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Thema: Coronavirus - es wird langfristig einen Engpass bei Gesichtsmasken geben

  1. #4861
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    Zitat Zitat von Pansapiens

    Also rein durch die Betrachtung des verlinkten Bildes würde ich mal sagen, mit "sicher" meint das RKI nicht "vor einem Bußgeld", sondern eher im Sinne einer Ansteckungswahrscheinlichkeit.
    Bzw. da steht ja sogar explizit als Erklärung für die Bewertung "etwas" sicher : "große Tröpfchen werden abgefangen".
    ...
    Dieser Hersteller äußert sich zu Covid19 und seinen Masken: https://www.moldex-europe.com/de/mol...rus-sars-cov-2
    Auf der Seite ist auch folgendes Schaubild:




    Gruß
    Alfons.
    Hap Ki Do - Schule Frankfurt - eMail - 합기도 도장 프랑크푸르트 - Daehanminguk Hapkido - HECKelektro-Shop
    ...Dosenbier und Kaviar...

  2. #4862
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    Auf der anderen Seite wird im Internet "empfohlen" einen Metalllöffel in die Kaffeetasse zu stellen wenn man Kaffee in der Mikrowelle heiss macht, wegen dem Siedeverzug. Da knistert es genauso.

    Was man grundsätzlich nicht machen darf ist, irgendeine Maske (oder auch einen Lappen) aus brennbarem Material in der Mikrowelle komplett durchtrocknen zu wollen. Sobald das Material trocken ist, fängt es nämlich an zu brennen, und da ist es egal ob Baumwolle, Wolle oder Papier. Das brennt alles nach ner Minute, wenn nicht mehr genug Feuchtigkeit im Material ist um die Strahlungsenergie aufzunehmen. Woher ich das weiss ? Ich wollte beim Frischkäse machen das Filtertuch in der Mikrowelle desinfizieren ... das wurde zu trocken. Und hat ganz ohne Metallbügel gebrannt. Einfach so ohne jemanden zu fragen der kritisch hinterfragt.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  3. #4863
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    Zitat Zitat von rambat Beitrag anzeigen
    es lässt sich nun mal weder juristisch noch mit dem gesunden menschenverstand rechtfertigen, dass geschäfte bis 800qm öffnen dürfen, geschäfte mit mehr als 800 qm aber nicht.
    ich finde es gut, dass diese unlogische und sinnlose ungleichbehandlung gerichtlich untersagt wurde - jedenfalls in hamburg.
    das urteil wird in anderen bundesländern wohl schule machen, denke ich ...
    Sehe ich auch so. Die Phantasie dahinter ist wohl, weniger insgesamten Zulauf von Kunden auf Innenstädte z.B. wegen kleiner Geschäfte zu kriegen.
    "We are voices in our head." - Deadpool

  4. #4864
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    Zitat Zitat von rambat Beitrag anzeigen
    ich persönlich hätte ja erwartet, dass jens spahn angesichts der unübersehbaren fehler, die er als gesundheitsminister zu beginn der corona-krise gemacht hat, rückgrat genug beweist, um die verantwortung zu übernehmen und zurückzutreten.
    ich hatte ganz vergessen, dass politiker so etwas heute nicht mehr tun ...
    Nee, wird nicht passieren. Aber die müssen schnellstens von der Vollmacke runterkommen, in Kleingruppen statt echten Parlamenten einen Verfassungsbruch nach dem anderen zu produzieren, um als Mamas und Papas ihr Volk vor seiner eigenen Dummheit zu retten.

    Als ob das jemand könnte :

    Das Gürteltier

    Sonst wählen bald mehr so schlaue AFDler wie die in Sachsen.
    https://www.welt.de/politik/deutschl...r-Sitzung.html
    "We are voices in our head." - Deadpool

  5. #4865
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    Zitat Zitat von Gürteltier Beitrag anzeigen
    Sehe ich auch so. Die Phantasie dahinter ist wohl, weniger insgesamten Zulauf von Kunden auf Innenstädte z.B. wegen kleiner Geschäfte zu kriegen.
    ich hab in letzter zeit schon öfter feststellen müssen, dass die überlegungen hinter diversen entscheidungen eher ... realitätsfremd zu sein scheinen.
    dazu kommt, dass die gründe dafür, diese oder jene merkwürdig anmutende entscheidung zu fällen, von den entscheidern nicht kommuniziert werden.
    es wird von oben herab entschieden.
    ich halte das für undemokratisch und für gefährlich, da es die ohnehin miese stimmung weiter verschlechtert.

    die idee "kleine hgeschäfte, also wenig kunden (die zur gleichen zeit da reinpassen)" ist dumm und unüberlegt, denn in kleinen geschäften kann man sich nicht sonderlich gut aus dem weg gehen.
    ja, ja, der geschäftsinhaber kann bspw. immer nur drei oder vier kunden auf einmal reinlassen ... oder anzahl x, von der man annimmt, dass sie sich so über die ladenfläche verteilt, dass der kontakt reduziert wird.
    prima.
    kann man so machen.

    und wieso sollte genau das in größeren geschäften nicht ebenfalls möglich sein?
    darauf hab ich bisher keine sinnvolle antwort gehört ...

  6. #4866
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    Der Witz ist ja, dass derzeit in den Geschäften nur wenige Leute sind. Dafür drängeln sich größere Trauben recht kuschelig vor der der Ladentür.
    Gesendet mittels Unterhaltungselektronik ohne Tapatalk.

  7. #4867
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    Ab Montag müssen wir in Öffis und beim Einkaufen auch Mundschutz tragen.
    Bin gespannt, ob die Maikrawalle jetzt mal konsequent unvermummt ablaufen.

    Ist ja eher für ein Schweigegebot in Bus und Bahn :

    Das Gürteltier


    Zumindest Telefonieren in Öffis sollte verboten werden. Viele versuchen scheinbar immer noch instinktiv die Distanz auch über Aerosolerhöhung zu überbrücken.
    "We are voices in our head." - Deadpool

  8. #4868
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    Zitat Zitat von Alfons Heck Beitrag anzeigen
    Dieser Hersteller äußert sich zu Covid19 und seinen Masken: https://www.moldex-europe.com/de/mol...rus-sars-cov-2
    Auf der Seite ist auch folgendes Schaubild:




    Gruß
    Alfons.
    Sind ja nicht "nur" Masken erlaubt- hier ein Schaubild mit allen Optionen:
    https://www.instagram.com/p/B_RqQvfo...=1ltd2ntnwcf48

  9. #4869
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    Hi,

    Hier die Folgeverfügung des OVG Hamburg:

    https://openjur.de/u/2199115.html

    Bis zur Entscheidung darf der Antragssteller sein Geschäft nur auf 800qm betreiben, bis zur Entscheidung des OVG am 30.04.2020, der hamburger Senat hatte diesen Antrag nach der Entscheidung des VW Hamburg gestellt.

    Gruß

    Alef

  10. #4870
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    Zitat Zitat von rambat Beitrag anzeigen
    ich hab in letzter zeit schon öfter feststellen müssen, dass die überlegungen hinter diversen entscheidungen eher ... realitätsfremd zu sein scheinen.
    dazu kommt, dass die gründe dafür, diese oder jene merkwürdig anmutende entscheidung zu fällen, von den entscheidern nicht kommuniziert werden.
    es wird von oben herab entschieden.
    ich halte das für undemokratisch und für gefährlich, da es die ohnehin miese stimmung weiter verschlechtert.
    [...]
    und wieso sollte genau das in größeren geschäften nicht ebenfalls möglich sein?
    darauf hab ich bisher keine sinnvolle antwort gehört ...
    rambat, da muss ich kurz einwerfen: zu den Gründen wurde etwas gesagt
    https://www.youtube.com/watch?v=Ki5vx3jEvJI
    (ab 32:00)

    Was man jetzt davon hält.... ok, sicherlich diskussionswürdiges Thema.
    Aber es wurde durchaus kommuniziert.

    Grüße

    Münsterländer
    Geändert von Münsterländer (23-04-2020 um 12:54 Uhr)
    I'm going through changes

  11. #4871
    Gast Gast

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    Zitat von rambat
    ich persönlich hätte ja erwartet, dass jens spahn angesichts der unübersehbaren fehler, die er als gesundheitsminister zu beginn der corona-krise gemacht hat, rückgrat genug beweist, um die verantwortung zu übernehmen und zurückzutreten.
    ich hatte ganz vergessen, dass politiker so etwas heute nicht mehr tun ...
    Nee, wird nicht passieren. Aber die müssen schnellstens von der Vollmacke runterkommen, in Kleingruppen statt echten Parlamenten einen Verfassungsbruch nach dem anderen zu produzieren, um als Mamas und Papas ihr Volk vor seiner eigenen Dummheit zu retten.
    es wird ja nun sogar von ehemaligen verfassungsrichtern in deutlichen worten darauf hingewiesen, dass die entscheidungen, die weitreichende eingriffe in die grundrechte mit dem InfSchG rechtfertigen, verfassungsrechtlich zumindest sehr bedenklich sind.
    manche juristen, darunter auch professoren für staatsrecht, die an universitäten lehren, gehen sogar noch weiter und postulieren einen offenen und vor allem fortgesetzten bruch der verfassung.

    grundrechte, um das nochmal klarzustellen, sind die abwehrrechte des bürgers gegen übergriffigkeiten des staates, und nicht die rechte des staates gegen die bürger.
    auch in der krise MUSS es in einem rechtsstaat nach recht und gesetz gehen.
    setzt man sich darüber hinweg, beschädigt man den rechtsstaat udn damit das unabdingbar notwendige vertrauen der bürger in eben diesen rechtsstaat.
    wenn dieses vertrauen erst weggebrochen oder zumindest schwer beschädigt wurde, fällt eine der tragenden säulen eines rechtsstaates weg. denn warum sollten sich bürger künftig an gesetze halten, wenn "der staat" (repräsentiert durch die in regierungsverantwortung handelnden politiker) das seinerseits in eklatanter weise auch nicht tut?

    https://verfassungsblog.de/freiheit-auf-bewaehrung/

    dort heißt es am 23. märz:
    „Wir werden uns das Verhalten der Bevölkerung an diesem Wochenende anschauen. Der Samstag ist ein entscheidender Tag, den haben wir besonders im Blick. Am Samstag verabreden sich die Menschen ja traditionell miteinander, weil sie frei haben. Aber das […] muss jetzt eingestellt werden.“

    Mit diesen Worten hat am vergangenen Freitag Helge Braun im Interview mit dem Spiegel die bürgerliche Freiheit auf eine harte Bewährungs-, oder besser: Benehmensprobe gestellt. Das wäre schon in gewöhnlichen Zeiten bemerkenswert. Doch es sind eben keine gewöhnlichen Zeiten – und so verwundert dieser Tage umso mehr, welch grelles Feuerwerk von Ideen des frühneuzeitlichen Absolutismus der Chef des Bundeskanzleramts und Bundesminister für besondere Aufgaben bei der Bundeskanzlerin da gezündet hat.

    Die Worte, von denen man wohl annehmen muss, dass sie sorgfältig und in Absprache mit der Bundeskanzlerin gewählt worden waren, machen deshalb so stutzig, weil die Annahme, man könne grundrechtliche Betätigung gleichsam „unter Bewährung“ stellen, auf einem ganz grundlegenden Fehlverständnis der Funktionsprinzipien des freiheitlichen Verfassungsstaates beruht. Ihr liegt das bizarre Bild eines Staates zugrunde, der seinen Bürgern Freiheit nur solange gewährt, wie diese davon nach seinen Vorstellungen und gerade nicht nach ihrem Belieben Gebrauch machen.
    Wo immer der Einzelne – womöglich gar digital überwacht – diesen Vorgaben nicht gerecht wird, hebt der Staat zunächst den Finger zur Mahnung und anschließend die Freiheit wieder auf. Frei nach dem Motto: „Der Staat hat’s gegeben, der Staat hat’s genommen“.

    Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall: Grundrechtliche Freiheit wird dem Einzelnen nicht derart gönnerhaft vom Staat gewährt, sondern durch den Staat gewährleistet. Das ist weniger terminologische Petitesse als vielmehr sprachlicher Ausdruck einer historischen Errungenschaft, derer sich die Rechtsordnung nicht einmal im größten Notstand begeben kann, ohne sich selbst aufzugeben: Nicht der Bürger ist um des Staates willen da, sondern der Staat für den Bürger. Dieser entscheidet selbst, ob, wann und wie er von seiner Freiheit Gebrauch macht. Einem allgemeinen Ordnungsvorbehalt ist er dabei ausdrücklich nicht unterworfen.
    Carl Schmitt, der in der aktuellen Diskussion um den „Ausnahmezustand“ wieder häufiger bemüht wird, hat insoweit gewohnt anschaulich von einem „rechtsstaatlichen Verteilungsprinzip“ gesprochen. Die öffentliche Gewalt ist prinzipiell begrenzt, die individuelle Freiheit dagegen prinzipiell unbegrenzt. Daraus folgt, dass nicht der Einzelne sich für die Ausübung seiner Freiheit, sondern der Staat sich für die Beschränkung dieser Freiheit rechtfertigen muss. Es geht mit anderen Worten um die Verteilung von Rechtfertigungs- und Begründungslasten, die das Grundgesetz gerade dem Staat für dessen Tätigkeit auferlegt.
    ... und genau das scheint die entscheidungen der gegenwärtig verantwortlichen politiker nicht sonderlich zu beeinflussen.

    Diese Lasten sind umso größer, je schwerer der Eingriff in grundrechtliche Freiheit wiegt. Und wie viel schwerer könnte eine Ausgangssperre wiegen, die praktisch das ganze Land unter Quarantäne stellt? Die flächendeckend nicht etwa konsentiert gemeinschädliches, sondern alltägliches Verhalten sanktioniert? Gegen die der Einzelne sich nicht wirksam wehren kann, weil er dazu ja das Haus verlassen müsste? Gegen die selbst eine Mehrheit der Gesellschaft Protest bestenfalls über Online-Petitionen organisieren, ihr Missfallen aber nicht auf die Straße tragen kann? In Rede steht, um im Bild der Stunde zu bleiben, ein vollständiger „shutdown“ fast aller bürgerlichen Rechte, der an den Grenzen der Verhältnismäßigkeit und speziell an Art. 19 Abs. 2 GG jedenfalls gefährlich scharf kratzt.

    Nun ist es ja nicht so, dass es dafür keine guten Gründe gäbe. Tatsächlich gibt es mit dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) und mit den Funktionsgrenzen der medizinischen Versorgung, um die Ärzte, Pfleger und Apotheker derzeit bis an den Rand der eigenen Belastbarkeit ringen, sogar sehr gewichtige Gründe für fast alle der bereits getroffenen ebenso wie für die bisher nur erwogenen Maßnahmen.

    Diese Gründe aber muss der Staat darlegen, auch weil im Rechtsstaat der Zweck nicht jedes Mittel heiligt. Vor allem muss er sie zur öffentlichen Diskussion stellen. Und er muss erklären, warum eine Ausgangssperre für alle gilt und nicht bloß für diejenigen, die bereits erkrankt sind, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder denen das Virus in besonderem Maße zusetzen und deren Erkrankung das Gesundheitssystem tatsächlich belasten wird; warum der Gang zur Arbeit erlaubt ist, nicht aber der Gang zum Gericht; warum die Sperre für vier Wochen angeordnet wird und nicht lediglich für drei; oder warum überhaupt die Grundrechte in Haftung genommen werden für die vom Staat selbst zu verantwortenden Schwächen eines über Jahre auf Kosteneffizienz getrimmten und chronisch unterfinanzierten Gesundheitssystems.
    Hier offenbart sich das wahre Problem der Pandemie: Öffentliche Diskussion samt Widerspruch, der Wettstreit der Ideen, der Kontrolle sichert und Demokratie am Leben hält, das alles findet während der Krise faktisch kaum noch statt und ist nach dem „shutdown“ erst recht nicht mehr effektiv möglich. Die Ankündigung der Bundesregierung, nun die Bürger „auf die Probe“ zu stellen, entpuppt sich vor diesem Hintergrund als verzweifelter Versuch, mit dem Verteilungsprinzip zu brechen. Der „nervöse Staat“ streift seine Rechtfertigungspflichten eigenmächtig ab und verlagert sie auf den Bürger. Er erklärt dem Einzelnen nicht mehr, warum dieser das Haus nicht verlassen darf, sondern verlangt vom Einzelnen die Erklärung, warum dieser das Haus verlässt. Damit ist einer wesentlichen „Grundverabredung“ zwischen Staat und freier Gesellschaft die Geschäftsgrundlage entzogen.
    Neu ist aber die Nonchalance, mit der weite Teile der Bevölkerung über schwerwiegende und beispiellose Grundrechtseingriffe hinweggesehen und stattdessen die Grundrechtsbetätigung anderer ächten. Haben Menschen wirklich über Jahrhunderte dem Staat individuelle Freiheitsrechte abgetrotzt, nur um diese einander in Krisenzeiten abzusprechen?
    Staatliche Vernunfthoheit kann es ohnehin nicht geben. Die Grundrechte entziehen das bürgerliche Leben weitgehend einer solchen paternalistischen Bevormundung, schon weil sie das Selbstverständnis des Einzelnen zum Maßstab erheben und dessen Selbstbestimmung schützen. Das gilt selbst dann, wenn eine überwältigende Mehrheit das staatliche Unvernunftsurteil teilt: Eingedenk des Minderheitenschutzes ist die „Herdenvernunft“ allein kein rechtliches Argument.
    Noch eine Bemerkung sei in diesem Zusammenhang erlaubt. Vielfach war zuletzt zu lesen, die Krise sei die Stunde der Exekutive. Auch das ist ein Irrtum, der schon in der europäischen Staatsschulden- und in der Flüchtlingskrise begegnet ist: Das Herz der repräsentativen Demokratie schlägt selbst im Ausnahmezustand nicht in der Exekutive, sondern im Parlament. Die notwendige Diskussion hat ihren Ort weder im Bundeskanzleramt noch in der Bayerischen Staatskanzlei. Es sind die unmittelbar legitimierten gesetzgebenden Körperschaften, die unter den Augen der Öffentlichkeit die für die Grundrechtsentfaltung und -verwirklichung wesentlichen Regelungen treffen und einen gerechten Ausgleich der widerstreitenden Interessen ausloten müssen. An diesem Verantwortungsarrangement darf nicht einmal der schnelle Takt, den das Virus vorgibt, etwas ändern.
    nachsatz: ich bitte die mods ausdrücklich um entschuldigung für das zitieren langer abschnitte des verlinkten artikels. ich bin jedoch der meinung, dass dies unmittelbar zu den die corona-krise betreffenden themen und fragestellungen gehört.

  12. #4872
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    Zitat Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen
    Hi,

    Hier die Folgeverfügung des OVG Hamburg:

    https://openjur.de/u/2199115.html

    Bis zur Entscheidung darf der Antragssteller sein Geschäft nur auf 800qm betreiben, bis zur Entscheidung des OVG am 30.04.2020, der hamburger Senat hatte diesen Antrag nach der Entscheidung des VW Hamburg gestellt.

    Gruß

    Alef
    Hab ich doch vor ein paar Seiten schon dazu gesagt: das letzte Wort war da noch nicht gesprochen
    Ist halt immer so: Recht haben und Recht bekommen; zwei paar Schuhe

  13. #4873
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    @rambat daß viele Leute darüber hinwegsehen, liegt wohl daran, das daß Verlassen nicht wirklich unter Strafe( Haft etc) gestellt wird bzw du als Person nicht wirklich unter Hausarrest gestellt worden bist

  14. #4874
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    Hi,


    Von wegen Datenspende per Smartphone-App: Das RKI hat sich laut CCC direkten Zugriff auf die Fitnessdaten der Nutzer bei den Anbietern verschafft.
    Pseudonymisierung erst beim RKI

    Der CCC-Analyse zufolge werden die Daten bei Android-Geräten jedoch nicht über die App an die Server des RKI gesendet. Vielmehr erhalte der Server des RKI "direkten Zugang zu den auf Servern der Fitnesstracker-Anbieter oder bei Google Fit gespeicherten Daten". Hierzu speichere das RKI eine große Anzahl von Zugangsdaten mit hohem Schutzbedarf. "Diese Zugangsdaten erlauben den Zugriff auf nicht pseudonymisierte und historische Fitnessdaten und bei den Anbietern Fitbit, Garmin, Polar und bei Google Fit den Zugriff auf die vollständigen Namen der Datenspender", schreibt der CCC.

    Darüber hinaus empfange das RKI vollständige, das heißt nicht-pseudonymisierte Daten teils mitsamt vollständiger Namen der Datenspender. Eine Pseudonymisierung sei erst anschließend nach Empfang der vollständigen Daten auf Seiten des RKI möglich.
    Darüber hinaus kritisiert der CCC in seiner Analyse, dass die App keinen Standardbrowser verwende, sondern einen eingebetteten Webview. Dies ermögliche beispielsweise Man-in-the-Middle-Angriffe, da die Kommunikation aus Webview heraus mit den Fitnesstracker-Anbietern oder Google Fit wegen fehlenden Certificate-Pinnings nicht sicher sei. Weitere Kritikpunkte sind die unverschlüsselte Speicherung von Zugangsdaten auf dem Smartphone sowie die unsichere Handhabung des vertraulichen Pseudonyms.
    https://www.golem.de/news/ccc-analys...04-148009.html

    Meine erste Reaktion war "Oh, wie überraschend und unerwartet!"........


    Gruß

    Alef

  15. #4875
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    Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen
    Wie passt es eigentlich ins Bild, dass jetzt schon Krankenhäuser Kurzarbeit anmelden? Sollen die Kräfte sich ausruhen, bis zum großen Ansturm?
    Da gebe ich dir recht. Die Krankenhäuser, die das gemacht haben, sind vornehmlich Privatkliniken, die hoch elektiv arbeiten. Ich denke, und bin mir da sogar ziemlich sicher, dass darüber zu gegebener Zeit zu reden sein wird.
    Es zeigt auf jeden Fall sehr deutlich, dass da was systemintern einfach nicht stimmt.

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