

    My 5 Cent:
    Meine Gratulation zu der Promotion von der "Tochter" von KRK.

    Gr. R.

  4. #124
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    Zitat Zitat von Uruk Beitrag anzeigen
    https://twitter.com/LeeKimChowINT
    Neuester Post:
    Dr. Natalie & K. Kernspecht wurden von GM J. Heow (Malaysia) seit Sommer 2018 umgeschult u. ihrer Vorbildung entsprechend hoch eingestuft.

    My 5 Cent:
    Meine Gratulation zu der Promotion von der "Tochter" von KRK.

    Gr. R.
    Also hiermit ist die Info aus dem Schreiben von KRK persönlich bestätigt, dass er und Nahi bereits im Sommer 2018 angefangen haben unter Jimmy Heow zu lernen und trotzdem weiterhin ein falsches Spiel mit ihrem Sifu SC gespielt haben.

  5. #125
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    Zitat Zitat von Lubo ILC Beitrag anzeigen
    Also hiermit ist die Info aus dem Schreiben von KRK persönlich bestätigt, dass er und Nahi bereits im Sommer 2018 angefangen haben unter Jimmy Heow zu lernen und trotzdem weiterhin ein falsches Spiel mit ihrem Sifu SC gespielt haben.
    So kann man es sehen, man kann es aber auch so sehen dass Sam Chin seit Sommer 2018 ein falsches Spiel gespielt hat, so wie es KRK behauptet.

    Wäre es nicht jetzt ein guter Zeitpunkt die Beweise auf den Tisch zu legen, von denen du hier immer wieder sprichst dass sie kommen werden?
    So gerne ich dir und SC glauben würde, die besseren „Argumente“ hat momentan KRK, zumindest verkauft er sich dtl. besser als das ZXD.

  6. #126
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    Zitat Zitat von kanken Beitrag anzeigen
    So kann man es sehen, man kann es aber auch so sehen dass Sam Chin seit Sommer 2018 ein falsches Spiel gespielt hat, so wie es KRK behauptet.

    Wäre es nicht jetzt ein guter Zeitpunkt die Beweise auf den Tisch zu legen, von denen du hier immer wieder sprichst dass sie kommen werden?
    So gerne ich dir und SC glauben würde, die besseren „Argumente“ hat momentan KRK, zumindest verkauft er sich dtl. besser als das ZXD.
    Was für ein falsches Spiel soll SC mit KRK gespielt haben?

    SC hat KRK erlaubt sein System zu unterrichten ohne sich vorher vertraglich abzusichern. Wieso hat KRK nicht einen EWTO Vertrag, den jeder EWTO Schulleiter unterzeichnen muss, nicht einfach adaptiert und der Chin Familie vorgelegt? Die Chin Familie hat absolut keine Erfahrung mit Verträgen. Innerhalb der CFILCA werden keine Verträge verwendet, es basiert alles auf Vertrauen.

  7. #127
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    Zitat Zitat von kanken Beitrag anzeigen
    So gerne ich dir und SC glauben würde, die besseren „Argumente“ hat momentan KRK, zumindest verkauft er sich dtl. besser als das ZXD.
    Da hast Du völlig Recht: KRK verkauft sich besser. Für manche macht Ihn das Glaubwürdiger, für Andere gerade nicht.
    Kämpfe nicht gegen jemanden oder etwas -
    kämpfe für jemanden oder etwas.

  8. #128
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    Wäre es nicht jetzt ein guter Zeitpunkt die Beweise auf den Tisch zu legen, von denen du hier immer wieder sprichst dass sie kommen werden?
    So gerne ich dir und SC glauben würde, die besseren „Argumente“ hat momentan KRK, zumindest verkauft er sich dtl. besser als das ZXD.

    Faire Anfrage:
    Diese Beweise sollten wirklich hier mal gepostet werden.

    Danke.
    Gr.
    R.

  9. #129
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    Was denn für Beweise?
    Geändert von Lubo ILC (18-02-2020 um 16:06 Uhr)

  10. #130
    sternknecht Gast

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    Guten Morgen Markus,

    Großmeister Sam Chin hat mich gebeten, Dir eine E-Mail zu schicken. Im Anhang findest Du einen überarbeiteten Entwurf des Vertrages zwischen der EWTO und der CFILCA. Bitte überprüfe und kontaktiere anschließend die CFILCA, um die Details der einzelnen Abschnitte zu besprechen. Wenn wir diese Details vor Ende 2019 besprechen könnten, wäre das ideal.

    Wir schlagen vor, den Vertrag mit Wirkung zum 1. April 2020 zu datieren, da die CFILCA auf die Gebühren für Schüler und Instruktoren für das erste Jahr verzichtet hat. Da die Graduierungen im März 2019 stattgefunden haben, sollen die neuen jährlichen Gebühren am 1. April 2020 beginnen. Dies würde der EWTO und der CFILCA Zeit geben, eine für beide Seiten vorteilhaften Vertrag abzuschließen.

    Bitte beachte, dass wir in dieser Version des Vertrages die Anzahl der Länder auf Deutschland, Österreich, die Schweiz und Zypern beschränkt haben. Ursprünglich wollten wir es auf Deutschland beschränken, da die EWTO der CFILCA mehrfach mitgeteilt hat, dass Deutschland über 90% des EWTO-Geschäfts ausmacht und die Fähigkeit der EWTO, ZXDILC in Österreich, der Schweiz und Italien sowie Bulgarien zu verbreiten, bereits beeinträchtigt ist.

    Die Länder in diesem Abkommen werden das Arbeitsmodell für die erfolgreiche Förderung und Umsetzung des ZXDILC-Programms sowie die Integration bestehender CFILCA-Mitglieder und Instruktoren in jedem Land unter der Leitung der EWTO sein. Sobald dieser Prozess genau abgestimmt ist, kann er auf andere Länder übertragen werden. Im weiteren Verlauf unserer Zusammenarbeit würde die CFILCA erwägen, der EWTO weitere Länder zu gewähren.

    Bitte beachte, dass wir bereit sind, jeden Abschnitt zu diskutieren, und freuen uns auf Euer Feedback. Wenn etwas für Euch nicht funktioniert, kontaktiere uns bitte, damit wir Euren Vorschlag prüfen können. (Wir möchten insbesondere verschiedene Möglichkeiten für die Mitgliedschaftsanforderungen diskutieren, um die Administration sowohl für die EWTO als auch für die CFILCA so benutzerfreundlich wie möglich zu gestalten.)

    Bei Fragen stehe ich Dir gerne zur Verfügung.

    Wir freuen uns auf eine Einigung, damit wir unsere Zusammenarbeit vorantreiben können.


    LIZENZVERTRAG
    Dieser Vertrag wurde abgeschlossen und tritt in Kraft am 1. April 2020 von und zwischen der Chin Family I Liq Chuan Association (CFILCA) mit Sitz in Pleasant Valley, New York, USA, diese unterliegt dem Recht der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Wing Tsun Organization (EWTO) mit Sitz in Kiel, Deutschland, diese unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    Die EWTO erhält die exklusiven Rechte für folgende Länder von der CFILCA, und die EWTO erklärt sich bereit, sich nach besten Kräften für die Förderung des ZXDILC-Systems in jedem dieser Länder einzusetzen:
    - Deutschland
    - Österreich
    - Schweiz
    - Zypern
    Der exklusive Lizenzvertrag enthält folgende Rechte und Pflichten der Vertragsparteien:
    Lizenzen
    Die CFILCA ermächtigt die EWTO, ZXDILC in jedem der in diesem Vertrag aufgeführten lizenzierten Länder zu unterrichten, zu fördern und zu verbreiten.
    Jedes Land wird im Rahmen dieses Abkommens als eigenständige Einheit betrachtet, sodass die Fortschritte in jedem Land individuell bewertet werden können.
    Die Lizenz für jedes Land hängt von der Erfüllung der Mindestanforderungen ab: der Ausrichtung von zwei Workshops pro Jahr (siehe Abschnitt „Workshops / Unterricht“ weiter unten) und dem kontinuierlichen Betrieb von ZXDILC-Schulen mit der Öffentlichkeit zugänglichen Klassen.
    Die EWTO sollte nicht selbstständig ZXDILC außerhalb der lizenzierten Länder unterrichten, fördern oder verbreiten ohne die ausdrückliche Erlaubnis der CFILCA.
    Die EWTO garantiert, dass ZXDILC gemäß der neuesten autorisierten Version des CFILCA-Lehrprogramms unterrichtet wird, zusammen mit allen speziellen Lehrprogrammen, die die CFILCA für die EWTO entwickelt hat.
    Die EWTO garantiert die von der CFILCA festgelegten Qualitätsstandards von ZXDILC sicher zu stellen.
    Alle Studiengruppen-Leiter und Instruktoren müssen sich an die CFILCA-Lizenzierungsregeln halten.
    Die Graduierung von Schülern und Instruktoren sind von einem qualifizierten Instruktor zu beaufsichtigen, der sich nach dem Instruktoren Level der aktuellen CFILCA-Programme für Schüler und Instruktoren richtet. Wenn der ortsansässige Instruktor ein zu niedriges Level hat, muss er einen qualifizierten Instruktor, der von CFILCA zum Unterrichten bei der EWTO autorisiert wurde, einladen, um die Graduierung zu beaufsichtigen.
    Alle von ZXDILC autorisierten Studiengruppen-Leiter und Instruktoren müssen ihre Zertifizierung aufrechterhalten, indem sie sich kontinuierlich innerhalb des ZXDILC-Lehrplans weiterentwickeln. Dies kann erreicht werden, indem man wenigstens alle zwei Jahre ein neuer Level-Grad abgeschlossen wird, oder indem an ZXDILC-Seminaren teilgenommen wird, die von einem von CFILCA autorisierten zertifizierten Instruktor unterrichtet werden, und überprüft wird, ob der aktuelle ZXDILC-Instruktoren-Level aufrechterhalten werden kann.
    Inaktive Studiengruppen-Leiter oder Instruktoren (diejenigen, die nicht über ihre Zertifizierungen verfügen oder diese nicht beibehalten) können andere zertifizierte Instruktoren nicht daran hindern, im unterversorgten Gebiet ZXDILC anzubieten.
    Die CFILCA ermächtigt die EWTO, gemäß allen CFILCA-Standards und Praktiken in den Ländern, für die die EWTO von der CFILCA die Genehmigung zur Verbreitung der Lehre erhalten hat, lokale Lizenzen für den Betrieb von ZXDILC-Studiengruppen oder Schulen an zertifizierte ZXDILC-Studiengruppen-Leiter oder Instruktoren zu erteilen. Sollten hierfür Gebühren erhoben werden, verpflichtet sich die EWTO, die CFILCA an 50% der Gebühren zu beteiligen.
    Bestehende Studiengruppen-Leiter und Instruktoren, die von der CFILCA lizenziert wurden, können weiterhin ZXDILC unterrichten, werden im Rahmen der EWTO verwaltet und unterliegen derselben Gebührenteilung, die im Abschnitt „Mitglieder“ aufgeführt ist.
    Bestehende Studiengruppen-Leiter und Instruktoren, die von CFILCA lizenziert wurden, haben die folgenden Rechte und Pflichten:
    Erlaubnis zum Unterrichten von Workshops in lizenzierten Ländern. (30% gehen an die EWTO von jedem teilnehmenden EWTO-Mitglied)
    Erlaubnis zur Durchführung von Graduierungen in lizenzierten Ländern. (30% gehen an die EWTO von jedem graduierten EWTO-Mitglied)
    Erlaubnis zum Privatunterricht in lizenzierten Ländern.
    Erlaubnis zum unterrichten von Klassen in lizenzierten Ländern.
    Die EWTO zahlt der CFILCA für die exklusiven Lizenzrechte monatlich insgesamt 2500 USD.
    Mitglieder
    Die CFILCA wird jedem EWTO-lizenzierten Land eine Reihe eindeutiger ZXDILC-Mitgliedsnummern zur Verfügung stellen. Allen Personen, die ZXDILC in den EWTO-lizenzierten Ländern lernen, wird eine solche Nummer zugewiesen.
    Die EWTO verpflichtet sich, diese eindeutigen ZXDILC-Mitgliedsnummern in der ZXDILC-Mitgliedschaft jedes Mitglieds zu vermerken, wenn bereits bestehende EWTO-Mitglieder ZXDILC lernen. Die EWTO verpflichtet sich außerdem, in jedem Mitglieds-Pass alle von den EWTO-Mitgliedern erreichten Schüler- und Instruktorengrade einschließlich des Datums jeder Prüfung einzutragen.
    Nicht-EWTO ZXDILC Mitglieder erhalten einen separaten ZXDILC Pass, der der EWTO von der CFILCA zur Verfügung gestellt wird. Die EWTO verpflichtet sich, jedem Mitglied eine eindeutige ZXDILC-Mitgliedsnummer im Mitglieds-Pass zuzuweisen. Die EWTO verpflichtet sich außerdem, alle von Nicht-EWTO-Mitgliedern erreichten Schüler- und Instruktorengrade einschließlich des Datums jeder Prüfung in der ZXDILC Mitgliedschaft zu vermerken.
    Wenn jede eindeutige ZXDILC-Mitgliedsnummer zugeordnet ist, verpflichtet sich die EWTO, dies der CFILCA zu melden (siehe „Berichterstattung“ weiter unten). Die EWTO meldet nur, dass diese Nummer vergeben wurde, und inkludiert keine persönlichen Informationen der einzelnen EWTO-Mitglieder.
    Die EWTO verpflichtet sich, alle neuen Mitglieder, die der EWTO beitreten um einzig ZXDILC zu lernen, gesondert zu erfassen.
    Alle ZXDILC-Mitglieder, Gruppenleiter und Instruktoren in EWTO-lizenzierten Ländern, die nicht Mitglieder der EWTO sind, werden ihre ZXDILC-Mitgliedschaftsanträge über die EWTO einreichen.
    Eingerichtet werden soll: Alle vorhandenen ZXD-Instruktoren und -Schüler, die nicht der EWTO angehören, sollen als „neue Mitglieder“ mit einer eindeutigen ZXDILC-Mitgliedsnummer angemeldet werden.
    Eingerichtet werden soll: Änderung der Zahlung der Mitgliedsbeiträge von "100% direkt an das ZXD-Hauptquartier" in "Direkte Zahlung an die EWTO, wobei die EWTO 50% der Zahlung als Lizenzgebühren an das ZXD-Hauptquartier bezahlt".
    Eingerichtet werden soll: Nicht-EWTO-Mitglieder können an ZXDILC-Schulungen, Workshops, Graduierungen, Privatstunden und Kursen in lizenzierten Ländern teilnehmen.
    Bestehende ZXDILC Lifetime Mitgliedschaften werden von der EWTO gewürdigt.
    Die EWTO verpflichtet sich für alle Personen, die ZXDILC in EWTO-lizenzierten Ländern lernen, alle Schüler- und Instruktor- Mitgliedsbeiträge mit der CFILCA 50% zu teilen.
    EWTO-Mitglieder, die an ZXDILC-Veranstaltungen (Workshops, Retreats und / oder Graduierungen) außerhalb der von der EWTO lizenzierten Länder teilnehmen möchten, können sich über das von der CFILCA eingerichtete und gepflegte Online-Bewerbungsportal, das ausschließlich von EWTO-Mitgliedern genutzt wird, anmelden. Über dieses Portal erhalten sowohl die CFILCA als auch die EWTO eine Kopie der Registrierungsinformationen des EWTO-Mitglieds, um die vollständige Transparenz des Antragsverfahrens zu gewährleisten.
    Die CFILCA zahlt der EWTO 30% brutto der jeweiligen Teilnahmegebühr für jedes EWTO-Mitglied aus EWTO-lizenzierten Ländern.
    Workshops / Unterricht
    Die EWTO verpflichtet sich, für jedes lizenzierte Land mindestens zwei (2) ZXDILC-Workshops mit GM Sam F.S. Chin oder einem zertifizierten Instruktor, der von CFILCA autorisiert wurde, an EWTO-Standorten zu organisieren. Alle von der EWTO organisierten ZXDILC-Workshops werden mit der CFILCA-Zentrale vereinbart.
    An ZXDILC-Workshops in lizenzierten Ländern können alle CFILCA-Mitglieder teilnehmen, sowohl EWTO- als auch Nicht-EWTO-Mitglieder.
    Die CFILCA verpflichtet sich, diese Workshops nur von GM Sam F.S. Chin oder zertifizierten Instruktoren abhalten zu lassen, die von CFILCA autorisiert wurden, an EWTO-Standorten zu unterrichten.
    Die EWTO zahlt der CFILCA folgende Workshop- und Unterrichtsgebühren:
    Workshop am Wochenende (Samstag / Sonntag):
    GM Sam F.S. Chin: 2000 USD pro Tag Grundentgelt plus 5% brutto (wie unten angegeben)
    CFILCA zertifizierter Instruktor: 1000 USD pro Tag Grundentgelt plus 5% brutto (wie unten angegeben)
    Privatunterricht für EINE Person ohne Aufzeichnung:
    GM Sam F.S. Chin: 1000 USD pro Tag (5 Stunden pro Tag)
    CFILCA zertifizierter Instruktor: 500 USD pro Tag (5 Stunden pro Tag)
    Kleine Gruppe (2-8 Teilnehmer):
    GM Sam F.S. Chin: 1500 USD pro Tag (5 Stunden pro Tag)
    CFILCA zertifizierter Instruktor: 750 USD pro Tag (5 Stunden pro Tag)
    Die EWTO zahlt der CFILCA Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung für den betreffenden Instruktor.
    Die EWTO zahlt der CFILCA 5% brutto der jeweiligen Teilnahmegebühr für jeden Kursteilnehmer.
    Die EWTO verpflichtet sich, 10% Lizenzgebühren bei jedem ZXDILC-Workshop einzusammeln, der in den lizenzierten Ländern abgehalten wird. Die EWTO verpflichtet sich, der CFILCA einen Anteil von 50% dieser Gebühren zu entrichten.
    Die CFILCA verpflichtet sich, EWTO-Mitgliedern in den lizenzierten Ländern ohne ausdrückliche Genehmigung der EWTO keine Workshops anzubieten oder durchzuführen.
    Die EWTO verpflichtet sich, ohne die ausdrückliche Genehmigung der CFILCA keine Workshops außerhalb der lizenzierten Länder anzubieten oder durchzuführen.
    Nicht-EWTO Studiengruppen-Leiter und Instruktoren können Instruktoren von der CFLCA einladen, um Workshops an ihrem Standort zu leiten.
    Prüfungen
    Die EWTO verpflichtet sich, eine ZXDILC-Graduierung pro Jahr und Land mit GM Sam F.S. Chin oder einem zertifizierten Instruktor, der von der CFILCA zur Überwachung der EWTO-Graduierung befugt ist, zu organisieren.
    Die EWTO verpflichtet sich, der CFILCA einen Prozentsatz der Gebühren für die ZXDILC-Graduierung von EWTO-Mitgliedern (Aufteilung 1/3 Prüfer, 1/3 CFILCA, 1/3 EWTO) zu zahlen. Diese Graduierungsgebühr ist unabhängig davon zu entrichten, ob Mitglieder die Prüfung bestehen oder nicht.
    Die CFILCA verpflichtet sich, Prüfungen und Graduierungen von EWTO-Mitgliedern nur im Rahmen der mit der EWTO geschlossenen Abkommen durchzuführen (siehe oben).
    Marketing
    Die EWTO garantiert, dass sie alle ZXDILC-Marketing Arbeitsmittel vor der Veröffentlichung oder Verwendung bei der CFILCA einreichen wird, um eine Genehmigung von der CFILCA zu erhalten.
    Die EWTO garantiert von allen ZXDILC-Ankündigungen, die an Mitglieder oder an die Öffentlichkeit versendet werden, Kopien direkt an die CFILCA zu senden.
    Die EWTO soll auf ihrer Website ZXDILC für jedes Land bewerben. Dazu gehört ein eigener Navigationsmenü-Punkt auf der Startseite der EWTO-Website neben „Wing Tsun“ und „Escrima“.
    Einverständniserklärung: Zhong Xin Dao wird seit 2017 als „3. Disziplin der EWTO“ gefördert.
    Alle autorisierten Studiengruppen-Leiter und Instruktoren in jedem Land werden auf der EWTO-Webseite aufgelistet, einschließlich des Namens jedes Studiengruppen-Leiters oder Instruktors, der Adresse, wo der Unterricht stattfindet, der Telefonnummer, der E-Mail-Adresse und des Links zur Webseite.
    Alle autorisierten Studiengruppen-Leiter und Instruktoren werden auf der CFILCA-Webseite aufgelistet, einschließlich des Namens jedes Studiengruppen-Leiters oder Instruktors, der Adresse, wo der Unterricht stattfindet, der Telefonnummer, der E-Mail-Adresse und des Links zur Webseite.
    Einverständniserklärung: https://schulen.ewto.de/trainerakademie-heidelberg/
    Markenzeichen, Urheberrechte, geistiges Eigentum
    Die Verwendung von Markenzeichen und Urheberrechten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das ZXDILC-Logo und die Namen, ist in der monatlichen Lizenzzahlung enthalten.
    ZXDILC System Guide-Lizenzgebühr: 20% vom Brutto vom Verkaufspreis
    ZXDILC T-Shirt-Lizenzgebühr: 20% vom Brutto vom Verkaufspreis
    Verstöße durch Dritte: Die EWTO wird in vollem Umfang mit der CFILCA zusammenarbeiten und sie bei ihren Bemühungen unterstützen, die Markenzeichen, Urheberrechte und geistigen Eigentumsrechte der CFILCA in den einzelnen Ländern zu schützen. Die EWTO wird die CFILCA unverzüglich benachrichtigen, wenn die EWTO Kenntnis von einer Verletzung durch Dritte bekommt, betreffend der Markenzeichen, der Urheberrechten oder anderen Rechten an geistigem Eigentum der CFILCA oder von der CFILCA verwendet.

    Berichterstattung
    Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ende eines jeden Quartals (30. Juni, 30. September, 31. Dezember, 31. März) übermittelt die EWTO der CFILCA einen Tätigkeitsbericht für jedes Land, einschließlich der zugewiesenen Mitgliedsnummer jedes Schülers, des aktuellen Schüler Levels und / oder Instruktor-Levels und muss darüber hinaus auch Aufzeichnungen führen.

  11. #131
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    Zitat Zitat von Lubo ILC Beitrag anzeigen
    Was denn für Beweise?
    Von denen du immer behauptet hast SC würde sie bald vorlegen und die darlegen würden Was KRK für ein Spiel spielt.

  12. #132
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    Zitat Zitat von sternknecht Beitrag anzeigen
    Guten Morgen Markus,

    Großmeister Sam Chin hat mich gebeten, Dir eine E-Mail zu schicken. Im Anhang findest Du einen überarbeiteten Entwurf des Vertrages zwischen der EWTO und der CFILCA. Bitte überprüfe und kontaktiere anschließend die CFILCA, um die Details der einzelnen Abschnitte zu besprechen. Wenn wir diese Details vor Ende 2019 besprechen könnten, wäre das ideal.

    Wir schlagen vor, den Vertrag mit Wirkung zum 1. April 2020 zu datieren, da die CFILCA auf die Gebühren für Schüler und Instruktoren für das erste Jahr verzichtet hat. Da die Graduierungen im März 2019 stattgefunden haben, sollen die neuen jährlichen Gebühren am 1. April 2020 beginnen. Dies würde der EWTO und der CFILCA Zeit geben, eine für beide Seiten vorteilhaften Vertrag abzuschließen.

    Bitte beachte, dass wir in dieser Version des Vertrages die Anzahl der Länder auf Deutschland, Österreich, die Schweiz und Zypern beschränkt haben. Ursprünglich wollten wir es auf Deutschland beschränken, da die EWTO der CFILCA mehrfach mitgeteilt hat, dass Deutschland über 90% des EWTO-Geschäfts ausmacht und die Fähigkeit der EWTO, ZXDILC in Österreich, der Schweiz und Italien sowie Bulgarien zu verbreiten, bereits beeinträchtigt ist.

    Die Länder in diesem Abkommen werden das Arbeitsmodell für die erfolgreiche Förderung und Umsetzung des ZXDILC-Programms sowie die Integration bestehender CFILCA-Mitglieder und Instruktoren in jedem Land unter der Leitung der EWTO sein. Sobald dieser Prozess genau abgestimmt ist, kann er auf andere Länder übertragen werden. Im weiteren Verlauf unserer Zusammenarbeit würde die CFILCA erwägen, der EWTO weitere Länder zu gewähren.

    Bitte beachte, dass wir bereit sind, jeden Abschnitt zu diskutieren, und freuen uns auf Euer Feedback. Wenn etwas für Euch nicht funktioniert, kontaktiere uns bitte, damit wir Euren Vorschlag prüfen können. (Wir möchten insbesondere verschiedene Möglichkeiten für die Mitgliedschaftsanforderungen diskutieren, um die Administration sowohl für die EWTO als auch für die CFILCA so benutzerfreundlich wie möglich zu gestalten.)

    Bei Fragen stehe ich Dir gerne zur Verfügung.

    Wir freuen uns auf eine Einigung, damit wir unsere Zusammenarbeit vorantreiben können.


    LIZENZVERTRAG
    Dieser Vertrag wurde abgeschlossen und tritt in Kraft am 1. April 2020 von und zwischen der Chin Family I Liq Chuan Association (CFILCA) mit Sitz in Pleasant Valley, New York, USA, diese unterliegt dem Recht der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Wing Tsun Organization (EWTO) mit Sitz in Kiel, Deutschland, diese unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    Die EWTO erhält die exklusiven Rechte für folgende Länder von der CFILCA, und die EWTO erklärt sich bereit, sich nach besten Kräften für die Förderung des ZXDILC-Systems in jedem dieser Länder einzusetzen:
    - Deutschland
    - Österreich
    - Schweiz
    - Zypern
    Der exklusive Lizenzvertrag enthält folgende Rechte und Pflichten der Vertragsparteien:
    Lizenzen
    Die CFILCA ermächtigt die EWTO, ZXDILC in jedem der in diesem Vertrag aufgeführten lizenzierten Länder zu unterrichten, zu fördern und zu verbreiten.
    Jedes Land wird im Rahmen dieses Abkommens als eigenständige Einheit betrachtet, sodass die Fortschritte in jedem Land individuell bewertet werden können.
    Die Lizenz für jedes Land hängt von der Erfüllung der Mindestanforderungen ab: der Ausrichtung von zwei Workshops pro Jahr (siehe Abschnitt „Workshops / Unterricht“ weiter unten) und dem kontinuierlichen Betrieb von ZXDILC-Schulen mit der Öffentlichkeit zugänglichen Klassen.
    Die EWTO sollte nicht selbstständig ZXDILC außerhalb der lizenzierten Länder unterrichten, fördern oder verbreiten ohne die ausdrückliche Erlaubnis der CFILCA.
    Die EWTO garantiert, dass ZXDILC gemäß der neuesten autorisierten Version des CFILCA-Lehrprogramms unterrichtet wird, zusammen mit allen speziellen Lehrprogrammen, die die CFILCA für die EWTO entwickelt hat.
    Die EWTO garantiert die von der CFILCA festgelegten Qualitätsstandards von ZXDILC sicher zu stellen.
    Alle Studiengruppen-Leiter und Instruktoren müssen sich an die CFILCA-Lizenzierungsregeln halten.
    Die Graduierung von Schülern und Instruktoren sind von einem qualifizierten Instruktor zu beaufsichtigen, der sich nach dem Instruktoren Level der aktuellen CFILCA-Programme für Schüler und Instruktoren richtet. Wenn der ortsansässige Instruktor ein zu niedriges Level hat, muss er einen qualifizierten Instruktor, der von CFILCA zum Unterrichten bei der EWTO autorisiert wurde, einladen, um die Graduierung zu beaufsichtigen.
    Alle von ZXDILC autorisierten Studiengruppen-Leiter und Instruktoren müssen ihre Zertifizierung aufrechterhalten, indem sie sich kontinuierlich innerhalb des ZXDILC-Lehrplans weiterentwickeln. Dies kann erreicht werden, indem man wenigstens alle zwei Jahre ein neuer Level-Grad abgeschlossen wird, oder indem an ZXDILC-Seminaren teilgenommen wird, die von einem von CFILCA autorisierten zertifizierten Instruktor unterrichtet werden, und überprüft wird, ob der aktuelle ZXDILC-Instruktoren-Level aufrechterhalten werden kann.
    Inaktive Studiengruppen-Leiter oder Instruktoren (diejenigen, die nicht über ihre Zertifizierungen verfügen oder diese nicht beibehalten) können andere zertifizierte Instruktoren nicht daran hindern, im unterversorgten Gebiet ZXDILC anzubieten.
    Die CFILCA ermächtigt die EWTO, gemäß allen CFILCA-Standards und Praktiken in den Ländern, für die die EWTO von der CFILCA die Genehmigung zur Verbreitung der Lehre erhalten hat, lokale Lizenzen für den Betrieb von ZXDILC-Studiengruppen oder Schulen an zertifizierte ZXDILC-Studiengruppen-Leiter oder Instruktoren zu erteilen. Sollten hierfür Gebühren erhoben werden, verpflichtet sich die EWTO, die CFILCA an 50% der Gebühren zu beteiligen.
    Bestehende Studiengruppen-Leiter und Instruktoren, die von der CFILCA lizenziert wurden, können weiterhin ZXDILC unterrichten, werden im Rahmen der EWTO verwaltet und unterliegen derselben Gebührenteilung, die im Abschnitt „Mitglieder“ aufgeführt ist.
    Bestehende Studiengruppen-Leiter und Instruktoren, die von CFILCA lizenziert wurden, haben die folgenden Rechte und Pflichten:
    Erlaubnis zum Unterrichten von Workshops in lizenzierten Ländern. (30% gehen an die EWTO von jedem teilnehmenden EWTO-Mitglied)
    Erlaubnis zur Durchführung von Graduierungen in lizenzierten Ländern. (30% gehen an die EWTO von jedem graduierten EWTO-Mitglied)
    Erlaubnis zum Privatunterricht in lizenzierten Ländern.
    Erlaubnis zum unterrichten von Klassen in lizenzierten Ländern.

    Die EWTO zahlt der CFILCA für die exklusiven Lizenzrechte monatlich insgesamt 2500 USD.
    Mitglieder
    Die CFILCA wird jedem EWTO-lizenzierten Land eine Reihe eindeutiger ZXDILC-Mitgliedsnummern zur Verfügung stellen. Allen Personen, die ZXDILC in den EWTO-lizenzierten Ländern lernen, wird eine solche Nummer zugewiesen.
    Die EWTO verpflichtet sich, diese eindeutigen ZXDILC-Mitgliedsnummern in der ZXDILC-Mitgliedschaft jedes Mitglieds zu vermerken, wenn bereits bestehende EWTO-Mitglieder ZXDILC lernen. Die EWTO verpflichtet sich außerdem, in jedem Mitglieds-Pass alle von den EWTO-Mitgliedern erreichten Schüler- und Instruktorengrade einschließlich des Datums jeder Prüfung einzutragen.
    Nicht-EWTO ZXDILC Mitglieder erhalten einen separaten ZXDILC Pass, der der EWTO von der CFILCA zur Verfügung gestellt wird. Die EWTO verpflichtet sich, jedem Mitglied eine eindeutige ZXDILC-Mitgliedsnummer im Mitglieds-Pass zuzuweisen. Die EWTO verpflichtet sich außerdem, alle von Nicht-EWTO-Mitgliedern erreichten Schüler- und Instruktorengrade einschließlich des Datums jeder Prüfung in der ZXDILC Mitgliedschaft zu vermerken.
    Wenn jede eindeutige ZXDILC-Mitgliedsnummer zugeordnet ist, verpflichtet sich die EWTO, dies der CFILCA zu melden (siehe „Berichterstattung“ weiter unten). Die EWTO meldet nur, dass diese Nummer vergeben wurde, und inkludiert keine persönlichen Informationen der einzelnen EWTO-Mitglieder.
    Die EWTO verpflichtet sich, alle neuen Mitglieder, die der EWTO beitreten um einzig ZXDILC zu lernen, gesondert zu erfassen.
    Alle ZXDILC-Mitglieder, Gruppenleiter und Instruktoren in EWTO-lizenzierten Ländern, die nicht Mitglieder der EWTO sind, werden ihre ZXDILC-Mitgliedschaftsanträge über die EWTO einreichen.
    Eingerichtet werden soll: Alle vorhandenen ZXD-Instruktoren und -Schüler, die nicht der EWTO angehören, sollen als „neue Mitglieder“ mit einer eindeutigen ZXDILC-Mitgliedsnummer angemeldet werden.
    Eingerichtet werden soll: Änderung der Zahlung der Mitgliedsbeiträge von "100% direkt an das ZXD-Hauptquartier" in "Direkte Zahlung an die EWTO, wobei die EWTO 50% der Zahlung als Lizenzgebühren an das ZXD-Hauptquartier bezahlt".
    Eingerichtet werden soll: Nicht-EWTO-Mitglieder können an ZXDILC-Schulungen, Workshops, Graduierungen, Privatstunden und Kursen in lizenzierten Ländern teilnehmen.
    Bestehende ZXDILC Lifetime Mitgliedschaften werden von der EWTO gewürdigt.
    Die EWTO verpflichtet sich für alle Personen, die ZXDILC in EWTO-lizenzierten Ländern lernen, alle Schüler- und Instruktor- Mitgliedsbeiträge mit der CFILCA 50% zu teilen.
    EWTO-Mitglieder, die an ZXDILC-Veranstaltungen (Workshops, Retreats und / oder Graduierungen) außerhalb der von der EWTO lizenzierten Länder teilnehmen möchten, können sich über das von der CFILCA eingerichtete und gepflegte Online-Bewerbungsportal, das ausschließlich von EWTO-Mitgliedern genutzt wird, anmelden. Über dieses Portal erhalten sowohl die CFILCA als auch die EWTO eine Kopie der Registrierungsinformationen des EWTO-Mitglieds, um die vollständige Transparenz des Antragsverfahrens zu gewährleisten.
    Die CFILCA zahlt der EWTO 30% brutto der jeweiligen Teilnahmegebühr für jedes EWTO-Mitglied aus EWTO-lizenzierten Ländern.
    Workshops / Unterricht
    Die EWTO verpflichtet sich, für jedes lizenzierte Land mindestens zwei (2) ZXDILC-Workshops mit GM Sam F.S. Chin oder einem zertifizierten Instruktor, der von CFILCA autorisiert wurde, an EWTO-Standorten zu organisieren. Alle von der EWTO organisierten ZXDILC-Workshops werden mit der CFILCA-Zentrale vereinbart.
    An ZXDILC-Workshops in lizenzierten Ländern können alle CFILCA-Mitglieder teilnehmen, sowohl EWTO- als auch Nicht-EWTO-Mitglieder.
    Die CFILCA verpflichtet sich, diese Workshops nur von GM Sam F.S. Chin oder zertifizierten Instruktoren abhalten zu lassen, die von CFILCA autorisiert wurden, an EWTO-Standorten zu unterrichten.
    Die EWTO zahlt der CFILCA folgende Workshop- und Unterrichtsgebühren:
    Workshop am Wochenende (Samstag / Sonntag):
    GM Sam F.S. Chin: 2000 USD pro Tag Grundentgelt plus 5% brutto (wie unten angegeben)
    CFILCA zertifizierter Instruktor: 1000 USD pro Tag Grundentgelt plus 5% brutto (wie unten angegeben)
    Privatunterricht für EINE Person ohne Aufzeichnung:
    GM Sam F.S. Chin: 1000 USD pro Tag (5 Stunden pro Tag)
    CFILCA zertifizierter Instruktor: 500 USD pro Tag (5 Stunden pro Tag)
    Kleine Gruppe (2-8 Teilnehmer):
    GM Sam F.S. Chin: 1500 USD pro Tag (5 Stunden pro Tag)
    CFILCA zertifizierter Instruktor: 750 USD pro Tag (5 Stunden pro Tag)
    Die EWTO zahlt der CFILCA Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung für den betreffenden Instruktor.
    Die EWTO zahlt der CFILCA 5% brutto der jeweiligen Teilnahmegebühr für jeden Kursteilnehmer.
    Die EWTO verpflichtet sich, 10% Lizenzgebühren bei jedem ZXDILC-Workshop einzusammeln, der in den lizenzierten Ländern abgehalten wird. Die EWTO verpflichtet sich, der CFILCA einen Anteil von 50% dieser Gebühren zu entrichten.
    Die CFILCA verpflichtet sich, EWTO-Mitgliedern in den lizenzierten Ländern ohne ausdrückliche Genehmigung der EWTO keine Workshops anzubieten oder durchzuführen.
    Die EWTO verpflichtet sich, ohne die ausdrückliche Genehmigung der CFILCA keine Workshops außerhalb der lizenzierten Länder anzubieten oder durchzuführen.
    Nicht-EWTO Studiengruppen-Leiter und Instruktoren können Instruktoren von der CFLCA einladen, um Workshops an ihrem Standort zu leiten.
    Prüfungen
    Die EWTO verpflichtet sich, eine ZXDILC-Graduierung pro Jahr und Land mit GM Sam F.S. Chin oder einem zertifizierten Instruktor, der von der CFILCA zur Überwachung der EWTO-Graduierung befugt ist, zu organisieren.
    Die EWTO verpflichtet sich, der CFILCA einen Prozentsatz der Gebühren für die ZXDILC-Graduierung von EWTO-Mitgliedern (Aufteilung 1/3 Prüfer, 1/3 CFILCA, 1/3 EWTO) zu zahlen. Diese Graduierungsgebühr ist unabhängig davon zu entrichten, ob Mitglieder die Prüfung bestehen oder nicht.
    Die CFILCA verpflichtet sich, Prüfungen und Graduierungen von EWTO-Mitgliedern nur im Rahmen der mit der EWTO geschlossenen Abkommen durchzuführen (siehe oben).
    Marketing
    Die EWTO garantiert, dass sie alle ZXDILC-Marketing Arbeitsmittel vor der Veröffentlichung oder Verwendung bei der CFILCA einreichen wird, um eine Genehmigung von der CFILCA zu erhalten.
    Die EWTO garantiert von allen ZXDILC-Ankündigungen, die an Mitglieder oder an die Öffentlichkeit versendet werden, Kopien direkt an die CFILCA zu senden.
    Die EWTO soll auf ihrer Website ZXDILC für jedes Land bewerben. Dazu gehört ein eigener Navigationsmenü-Punkt auf der Startseite der EWTO-Website neben „Wing Tsun“ und „Escrima“.
    Einverständniserklärung: Zhong Xin Dao wird seit 2017 als „3. Disziplin der EWTO“ gefördert.
    Alle autorisierten Studiengruppen-Leiter und Instruktoren in jedem Land werden auf der EWTO-Webseite aufgelistet, einschließlich des Namens jedes Studiengruppen-Leiters oder Instruktors, der Adresse, wo der Unterricht stattfindet, der Telefonnummer, der E-Mail-Adresse und des Links zur Webseite.
    Alle autorisierten Studiengruppen-Leiter und Instruktoren werden auf der CFILCA-Webseite aufgelistet, einschließlich des Namens jedes Studiengruppen-Leiters oder Instruktors, der Adresse, wo der Unterricht stattfindet, der Telefonnummer, der E-Mail-Adresse und des Links zur Webseite.
    Einverständniserklärung: https://schulen.ewto.de/trainerakademie-heidelberg/
    Markenzeichen, Urheberrechte, geistiges Eigentum
    Die Verwendung von Markenzeichen und Urheberrechten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das ZXDILC-Logo und die Namen, ist in der monatlichen Lizenzzahlung enthalten.
    ZXDILC System Guide-Lizenzgebühr: 20% vom Brutto vom Verkaufspreis
    ZXDILC T-Shirt-Lizenzgebühr: 20% vom Brutto vom Verkaufspreis
    Verstöße durch Dritte: Die EWTO wird in vollem Umfang mit der CFILCA zusammenarbeiten und sie bei ihren Bemühungen unterstützen, die Markenzeichen, Urheberrechte und geistigen Eigentumsrechte der CFILCA in den einzelnen Ländern zu schützen. Die EWTO wird die CFILCA unverzüglich benachrichtigen, wenn die EWTO Kenntnis von einer Verletzung durch Dritte bekommt, betreffend der Markenzeichen, der Urheberrechten oder anderen Rechten an geistigem Eigentum der CFILCA oder von der CFILCA verwendet.

    Berichterstattung
    Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ende eines jeden Quartals (30. Juni, 30. September, 31. Dezember, 31. März) übermittelt die EWTO der CFILCA einen Tätigkeitsbericht für jedes Land, einschließlich der zugewiesenen Mitgliedsnummer jedes Schülers, des aktuellen Schüler Levels und / oder Instruktor-Levels und muss darüber hinaus auch Aufzeichnungen führen.
    Wenn das der von der EWTO vorgeschlagene Vertrag ist, dann weiß ich auf den ersten Blick nicht was daran falsch sein sollte?
    Geändert von kanken (18-02-2020 um 17:06 Uhr)

  13. #133
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    Zitat Zitat von kanken Beitrag anzeigen
    Von denen du immer behauptet hast SC würde sie bald vorlegen und die darlegen würden Was KRK für ein Spiel spielt.
    Also wenn dir die Bestätigung von KRK nicht reicht, daß er als Disciple von Sam Chin seit 2018 heimlich sich dafür veorbereitet hat auf ein "neues Pferd" umzusatteln, dann weiß ich nicht ob dich überhaupt etwas überzeugen kann.

  14. #134
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    Zitat Zitat von Lubo ILC Beitrag anzeigen
    Also wenn dir die Bestätigung von KRK nicht reicht, daß er als Disciple von Sam Chin seit 2018 heimlich sich dafür veorbereitet hat auf ein "neues Pferd" umzusatteln, dann weiß ich nicht ob dich überhaupt etwas überzeugen kann.
    Na ja, er hat ja anscheinend schon seit 2018 das Gefühl gehabt das SC, bzw. die CFILCA, ein falsches Spiel spielt. Das mach ein Sifu auch nicht. Baishi ist keine Einbahnstraße...

    Ich meine eher das hier:

    Zitat Zitat von Lubo ILC Beitrag anzeigen
    Zitat von Journalist Beitrag anzeigen
    Es wäre für alle wirklich gut diese Beweise zu sehen (falls diese tatsächlich existieren sollten), denn zur Zeit scheint es Jimmy Heow zu sein der in sozialen Medien nach und nach Beweise liefert, die eher seine Art der Darstellung untermauern.
    Übrigens Lubo, gibt es eigentlich schon das versprochene Statement von Yin Chin??


    Keine Angst, es ist alles schon vorbereitet und wenn die Zeit reif ist, wird es auch veröffentlicht.
    Und vor allem das hier:

    Zitat Zitat von Lubo ILC Beitrag anzeigen
    Es sind viele Anschuldigungen im Umlauf. Vieles ist eine Sache der Perspektive deswegen wird es auch ein Statement von der Tochter von SC geben, da sie im Mittelpunkt vieler Kontroversen steht.
    Was sagt denn nun SC‘s Tochter? An ihr ist der Vertrag doch angeblich gescheitert. KRK behauptet die CFILCA sei gierig geworden (übrigens auch etwas was ein Sifu NICHT macht. Er nimmt seine Schüler nicht aus). Von Dir wurde ja immer behauptet SC, oder seine Tochter, würden darlegen das KRK da die Wahrheit verzerrt.

    Auf DIESES Statement warte ich.
    Geändert von kanken (18-02-2020 um 16:35 Uhr)

  15. #135
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    Zitat Zitat von sternknecht Beitrag anzeigen
    Guten Morgen Markus,

    Großmeister Sam Chin hat mich gebeten, Dir eine E-Mail zu schicken. Im Anhang findest Du einen überarbeiteten Entwurf des Vertrages zwischen der EWTO und der CFILCA. Bitte überprüfe und kontaktiere anschließend die CFILCA, um die Details der einzelnen Abschnitte zu besprechen. Wenn wir diese Details vor Ende 2019 besprechen könnten, wäre das ideal.

    Wir schlagen vor, den Vertrag mit Wirkung zum 1. April 2020 zu datieren, da die CFILCA auf die Gebühren für Schüler und Instruktoren für das erste Jahr verzichtet hat. Da die Graduierungen im März 2019 stattgefunden haben, sollen die neuen jährlichen Gebühren am 1. April 2020 beginnen. Dies würde der EWTO und der CFILCA Zeit geben, eine für beide Seiten vorteilhaften Vertrag abzuschließen.

    Bitte beachte, dass wir in dieser Version des Vertrages die Anzahl der Länder auf Deutschland, Österreich, die Schweiz und Zypern beschränkt haben. Ursprünglich wollten wir es auf Deutschland beschränken, da die EWTO der CFILCA mehrfach mitgeteilt hat, dass Deutschland über 90% des EWTO-Geschäfts ausmacht und die Fähigkeit der EWTO, ZXDILC in Österreich, der Schweiz und Italien sowie Bulgarien zu verbreiten, bereits beeinträchtigt ist.

    Die Länder in diesem Abkommen werden das Arbeitsmodell für die erfolgreiche Förderung und Umsetzung des ZXDILC-Programms sowie die Integration bestehender CFILCA-Mitglieder und Instruktoren in jedem Land unter der Leitung der EWTO sein. Sobald dieser Prozess genau abgestimmt ist, kann er auf andere Länder übertragen werden. Im weiteren Verlauf unserer Zusammenarbeit würde die CFILCA erwägen, der EWTO weitere Länder zu gewähren.

    Bitte beachte, dass wir bereit sind, jeden Abschnitt zu diskutieren, und freuen uns auf Euer Feedback. Wenn etwas für Euch nicht funktioniert, kontaktiere uns bitte, damit wir Euren Vorschlag prüfen können. (Wir möchten insbesondere verschiedene Möglichkeiten für die Mitgliedschaftsanforderungen diskutieren, um die Administration sowohl für die EWTO als auch für die CFILCA so benutzerfreundlich wie möglich zu gestalten.)

    Bei Fragen stehe ich Dir gerne zur Verfügung.

    Wir freuen uns auf eine Einigung, damit wir unsere Zusammenarbeit vorantreiben können.


    LIZENZVERTRAG
    Dieser Vertrag wurde abgeschlossen und tritt in Kraft am 1. April 2020 von und zwischen der Chin Family I Liq Chuan Association (CFILCA) mit Sitz in Pleasant Valley, New York, USA, diese unterliegt dem Recht der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Wing Tsun Organization (EWTO) mit Sitz in Kiel, Deutschland, diese unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    Die EWTO erhält die exklusiven Rechte für folgende Länder von der CFILCA, und die EWTO erklärt sich bereit, sich nach besten Kräften für die Förderung des ZXDILC-Systems in jedem dieser Länder einzusetzen:
    - Deutschland
    - Österreich
    - Schweiz
    - Zypern
    Der exklusive Lizenzvertrag enthält folgende Rechte und Pflichten der Vertragsparteien:
    Lizenzen
    Die CFILCA ermächtigt die EWTO, ZXDILC in jedem der in diesem Vertrag aufgeführten lizenzierten Länder zu unterrichten, zu fördern und zu verbreiten.
    Jedes Land wird im Rahmen dieses Abkommens als eigenständige Einheit betrachtet, sodass die Fortschritte in jedem Land individuell bewertet werden können.
    Die Lizenz für jedes Land hängt von der Erfüllung der Mindestanforderungen ab: der Ausrichtung von zwei Workshops pro Jahr (siehe Abschnitt „Workshops / Unterricht“ weiter unten) und dem kontinuierlichen Betrieb von ZXDILC-Schulen mit der Öffentlichkeit zugänglichen Klassen.
    Die EWTO sollte nicht selbstständig ZXDILC außerhalb der lizenzierten Länder unterrichten, fördern oder verbreiten ohne die ausdrückliche Erlaubnis der CFILCA.
    Die EWTO garantiert, dass ZXDILC gemäß der neuesten autorisierten Version des CFILCA-Lehrprogramms unterrichtet wird, zusammen mit allen speziellen Lehrprogrammen, die die CFILCA für die EWTO entwickelt hat.
    Die EWTO garantiert die von der CFILCA festgelegten Qualitätsstandards von ZXDILC sicher zu stellen.
    Alle Studiengruppen-Leiter und Instruktoren müssen sich an die CFILCA-Lizenzierungsregeln halten.
    Die Graduierung von Schülern und Instruktoren sind von einem qualifizierten Instruktor zu beaufsichtigen, der sich nach dem Instruktoren Level der aktuellen CFILCA-Programme für Schüler und Instruktoren richtet. Wenn der ortsansässige Instruktor ein zu niedriges Level hat, muss er einen qualifizierten Instruktor, der von CFILCA zum Unterrichten bei der EWTO autorisiert wurde, einladen, um die Graduierung zu beaufsichtigen.
    Alle von ZXDILC autorisierten Studiengruppen-Leiter und Instruktoren müssen ihre Zertifizierung aufrechterhalten, indem sie sich kontinuierlich innerhalb des ZXDILC-Lehrplans weiterentwickeln. Dies kann erreicht werden, indem man wenigstens alle zwei Jahre ein neuer Level-Grad abgeschlossen wird, oder indem an ZXDILC-Seminaren teilgenommen wird, die von einem von CFILCA autorisierten zertifizierten Instruktor unterrichtet werden, und überprüft wird, ob der aktuelle ZXDILC-Instruktoren-Level aufrechterhalten werden kann.
    Inaktive Studiengruppen-Leiter oder Instruktoren (diejenigen, die nicht über ihre Zertifizierungen verfügen oder diese nicht beibehalten) können andere zertifizierte Instruktoren nicht daran hindern, im unterversorgten Gebiet ZXDILC anzubieten.
    Die CFILCA ermächtigt die EWTO, gemäß allen CFILCA-Standards und Praktiken in den Ländern, für die die EWTO von der CFILCA die Genehmigung zur Verbreitung der Lehre erhalten hat, lokale Lizenzen für den Betrieb von ZXDILC-Studiengruppen oder Schulen an zertifizierte ZXDILC-Studiengruppen-Leiter oder Instruktoren zu erteilen. Sollten hierfür Gebühren erhoben werden, verpflichtet sich die EWTO, die CFILCA an 50% der Gebühren zu beteiligen.
    Bestehende Studiengruppen-Leiter und Instruktoren, die von der CFILCA lizenziert wurden, können weiterhin ZXDILC unterrichten, werden im Rahmen der EWTO verwaltet und unterliegen derselben Gebührenteilung, die im Abschnitt „Mitglieder“ aufgeführt ist.
    Bestehende Studiengruppen-Leiter und Instruktoren, die von CFILCA lizenziert wurden, haben die folgenden Rechte und Pflichten:
    Erlaubnis zum Unterrichten von Workshops in lizenzierten Ländern. (30% gehen an die EWTO von jedem teilnehmenden EWTO-Mitglied)
    Erlaubnis zur Durchführung von Graduierungen in lizenzierten Ländern. (30% gehen an die EWTO von jedem graduierten EWTO-Mitglied)
    Erlaubnis zum Privatunterricht in lizenzierten Ländern.
    Erlaubnis zum unterrichten von Klassen in lizenzierten Ländern.
    Die EWTO zahlt der CFILCA für die exklusiven Lizenzrechte monatlich insgesamt 2500 USD.
    Mitglieder
    Die CFILCA wird jedem EWTO-lizenzierten Land eine Reihe eindeutiger ZXDILC-Mitgliedsnummern zur Verfügung stellen. Allen Personen, die ZXDILC in den EWTO-lizenzierten Ländern lernen, wird eine solche Nummer zugewiesen.
    Die EWTO verpflichtet sich, diese eindeutigen ZXDILC-Mitgliedsnummern in der ZXDILC-Mitgliedschaft jedes Mitglieds zu vermerken, wenn bereits bestehende EWTO-Mitglieder ZXDILC lernen. Die EWTO verpflichtet sich außerdem, in jedem Mitglieds-Pass alle von den EWTO-Mitgliedern erreichten Schüler- und Instruktorengrade einschließlich des Datums jeder Prüfung einzutragen.
    Nicht-EWTO ZXDILC Mitglieder erhalten einen separaten ZXDILC Pass, der der EWTO von der CFILCA zur Verfügung gestellt wird. Die EWTO verpflichtet sich, jedem Mitglied eine eindeutige ZXDILC-Mitgliedsnummer im Mitglieds-Pass zuzuweisen. Die EWTO verpflichtet sich außerdem, alle von Nicht-EWTO-Mitgliedern erreichten Schüler- und Instruktorengrade einschließlich des Datums jeder Prüfung in der ZXDILC Mitgliedschaft zu vermerken.
    Wenn jede eindeutige ZXDILC-Mitgliedsnummer zugeordnet ist, verpflichtet sich die EWTO, dies der CFILCA zu melden (siehe „Berichterstattung“ weiter unten). Die EWTO meldet nur, dass diese Nummer vergeben wurde, und inkludiert keine persönlichen Informationen der einzelnen EWTO-Mitglieder.
    Die EWTO verpflichtet sich, alle neuen Mitglieder, die der EWTO beitreten um einzig ZXDILC zu lernen, gesondert zu erfassen.
    Alle ZXDILC-Mitglieder, Gruppenleiter und Instruktoren in EWTO-lizenzierten Ländern, die nicht Mitglieder der EWTO sind, werden ihre ZXDILC-Mitgliedschaftsanträge über die EWTO einreichen.
    Eingerichtet werden soll: Alle vorhandenen ZXD-Instruktoren und -Schüler, die nicht der EWTO angehören, sollen als „neue Mitglieder“ mit einer eindeutigen ZXDILC-Mitgliedsnummer angemeldet werden.
    Eingerichtet werden soll: Änderung der Zahlung der Mitgliedsbeiträge von "100% direkt an das ZXD-Hauptquartier" in "Direkte Zahlung an die EWTO, wobei die EWTO 50% der Zahlung als Lizenzgebühren an das ZXD-Hauptquartier bezahlt".
    Eingerichtet werden soll: Nicht-EWTO-Mitglieder können an ZXDILC-Schulungen, Workshops, Graduierungen, Privatstunden und Kursen in lizenzierten Ländern teilnehmen.
    Bestehende ZXDILC Lifetime Mitgliedschaften werden von der EWTO gewürdigt.
    Die EWTO verpflichtet sich für alle Personen, die ZXDILC in EWTO-lizenzierten Ländern lernen, alle Schüler- und Instruktor- Mitgliedsbeiträge mit der CFILCA 50% zu teilen.
    EWTO-Mitglieder, die an ZXDILC-Veranstaltungen (Workshops, Retreats und / oder Graduierungen) außerhalb der von der EWTO lizenzierten Länder teilnehmen möchten, können sich über das von der CFILCA eingerichtete und gepflegte Online-Bewerbungsportal, das ausschließlich von EWTO-Mitgliedern genutzt wird, anmelden. Über dieses Portal erhalten sowohl die CFILCA als auch die EWTO eine Kopie der Registrierungsinformationen des EWTO-Mitglieds, um die vollständige Transparenz des Antragsverfahrens zu gewährleisten.
    Die CFILCA zahlt der EWTO 30% brutto der jeweiligen Teilnahmegebühr für jedes EWTO-Mitglied aus EWTO-lizenzierten Ländern.
    Workshops / Unterricht
    Die EWTO verpflichtet sich, für jedes lizenzierte Land mindestens zwei (2) ZXDILC-Workshops mit GM Sam F.S. Chin oder einem zertifizierten Instruktor, der von CFILCA autorisiert wurde, an EWTO-Standorten zu organisieren. Alle von der EWTO organisierten ZXDILC-Workshops werden mit der CFILCA-Zentrale vereinbart.
    An ZXDILC-Workshops in lizenzierten Ländern können alle CFILCA-Mitglieder teilnehmen, sowohl EWTO- als auch Nicht-EWTO-Mitglieder.
    Die CFILCA verpflichtet sich, diese Workshops nur von GM Sam F.S. Chin oder zertifizierten Instruktoren abhalten zu lassen, die von CFILCA autorisiert wurden, an EWTO-Standorten zu unterrichten.
    Die EWTO zahlt der CFILCA folgende Workshop- und Unterrichtsgebühren:
    Workshop am Wochenende (Samstag / Sonntag):
    GM Sam F.S. Chin: 2000 USD pro Tag Grundentgelt plus 5% brutto (wie unten angegeben)
    CFILCA zertifizierter Instruktor: 1000 USD pro Tag Grundentgelt plus 5% brutto (wie unten angegeben)
    Privatunterricht für EINE Person ohne Aufzeichnung:
    GM Sam F.S. Chin: 1000 USD pro Tag (5 Stunden pro Tag)
    CFILCA zertifizierter Instruktor: 500 USD pro Tag (5 Stunden pro Tag)
    Kleine Gruppe (2-8 Teilnehmer):
    GM Sam F.S. Chin: 1500 USD pro Tag (5 Stunden pro Tag)
    CFILCA zertifizierter Instruktor: 750 USD pro Tag (5 Stunden pro Tag)
    Die EWTO zahlt der CFILCA Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung für den betreffenden Instruktor.
    Die EWTO zahlt der CFILCA 5% brutto der jeweiligen Teilnahmegebühr für jeden Kursteilnehmer.
    Die EWTO verpflichtet sich, 10% Lizenzgebühren bei jedem ZXDILC-Workshop einzusammeln, der in den lizenzierten Ländern abgehalten wird. Die EWTO verpflichtet sich, der CFILCA einen Anteil von 50% dieser Gebühren zu entrichten.
    Die CFILCA verpflichtet sich, EWTO-Mitgliedern in den lizenzierten Ländern ohne ausdrückliche Genehmigung der EWTO keine Workshops anzubieten oder durchzuführen.
    Die EWTO verpflichtet sich, ohne die ausdrückliche Genehmigung der CFILCA keine Workshops außerhalb der lizenzierten Länder anzubieten oder durchzuführen.
    Nicht-EWTO Studiengruppen-Leiter und Instruktoren können Instruktoren von der CFLCA einladen, um Workshops an ihrem Standort zu leiten.
    Prüfungen
    Die EWTO verpflichtet sich, eine ZXDILC-Graduierung pro Jahr und Land mit GM Sam F.S. Chin oder einem zertifizierten Instruktor, der von der CFILCA zur Überwachung der EWTO-Graduierung befugt ist, zu organisieren.
    Die EWTO verpflichtet sich, der CFILCA einen Prozentsatz der Gebühren für die ZXDILC-Graduierung von EWTO-Mitgliedern (Aufteilung 1/3 Prüfer, 1/3 CFILCA, 1/3 EWTO) zu zahlen. Diese Graduierungsgebühr ist unabhängig davon zu entrichten, ob Mitglieder die Prüfung bestehen oder nicht.
    Die CFILCA verpflichtet sich, Prüfungen und Graduierungen von EWTO-Mitgliedern nur im Rahmen der mit der EWTO geschlossenen Abkommen durchzuführen (siehe oben).
    Marketing
    Die EWTO garantiert, dass sie alle ZXDILC-Marketing Arbeitsmittel vor der Veröffentlichung oder Verwendung bei der CFILCA einreichen wird, um eine Genehmigung von der CFILCA zu erhalten.
    Die EWTO garantiert von allen ZXDILC-Ankündigungen, die an Mitglieder oder an die Öffentlichkeit versendet werden, Kopien direkt an die CFILCA zu senden.
    Die EWTO soll auf ihrer Website ZXDILC für jedes Land bewerben. Dazu gehört ein eigener Navigationsmenü-Punkt auf der Startseite der EWTO-Website neben „Wing Tsun“ und „Escrima“.
    Einverständniserklärung: Zhong Xin Dao wird seit 2017 als „3. Disziplin der EWTO“ gefördert.
    Alle autorisierten Studiengruppen-Leiter und Instruktoren in jedem Land werden auf der EWTO-Webseite aufgelistet, einschließlich des Namens jedes Studiengruppen-Leiters oder Instruktors, der Adresse, wo der Unterricht stattfindet, der Telefonnummer, der E-Mail-Adresse und des Links zur Webseite.
    Alle autorisierten Studiengruppen-Leiter und Instruktoren werden auf der CFILCA-Webseite aufgelistet, einschließlich des Namens jedes Studiengruppen-Leiters oder Instruktors, der Adresse, wo der Unterricht stattfindet, der Telefonnummer, der E-Mail-Adresse und des Links zur Webseite.
    Einverständniserklärung: https://schulen.ewto.de/trainerakademie-heidelberg/
    Markenzeichen, Urheberrechte, geistiges Eigentum
    Die Verwendung von Markenzeichen und Urheberrechten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das ZXDILC-Logo und die Namen, ist in der monatlichen Lizenzzahlung enthalten.
    ZXDILC System Guide-Lizenzgebühr: 20% vom Brutto vom Verkaufspreis
    ZXDILC T-Shirt-Lizenzgebühr: 20% vom Brutto vom Verkaufspreis
    Verstöße durch Dritte: Die EWTO wird in vollem Umfang mit der CFILCA zusammenarbeiten und sie bei ihren Bemühungen unterstützen, die Markenzeichen, Urheberrechte und geistigen Eigentumsrechte der CFILCA in den einzelnen Ländern zu schützen. Die EWTO wird die CFILCA unverzüglich benachrichtigen, wenn die EWTO Kenntnis von einer Verletzung durch Dritte bekommt, betreffend der Markenzeichen, der Urheberrechten oder anderen Rechten an geistigem Eigentum der CFILCA oder von der CFILCA verwendet.

    Berichterstattung
    Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ende eines jeden Quartals (30. Juni, 30. September, 31. Dezember, 31. März) übermittelt die EWTO der CFILCA einen Tätigkeitsbericht für jedes Land, einschließlich der zugewiesenen Mitgliedsnummer jedes Schülers, des aktuellen Schüler Levels und / oder Instruktor-Levels und muss darüber hinaus auch Aufzeichnungen führen.
    Woher hast du das alles? Was bezweckst du damit?
    Ich hab den Vertrag lesen dürfen als Sifu Sam Chin im Nov. 2019 in Wien war, aber da war er nur auf Englisch und es waren noch einige Notizen dabei, aber sonst scheint es der gleiche zu sein.

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